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Gute Zusammenfassung vom Handelsblatt:
https://www.handelsblatt.com/untern...ml?ticket=ST-6236676-UVJTqWQ3nhavcwYikwQg-ap6
Die Zusatzanforderungen für Frankreich, Spanien und Österreich waren mir bisher unbekannt.
Was für ein Wahnsinn!
Gute Zusammenfassung vom Handelsblatt:
https://www.handelsblatt.com/untern...ml?ticket=ST-6236676-UVJTqWQ3nhavcwYikwQg-ap6
Nichts dagegen, dass sich jemand Gedanken um unsere Sozialversicherungssysteme und gegen Betrug etc. macht, aber diese Regelung ist ja wohl völlig welt- und praxisfremd? Wer kann das durchwinken und was wird noch alles in dieser Qualität durchgewunken? Das ist wirklich bedenklich schlecht gemacht. Es lässt sich ja quasi gar nicht alles einhalten, als wollte man eine Falle stellen, in die man Jeden jederzeit tappen lassen kann.
Reisen in mehrere Länder pro Tag sind auch nicht vorgesehen. Morgens nach Zürich und Abends nach Wien weiter.
Echt jetzt? Also per Flugzeug HAJ ZRH ZAG, dort ein Meeting und dann weiter mit dem Auto nach Bosnien oder Slowenien sind "verboten"? Abartig aber irgendwie lustig.Reisen in mehrere Länder pro Tag sind auch nicht vorgesehen. Morgens nach Zürich und Abends nach Wien weiter.
Echt jetzt? Also per Flugzeug HAJ ZRH ZAG, dort ein Meeting und dann weiter mit dem Auto nach Bosnien oder Slowenien sind "verboten"? Abartig aber irgendwie lustig.
Sind die komischen Bescheinigungen eigentlich kostenpflichtig?
Sonst würde ich vorschlagen einfach für jeden Namen je eine Bescheinigung für jedes EU-Land an jedem Tag des Jahres anzufordern...
Aktion Overload...
:teach:Wer A1-Bescheinigungen nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Sind die komischen Bescheinigungen eigentlich kostenpflichtig?
Sonst würde ich vorschlagen einfach für jeden Namen je eine Bescheinigung für jedes EU-Land an jedem Tag des Jahres anzufordern...
Aktion Overload...
Die Bescheinigungen sind gratis (bzw. in den SV-Beiträgen enthalten).
Problem an deinem Vorschlag ist allerdings das die Bescheinigungen für nicht stattgefundene Reisen unbedingt wieder storniert werden müssen.
:teach:
Was möchtest du mir sagen?
Es war nicht die Rede davon sie die Dinger selbst zu erstellen, sondern anzufordern!
Dann solltest du es auch so schreiben das man es als solches erkennt. Zum Beispiel gibt es dazu SmileysSiehe #38.
Schade, dass man das hier immer öfter dazusagen muss.
Dann solltest du es auch so schreiben das man es als solches erkennt. Zum Beispiel gibt es dazu Smileys
Es sollte auch aus dem Zusammenhang hervorgehen. Du antwortest einfach nur dass das Nachmachen verboten ist, das war aber nie angesprochen.
Ironie ist eine hohe Kunst
In dem Zusammenhang: Hat jemand Mal irgendwo etwas halbwegs verbindliches gelesen, wie es sich mit privaten Fahrten im Firmenfahrzeug (Gehaltsersatz) verhält?
Ein Freund (und Kollege) und ich sind unschlüssig, ob wir für eine Motorradtour im Spätsommer ernsthaft ein Dutzend dieser Bescheinigungen beantragen müssen, denn es ist ja gar keine berufliche Entsendung.
Andererseits habe ich keine Lust, dass irgend ein österreichischer Polizist Dollarzeichen in den Augen bekommt, wenn er bei einer Verkehrskontrolle Firmennamen in den Papieren sieht.
Verkompliziert doch nicht alles, A1 werden für Dienstreisen benötigt.
Der gesunde Menschenverstand sagt: eine Urlaubsfahrt ist keine Dienstreise. Ergo ist keine A1 nötig.
Fahrzeug egal.
Verkompliziert doch nicht alles, A1 werden für Dienstreisen benötigt.
Der gesunde Menschenverstand sagt: eine Urlaubsfahrt ist keine Dienstreise. Ergo ist keine A1 nötig.
Fahrzeug egal.
Ich reise geschäftlich in der Regel - wenn überhaupt ins Ausland - nach USA, Indien oder China.
Wenn ich das mit A1 richtig verstehe, dann geht es dort nur um die EU. Nun steige ich bei der An/Rückreise zuweilen in AMS/CPH/ARN um. Bräuchte ich nun für diese Umsteigerei auch schon so eine Bescheinigung?
Im Umkehrschluss: Wenn ich so eine Bescheinigung nicht habe und auf Nummer sicher gehen will: Müsste ich dann innerhalb Deutschlands (MUC/FRA)
Unsere Reisestelle hat dafür ein Q&A erstellt: bei Reisen ins Nicht-EU Ausland und Umstieg in einem anderen Land innerhalb der EU ist keine Bescheinigung notwendig, solange man sich im Transit befindet und keine Termine zB mit Kunden am Flughafen wahrnimmt. Normales Arbeiten (E-Mails, Telefonate, ...) sind zulässig. Soweit zumindest die Info, die mir vorliegt.
Und bei uns hieß es, dass bei reinem Transit (z.B. FRA-VIE-PRG) nur eines für den Zielort (hier PRG), nicht aber für den Umstiegsflughafen (hier VIE) benötigt wird.bei mir hieß es explizit: Autofahrt/Durchreise durch ein Land zählt auch. Also eigener Antrag (für AT) für die Fahrt von VIE nach Ungarn