Stornierungen wegen Corona

ANZEIGE

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.101
7.135
ANZEIGE
Pauschalreise nach Izmir/Kusadasi (Türkei), gebucht im November 2019
Reisezeitraum: 28.04. bis 12.05.2020

Düsseldorfer Reiseveranstalter behauptet, dass eine kostenlose Stornierung nur für Abflüge bis einschließlich 17.04.2020 möglich sei.

einfach ruhig abwarten und (zu Hause!) Tee trinken. Das wird nicht stattfinden. Bei Pauschalreisen (mit Sicherungsschein) ist man doch in einer vergleichsweise komfortablen Situation. Natürlich hält der Veranstalter solange er noch kann an der Hoffnung fest; was soll er auch sonst tun.
 
  • Like
Reaktionen: tripleseven777

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ich lese oft im Zusammenhang mit Annullierungen (Flüge) von Höherer Gewalt. Das mag ja in manchen Fällen zutreffen, Einreise-Sperre etc..
Allerdings sieht mein Rechtsverständnis das etwas anderes bei Annullierungen die eindeutig auf Wirtschaftlichem Interesse beruhen. Z. B. Condor und Madeira/FNC

DE1573 FNC-MUC 23.03.2020 wurde am 21.03.202 per mail Storniert mit der lapidaren Begründung, Zitat: "Sehr geehrter Condor Gast,
aufgrund der aktuellen Reisewarnung des Auswärtigen Amts und den angepassten Einreisebestimmungen in die EU, können wir Ihren gebuchten Flug DE1573 am 23.03.2020 unter der Buchungsreferenz xxxxxx nach Deutschland leider nicht durchführen. Wir bedauern dies sehr."

Das ist absoluter Blödsinn was Condor da absondert, angepasste Einreisebestimmungen in die EU? Reisewarnung des AA? Seit wann hat das AA eine Reisewarnung ausgesprochen für die Einreise nach Deutschland für Deutsche Staatsbürger?

Richtig ist, das auf Madeira seit ??? ein Einreiseverbot für Deutsche Staatsbürger verhängt wurde, es ist jedoch niemals der Flughafen geschlossen worden noch sind Landungen Deutscher Maschinen (leer) verweigert worden. Condor hatte eben kein Wirtschaftliches Interesse daran leer nach Funchal zu fliegen um den Flug statt finden zu lassen. Sie sind ja auch noch am 21.03.2020 geflogen, als das mail lange schon raus war. Da es dort noch freie Plätze zu buchen gab sehe ich absolut keine Höhere Gewalt.

Hier liegt eindeutig, in diesem Beispiel, und ich denke es wird noch viele dieser Art geben, kein Höhere Gewalt sondern Wirtschaftliches Interesse der Airline vor. Besonders in Hinblick auf die Tatsache, dass Condoir am 15. und 16. März auf seiner WEB Seite verkündete dass sie den Flugbetrieb nach FNC bis 31.03.2020 eingestellt haben. Was dann irgendwann in der Nacht des 16. geändert wurde und man wieder Flüge durchführte.

Auch in diesem Fall , ist es den Airlines nicht zu zumuten, Leerflüge durchzuführen. Sei froh, wenn die auf Madeira bleiben kannst. Du kannst ja gerne den Leerflug zahlen. Sagen wir mal 50.000 €.
Wie viele Deutsche Staatsbürger wollen den von Madeira nach Hause ?
Tut mir leid, aber wenn man gesehen hat, wie sich das Virus verbreitet, sich dann nicht um eine rechtzeitige Rückkehr kümmert, hat in meinen Augen nichts verstanden. Schon vorher warnte Merkel, unnötige Reisen zu vermeiden. Da hätte es schon Klick machen können.

TAP fliegt doch bestimmt noch.

Warum hast du nicht verlangt, auf den Flug am 21.03 umgebucht zu werden ?

Die weltweite Reisewarnug besteht seit dem 17.03.2020.

p.s.: Für Pauschalreisende fliegt man. Denn da muss der Reiseveranstalter gerade stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

SergioBra

Reguläres Mitglied
14.09.2016
79
3
Habe am 17.01.2020 eine Hotelbuchung via Booking.com, Inncity Hotel Nisantasi, Istanbul, Türkei/ 09.04.2020-13.04.2020 gemacht.

Hatte Booking.com angeschrieben. Die meinten, dass das Hotel sagt, das es keine Erstattung möglich ist.

leider hat man eine Einreisebeschränkungen in die Türkei?

