A1-Bescheinigung und Pfusch der DRV...

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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Besonders spassig wenn man in den letzten 2 Monaten bereits im Zielland war... dann muss man nämlich alle bisherigen Reisen auflisten, so lange rückwirkend bis mindestens 2 Monate ohne Aufenthalt in dem Land erreicht sind.

Und das bei jedem Antrag aufs Neue. Und wenn kurzfristig was dazwischen kommt, sich das Datum ändert etc. muss ein bereits erfolgter Antrag unbedingt storniert werden.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.779
7.300
irdisch
Nichts dagegen, dass sich jemand Gedanken um unsere Sozialversicherungssysteme und gegen Betrug etc. macht, aber diese Regelung ist ja wohl völlig welt- und praxisfremd? Wer kann das durchwinken und was wird noch alles in dieser Qualität durchgewunken? Das ist wirklich bedenklich schlecht gemacht. Es lässt sich ja quasi gar nicht alles einhalten, als wollte man eine Falle stellen, in die man Jeden jederzeit tappen lassen kann.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Nichts dagegen, dass sich jemand Gedanken um unsere Sozialversicherungssysteme und gegen Betrug etc. macht, aber diese Regelung ist ja wohl völlig welt- und praxisfremd? Wer kann das durchwinken und was wird noch alles in dieser Qualität durchgewunken? Das ist wirklich bedenklich schlecht gemacht. Es lässt sich ja quasi gar nicht alles einhalten, als wollte man eine Falle stellen, in die man Jeden jederzeit tappen lassen kann.

Reisen in mehrere Länder pro Tag sind auch nicht vorgesehen. Morgens nach Zürich und Abends nach Wien weiter.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.853
3.483
STR
Ich reise geschäftlich in der Regel - wenn überhaupt ins Ausland - nach USA, Indien oder China.
Wenn ich das mit A1 richtig verstehe, dann geht es dort nur um die EU. Nun steige ich bei der An/Rückreise zuweilen in AMS/CPH/ARN um. Bräuchte ich nun für diese Umsteigerei auch schon so eine Bescheinigung?
Im Umkehrschluss: Wenn ich so eine Bescheinigung nicht habe und auf Nummer sicher gehen will: Müsste ich dann innerhalb Deutschlands (MUC/FRA) umsteigen?

Meine Steuerberaterin hat mir vor Monaten schon gesagt, dass ich sowas brauche, aber ich reise ja nicht in die EU. Des Weiteren habe ich damals schon gemerkt, dass man das für JEDE Reise ausfüllen müsste und da wäre ich aktuell nur am Ausfüllen dieser Antragsformulare. Ich habe es dann gelassen.

Personalabteilung, die man mit sowas belästigen könnte, gibt es bei mir leider keine.
 
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oschkosch

Erfahrenes Mitglied
14.08.2016
432
103
Reisen in mehrere Länder pro Tag sind auch nicht vorgesehen. Morgens nach Zürich und Abends nach Wien weiter.
Echt jetzt? Also per Flugzeug HAJ ZRH ZAG, dort ein Meeting und dann weiter mit dem Auto nach Bosnien oder Slowenien sind "verboten"? Abartig aber irgendwie lustig.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Sind die komischen Bescheinigungen eigentlich kostenpflichtig?
Sonst würde ich vorschlagen einfach für jeden Namen je eine Bescheinigung für jedes EU-Land an jedem Tag des Jahres anzufordern...
Aktion Overload...(y)
 
A

Anonym-36803

Guest
Sind die komischen Bescheinigungen eigentlich kostenpflichtig?
Sonst würde ich vorschlagen einfach für jeden Namen je eine Bescheinigung für jedes EU-Land an jedem Tag des Jahres anzufordern...
Aktion Overload...(y)

Wer A1-Bescheinigungen nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
:teach:
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
In dem Zusammenhang: Hat jemand Mal irgendwo etwas halbwegs verbindliches gelesen, wie es sich mit privaten Fahrten im Firmenfahrzeug (Gehaltsersatz) verhält?

Ein Freund (und Kollege) und ich sind unschlüssig, ob wir für eine Motorradtour im Spätsommer ernsthaft ein Dutzend dieser Bescheinigungen beantragen müssen, denn es ist ja gar keine berufliche Entsendung.

Andererseits habe ich keine Lust, dass irgend ein österreichischer Polizist Dollarzeichen in den Augen bekommt, wenn er bei einer Verkehrskontrolle Firmennamen in den Papieren sieht.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Sind die komischen Bescheinigungen eigentlich kostenpflichtig?
Sonst würde ich vorschlagen einfach für jeden Namen je eine Bescheinigung für jedes EU-Land an jedem Tag des Jahres anzufordern...
Aktion Overload...(y)

Die Bescheinigungen sind gratis (bzw. in den SV-Beiträgen enthalten).

Problem an deinem Vorschlag ist allerdings das die Bescheinigungen für nicht stattgefundene Reisen unbedingt wieder storniert werden müssen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Die Bescheinigungen sind gratis (bzw. in den SV-Beiträgen enthalten).

Problem an deinem Vorschlag ist allerdings das die Bescheinigungen für nicht stattgefundene Reisen unbedingt wieder storniert werden müssen.

Jamei... erhält dem Sachbearbeiter halt den Arbeitsplatz...
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Siehe #38.

