Stornierungen wegen Corona

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jake117

Reguläres Mitglied
31.03.2016
40
0
FRA
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Same here, AF Telefonsupport hatte eine grausige Sprachqualität mit Aussetzern und eben auf Voucher bestanden.:-(

Der (sogenannte) Support ging nach 20 Min. Wartezeit ans Telefon. Die Verständigung war gut. Die Nummer habe ich auf der AF-Seite bei "Flug buchen" gefunden;). Für FRA war das dann die 069/299 93 772. Viel geholfen hatte es nicht, aber immerhin habe ich mein Anliegen dann schriftlich an e-service.de@klm.com gesendet. Die Lesebestätigung kam 5 Min. später. (y)
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.884
1.580
Howard Johnson
Deutsche Amex? Reklamation? Chargeback gibts ja in Deutschland nicht.

Deutsche AX. Ohne Probleme.

Ich aktualisiere:
Tja, und nun steht Malle Mitte Mai an. Flug mit FR bzw. EW (die haben einfach mal ohne Kommentar das Routing geändert). Beide stehen noch zur Durchführung an. Hotel auf Malle hat offen, Buchung steht.

FR hat von sich aus Buchung storniert und Rückerstattung angeboten (ich schrieb dies bereits).
Hotel der Melia Group weigerte sich zuerst, hat dann aber nachgegeben und die Buchung selbst storniert.

EW ist das Problem: gebucht via Opodo, der Ursprungsflug PMI-NUE ist noch bei Opodo sichtbar, EW hatte bereits auf PMI-MUC (ohne Info) umgebucht.
EW sagt, ich soll das RB kontaktieren wegen Voucher etc. Opodo sagt, ich soll EW kontaktieren wegen Biligflugairline.

HAHAHAHAHA
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.138
2.356
Deutsche AX. Ohne Probleme.



FR hat von sich aus Buchung storniert und Rückerstattung angeboten (ich schrieb dies bereits).
Hotel der Melia Group weigerte sich zuerst, hat dann aber nachgegeben und die Buchung selbst storniert.

EW ist das Problem: gebucht via Opodo, der Ursprungsflug PMI-NUE ist noch bei Opodo sichtbar, EW hatte bereits auf PMI-MUC (ohne Info) umgebucht.
EW sagt, ich soll das RB kontaktieren wegen Voucher etc. Opodo sagt, ich soll EW kontaktieren wegen Biligflugairline.

HAHAHAHAHA

Was auch so korrekt ist, da Opodo den Flug über ihre Screenscrapping-Software (die Travelfusion aus London bereitstellt) bei Eurowings eingebucht hat und Eurowings bei solchen Buchungen jegliche Erstattungsansprüche entgegen nehmen muss.

Mach' ein Brief mit deinen Bankdaten fertig und schicke diesen per Post an Eurowings, dann gfls. später nochmal anmahnen und einen Mahnbescheid rausschicken, sollte sich Eurowings weiterhin weigern zu erstatten.
 
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B

Benutzername

Guest
Nach dem unten getätigten Anruf habe ich heute erneut bei Swiss angerufen.

Mein Vorschlag war, dass ich anstatt des Fluges im Juni 2020 auf April 2021 umbuche. So bleibt der Swiss Liquidität und mir Planungssicherheit.

Ich sagte aber auch, dass ich eine Rückzahlung verlangen werde, sollte Swiss die Flüge im Juni 2020 annullieren.

Vorab hatte ich auf swiss.com passende Flüge gefunden für 2021, die sogar günstiger sind als der von mir gebuchte.

Der Mitarbeiter hat geschlagene 20 Minuten gebraucht, den passenden Flug zu finden und auszurechnen, wie hoch die Diferenz wäre.

Obwohl die Flüge günstiger wären, besteht Swiss immer noch auf Umbuchungsgebühren von einigen Hundert Franken.

Ich versuchte dem Herrn zu erklären, dass in meinem Vorschlag die Swiss besser davon kommt. Interessierte den Herrn an der Hotline nicht und er verwies auf Anweisungen seiner Vorgesetzten.

Quintessenz: Ich arbeite mich jetzt ein, wie ich Geld bei Swiss zurückverlangen und wo ich ggfs. klagen werde.

Sollte ich übrigens zur Klage gezwungen werden, würde ich nie wieder mit Swiss fliegen.


Ich war bislang von der Swiss und deren Kundenservice überzeugt, aber das ändert sich gerade.

