Stornierungen wegen Corona

ANZEIGE

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
ANZEIGE
TP Flight 1827: Unable to Upgrade

TAP Air Portugal meinte:
Dear TAPulator,

Unfortunately, we were not able to accept your offer to upgrade to executive for your flight below.

Date Flight Origin Destination Offer per passenger
04 Apr 2020 TP 1827 Lisbon (LIS) Terceira (TER) 8,000 Miles&Go per passenger

UPGRADE FAIL: Na gut, damit kann ich bei einem stornierten Flug auch noch leben.
 

acidbabe

Reguläres Mitglied
26.04.2017
35
2
Aufgrund meiner vollkommenen Unkenntnis in solchen Themen mal ne blöde Frage an die Betriebswirte/Wirtschaftsprüfer: Müssen für die Vorauszahlungen der Kunden keine Rückstellungen gebildet werden, die jetzt einfach aufzulösen sind? Und damit eigentlich gar kein Thema des Cash-Flows? Oder habe ich da was komplett missverstanden?
 

Sunny1980

Aktives Mitglied
06.11.2018
113
43
Habe im Januar einen Lufthansa Flug von Frankfurt nach Chicago und von New York nach Frankfurt zurück gebucht.
habe natürlich auch leider meinen Flug storniert und der Voucher wird mir noch ausgestellt, warte auf die mail...

ich finde es aber gerade von der Lufthansa enttäuschend das Sie noch so dreist sind und mir vorschreiben bis wann ich meinen Voucher nutzen MUSS und bis was ich ihn abfliegen MUSS !!!
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160
Ich greife mal den Beitrag von Alex auf. Ich habe von Annullierungen mit Bezug auf außergewöhnliche Umstände gelesen. Corona zählt als außergewöhnlicher Umstand. Habe es so verstanden, dass die Airline bei der Stornierung/ Annullierung das Ticket erstattet und wenn weniger als 14 Tage informiert wird zusätzlich eine Entschädigung zusteht. Richtig?

Wie ist es mit einem Hin- und Rückflug mit zwei unterschiedlichen Airlines (Eurowings/ Norwegian Air) über Opodo, wenn der erste Flug annulliert wird und der zweite stattfindet. Bleibe ich auf den Kosten des zweiten Fluges sitzen? Eigene Stornierungen sind bei den Billigairlines nicht möglich. Da kommen wohl höchstens die Steuern/Gebühren zurück.

bei außergewöhnlichen Umständen gibt es keine Entschädigung on top.
Wenn die Fluggesellschaft storniert, muss sie den Flugpreis erstatten. Die Erstattung findet allerdings über den OTA statt, und ich weiß nicht, wie rasch Opodo das durchreicht. Schlimmstenfalls könnte der OTA auch insolvent werden. In solch einem Fall mag es sogar besser ein, einen Gutschein der Fluggesellschaft zu nehmen (allerdings eher nicht von Norwegian; meine Meinung zumindest).
Wenn Hin- und Rückflug separat gebucht wurden, müssen sie auch separat betrachtet werden; die Stornierung des einen hat keine Relevanz für den anderen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160
Hallo,
leider schaffe ich es nicht aus Zeitgründen alle Seiten zu lesen.
Hat jemand eine Idee wie ich an Geld für einen Condorflug, gebucht über Opodo kommen kann?
Aktuell kriegt man ja bei opodo niemanden an die Strippe.

Danke im Voraus

ohne nähere Details wird niemand da vernünftig etwas dazu sagen können. Hat der Flug schon stattfgefunden? Wurde er storniert? Womit bezahlt? Wann, wer, wohin, usw. usf.
 
  • Like
Reaktionen: mayday

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?

ja, wäre sie, da die Lastschrift ja zurecht erfolgte (wie sich die Sache danach entwickelte, hat keinen rückwirkenden Einfluss auf die Rechtmäßigkeit).
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wie du richtig sagst, sind Rückstellungen erst mal nicht zahlungswirksam, egal ob ich sie bilde oder auflöse.

