Offizieller Lufthansa Thread - Eure Fragen an das LH Team

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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.655
786
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Liebes LH Team,

die 50 € Discount gelten doch sicher pro Flug und Person und nicht pro Buchung, oder? Sonst wären ja Reisegruppen, die ihre Flüge einzeln gebucht haben, erheblich bevorzugt gegenüber Gruppen/Familien, die alle Flüge und Personen zusammen gebucht haben.

Vielen Dank vorab.


Hallo Micl,

korrekt, die 50 Euro Discount gelten für jedes Ticket-Reissue in einer Buchung (bei Anwendung der aktuellen flexibleren Umbuchungs-Policy).

Viele Grüße,
Katharina
 

Micl

Neues Mitglied
26.03.2020
6
0
Liebes LH Team,

auf eurer Website steht:
"Zudem bieten wir Ihnen bei Umbuchung 50€ Discount auf den Ticketpreis an. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden."

Im Umkehrschluss heißt das ja: keine Änderung -> keine Aufzahlung. Da man hier schon anderes gelesen hat, bitte ich um Bestätigung. Wenn man auf die gleiche Flugnummer umbucht und keinerlei Änderungen vornimmt, fällt auch keine Aufzahlung an. Ist das korrekt?

Viele Grüße,
Michael
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.600
211
59
Hallo Thomas,

es tut mir leid dass die Beantwortung Deines ursprünglichen Kommentars von letztem Sonntag untergegangen ist. Hier sollte nichts ausgesessen werden.

Die Aussage zur systemseitigen Aussetzung von Stornierung kann ich so nicht bestätigen. Es stimmt dass die momentanen flexibleren Optionen für Passagiere keine Möglichkeit zur Erstattung vorsehen. Tickets, die den ursprünglichen Tarifbedingungen nach aber eine Stornierung gestatten und Refundoption (gegen Gebühr) vorsehen, können selbstverständlich zur Erstattung weitergereicht und bearbeitet werden. Liegt hier eventuell ein Missverständnis vor? Ich würde in jedem Fall dazu raten, hier noch einmal beim LH City Center nachzuhaken. Die Originaltarifbedingungen gelten vorher wie nachher.

Viele Grüße,
Katharina

Hallo Katharina,
kein Problem.

Hier der Text aus Amadeus:
The disruption across the travel industry due to the COVID-19 virus has resulted in an unprecedented number of cancellation, exchange and refund requests from travelers. Some airlines have decided to deactivate manual and automatic ticket refund functionalities available to travel sellers in the indirect distribution channel.
The following airlines have recently deactivated manual and Amadeus Ticket Changer Refund functionalities in the Amadeus system. Travel agencies are advised to get in touch with the airline directly for refunds or if you require further information about the refund process.


In der Liste dazu:
LH LUFTHANSA Globally
OS AUSTRIAN AIRLINES Globally
LX SWISS INTERNATIONAL AIR LINES Globally
SN BRUSSELS AIRLINES Globally


Das zum Thema systemseitiges Aussetzen von Stornierungen.

Es handelt sich hier um 2 Tickets mit folgenden Fare Rules:

CANCELLATIONS

ANY TIME
CHARGE EUR 250.00 FOR CANCEL/NO-SHOW/REFUND.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE - TEXT BELOW NOT VALIDATED FOR AUTOPRICING.
WAIVERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE


Dies war die Antwort von anderer Stelle zwischenzeitlich aus Eurem Hause:

....Vielen Dank für Ihr Schreiben.

Aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände durch die Ausbreitung von Coronavirus (COVID-19), werden momentan alle Rückerstattungen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Sie haben natürlich weiterhin das Anrecht auf eine Rückerstattung, jedoch bitten wir Sie um Verständnis, dass Rückerstattungen in der aktuellen Situation nicht in den sonst üblichen Fristen möglich sind.
Bitte versuchen Sie mit Ihr Reisebüro an einem späteren Zeitpunkt die Rückerstattung der Tickets.

Wir danken Ihnen für Ihre Solidarität in dieser dynamischen und herausfordernden Situation.
Freundliche Grüsse,


ich muss sagen ich bin entsetzt über das Schreiben, losgelöst davon das Ihr Haus geltendes Vertragsrecht einfach aussetzen, aber Ihr Aufruf zur Solidarität, haben Ihr Haus eigentlich gelesen was Sie da schreiben, der kleine Bürger soll sich solidarisch mit einem Milliardenkonzern zeigen, der zudem noch verlangt dass selbiger mit Steuergeldern gestützt wird, eben die Steuergelder des kleine Bürgers von dem Sie Solidarität verlangen – Sie sollten sich schämen – Sie sollten mit Ihren Kunden solidarisch sein, gerade in dieser Zeit die von Unsicherheit geprägt ist und Ihren Kunden etwaiges zustehendes Geld alsbald zurückzahlen. Ich wiederhole mich ungern, es geht hier nicht um Kulanzzahlungen sondern Verpflichtungen aus geltendes Vertragsrechts.