Schade, dass man das hier immer öfter dazusagen muss.
Dann solltest du es auch so schreiben das man es als solches erkennt. Zum Beispiel gibt es dazu Smileys
Es sollte auch aus dem Zusammenhang hervorgehen. Du antwortest einfach nur dass das Nachmachen verboten ist, das war aber nie angesprochen.
Ironie ist eine hohe Kunst
 
A

Anonym-36803

Guest
Dann solltest du es auch so schreiben das man es als solches erkennt. Zum Beispiel gibt es dazu Smileys
Es sollte auch aus dem Zusammenhang hervorgehen. Du antwortest einfach nur dass das Nachmachen verboten ist, das war aber nie angesprochen.
Ironie ist eine hohe Kunst

Na komm, noch offensichtlicher geht es ja wohl nicht. https://www.faz.net/aktuell/finanze...t-ein-fuenfziger-fuer-1-90-euro-14949949.html

Und wer Smileys zum Erkennen von Ironie benötigt, sollte mal besser seinen Ironiedetektor neu kalibrieren. Aber lassen wir das, Perlen und Säue und so. Ich gelobe, meine Ironie nun vom Forum fernzuhalten.
 
Moderiert:

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
In dem Zusammenhang: Hat jemand Mal irgendwo etwas halbwegs verbindliches gelesen, wie es sich mit privaten Fahrten im Firmenfahrzeug (Gehaltsersatz) verhält?

Ein Freund (und Kollege) und ich sind unschlüssig, ob wir für eine Motorradtour im Spätsommer ernsthaft ein Dutzend dieser Bescheinigungen beantragen müssen, denn es ist ja gar keine berufliche Entsendung.

Andererseits habe ich keine Lust, dass irgend ein österreichischer Polizist Dollarzeichen in den Augen bekommt, wenn er bei einer Verkehrskontrolle Firmennamen in den Papieren sieht.

Das würde mich auch für meine Urlaubsfahrten mit dem Dienstwagen interessieren...
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
2.800
1.286
DUS
Verkompliziert doch nicht alles, A1 werden für Dienstreisen benötigt.
Der gesunde Menschenverstand sagt: eine Urlaubsfahrt ist keine Dienstreise. Ergo ist keine A1 nötig.
Fahrzeug egal.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Verkompliziert doch nicht alles, A1 werden für Dienstreisen benötigt.
Der gesunde Menschenverstand sagt: eine Urlaubsfahrt ist keine Dienstreise. Ergo ist keine A1 nötig.
Fahrzeug egal.

Da viele Geschäftsreisende ohne A1 bei Kontrollen auch behaupten werden auf Urlaubsfahrt zu sein, wird das aber trotzdem oft zu Nachfragen führen. Wobei die Kontrollen eher bei Pförtnern von Firmen, Hotels oder Messen stattfinden, da ist das Auto dann egal.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
Verkompliziert doch nicht alles, A1 werden für Dienstreisen benötigt.
Der gesunde Menschenverstand sagt: eine Urlaubsfahrt ist keine Dienstreise. Ergo ist keine A1 nötig.
Fahrzeug egal.

Der gesunde Menschenverstand ist bei dem Thema doch schon längst zu Grabe getragen worden, daher...
 
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lengmandx

Aktives Mitglied
05.04.2016
231
197
VIE
Ich reise geschäftlich in der Regel - wenn überhaupt ins Ausland - nach USA, Indien oder China.
Wenn ich das mit A1 richtig verstehe, dann geht es dort nur um die EU. Nun steige ich bei der An/Rückreise zuweilen in AMS/CPH/ARN um. Bräuchte ich nun für diese Umsteigerei auch schon so eine Bescheinigung?
Im Umkehrschluss: Wenn ich so eine Bescheinigung nicht habe und auf Nummer sicher gehen will: Müsste ich dann innerhalb Deutschlands (MUC/FRA)

Unsere Reisestelle hat dafür ein Q&A erstellt: bei Reisen ins Nicht-EU Ausland und Umstieg in einem anderen Land innerhalb der EU ist keine Bescheinigung notwendig, solange man sich im Transit befindet und keine Termine zB mit Kunden am Flughafen wahrnimmt. Normales Arbeiten (E-Mails, Telefonate, ...) sind zulässig. Soweit zumindest die Info, die mir vorliegt.
 
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bsa

Erfahrenes Mitglied
17.08.2010
644
0
WI
Unsere Reisestelle hat dafür ein Q&A erstellt: bei Reisen ins Nicht-EU Ausland und Umstieg in einem anderen Land innerhalb der EU ist keine Bescheinigung notwendig, solange man sich im Transit befindet und keine Termine zB mit Kunden am Flughafen wahrnimmt. Normales Arbeiten (E-Mails, Telefonate, ...) sind zulässig. Soweit zumindest die Info, die mir vorliegt.

bei mir hieß es explizit: Autofahrt/Durchreise durch ein Land zählt auch. Also eigener Antrag (für AT) für die Fahrt von VIE nach Ungarn
 
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Anonym-36803

Guest
bei mir hieß es explizit: Autofahrt/Durchreise durch ein Land zählt auch. Also eigener Antrag (für AT) für die Fahrt von VIE nach Ungarn
Und bei uns hieß es, dass bei reinem Transit (z.B. FRA-VIE-PRG) nur eines für den Zielort (hier PRG), nicht aber für den Umstiegsflughafen (hier VIE) benötigt wird.

Ansonsten stelle ich mir das bei IrrOps lustig vor: Nein, Sie dürfen mich nicht über ZRH oder WAW umbuchen, da ich für dieses Land keine Aaahh-Eins habe.