Kundenanzahlungen findest du in der Konzernbilanz der LH unter dem Punkt
Vertragsverbindlichkeiten aus nicht ausgeflogenen Flugdokumenten
in den Verbindlichkeiten i.e.S., nicht bei den Rückstellungen.

Die Lufthansa Group erfasst zunächst alle Ticketverkäufe alsVerbindlichkeiten aus nicht ausgeflogenen Flugdokumenten,die gemäß IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Aufgrund von Tarifbedingungen ist je nachgewähltem Tarif eine Bandbreite von Erstattungsmöglichkeiten für noch nicht erbrachte Leistungen für die Vertragsverbindlichkeit vorgesehen. Die Verbindlichkeiten beinhaltensowohl die abgegrenzten Einnahmen für zukünftige Flügeund Nebenleistungen, die bei dem jeweiligen Ausflug alsUmsatz realisiert werden, als auch die Verbindlichkeiten ausPrämienmeilen, die dem Kunden bei dem jeweiligen Ausfluggutgeschrieben werden. Die Lufthansa Group allokiert denTransaktionspreis auf alle in einem Flugticket identifiziertenLeistungsverpflichtungen auf Basis der Einzelveräußerungspreise. Die Einzelveräußerungspreise für Flugsegmentewerden anhand des IATA-Verfahrens bestimmt. Eine Aufteilung des zu entrichtenden Gesamtpreises auf die einzelnenFlugsegmente erfolgt durch die sogenannte Prorate-Wertermittlung, die der Definition des relativen Einzelveräußerungspreises im Sinne des IFRS 15 entspricht. Die Einzelveräußerungspreise für Nebenleistungen, die nicht im Flugtarif enthalten sind, sind direkt beobachtbare Preise im Sinnedes IFRS 15. Durchschnittlich dauert es 2,5 Monate, bis einFlugkupon realisiert werden kann.Die Lufthansa Group reduziert die Verbindlichkeiten ausnicht ausgeflogenen Flugdokumenten und realisiert Umsatzerlöse für jedes Flugsegment (einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen) zum Zeitpunkt des entsprechenden Ausflugs. Für Flugscheine, die mehr als ein Flugsegmentbeinhalten, hat die Lufthansa Group jedes Flugsegment alseine gesondert abgrenzbare Leistungsverpflichtung identifiziert, da jedes Flugsegment eigenständig und im Vertragskontext abgrenzbar ist.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
ja, wäre sie, da die Lastschrift ja zurecht erfolgte (wie sich die Sache danach entwickelte, hat keinen rückwirkenden Einfluss auf die Rechtmäßigkeit).

Da gebe ich dir Recht und diesen Gedanken hatte ich auch. Allerdings müsste EW dich ja dann auf Wiedereinzahlung des Ticketpreises verklagen, den sie letztlich wieder erstatten müssten.

Bereits die Römer erkannten:

Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est

Oder für alle Nicht-Römer:

Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss

Voraussichtlich wird also nichts passieren, theoretisch schuldet man aber die kosten, die durch die Rückbuchung entstehen. Diese könnte man ja mal (sofern irgendwo herausfindbar) überweisen, um den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Spannend würde es sicherlich in dem Fall, dass innerhalb der Anfechtungsfristen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, aber das dürfte ja nun per Gesetz vom Tisch gefegt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160
Gerichtsstand? Paris? Frankfurt? (Sitz der Direktion von Air France Deutschland). Oder darf ich auch in meiner Heimatstadt Berlin klagen?

soweit ich die Literur ersehen konnte, darf man am Abflugsort (Ausgangsort der Flüge; also erster Flughafen insgesamt) klagen (also nicht am Heimatort, es sei denn dieser ist zufällig identisch mit dem Abflugsort :))
 
  • Like
Reaktionen: Sabina0

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160
Aufgrund meiner vollkommenen Unkenntnis in solchen Themen mal ne blöde Frage an die Betriebswirte/Wirtschaftsprüfer: Müssen für die Vorauszahlungen der Kunden keine Rückstellungen gebildet werden, die jetzt einfach aufzulösen sind? Und damit eigentlich gar kein Thema des Cash-Flows? Oder habe ich da was komplett missverstanden?