Das Hotel bot mir nur an die Hotelbuchung innerhalb des Jahres 2020 anzunehmen?

gibt es eine andere Möglichkeit an sein Geld ran zu kommen?

Hat da jemand schon Erfolg gehabt?
 

caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
512
1
Ich hatte über OTA gebucht (keines, das für Service bekannt ist...). Meine Kommunikation lief ausschließlich direkt über Omanair.

Ich hatte auch etwas ungläubig nachgefragt, ob Umbuchung innerhalb der Buchungsklasse (und nicht Tarif) gemeint sei. Ja, R zu R ging problemlos, trotz deutlicher Preisunterschiede.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.899
2.505
Europa
Hat schon jemand daran gedacht, was jetzt passiert wenn wir die eine Rückzahlung fordern
was wird mit der Branche passieren? haben die alle das Geld?
Persönlich reicht mir z.Z. eine Umbuchung oder ein Gutschein (so wie BA z.B.)
Am Ende sitzen wir alle im selben Boot und wenn es möglich ist, sollte man dieses Dominoeffekt stoppen
 
  • Like
Reaktionen: belimo

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Schon dran gedacht, dass wenn berechtigte Rückerstattungen nicht ausbezahlt werden, der Dominoeffekt erst recht verstärkt werden könnte?

Von den Auswirkungen des Vertrauensverlustes ganz zu schweigen...
Dir ist es also lieber, dass ein Großteil kleiner Reisebüros verschwindet und nur noch die Großen übrig bleiben. Ich glaube das kann keiner wollen.

Mal abgesehen davon, dass der Staat nach einer gewissen Zeit die Refunds begleichet, falls der Veranstalter doch pleite geht.
 
  • Like
Reaktionen: eldiablo

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.748
BRU
Wie schon im entsprechenden LH-Thread diskutiert:

- Umbuchung der gleichen Reise auf späteres Datum kein Problem, dann aber bitte kostenlos, und nicht gegen eine Tarifdifferenz, die zu einer Verdoppelung oder Verdreifachung des Ticketpreises führt.

- Gutschein: Grundsätzlich auch kein Problem, aber bitte mit klar veröffentlichten Bedingungen, für was für Buchungen die dann gelten, Möglichkeit der Nutzung des Restbetrags, wenn der neue Flug billiger ist, ausreichend lange Gültigkeit usw.

Derzeit ist das leider bei den meisten Airlines so nicht oder nur bedingt gegeben…. Ich suche grundsätzlich auch zuerst nach Alternativen zu Storno und Erstattung, nur muss das entsprechende Angebot für mich einigermaßen brauchbar sein und darf nicht dazu führen, dass ich am Ende noch draufzahle, den Gutschein für meine Buchungen dann nicht nutzen kann o.ä.
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
3.153
1.558
DUS
Dir ist es also lieber, dass ein Großteil kleiner Reisebüros verschwindet und nur noch die Großen übrig bleiben. Ich glaube das kann keiner wollen.

Mir ist es lieber, meine Lieferanten und Mitarbeiter, mit den ich Verträge eingegangen bin, pünktlich bezahlen zu können, und zwar nicht mit Vouchers. So hat jeder seine Prioritäten. Adidas lässt grüssen.
 
  • Like
Reaktionen: Atvo

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Auch in diesem Fall , ist es den Airlines nicht zu zumuten, Leerflüge durchzuführen. Sei froh, wenn die auf Madeira bleiben kannst. Du kannst ja gerne den Leerflug zahlen. Sagen wir mal 50.000 €.
Wie viele Deutsche Staatsbürger wollen den von Madeira nach Hause ?
Tut mir leid, aber wenn man gesehen hat, wie sich das Virus verbreitet, sich dann nicht um eine rechtzeitige Rückkehr kümmert, hat in meinen Augen nichts verstanden. Schon vorher warnte Merkel, unnötige Reisen zu vermeiden. Da hätte es schon Klick machen können.

TAP fliegt doch bestimmt noch.

Warum hast du nicht verlangt, auf den Flug am 21.03 umgebucht zu werden ?

Die weltweite Reisewarnug besteht seit dem 17.03.2020.

p.s.: Für Pauschalreisende fliegt man. Denn da muss der Reiseveranstalter gerade stehen.

Tolle Absonderungen von dir, warum schließt du auf das was du da im Kontext kommentierst?

