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IM FLUG BEFINDLICH sind nicht die LANDESGRENZEN sondern die Grenzen der entsprechenden FIR (Flight Information Region) maßgeblich. Wo diese Grenzrn verlaufen kann man der ICAO-Karte entnehmen.
Prinzipiell dürfen aber auch Privatpiloten international fliegen solange sie über entsprechende Lizenzen verfügen (EASA zgelassen) und ein ausreichendes Funksprechzeugnis besitzen (BZF 2 oder AZF).
Prinzipiell dürfen aber auch Privatpiloten international fliegen solange sie über entsprechende Lizenzen verfügen (EASA zgelassen) und ein ausreichendes Funksprechzeugnis besitzen (BZF 2 oder AZF).