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A1-Bescheinigung und Pfusch der DRV...

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Das BMAS sieht die ganze Thematik bei Dienstreisen bis zu einer Woche sehr entspannt (außer bei Frankreich und Österreich). Siehe:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Down...49E3963EF98BB8DADA?__blob=publicationFile&v=1

Leitet dieses Schreiben an eure Personalabteilungen weiter, die werden sich sicherlich über diese unbürokratische Empfehlung freuen. Fällt verdammt viel Arbeit weg, indem die A1-Beantragung, außer für F und A, entbehrlich ist!
 
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Und bei uns hieß es, dass bei reinem Transit (z.B. FRA-VIE-PRG) nur eines für den Zielort (hier PRG), nicht aber für den Umstiegsflughafen (hier VIE) benötigt wird.

Ansonsten stelle ich mir das bei IrrOps lustig vor: Nein, Sie dürfen mich nicht über ZRH oder WAW umbuchen, da ich für dieses Land keine Aaahh-Eins habe.

Die Frage ist ohnehin, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, im Transitbereich auf einen Kontrolleur zu treffen. Insbesondere bei Irrops und Rerouting über ein Drittland, für das man kein A1 beantragt hat :cool:
 
Die Frage ist ohnehin, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, im Transitbereich auf einen Kontrolleur zu treffen. Insbesondere bei Irrops und Rerouting über ein Drittland, für das man kein A1 beantragt hat :cool:

Schrieb ich ja eingangs schon, gerade wie besagter Kontrolleur mich als eher leger gekleideten Geschäftsreisenden von einer Privatperson im Anzug unterscheiden will.
 
Erst jetzt jemanden bei der DRV erreicht...

"Ja, das ist falsch zusammengetackert worden, der Arbeitgeber von Herrn xxxx hat das schon gemeldet".

Werde heute Abend übrigens in Anzug mit Unternehmens-Hemd mit Kunden abendessen gehen. In einer Österreichischen Stadt. Und mehr als das PDF des Antrags im 7"-Format werde ich nicht dabei haben. Kontrollöre, ich bin bereit.
 
Die DRV hat mir ca. 2,5 Monate nach Beantragung die gewünschten A1-Bescheinigungen geschickt. Ca. 2 Wochen nach Gültigkeitszeitraum.
 
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Ich reise geschäftlich in der Regel - wenn überhaupt ins Ausland - nach USA, Indien oder China.
Wenn ich das mit A1 richtig verstehe, dann geht es dort nur um die EU. Nun steige ich bei der An/Rückreise zuweilen in AMS/CPH/ARN um. Bräuchte ich nun für diese Umsteigerei auch schon so eine Bescheinigung?
Im Umkehrschluss: Wenn ich so eine Bescheinigung nicht habe und auf Nummer sicher gehen will: Müsste ich dann innerhalb Deutschlands (MUC/FRA) umsteigen?

Das Tolle ist: Es gibt nicht nur A1-Bescheinigungen, sondern z.B. auch eine "D/USA 101"-Bescheinigung. Für fast jedes Land ist etwas Bürokratiewahnsinn dabei...
 
Das Tolle ist: Es gibt nicht nur A1-Bescheinigungen, sondern z.B. auch eine "D/USA 101"-Bescheinigung. Für fast jedes Land ist etwas Bürokratiewahnsinn dabei...

Schon erstaunlich, dass wir noch einen Mittelstand haben. Wie machen denn das andere Unternehmen, die keine Konzerne sind, dass sie mit all diesen Anforderungen auf dem laufenden bleiben? Ich informiere mich zwar bei zahlreichen Quellen, aber gefühlt scheint es immer eher Zufall zu sein, dass ich auf eine neue Anforderung oder ein relevantes Detail einer Anforderung stosse.
 
Schon erstaunlich, dass wir noch einen Mittelstand haben. Wie machen denn das andere Unternehmen, die keine Konzerne sind, dass sie mit all diesen Anforderungen auf dem laufenden bleiben? Ich informiere mich zwar bei zahlreichen Quellen, aber gefühlt scheint es immer eher Zufall zu sein, dass ich auf eine neue Anforderung oder ein relevantes Detail einer Anforderung stosse.

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Die sind alle gut und zuverlässig! Da solltest Du (fast) alles mit abdecken.
 
Das ist auf jeden Fall eine weitere Quelle... Deckt aber nur einen Teil ab. Es ist noch gar nicht so lange her, das ich mich damit beschäftigen durfte, zu prüfen, ob wir dokumentieren müssen, wo welche Art von Müll in unseren Büroräumen entsteht und wer sie wann, wo und wie entsorgt und ob wir einen Abfallbeauftragten pro Niederlassung ernennen müssen. Am Ende lagen wir unterhalb der in unseren Kommunen geltenden Grenzen, die vom KrWG sehr schwammig gehalten sind.
 
Das Tolle ist: Es gibt nicht nur A1-Bescheinigungen, sondern z.B. auch eine "D/USA 101"-Bescheinigung. Für fast jedes Land ist etwas Bürokratiewahnsinn dabei...

Als Beispiele:
- VRC/D 101 für China
- J/D 101 für Japan
- für Mexico gibt es "nur" Bescheinigungen und kein Formular
...