Zum Thema Reisebüro - LCC - ist ein reines geschäftsreisebüro wo meine Frau seit 20 Jahren tätig ist, ich halte sie für Kompetent in der Bearbeitung von Flügen, also bitte nicht dahin abwälzen...

BG

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.655
786
Hallo Markus,

auf der Webseite von Lufthansa findet sich bezüglich der Umbuchungsmöglichkeiten folgender Passus:

Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden. Der neue Flug muss bis zum 31. August 2020 gebucht werden.

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch heute, aber das widersprich doch Deiner Aussage, dass die Ticketumbuchung innerhalb der Ticketgültigkeit erfolgen muss und es ansonsten keine datumsabhängigen Einschränkungen gibt.
Es steht doch eindeutig da: bis 31.8.2020 muss die Buchung erfolgen. Der Satz darüber „auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31.Dezember 2020“ kann also auch nicht bedeuten, dass bis dahin eine Buchung erfolgt sein muss und das Abflugdatum dann egal ist, sondern dass der Flug bis zum 31.12.2020 erfolgt sein muss. Ansonsten wäre dies ja ein direkter Widerspruch zur im nächsten Satz getätigten Aussage: Buchung bis 31.8.2020.

Wie kann ich also Deine Aussage verstehen, es gebe keine datumsabhängigen Einschränkungen? Entweder habt Ihr bereits neue Information, die LH noch nicht kommuniziert oder diese Aussage stimmt nicht überein mit den genannten Formulierungen, die ich direkt von LH übernommen habe.
(Quelle: https://www.lufthansa.com/xx/de/fluginformationen#booking )

Über eine Aufklärung wäre ich dankbar,
Gruß
Mythbuster2007

Hallo Myth,

ich habe die Ursprungsfrage von Riegerzwo so verstanden, dass sie sich nicht auf die Umbuchung eines bestehenden Tickets, sondern auf eine Neubuchung bezieht, die vor dem 31. März erfolgen wird. Diesbezüglich findest Du in unseren Fluginformationen unter dem Passus "Erweiterte Umbuchungsmöglichkeiten" folgenden Hinweis: Passagiere können künftig bis zum 31. Dezember 2020 ohne Umbuchungsgebühren auf ein neues Reisedatum umbuchen. Vielleicht kann dieser im Kontext der vielen verschiedenen Umbuchungsszenarien irreführend verstanden werden. Ich habe das Thema zwischenzeitlich aber noch einmal intern platziert und warte nun auf eine definitive Information in Bezug auf Umbuchungen über den 31. Dezember 2020 hinaus.

Kore salutas,

Markus
 

Mythbuster2007

Erfahrenes Mitglied
20.02.2015
760
1.167
Im wilden Süden..
Hallo Myth,

ich habe die Ursprungsfrage von Riegerzwo so verstanden, dass sie sich nicht auf die Umbuchung eines bestehenden Tickets, sondern auf eine Neubuchung bezieht, die vor dem 31. März erfolgen wird. Diesbezüglich findest Du in unseren Fluginformationen unter dem Passus "Erweiterte Umbuchungsmöglichkeiten" folgenden Hinweis: Passagiere können künftig bis zum 31. Dezember 2020 ohne Umbuchungsgebühren auf ein neues Reisedatum umbuchen. Vielleicht kann dieser im Kontext der vielen verschiedenen Umbuchungsszenarien irreführend verstanden werden. Ich habe das Thema zwischenzeitlich aber noch einmal intern platziert und warte nun auf eine definitive Information in Bezug auf Umbuchungen über den 31. Dezember 2020 hinaus.

Kore salutas,

Markus

Hallo Markus,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Im Hinblick auf die Möglichkeit zur Umbuchung wird sicher sehr vieles davon abhängen, ob der angebotene Zeitrahmen passt. Nicht jeder kann bis 31.12.2020 ein Ticket abfliegen, dass im Frühjahr 2020 für einen geplanten Urlaub gekauft wurde.
im Bezug auf die Situation in Thailand: es besteht Einreiseverbot und der Notstand bis 30.4. wurde ausgerufen. Demzufolge keine Flüge mehr über LH zu buchen. Für meine bestehende Buchung mit Abflug 26.4.mit LH ab Zürich (!) über Frankfurt nach BKK in C und Rückflug am 16.5. ab BKK nach Zürich mit Swiss (eine Buchung) ist bis heute noch keine offizielle Stornierung erfolgt, auch wenn die Schweiz bereits seit längerem eine Einreisebeschränkung hat.
Da die Einreise nach Thailand bis mindestens 30.4. nicht mehr möglich ist und der LH Flugplan bis BKK entsprechend angepasst wird, gehe ich davon aus, dass ich eine offizielle Stornierung der Flüge von LHG kommuniziert bekomme bzw. unter der Buchungsnummer dann angezeigt? (Status aktuell immer noch auf bestätigt..)
Gruß
Mythbuster2007
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Liebes LH-Team,

weshalb wird dies dann nicht offen und für jedermann verständlich kommuniziert?