müssen sie grundsätzlich nach meinem Verständnis, aber Rückstellungen sind eine Frage der Bilanz und haben nichts mit Cashflow zu tun.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160
Habe im Januar einen Lufthansa Flug von Frankfurt nach Chicago und von New York nach Frankfurt zurück gebucht.
habe natürlich auch leider meinen Flug storniert und der Voucher wird mir noch ausgestellt, warte auf die mail...

ich finde es aber gerade von der Lufthansa enttäuschend das Sie noch so dreist sind und mir vorschreiben bis wann ich meinen Voucher nutzen MUSS und bis was ich ihn abfliegen MUSS !!!

dann einfach in aller Form der Ausstellung eines Vouchers widersprechen und Erstattung des Flugpreises mit Fristsetzung gemäß gültigem Recht fordern.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.517
9.756
BRU
Damit werden aber auch die Flex-Tarif ad absurdum geführt, wenn man diese nicht mal mehr kostenlos erstatten lassen kann. Umbuchen geht ja bei Classic prinzipiell auch, und eine Buchungsklassenaufzahlung ist hier wie da fällig.

Das ist ein weiterer Punkt: Storno / Umbuchung gemäß Tarifbestimmungen müsste meiner Ansicht nach grundsätzlich weiter möglich sein. Schließlich hat der Kunde für full flex einen beträchtlichen Aufpreis gezahlt.

Bei A3 war es das zumindest bis Ende März noch so (weiß nicht, ob es immer noch ginge). Habe insgesamt 2 Tickets mit gestrichenen Flügen storniert (full flex Business), eines so um den 10. März herum, ein weiteres so um den 20. herum. Für das erste war gestern sogar schon das Geld auf dem Konto. Mal sehen, ob/wann das zweite kommt, zu diesem Zeitpunkt hat A3 ansonsten auch nur mehr Vouchers angeboten.

Wobei ich mit den neuen Bedingungen eventuell auch die Vouchers akzeptiert hätte, nur zu diesem Zeitpunkt gab es da auch noch die Regelung von verfallenden Restbeträgen, was ich angesichts des hohen Ticketpreises nicht wollte.
 

bierusse1909

Reguläres Mitglied
19.10.2010
56
0
Hallo, der Flug hätte am 1.4. sein sollen.
Er wurde nicht storniert, sondern annuliert. Habe aber weder von Condor noch von opodo irgendwie was schriftliches darüber. Bezahlt wurde mit Amex.
 

Goettinger

Reguläres Mitglied
16.03.2019
99
18
Diese angestrebte Gutscheinlösung zur Rettung angeschlagener Airlines kann doch eigentlich nur für EU-Airlines gelten, oder? Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Insolvenzschutz dieser Gutscheine auch für Airlines gilt, die einen reichen arabischen Eigentümer haben.
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
Ich hab mal eine Frage an Euch:
In welcher Form muss die Airline den Passagier über den Ausfall (Stornierung bzw. Annullierung) vom Flug informieren?
Reicht hier eine pauschale Mail wie durch Austrian Airlines, wir fliegen bis 19.April nicht mehr und Ihre Buchungen(ohne diese konkret zu nennen) sind betroffen, oder müssen die Airlines wie Lauda/Rynair es macht, pro Buchungscode eine separate Mail versenden?
Zumal wenn man bei Austrian auf der Webseite die Buchungsnummer eingibt, erscheint ganz oben ich kann in 5 Tagen einchecken und beim Flug direkt steht lediglich "nicht bestätigt" und nichts von wurde annulliert.

Persönlich erwarte ich es wie Rynair/Lauda es macht. Eigentlich erwarte ich die gleiche Art der Information durch den LH Konzern, deutsches DAX Unternehmen mit 100 Mio € Umsatz am Tag....
 
Zuletzt bearbeitet:

Krummbein

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
734
204
HAM
Diese angestrebte Gutscheinlösung zur Rettung angeschlagener Airlines kann doch eigentlich nur für EU-Airlines gelten, oder? Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Insolvenzschutz dieser Gutscheine auch für Airlines gilt, die einen reichen arabischen Eigentümer haben.