Wie viele Deutsche am 23.03.2020 von FNC-MUC wollten? Keine Ahnung, die Kiste war jedenfalls so gut wie ausgebucht, sie wäre allerdings eh mit 2 weiteren leeren Plätzen geflogen, wenn sie geflogen wäre.

Mein Flug war am 17.03.2020 FNC-LIS-MUC mit TAP, da habe ich nicht warten müssen auf deinen Kommentar bezüglich "Klick". Und das hat ja absolut nix mit dem Thema "Stornierungen wegen Höherer Gewalt" versus "Wirtschaftlichem Interesse" zu tun.

Finde ich immer lustig wenn manche sich in Deutungen versuchen, von denen ja nicht die Rede war.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Tolle Absonderungen von dir, warum schließt du auf das was du da im Kontext kommentierst?

Wie viele Deutsche am 23.03.2020 von FNC-MUC wollten? Keine Ahnung, die Kiste war jedenfalls so gut wie ausgebucht, sie wäre allerdings eh mit 2 weiteren leeren Plätzen geflogen, wenn sie geflogen wäre.

Mein Flug war am 17.03.2020 FNC-LIS-MUC mit TAP, da habe ich nicht warten müssen auf deinen Kommentar bezüglich "Klick". Und das hat ja absolut nix mit dem Thema "Stornierungen wegen Höherer Gewalt" versus "Wirtschaftlichem Interesse" zu tun.

Finde ich immer lustig wenn manche sich in Deutungen versuchen, von denen ja nicht die Rede war.

Was für Absonderungen ?

Dann musst du auch so in deine Beiträge schreiben. Klar und deutlich. Immer wieder das Gleiche. Wenige Beiträge im Forum, gerade in dieser Zeit. Drückt euch klar und verständlich aus.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.101
7.135
Hat schon jemand daran gedacht, was jetzt passiert wenn wir die eine Rückzahlung fordern
was wird mit der Branche passieren? haben die alle das Geld?
Persönlich reicht mir z.Z. eine Umbuchung oder ein Gutschein (so wie BA z.B.)
Am Ende sitzen wir alle im selben Boot und wenn es möglich ist, sollte man dieses Dominoeffekt stoppen

natürlich, daran haben schon ganz viele Leute gedacht. Und nein, natürlich hat "die Branche" das Geld nicht. Es ist wie bei jeder Krise; hier gibt es eben (noch) keinen Bank-Run, sondern einen OTA-/Airline-/Hotel-Run; das ist alles psychologisch und wirtschaftlich verständlich, und wie immer beißen die Letzten die Hunde. Und weil eben viele wissen, dass sie den Dominoeffekt nicht stoppen können, schauen sie zu, ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen. Gutscheine eines insolventen Anbieters sind leider auch wertlos, auch Forderungen an ihn. Kann man das egoistisch nennen? Ja, wenn man möchte; Wirtschaft (und ganz speziell die Tourismusbranche) basiert auf Egoismus und würde ohne ihn nicht existieren.
 
  • Like
Reaktionen: Atvo und hollaho

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.101
7.135
Mal abgesehen davon, dass der Staat nach einer gewissen Zeit die Refunds begleichet, falls der Veranstalter doch pleite geht.

warum sollte "der Staat" (welcher auch immer) das tun? Da gibt es derzeit andere Prioritäten. Selbst in normalen Zeiten macht der Staat das nicht; ganz spezielle Aspekte wie Sicherungsschein mal außen vor.
Ich wundere mich über diese Erwartungshaltung.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
warum sollte "der Staat" (welcher auch immer) das tun? Da gibt es derzeit andere Prioritäten. Selbst in normalen Zeiten macht der Staat das nicht; ganz spezielle Aspekte wie Sicherungsschein mal außen vor.
Ich wundere mich über diese Erwartungshaltung.

Das hat der für Tourismus zuständige Bareis (CDU) so gesagt. Das wollen die so in das Gesetz einbauen.
Bek Thomas Cook musste ja auch der Staat für die Sicherungsscheine einspringen, weil die Zürich Versicherung nicht zahlen konnte.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.160
5.409
DTM
einfach ruhig abwarten und (zu Hause!) Tee trinken. Das wird nicht stattfinden. Bei Pauschalreisen (mit Sicherungsschein) ist man doch in einer vergleichsweise komfortablen Situation. Natürlich hält der Veranstalter solange er noch kann an der Hoffnung fest; was soll er auch sonst tun.