Auf lufthansa.com - wie auch den Websites der Konzerntöchter - heißt es:


Kennt man sich in der Materie aus, lässt sich die eventuell anfallende Tarifdifferenz zwischen den Zeilen herauslesen. Mit der Aussage "Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem" impliziert die Lufthansa Max Musterbucher allerdings, dass das Ticket nur in wenigen Sonderfällen nachberechnet wird. Dass ein einfacher Datumswechsel unter ansonsten gleichbleibenden Bedingungen (erheblich) teurer werden kann ist ohne Fachwissen nicht erkennbar.
Derartiges Geschäftsgebaren grenzt für mich an Betrug.

Liebe Grüße
AUA772

Liebes LH Team,

auf eurer Website steht:
"Zudem bieten wir Ihnen bei Umbuchung 50€ Discount auf den Ticketpreis an. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden."

Im Umkehrschluss heißt das ja: keine Änderung -> keine Aufzahlung. Da man hier schon anderes gelesen hat, bitte ich um Bestätigung. Wenn man auf die gleiche Flugnummer umbucht und keinerlei Änderungen vornimmt, fällt auch keine Aufzahlung an. Ist das korrekt?

Viele Grüße,
Michael
Da haben wir es...
 

qm77

Neues Mitglied
17.03.2020
14
0
Hallo Lufthansa,
meine Frage ist: Wann bekomme ich denn mein Geld zurück, wenn mir jemand vor 8 Tagen an der Hotline gesagt hat, die Erstattung würde am nächsten Tag rausgehen?
Wie lange muss ich warten? Noch ein paar Wochen? Oder Monate?
Ich bitte um eine Perspektive...
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.564
9.916
BRU
Da ich auch fast eine Woche nach Einführung dieser „erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten“ für die Umbuchung gestrichener Flüge auf der LH-Website nirgends die detaillierten Bedingungen dieser Möglichkeit finden kann, nochmal hier meine Frage: Wo bzw. wann erhalte ich schriftlich und verbindlich dazu die AGB?

Also die exakten Bedingungen, was für Flüge ich damit buchen kann, was mit eventuellen Restbeträgen passiert, wenn das neue Ticket billiger ist (Erstattung, und wenn ja wann?), ob der Kunde mit zwei billigen Flügen einen teuren Flug buchen usw.

Es kann doch wohl nicht sein, dass LH dem Kunden mehr oder weniger als einzige Alternative diese „erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten“ anbietet, ihn dann aber nicht mal informiert, was er damit überhaupt anfangen kann.
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.655
786
Liebes LH Team,

auf eurer Website steht:
"Zudem bieten wir Ihnen bei Umbuchung 50€ Discount auf den Ticketpreis an. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden."

Im Umkehrschluss heißt das ja: keine Änderung -> keine Aufzahlung. Da man hier schon anderes gelesen hat, bitte ich um Bestätigung. Wenn man auf die gleiche Flugnummer umbucht und keinerlei Änderungen vornimmt, fällt auch keine Aufzahlung an. Ist das korrekt?

Viele Grüße,
Michael


Hallo nochmal, Micl,

grundsätzlich ist davon auszugehen, dass keine Tarifdifferenz anfällt, wenn sowohl Streckenführung, ausführende Airline, Reise- sowie Buchungsklasse gleich bleiben. Ohne dies individuell prüfen zu können, möchte ich die Aussage aber nicht allgemeingültig stehen lassen und folgende Information hinzufügen, um zu verhindern, dass es zu Irritationen kommt: Es kann trotzdem eine Nachberechnung von Steuern erfolgen; genauso muss der ursprüngliche Tarif noch Gültigkeit im neuen Reisezeitraum haben. In einigen Fällen gelten diese nur saisonal bzw. zur Reise an bestimmten Wochentagen.

Viele Grüße,
Katharina
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.655
786
Lieber Sascha / LH Team,

Ich gehe davon aus, das ihr uns hier nicht absichtlich anluegt, sondern seitens eurem Arbeitgeber offensichtlich im dunkeln belassen werdet.
Deine Aussage trifft jedenfalls nicht zu.



