Ich weiß natürlich nicht, ob die Nichtzahlung der vereinbarten Rate die Gültigkeit des Sicherungsscheins berührt; das wäre interessant zu wissen.
Grundsätzlich würde ich dem Reisebüro ein sachliches Fax schicken mit mit Hinweis auf die bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (die m.W. nicht befristet ist) sowie der Einreisesperre der Türkei für Reisende aus Deutschland und Aussetzung der Flugverbindungen (ist die befristet?), dass leider davon auszugehen ist, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann, und mit der Ankündigung, weitere Anzahlungen daher solange auszusetzen, solange es nicht Anlass zur Annahme gibt, dass die Situation sich soweit ändert, dass die gebuchte Reise vom Veranstalter durchgeführt werden wird. Alles auf jeden Fall sachlich und freundlich mit der Möglichkeit an den Vertragspartner, ggfs. Gründe anzubringen, wieso davon auszugehen ist, dass die Reise doch stattfinden wird.
Man kann natürlich auch einfach zahlen und auf Erstattung (ggfs. via Sicherungsschein) bei Absage spekulieren. Hängt meines Erachtens auch davon ab, welcher Anteil bereits angezahlt worden ist. Wie das genau rechtlich aussieht, kann vermutlich nur ein Fachmann sagen.