Ja, das stimmt. Die Situation tut mir auch leid für die Reisebranche.
Der Veranstalter erwartet nun aber am 31.03.2020 die vollständige Begleichung der Reise.
Das Kapital nutzt er dann eventuell für andere Probleme.
Könnte durchaus fahrlässig sein auf gut Glück mal zu überweisen.
Das Geld sieht man eventuell so schnell nicht mehr wieder.
 

Farinurlaub

Erfahrenes Mitglied
21.01.2013
404
100
Normale First Buchung in F oder eines der vielen Schnäppchen von KBP in A gebucht? Gab es eine Einschränkung bis zu welchem Datum Du hättest umbuchen dürfen - bis Dezember?

Auf meinem Routing nach EZE von ARN gibt es bis Jahresende keine A Verfügbarkeit mehr - nur noch F. Bin mal gespannt...bis jetzt wollte die Hotline immer fast 5.000 € Tarifdifferenz von mir haben.

A Schnäppchen ex KBP. Man nannte mir keine Einschränkung zu wann die Reise stattfinden soll, aber ich hatte ja direkt einen nicht allzu fernen Reisezeitraum vorgeschlagen. Tarifdifferenz hätte es bei mir nur gegeben wenn sich das Ziel geändert hätte. Hatte aus Interesse mal SIN angefragt.
 
  • Like
Reaktionen: Pehabal und bitnapper

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.101
7.135
Ich weiß natürlich nicht, ob die Nichtzahlung der vereinbarten Rate die Gültigkeit des Sicherungsscheins berührt; das wäre interessant zu wissen.
Grundsätzlich würde ich dem Reisebüro ein sachliches Fax schicken mit mit Hinweis auf die bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (die m.W. nicht befristet ist) sowie der Einreisesperre der Türkei für Reisende aus Deutschland und Aussetzung der Flugverbindungen (ist die befristet?), dass leider davon auszugehen ist, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann, und mit der Ankündigung, weitere Anzahlungen daher solange auszusetzen, solange es nicht Anlass zur Annahme gibt, dass die Situation sich soweit ändert, dass die gebuchte Reise vom Veranstalter durchgeführt werden wird. Alles auf jeden Fall sachlich und freundlich mit der Möglichkeit an den Vertragspartner, ggfs. Gründe anzubringen, wieso davon auszugehen ist, dass die Reise doch stattfinden wird.
Man kann natürlich auch einfach zahlen und auf Erstattung (ggfs. via Sicherungsschein) bei Absage spekulieren. Hängt meines Erachtens auch davon ab, welcher Anteil bereits angezahlt worden ist. Wie das genau rechtlich aussieht, kann vermutlich nur ein Fachmann sagen.
 
  • Like
Reaktionen: tripleseven777

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Dir ist es also lieber, dass ein Großteil kleiner Reisebüros verschwindet und nur noch die Großen übrig bleiben. Ich glaube das kann keiner wollen.

Mal abgesehen davon, dass der Staat nach einer gewissen Zeit die Refunds begleichet, falls der Veranstalter doch pleite geht.

Und wenn die dann pleite gehen, kannst du deinen Gutschein in der Pfeife rauchen. Tolle Alternative.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Und wenn die dann pleite gehen, kannst du deinen Gutschein in der Pfeife rauchen. Tolle Alternative.
Dafür will der Staat einspringen, falls das Gesetz durchkommt.

Ob der Staat jetzt über die KFW Kredite vergibt oder ob hinterher der Staat die Kunden ( Schutzschirm für Kundengelder) entschädigt ist im Prinzip egal.
 
Zuletzt bearbeitet:

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.143
356
MUC
Persönlich reicht mir z.Z. eine Umbuchung oder ein Gutschein (so wie BA z.B.)
Am Ende sitzen wir alle im selben Boot und wenn es möglich ist, sollte man dieses Dominoeffekt stoppen

Natürlich wäre das vernünftig, berücksichtigt aber leider nicht die Unvernunft der anderen Marktteilnehmer.

Wer heute rational und vernünftig agiert, hat morgen kein Toilettenpapier mehr - und übermorgen (wenn es schlecht läuft) wertlose Reisegutscheine.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Habe da mal eine Frage zu den aktuellen Corona-Umbuchungsbedingungen der SWISS:

STAND 28.3.2020

SWISS verlängert gebührenfreien Umbuchungszeitraum und bietet CHF/EUR/USD 50 Discount
Aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände durch die Ausbreitung des Corona-virus kommt SWISS ihren Kunden noch weiter entgegen.