Info an die Reisebueros / Vertragspartner:

Das hat also ueberhaupt nichts mit Ueberlastung oder Anzahl von Anfragen zutun, sondern ist schlichtweg ein mutwilliger, offensichtlich rechtswidriger Vorgang seitens der LH Group, um vermutlich ihren cash flow zu schuetzen. Und das auf dem Ruecken ihrer Kunden!

Laut mehreren gleichlautenden Aussagen von LH Mitarbeitern, ist die Bearbeitung und Auszahlung von Erstattungen eingestellt und soll offensichtlich nicht vor September wieder aufgenommen werden.
Da die Presse langsam auch auf dieser Gebaren aufmerksam geworden ist, rudert zumindest SWISS bereits schon etwas zurueck:


Frage:
- warum hat Lufthansa die Refund-Funktionen im Amadeus, Galileo und anderen Reservierungssystemen deaktiviert, wenn doch angeblich die Belastung momentan so gross ist? Dann wuerde das doch sofort Abhilfe schaffen, wenn man die Refund-Funtion aktiv laesst.

- Jeder betroffene Kunde versteht vermutlich, das LH aufgrund der momentan hohen Arbeitsbelastung Schwierigkeiten hat, die Rueckerstattungen innerhalb der vorgeschriebenen 7 Tage zu schaffen. Warum wird das nicht ehrlich & proaktiv kommuniziert, z.b. mit der Bitte an den Kunden, eine Verzögerung von xx Tagen zu akzeptieren und dann aber auch alle Ressourcen daransetzt, dies einzuhalten? Bei den Standard 0815 Refunds duerften ja nicht mit stundenlanger manueller (menschlicher) Arbeit verbunden sein. Stattdessen aber den Refund komplett zu stoppen, ohne weitergehende Information, geht garnicht!

- Könntet ihr bitte Intern in Erfahrung bringen, ob LH wirklich weiterhin vorhat, dieses unwuerdige Vorgehen bzgl. Erstattungen beizubehalten?

Vielen Dank & Gruesse
Ed Force One

Hallo Katharina,
kein Problem.

Hier der Text aus Amadeus:
The disruption across the travel industry due to the COVID-19 virus has resulted in an unprecedented number of cancellation, exchange and refund requests from travelers. Some airlines have decided to deactivate manual and automatic ticket refund functionalities available to travel sellers in the indirect distribution channel.
The following airlines have recently deactivated manual and Amadeus Ticket Changer Refund functionalities in the Amadeus system. Travel agencies are advised to get in touch with the airline directly for refunds or if you require further information about the refund process.


In der Liste dazu:
LH LUFTHANSA Globally
OS AUSTRIAN AIRLINES Globally
LX SWISS INTERNATIONAL AIR LINES Globally
SN BRUSSELS AIRLINES Globally


Das zum Thema systemseitiges Aussetzen von Stornierungen.

Es handelt sich hier um 2 Tickets mit folgenden Fare Rules:

CANCELLATIONS

ANY TIME
CHARGE EUR 250.00 FOR CANCEL/NO-SHOW/REFUND.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE - TEXT BELOW NOT VALIDATED FOR AUTOPRICING.
WAIVERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE


Dies war die Antwort von anderer Stelle zwischenzeitlich aus Eurem Hause:

....Vielen Dank für Ihr Schreiben.

Aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände durch die Ausbreitung von Coronavirus (COVID-19), werden momentan alle Rückerstattungen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Sie haben natürlich weiterhin das Anrecht auf eine Rückerstattung, jedoch bitten wir Sie um Verständnis, dass Rückerstattungen in der aktuellen Situation nicht in den sonst üblichen Fristen möglich sind.
Bitte versuchen Sie mit Ihr Reisebüro an einem späteren Zeitpunkt die Rückerstattung der Tickets.

Wir danken Ihnen für Ihre Solidarität in dieser dynamischen und herausfordernden Situation.
Freundliche Grüsse,


ich muss sagen ich bin entsetzt über das Schreiben, losgelöst davon das Ihr Haus geltendes Vertragsrecht einfach aussetzen, aber Ihr Aufruf zur Solidarität, haben Ihr Haus eigentlich gelesen was Sie da schreiben, der kleine Bürger soll sich solidarisch mit einem Milliardenkonzern zeigen, der zudem noch verlangt dass selbiger mit Steuergeldern gestützt wird, eben die Steuergelder des kleine Bürgers von dem Sie Solidarität verlangen – Sie sollten sich schämen – Sie sollten mit Ihren Kunden solidarisch sein, gerade in dieser Zeit die von Unsicherheit geprägt ist und Ihren Kunden etwaiges zustehendes Geld alsbald zurückzahlen. Ich wiederhole mich ungern, es geht hier nicht um Kulanzzahlungen sondern Verpflichtungen aus geltendes Vertragsrechts.