Nach Wunsch der Regierung sollen die zuständigen EU-Stellen die Aussetzung/Abänderung/wasauchimmer der EU-Fluggastrichtlinie beschliessen damit die Rückzahlungsverpflichtung der Fluglinien innerhalb von 7 Tagen nicht greifen kann. Daher könnten sich die nicht in der EEA domizilierten Fluglinien für Flüge welche unter diese Richtlinie fallen wahrscheinlich auch solch eine Ausnahmeregel berufen sofern sie denn wirklich kommt. Und dann müssten auch alle daraufhin ausgestellten Gutscheine eigentlich den gleichen Stellenwert haben. Für Flüge die eh nicht unter die Richtlinie fallen bist Du sowieso in Spaghettimonsters Hand.

Ich persönlich (und zugegeben: egoistisch) hoffe, dass wenn es überhaupt so weit kommt dann wenigstens auch der Stichtag 08.03. hält. Meine ausstehenden Flugbuchungen sind alle ab 10.03.+ erfolgt.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.260
927
Reicht hier eine pauschale Mail wie durch Austrian Airlines, wir fliegen bis 19.April nicht mehr und Ihre Buchungen(ohne diese konkret zu nennen) sind betroffen, oder müssen die Airlines wie Lauda/Rynair es macht, pro Buchungscode eine separate Mail versenden?

Wenn die Email dich erreicht hat und keine Flüge mehr gehen, bist Du ja eindeutig ausreichend informiert.

Und selbst wenn nicht: Woran willst Du dann Honig saugen? Die Pauschalentschädigung gibt es wegen höherer Gewalt eh nicht. Willst zum Airport fahren und die Fahrtkosten einklagen?

Ich verstehe gerade nicht, worauf du hinaus willst. Ob es guter Stil ist? Sind eh alles Automatenmails...
 

Krummbein

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
734
204
HAM
Wenn die Email dich erreicht hat und keine Flüge mehr gehen, bist Du ja eindeutig ausreichend informiert.

Und selbst wenn nicht: Woran willst Du dann Honig saugen? Die Pauschalentschädigung gibt es wegen höherer Gewalt eh nicht. Willst zum Airport fahren und die Fahrtkosten einklagen?

Ich verstehe gerade nicht, worauf du hinaus willst. Ob es guter Stil ist? Sind eh alles Automatenmails...

Wahrscheinlich geht es eher darum eine formelle Grundlage gegenüber der Fluggesellschaft zu haben, den Reisepreis zurückzufordern. Bzw. der Kreditkartengesellschaft gegenüber nachweisen zu können dass der Verkäufer die erstandene Dienstleistung tatsächlich nicht erbringt.
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
Wahrscheinlich geht es eher darum eine formelle Grundlage gegenüber der Fluggesellschaft zu haben, den Reisepreis zurückzufordern. Bzw. der Kreditkartengesellschaft gegenüber nachweisen zu können dass der Verkäufer die erstandene Dienstleistung tatsächlich nicht erbringt.

Ich will keine Entschädigung sondern nur mein Geld für meinen Flug retour. Aktuell sagen Sie einen ja schon, keine Ahnung wann es ausbezahlt wird. Man hält die Kunden noch hin, dass man ja anrufen muss damit es die Auszahlung etc. beantragen kann. Und die Situation bei der Hotline kennt ja ein jeder.

Zumal man bei LH/AUA bei jeder Verspätung während der Reise sogar eine SMS bekommt und aktuell bekommt man eine Mail wo die gleiche Mail an tausende geht. Bei zwei LH Buchungen hab ich nichts bekommen.
Nichts mit Information mit Annullierung oder Stornierung. LH/AUA etc. sind Dienstleister. Die müssen die Kunden informieren. Low Cost Carrier schaffen es auch und sind kein Konzern mit 35Mrd Umsatz pro Jahr.
Und hier bei einem "Weltkonzern" schafft man es nicht?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.517
9.756
BRU
Wahrscheinlich geht es eher darum eine formelle Grundlage gegenüber der Fluggesellschaft zu haben, den Reisepreis zurückzufordern. Bzw. der Kreditkartengesellschaft gegenüber nachweisen zu können dass der Verkäufer die erstandene Dienstleistung tatsächlich nicht erbringt.

