Hallo Markus,
auf der Webseite von Lufthansa findet sich bezüglich der Umbuchungsmöglichkeiten folgender Passus:
Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden. Der neue Flug muss bis zum 31. August 2020 gebucht werden.
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch heute, aber das widersprich doch Deiner Aussage, dass die Ticketumbuchung innerhalb der Ticketgültigkeit erfolgen muss und es ansonsten keine datumsabhängigen Einschränkungen gibt.
Es steht doch eindeutig da: bis 31.8.2020 muss die Buchung erfolgen. Der Satz darüber „auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31.Dezember 2020“ kann also auch nicht bedeuten, dass bis dahin eine Buchung erfolgt sein muss und das Abflugdatum dann egal ist, sondern dass der Flug bis zum 31.12.2020 erfolgt sein muss. Ansonsten wäre dies ja ein direkter Widerspruch zur im nächsten Satz getätigten Aussage: Buchung bis 31.8.2020.
Wie kann ich also Deine Aussage verstehen, es gebe keine datumsabhängigen Einschränkungen? Entweder habt Ihr bereits neue Information, die LH noch nicht kommuniziert oder diese Aussage stimmt nicht überein mit den genannten Formulierungen, die ich direkt von LH übernommen habe.
(Quelle:
https://www.lufthansa.com/xx/de/fluginformationen#booking )
Über eine Aufklärung wäre ich dankbar,
Gruß
Mythbuster2007