Zum Thema Reisebüro - LCC - ist ein reines geschäftsreisebüro wo meine Frau seit 20 Jahren tätig ist, ich halte sie für Kompetent in der Bearbeitung von Flügen, also bitte nicht dahin abwälzen...

BG

Thomas

Hallo Thomas, hallo Ed Force One,

die von Euch zitierten Texte und Schreiben sind uns in der Form weder bekannt noch waren wir in der Lage, hierzu Hintergrundinformationen einzuholen. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich mich hier nur zur momentanen Praxis in den Service Centern äußern kann. Dort kann der Stornierungsprozess nach wie vor angestoßen werden und es fanden systemseitig bisher auch keine Anpassungen statt. Dennoch raten wir Passagieren, die ihre Reise in Folge der aktuellen Situation nicht antreten können, in erster Linie dazu, Gebrauch von unseren erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten zu machen. Korrekt ist, dass Stornierungen in Folge von Flugstreichungen und Zeitenänderung wegen der hohen Anzahl momentan mit erheblicher Verzögerung bearbeitet werden, deshalb aber nicht abgelehnt. Auch wurde uns mitgeteilt dass im Gegenzug dazu Stornierungen, die analog der Tarifbedingungen (mit oder ohne Gebühr) erfolgen, nicht von den eben erwähnten Einschränkungen betroffen sein sollen. Dies entnehme ich den Guidelines für die Lufthansa Service Center.

Viele Grüße,
Katharina
 
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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.655
786
Hallo Markus,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Im Hinblick auf die Möglichkeit zur Umbuchung wird sicher sehr vieles davon abhängen, ob der angebotene Zeitrahmen passt. Nicht jeder kann bis 31.12.2020 ein Ticket abfliegen, dass im Frühjahr 2020 für einen geplanten Urlaub gekauft wurde.
im Bezug auf die Situation in Thailand: es besteht Einreiseverbot und der Notstand bis 30.4. wurde ausgerufen. Demzufolge keine Flüge mehr über LH zu buchen. Für meine bestehende Buchung mit Abflug 26.4.mit LH ab Zürich (!) über Frankfurt nach BKK in C und Rückflug am 16.5. ab BKK nach Zürich mit Swiss (eine Buchung) ist bis heute noch keine offizielle Stornierung erfolgt, auch wenn die Schweiz bereits seit längerem eine Einreisebeschränkung hat.
Da die Einreise nach Thailand bis mindestens 30.4. nicht mehr möglich ist und der LH Flugplan bis BKK entsprechend angepasst wird, gehe ich davon aus, dass ich eine offizielle Stornierung der Flüge von LHG kommuniziert bekomme bzw. unter der Buchungsnummer dann angezeigt? (Status aktuell immer noch auf bestätigt..)
Gruß
Mythbuster2007


Hallo Mythbuster,

auch in unserem Reservierungssystem wird der Flug LH772 am 26.4. noch angezeigt. Sollte es hier zu einer Streichung kommen, informieren wir via E-Mail, sofern diese in der Buchung hinterlegt ist.

Viele Grüße,
Katharina
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.655
786
Hallo Lufthansa,
meine Frage ist: Wann bekomme ich denn mein Geld zurück, wenn mir jemand vor 8 Tagen an der Hotline gesagt hat, die Erstattung würde am nächsten Tag rausgehen?
Wie lange muss ich warten? Noch ein paar Wochen? Oder Monate?
Ich bitte um eine Perspektive...


Hallo gm77,

zu regulären Zeiten sind wir bei Stornierungen von einer ca. zwei-wöchigen Bearbeitungszeit ausgegangen. Da wir uns nun mit einer außergewöhnlich hohen Anzahl an Erstattungsfragen konfrontiert sehen, kommt es zu Verzögerungen und sonst übliche Fristen können daher nicht eingehalten werden. Konkreter kann ich mich zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich nicht äußern, tut mir leid!

Viele Grüße,
Katharina
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.655
786
Da ich auch fast eine Woche nach Einführung dieser „erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten“ für die Umbuchung gestrichener Flüge auf der LH-Website nirgends die detaillierten Bedingungen dieser Möglichkeit finden kann, nochmal hier meine Frage: Wo bzw. wann erhalte ich schriftlich und verbindlich dazu die AGB?

Also die exakten Bedingungen, was für Flüge ich damit buchen kann, was mit eventuellen Restbeträgen passiert, wenn das neue Ticket billiger ist (Erstattung, und wenn ja wann?), ob der Kunde mit zwei billigen Flügen einen teuren Flug buchen usw.

