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Hallo zusammen,
da der Baustein "Mietwagen" bei meiner Haftpflichtversicherung bei Coya mich monatlich nur etwa 90ct mehr kostet, habe ich sie damals abgeschlossen, ohne mich genau zu informieren. Nun bin ich tatsächlich so weit, dass ich davon gerne profitieren möchte. Die Vertragsbedingungen lesen sich wie folgt:
2 Gebrauch geliehener, gemieteter oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Kfz
Verursacht eine versicherte Person beim berechtigten Gebrauch eines fremden Kraftfahrzeuges, das von ihr oder einer anderen versicherten Person gelegenheitshalber geliehen oder gemietet, oder ihr oder einer anderen versicher- ten Person vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, schuldhaft einen
2.2 Die Entschädigung nach Nr. 2.1 a) ist auf den Mehrbeitrag der ersten 5 Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die be- treffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird von uns jedoch nicht ersetzt. Die Entschädigung nach Nr. 2.1 c) ist bei geliehe- nen Kraftfahrzeugen auf 3.000 € begrenzt.
Für mich sieht das tatsächlich so aus, dass bis zu 3000€ SB erstattet werden. Kann das wirklich sein? Das erscheint mir nämlich zu günstig...
EDIT: 11.2.2(b) besagt nur, dass Schäden an Kraftfahrzeugen nicht erstattet werden, daher lösen sie den "Widerspruch" auf.
da der Baustein "Mietwagen" bei meiner Haftpflichtversicherung bei Coya mich monatlich nur etwa 90ct mehr kostet, habe ich sie damals abgeschlossen, ohne mich genau zu informieren. Nun bin ich tatsächlich so weit, dass ich davon gerne profitieren möchte. Die Vertragsbedingungen lesen sich wie folgt:
2 Gebrauch geliehener, gemieteter oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Kfz
Verursacht eine versicherte Person beim berechtigten Gebrauch eines fremden Kraftfahrzeuges, das von ihr oder einer anderen versicherten Person gelegenheitshalber geliehen oder gemietet, oder ihr oder einer anderen versicher- ten Person vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, schuldhaft einen
- a) Kfz-Haftpflichtschaden, erstatten wir den nach Regulierung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer
infolge Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehenden
Vermögensschaden, - b) Kfz-Vollkaskoschaden, erstatten wir – insoweit teilweise abweichend von Nr. 11.2.2 b) Coya-PHV – die
bei der Regulierung durch den Kfz-Kaskoversicherer in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung in der Kfz-Vollkasko-
versicherung, - c) Schaden an dem Kraftfahrzeug durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht
geeigneten Kraftstoffen, erstatten wir – insoweit teilweise abweichend von Nr. 11.2.2 b) Coya-PHV – diesen Schaden, sofern- er unmittelbar durch die Falschbetankung entstanden ist (z. B. Kosten für das Absaugen des falschen Kraft-
stoffs, Kosten für die Reinigung des Kraftstoffsystems) oder - es sich um einen Motorschaden infolge der Falschbetankung handelt. Andere Folgeschäden werden von uns jedoch nicht ersetzt.
- er unmittelbar durch die Falschbetankung entstanden ist (z. B. Kosten für das Absaugen des falschen Kraft-
2.2 Die Entschädigung nach Nr. 2.1 a) ist auf den Mehrbeitrag der ersten 5 Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die be- treffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird von uns jedoch nicht ersetzt. Die Entschädigung nach Nr. 2.1 c) ist bei geliehe- nen Kraftfahrzeugen auf 3.000 € begrenzt.
Für mich sieht das tatsächlich so aus, dass bis zu 3000€ SB erstattet werden. Kann das wirklich sein? Das erscheint mir nämlich zu günstig...
EDIT: 11.2.2(b) besagt nur, dass Schäden an Kraftfahrzeugen nicht erstattet werden, daher lösen sie den "Widerspruch" auf.
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