Ich habe nun nach der "D/USA 101"-Bescheinigung gesucht und dabei folgende Formulare gefunden:
https://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/3117/Formular_E_101_D_Selbstaendiger_druck.pdf

Muss ich das nun einfach nur ausfüllen oder muss ich das dann an die Krankenkasse senden?
Mein Problem ist, dass ich Geschäftsführer einer GmbH bin. Daher gelte ich je nach Betrachtungswinkel mal als Angestellter, mal als Selbstständiger, was solche Dinge nicht einfacher macht. Ich bin NICHT Gesellschafter, "nur" Geschäftsführer.

Meine Steuerberaterin meinte, dass ich diese A1-Sache bei der Rentenversicherung beantragen muss. Von D/USA 101 erwähnte sie nichts, ebenso von VRC/D 101.
 
interessant, dass man nach 20 Jahren Geschäftsreisen erfahren muss, dass man 20 Jahre eine Bescheinigung gebraucht hätte?

Eben kommt auf SWR1 ein langer Bericht über das Thema....
 
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Ich habe nun nach der "D/USA 101"-Bescheinigung gesucht und dabei folgende Formulare gefunden:
https://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/3117/Formular_E_101_D_Selbstaendiger_druck.pdf

Muss ich das nun einfach nur ausfüllen oder muss ich das dann an die Krankenkasse senden?
Mein Problem ist, dass ich Geschäftsführer einer GmbH bin. Daher gelte ich je nach Betrachtungswinkel mal als Angestellter, mal als Selbstständiger, was solche Dinge nicht einfacher macht. Ich bin NICHT Gesellschafter, "nur" Geschäftsführer.

Meine Steuerberaterin meinte, dass ich diese A1-Sache bei der Rentenversicherung beantragen muss. Von D/USA 101 erwähnte sie nichts, ebenso von VRC/D 101.

Bzgl. der Bescheinigung D/USA 101 hat die IHK hier einige Informationen gesammelt: https://www.schwaben.ihk.de/blob/ai..._Merkblatt_Arbeitseinsatz_in_den_USA-data.pdf

Meines Erachtens ist das aber nur relevant für längere Entsendungen (mehrere Monate bis wenige Jahre), nicht für eine mehrtägige Geschäftsreise. Ich habe erwähnte Bescheinigung benötigt, damit ich den USA nicht deren Sozialversicherungssteuer FICA zahlen muss, weil ich weiterhin in die dt. Rentenversicherung einzahle.
 
Ein schönes, neues Nadelstich-Instrumentarium. Alle wissen, dass man gar nicht die gesuchte Gruppe von Sozialbetrügern ist, aber wer die Formulare nicht hat, ist halt dran.
 
mich hätte mal interessiert, wie denn kontrolliert wird? Einreise am Airport, Grenze? Hotel check-in?
 
Ich habe nun nach der "D/USA 101"-Bescheinigung gesucht und dabei folgende Formulare gefunden:
https://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/3117/Formular_E_101_D_Selbstaendiger_druck.pdf

Muss ich das nun einfach nur ausfüllen oder muss ich das dann an die Krankenkasse senden?
Mein Problem ist, dass ich Geschäftsführer einer GmbH bin. Daher gelte ich je nach Betrachtungswinkel mal als Angestellter, mal als Selbstständiger, was solche Dinge nicht einfacher macht. Ich bin NICHT Gesellschafter, "nur" Geschäftsführer.

Meine Steuerberaterin meinte, dass ich diese A1-Sache bei der Rentenversicherung beantragen muss. Von D/USA 101 erwähnte sie nichts, ebenso von VRC/D 101.

Bin auch Angestellter GF einer (internationalen) GmbH - die Personalabteilung leitet diese A1-Sachen immer meiner Krankenkasse weiter, die diese auch "gerne" befüllt.
 
A1 Bescheinigung

... also wir haben in unserem Unternehmen das Thema A1 bisher völlig ignoriert - obwohl auch wir wissen, dass selbst für das kleinste Projekttreffen oder den kurzen Kundentermin hinter der Grenze die Bescheinigung mitgeführt werden muss.

Aber im mittlerweile nicht mehr jungen Jahr machen wir alles besser und werden unsere eh schon beschäftigungslose Verwaltung auch noch mit diesem Thema beschäftigen und brav A1 Bescheinigungen beantragen.

wie sieht es im vielfliegenden Forum aus?

- Erfahrungen?

- Lösungen für pragmatische Umsetzung?

- gibt es vlt. Doch noch irgendwelche Ausnahmetatbestände, die wir nicht kennen?
 
... also wir haben in unserem Unternehmen das Thema A1 bisher völlig ignoriert - obwohl auch wir wissen, dass selbst für das kleinste Projekttreffen oder den kurzen Kundentermin hinter der Grenze die Bescheinigung mitgeführt werden muss.

Aber im mittlerweile nicht mehr jungen Jahr machen wir alles besser und werden unsere eh schon beschäftigungslose Verwaltung auch noch mit diesem Thema beschäftigen und brav A1 Bescheinigungen beantragen.

wie sieht es im vielfliegenden Forum aus?

- Erfahrungen?

- Lösungen für pragmatische Umsetzung?

- gibt es vlt. Doch noch irgendwelche Ausnahmetatbestände, die wir nicht kennen?

Es gibt hier im Forum einen ganzen Thread dazu, ich finde ihn mit der Suchfunktion bloss nicht.
 
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