Es kann doch wohl nicht sein, dass LH dem Kunden mehr oder weniger als einzige Alternative diese „erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten“ anbietet, ihn dann aber nicht mal informiert, was er damit überhaupt anfangen kann.


Hallo Anonyma,

AGBs zu den erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten liegen uns ebenso wenig vor. Ich kann in Hinblick auf deine Detailfragen nur unsere Website sowie die dort platzierten FAQs verweisen. Hier ist in den nächsten Tagen auch mit Ergänzungen zu rechnen. Selbstverständlich stehen Dir bei individuellen Umbuchungsanfragen auch meine Service Center Kollegen zur Verfügung und klären anhand Deiner Buchung(en) die Optionen.

Viele Grüße,
Katharina
 
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Micl

Neues Mitglied
26.03.2020
6
0
Hallo nochmal, Micl,

grundsätzlich ist davon auszugehen, dass keine Tarifdifferenz anfällt, wenn sowohl Streckenführung, ausführende Airline, Reise- sowie Buchungsklasse gleich bleiben. Ohne dies individuell prüfen zu können, möchte ich die Aussage aber nicht allgemeingültig stehen lassen und folgende Information hinzufügen, um zu verhindern, dass es zu Irritationen kommt: Es kann trotzdem eine Nachberechnung von Steuern erfolgen; genauso muss der ursprüngliche Tarif noch Gültigkeit im neuen Reisezeitraum haben. In einigen Fällen gelten diese nur saisonal bzw. zur Reise an bestimmten Wochentagen.

Viele Grüße,
Katharina


Hallo Katharina,

und warum steht das dann so nicht auf der Website? Wenn immer der ganz normale tagesgültige Ticktetpreis (abzüglich Discount) zugrunde gelegt wird, kommt es in vielen Fällen zu Aufzahlungen. Es gibt ja enorme Preisvarianzen beim gleichen Flug, je nach Datum. Unsere Tickets für bestimmte Tage im März beispielsweise waren sehr günstig, sonst hätten wir sie auch nicht gebucht. Alternativ könnten wir jetzt auf Oktober umbuchen, aber da sind die aktuell angebotenen Ticketpreise erheblich höher. Wir müssten definitiv ordentlich aufzahlen. Gerne würde ich die Reise kostenneutral um ein Jahr verschieben, aber das wird ja von LH so nicht angeboten.

Grüße
Michael
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.564
9.916
BRU
Hallo nochmal, Micl,

grundsätzlich ist davon auszugehen, dass keine Tarifdifferenz anfällt, wenn sowohl Streckenführung, ausführende Airline, Reise- sowie Buchungsklasse gleich bleiben. Ohne dies individuell prüfen zu können, möchte ich die Aussage aber nicht allgemeingültig stehen lassen und folgende Information hinzufügen, um zu verhindern, dass es zu Irritationen kommt: Es kann trotzdem eine Nachberechnung von Steuern erfolgen; genauso muss der ursprüngliche Tarif noch Gültigkeit im neuen Reisezeitraum haben. In einigen Fällen gelten diese nur saisonal bzw. zur Reise an bestimmten Wochentagen.

Viele Grüße,
Katharina

Also konkret: Ich habe eine Flugbuchung in Buchungsklasse L für ein verlängertes Wochenende im April. Flüge bereits gestrichen, ich möchte exakt die gleichen Flüge, gleiches Routing, gleiche Wochentage, auf ein Wochenende im Juli umbuchen (Mindestaufenthalte etc. also alle erfüllt, reguläre Tarife, keine Specials o.ä). Zum neuen Datum ist aber nur mehr Buchungsklasse M verfügbar.

Muss ich hier jetzt die Tarifdifferenz von L auf M zahlen oder bucht LH kostenlos um? Bis jetzt wurde das nämlich so ausgelegt, dass hier die Tarifdifferenz anfällt. Oder hat das LH mittlerweile geändert? Von Buchungsklasse steht auf der LH-Website nämlich nichts.

Womit wir wieder bei dem von mir angesprochenen Thema wären, dass LH die genauen Bedingungen veröffentlichen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micl

Neues Mitglied
26.03.2020
6
0
Von Buchungsklasse steht auf der LH-Website nämlich nichts.
Richtig, dort steht ausdrücklich nur "Reiseklasse". Wenn man auf die geiche Strecke und die gleiche Reiseklasse (z.B. Economy Classic) umbucht, sollte man erwarten, dass hierbei keine Aufzahlung anfällt. Das lese ich zumindest so aus dem Website-Wortlaut heraus. Man ist ja, was die Terminwahl betrift schon stark eingeschränkt (nur bis Jahresende), was für viele ein echtes Problem darstellt.