Wie bereits am 13. März kommuniziert, können Kunden, die Tickets für stornierte und auch bestehende SWISS-Flüge haben, dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschliesslich 30. April 2021 umgebucht werden. Kunden können auch auf eine andere Destination umbuchen.

Bisher wurden Kunden gebeten, ihre gewünschte Umbuchung bis zum 1. Juni 2020 mitzuteilen. Dieser Zeitraum wurde bis zum 31. August 2020 erweitert. Mit der erweiterten Kulanzregelung kommen SWISS und die Lufthansa Group Airlines dem Wunsch vieler Kunden nach, aufgrund der aktuell aussergewöhnlichen Umstände ihre Reisepläne flexibler gestalten zu können.

SWISS bietet ihren Kunden auf die Umbuchung CHF/EUR/USD 50 Discount an, falls das neue Abflugdatum im Zeitraum bis und mit 31. Dezember 2020 liegt. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.

Diese Regelung gilt für Tickets, die bis einschliesslich 19. April 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschliesslich 30. April 2020 haben.

Könnte man diese Umbuchungs-Regelung nicht zu Ungunsten der Airline ausnutzen?

Beispiel:

Ich kann heute einen Flug für ZRH-LHR-ZRH buchen.
Hin 15.4, zurück 18.4.
Preis: 101 CHF.

Am 13.4 rufe ich dann bei Swiss an, und buche den Flug um, eventuell sogar auf eine andere Destination mit 50 CHF Rabatt (Rabatt gibt's nur, wenn Abflugdatum bis 31.12.2020). Gewisse Destinationen bekäme man mit diesem Trick also etwa so günstig wie bei einem 48h Sale.

Sehe ich da was falsch? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

mark79

Neues Mitglied
16.03.2012
17
0
Der screenshot zeigt Deine E-Mail-Addy – nur für den Fall, dass es nicht gewollt war...
Danke dir, das ist mir gar nicht aufgefallen. Habe es geändert. :)

ja, man kann das Geld zurückfordern, wenn die Fluggesellschaft den Flug storniert.
Ich werde es gleich probieren, erst anrufen, dann Mail mit Fristsetzung und als letztes ein PP Fall aufmachen.

Glaub mir - niemand der bei Trost ist - würde riskieren im Worst Case in Kolumbien festzusitzen.
Kommt drauf an wo, in Medellin auf keinen Fall. Aber Palomino schon, nur sollte man keine hohen Ansprüche haben und ein bisschen abgehärtet sein. :)
Im Dorf sagt man, wenn böse Menschen kommen, kümmern sich die Einwohner selbst darum :) Mir hats dort sehr gut gefallen.


Viele Grüße
Mark
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.695
1.342
Habe da mal eine Frage zu den aktuellen Corona-Umbuchungsbedingungen der SWISS:



Könnte man diese Umbuchungs-Regelung nicht zu Ungunsten der Airline ausnutzen?

Beispiel:

Ich kann heute einen Flug für ZRH-LHR-ZRH buchen.
Hin 15.4, zurück 18.4.
Preis: 101 CHF.

Am 13.4 rufe ich dann bei Swiss an, und buche den Flug um, eventuell sogar auf eine andere Destination mit 50 CHF Rabatt (Rabatt gibt's nur, wenn Abflugdatum bis 31.12.2020). Gewisse Destinationen bekäme man mit diesem Trick also etwa so günstig wie bei einem 48h Sale.

Sehe ich da was falsch? :confused:

Du kriegst die 50xxx als Goody für einen Voucher. Wenn Du den halt für irgendwas nutzen willst ok. Solltest Du aber deinen Flug -gerade bei Langstrecken interessant- umbuchen wollen, wird es spannend.
Es gibt in dem Text
Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.
den netten Passus
oder ähnlichem teurer sein

Hier macht sich LHG, wie man bei einem Beitrag des LH-Teams lesen konnte, die Tür zu unseren Finanzen sehr weit auf. Deine 50xxx sieht die LHG dann als hinnehmbaren Kolateralschaden.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Dafür will der Staat einspringen, falls das Gesetz durchkommt.

Ob der Staat jetzt über die KFW Kredite vergibt oder ob hinterher der Staat die Kunden ( Schutzschirm für Kundengelder) entschädigt ist im Prinzip egal.

Für die LH und die TUI vielleicht aber doch nicht für die gesamte Branche. Kann mir keiner erzählen.

Außerdem besser die Kohle auf dem Konto als ihr aufwändig hinterherzulaufen.