Dazu reicht aber doch, dass der Flug gestrichen ist. Was beispielsweise bei meinen OS-Flügen bis zum 3.5. bei allen der Fall ist. Wüsste nicht, wozu ich da eine E-Mail bräuchte. Wobei ich nicht sagen kann, ob die irgendwann kommen würde, ich habe bei meinen bisherigen Streichungen einfach direkt angerufen.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Persönlich erwarte ich es wie Rynair/Lauda es macht. Eigentlich erwarte ich die gleiche Art der Information durch den LH Konzern, deutsches DAX Unternehmen mit 100 Mio € Umsatz am Tag....
Low Cost Carrier schaffen es auch und sind kein Konzern mit 35Mrd Umsatz pro Jahr.
Und hier bei einem "Weltkonzern" schafft man es nicht?

Was hat eigentlich der tägliche bzw. jährliche Jahresumsatz mit der Serviceleistung eines Dienstleisters zu tun? Personalisierte Emails in aktueller Zeit sind wohl eher schwierig bei einer dünnen Personaldecke innerhalb von einer Wochenfrist.

Sicherlich man ist unzufrieden mit der Abarbeitung der aktuellen Situation. Das bin ich ja auch mit TG/TUI/DERTOUR/1-2-Fly/Hilton/LH/SQ (einzig CA konnte prompt liefern), aber auch als Kunde sollte man ein wenig Verständnis für die aktuelle Situation haben, sicherlich haben die Unternehmen keine Erfahrungswerte auf welche sie zurück greifen können. Hier geht es auch um Existenzängste von Firmen, welche eine soziale Verantwortung 1000er Mitarbeiter gegenüber haben und so versucht man Kreativ bei der Erstattungslösung und bei der Bearbeitung/Abarbeitung zu werden. Getreu dem Motto Liquidität so hoch wie möglich halten bei einer so geringen Kostenquote wie nur möglich.
 
  • Like
Reaktionen: asahi
A

Anonym-36803

Guest
Sicherlich man ist unzufrieden mit der Abarbeitung der aktuellen Situation. Das bin ich ja auch mit TG/TUI/DERTOUR/1-2-Fly/Hilton/LH/SQ (einzig CA konnte prompt liefern)

Inwiefern bist Du mit Hilton unzufrieden? Hilton hat sich hier schon früh als das m.M.n. kulanteste Unternehmen gezeigt. Erlaubt Storno auch von nicht erstattbaren Raten, während die Konkurrenz rumzickt (allen voran sei hier Accor genannt) und hat allen den Status um ein Jahr verlängert. Viel besser geht es doch gar nicht.
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
Was hat eigentlich der tägliche bzw. jährliche Jahresumsatz mit der Serviceleistung eines Dienstleisters zu tun? Personalisierte Emails in aktueller Zeit sind wohl eher schwierig bei einer dünnen Personaldecke innerhalb von einer Wochenfrist.

Ich hab durchaus Verständnis für die aktuelle Situation bei den Airlines, aber für einige Punkte hab ich jedoch auch keines.
Nnach Wochen, die Funktionen:
- Infomail pro Buchung
- Online Rückerstattungsantrag, direkt aus der Buchung raus
nicht umgesetzt zu haben, führt ja auch nur zu massiven manuellen Mehraufwand bei der Airline.
Jeder Kunde muss sich dort telefonisch melden, Kunden hängen tw. Stunden in der Warteschleife, die Mitarbeiter dieser Situation mit den unzufriedenen Kunden zu überlassen, ist ja auch nicht fair gegenüber den Hotlinemitarbeitern.

Nachdem ich selbst in der IT eines Konzerns mit 40.000 Beschäftigten tätig bin, ist das Erstellen einer solchen automatischen Benachrichtigung kein Aufwand.
Sowas hat ein Programmierer, inkl. Zugriff auf die Datenbank mit den Buchungen, in weniger als einen Tag fertiggestellt.
 
  • Like
Reaktionen: DirtyDancer