Am besten wäre es doch, LH gibt uns einen Gutschein über den Reisepreis mit den üblichen drei Jahren Gültigkeit.
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.655
786
Also konkret: Ich habe eine Flugbuchung in Buchungsklasse L für ein verlängertes Wochenende im April. Flüge bereits gestrichen, ich möchte exakt die gleichen Flüge, gleiches Routing, gleiche Wochentage, auf ein Wochenende im Juli umbuchen (Mindestaufenthalte etc. also alle erfüllt, reguläre Tarife, keine Specials o.ä). Zum neuen Datum ist aber nur mehr Buchungsklasse M verfügbar.

Muss ich hier jetzt die Tarifdifferenz von L auf M zahlen oder bucht LH kostenlos um? Bis jetzt wurde das nämlich so ausgelegt, dass hier die Tarifdifferenz anfällt. Oder hat das LH mittlerweile geändert? Von Buchungsklasse steht auf der LH-Website nämlich nichts.

Womit wir wieder bei dem von mir angesprochenen Thema wären, dass LH die genauen Bedingungen veröffentlichen sollte.

Hallo Anonyma,

in dem von Dir geschilderten Szenario würde die Tarifdifferenz von L auf M gezahlt werden müssen. Hierauf geben wir einen Discount von EUR50. Die Umbuchungsgebühr fällt analog der derzeitigen flexibleren Policy nicht an. So wird es m. E. auch seit Einführung dieser gehandhabt. Lediglich der Discount wurde zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Dass bei Änderung der Buchungsklasse eine preisliche Differenz anfällt, sollte aus meiner Antwort an Micl aber hervorgegangen sein, denke ich.

Viele Grüße,
Katharina
 

Micl

Neues Mitglied
26.03.2020
6
0
Hallo Anonyma,

in dem von Dir geschilderten Szenario würde die Tarifdifferenz von L auf M gezahlt werden müssen. Hierauf geben wir einen Discount von EUR50. Die Umbuchungsgebühr fällt analog der derzeitigen flexibleren Policy nicht an. So wird es m. E. auch seit Einführung dieser gehandhabt. Lediglich der Discount wurde zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Dass bei Änderung der Buchungsklasse eine preisliche Differenz anfällt, sollte aus meiner Antwort an Micl aber hervorgegangen sein, denke ich.

Viele Grüße,
Katharina

Hallo Katharina,

diese "Buchungsklasse" kann der Kunde doch gar nicht auswählen. Es ist schwer genug, überhaupt einen sinnvollen (!) alternativen Urlaubszeitraum noch in diesem Jahr zu finden. Die Tickets kosten dann leider oft ein Vielfaches gegenüber den günstigsten März-Preisen (gleiche Strecke und Reiseklasse).

Was spricht denn gegen die Option, einen ganz normalen, drei Jahre gültigen Gutschein über den Reisepreis zu erhalten?

Viele Grüße,
Michael
 

giraffe

Neues Mitglied
09.10.2019
13
0
Wiesbaden
Hallo und guten Abend,

ich habe eine Frage, vielleicht etwas früh, vielleicht in diesen Zeiten unwichtig, vielleicht auch eine saublöde Frage für einige, doch es beschäftigt mich.
Mein Mann und ich sind am im November 2020 auf LH 772 in der Business Class FRA/BKK/FRAGE gebucht. Die Flüge haben wir am frühstmöglichsten Termin über das Reisebüro gebucht und gezahlt.
Nun zu meiner Frage: Im Winter wird 380 geflogen, im Sommer 340. Nun habe ich gelesen, dass evtl. die 380 er gegrounded bleiben, was ist dann mit den bereits gebuchten und reservierten Plätzen, da im 340 weniger Business Plätze sind?. Wie würde das gehandelt, ging das nun Eingang der Buchung oder wird downgegradet ?

Voraussetzung natürlich, das wir im November wieder zur Normalität übergegangen sind ..hopefully..

vielen Dank und eine virenfreie Zeit
 
Zuletzt bearbeitet:

agricola

Reguläres Mitglied
03.04.2012
31
2
Hallo! Auch von mir noch eine Frage zu den Umbuchungsregeln:
- Mein Flug wurde annulliert
- Nun kann ich kostenfrei umbuchen
- Sofern der Flug zum Umbuchungszeitpunkt durchgeführt wird, aber das Zielland (Ukraine) dann eine Quarantäneregelung für Einreisende hat, macht es für mich aus persönlichen Gründen keinen Sinn, den Flug in Anspruch zu nehmen - kann ich in diesem Fall dann erneut kostenfrei umbuchen bzw. den Flug zum "offenen Ticket" umwandeln und das Reiseguthaben später verwenden?
Vielen Dank!
 
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agricola

Reguläres Mitglied
03.04.2012
31
2
...und noch eine (separate) Frage:

- Wenn ein Flug annulliert (nicht durchgeführt wird), gibt es dann eine Frist, innerhalb derer eine Rückerstattung des bezahlten Betrages beantragt werden muss? Oder kann dies auch noch nach Wochen/Monaten beantragt werden?
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.261
2.511
Frankfurt am Main und Köln
Liebes LH Team,

liege ich richtig in folgender Annahme:

FRA-XXX. und XXX-FRA gebucht in Buchungsklasse A und Rückflug in F.

Wenn nun A an einem anderen Termin im Sommer z.B. zur Verfügung beim Hinflug zur Verfügung steht und auf dem Rückflug F dann gibt es keinerlei Tarifdifferenzen zu zahlen? Also bleibe ich in der gleichen Buchungsklasse ist die Änderung ohne Tarifdifferenz.
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
646
69
Bodensee
Hallo Anonyma,

in dem von Dir geschilderten Szenario würde die Tarifdifferenz von L auf M gezahlt werden müssen. Hierauf geben wir einen Discount von EUR50. Die Umbuchungsgebühr fällt analog der derzeitigen flexibleren Policy nicht an. So wird es m. E. auch seit Einführung dieser gehandhabt. Lediglich der Discount wurde zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Dass bei Änderung der Buchungsklasse eine preisliche Differenz anfällt, sollte aus meiner Antwort an Micl aber hervorgegangen sein, denke ich.

Viele Grüße,
Katharina

Liebes LH Team,

diese Vorgehensweise widerspricht der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Art. 8 Abs. 1 lit. b und c EU-VO 261/2004).

Bei Annullierung durch die Airline hat der Passagier ein Wahlrecht (aus Art. 8 Abs. 1 lit. a SpS 2 und 3 EU-VO 261/2004) ob er die Alternativbeförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder, falls Plätze verfügbar sind, auch zu einem späteren Zeitpunkt antreten will.

Dabei ist es wesentlich zu beachten, den Flugplan und die Beförderungs- oder Serviceklasse auf dem gleichen oder einem höheren Niveau zu halten. Nicht relevant ist der Preis der anfänglich für den Flug bezahlt wurde.

In der Summe sind Umbuchungen bei Annullierung für den Passagier kostenlos und es ist ohne Aufzahlung einer Tarifdifferenz auf ein Wunschdatum umzubuchen.

Wieso haltet Ihr Euch nicht einfach an geltendes Recht und bucht wie andere Airlines kostenfrei um?

So behält man Kunden und das Geld im Unternehmen!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.564
9.916
BRU
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Hallo! Auch von mir noch eine Frage zu den Umbuchungsregeln:
- Mein Flug wurde annulliert
- Nun kann ich kostenfrei umbuchen
- Sofern der Flug zum Umbuchungszeitpunkt durchgeführt wird, aber das Zielland (Ukraine) dann eine Quarantäneregelung für Einreisende hat, macht es für mich aus persönlichen Gründen keinen Sinn, den Flug in Anspruch zu nehmen - kann ich in diesem Fall dann erneut kostenfrei umbuchen bzw. den Flug zum "offenen Ticket" umwandeln und das Reiseguthaben später verwenden?
Vielen Dank!

Die Frage würde mich auch interessieren: Was passiert, wenn ich meinen gestrichenen Flug vom April auf den Mai umbuche, der Flug im Mai dann zwar stattfindet, ich aber wegen Einreisebeschränkungen nicht fliegen darf? Darf ich dann nochmal umbuchen, oder erklärt mir LH dann, ich habe von meinem Recht auf Umbuchung (zwangsweise – da Flug ja gestrichen) schon Gebrauch gemacht?

Und noch eine weitere Frage (da die LH Group-Websites sich ja nach wie vor zu den genauen Bedingungen der „flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten“ ausschweigen:

Laut LH-Website kann ich das Reiseziel meine Reise ändern, die SN-Website schreibt dagegen, dass ich auch den Abflugort ändern kann („origin and destination“). Haben hier LH und SN wirklich andere Regeln? Oder könnte ich auch bei LH den Abflugort ändern?

Ansonsten kann ich mich nur dem anschließen, was auch andere geschrieben haben: Ist es wirklich so schwierig, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, seine gestrichene Reise kostenlos (also ohne Tarifdifferenz) auf ein späteres Datum umzubuchen zu lassen, wie es ja eigentlich auch die Gesetzgebung vorsieht? Und für alle, die daran kein Interesse haben, alternativ irgendeine Gutscheinlösung, aber bitte zu klar kommunizierten Bedingungen und ohne x Einschränkungen.

Damit könnte dann vermutlich ein Großteil der Kunden was anfangen, würde auf Erstattung verzichten und Geld und Kunde bei LH bleiben...