Für den 12. Juni 2020 habe ich einen Flug in der Business Class von Stuttgart nach New York City gebucht.

Nun dachte ich, bist Du mal proaktiv und ersuchst Dir und der Swiss zu helfen.

Also rief ich dort an und sagte, dass der gebuchte Flug sicherlich durch die Swiss annulliert werden wird; sind ja nur noch sechs Wochen entfernt zum Ablugtermin. Mit dem Gedanken verbunden sagte ich, dass ich dann keine Rückerstattung erwägen würde sondern direkt heute auf einen Flug mit geprüfter Verfügbarkeit im Oktober 2020 umbuchen würde.

Die Dame in der Hotline sagte, dies sei nur mit Tarifdifferenz (rund 800,- Euro) möglich. Mein Einwand, dass wir heute einfach vorwegnehmen würden, was in sechs Wochen sowieso geschehen würde, beantwortet sie folgendermaßen: Sie kann nur gegen Tarifdifferenz umbuchen und sollte der Flug durch die Swiss annulliert werden, müssten sie nur einen Ersatzflug in derselben Buchungsklasse anbieten.

Ich fragte dann, worauf sich die Damen bezieht; Ihre Antwort war, dass dies in den Bedingungen steht. Als ich erwiderte, dass in der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 etwas anderes steht, sagte sie ich könne mich ja beschweren.

Schade, ich dachte ich tue der Swiss etwas Gutes damit. Sollte der Flug erwartungsgemäß annulliert werden, muss ich nun die Rückerstattung in Erwägung ziehen.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.884
1.580
Howard Johnson
Was auch so korrekt ist, da Opodo den Flug über ihre Screenscrapping-Software (die Travelfusion aus London bereitstellt) bei Eurowings eingebucht hat und Eurowings bei solchen Buchungen jegliche Erstattungsansprüche entgegen nehmen muss.

Mach' ein Brief mit deinen Bankdaten fertig und schicke diesen per Post an Eurowings, dann gfls. später nochmal anmahnen und einen Mahnbescheid rausschicken, sollte sich Eurowings weiterhin weigern zu erstatten.

Kann mal bitte jmd überprüfen ob diese Flüge bereits annuliert sind?
17.5. EW 1993 bzw. EW 6816 (den fand ich selbst als annuliert...)

EW hatte mir ja auch die Umbuchung auf einen anderen Zielflughafen verschwiegen.

-> Soll ich mal warten bis zum Tag des Abflugs?
Vorher werde ich sicher nicht stornieren oder ähnliches machen...
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
...
EW hatte mir ja auch die Umbuchung auf einen anderen Zielflughafen verschwiegen.
...

Nichts neues :D
Hatte EW als MUC-DUS Anschluss von der Langstrecke am 04.04.
Als die Langstrecke annulliert wurde und ich in die Buchung geschaut habe
konnte ich feststellen das der EW Flug zwischenzeitlich auf MUC-CGN am 06.04. umgebucht war
Natürlich eben ohne irgendeine Info
Anderer Flughafen UND 2 Tage später, respektable Leistung
 

dermaulwurf

Reguläres Mitglied
07.07.2014
29
0
EW hat meine Flüge im Mai nach Catania drei Wochen vor dem Abflug annulliert. Ich würde gerne auf Herbst umbuchen, die Preise sind jedoch deutlich teurer (150 - 250% Aufschlag im Vergleich zu den ursprünglichen Flügen).

Habe ich rechtlich gesehen Anspruch auf eine Umbuchung ohne zusätzliche Kosten, wenn die gleiche Buchungsklasse bei den Flügen im Herbst verfügbar ist? Danke.

Update: Laut einem auf Reiserecht spezialisierten Anwalt ist eine kostenlose Umbuchung möglich. Er wird das jetzt für mich bei EW durchsetzen.
 

tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
Hallo Tom, der Ausbruch des Coronavirus hat zu erheblichen Auswirkungen auf alle Branchen geführt. Die Luftfahrtindustrie steht derzeit vor großen Herausforderungen mit unvorhergesehenen Folgen. Leider sind, wie Sie bereits erfahren haben, viele unserer Flüge storniert. Wir tun alles, um unsere Kunden bei der Neuordnung ihrer Reisepläne zu unterstützen. Wir können Ihnen einen nicht erstattbaren Gutschein in Höhe Ihres ursprünglichen Ticketpreises (oder eines nicht verwendeten Teils des Tickets falls bereits teilweise genutzt) ausstellen, um als Zahlung für zukünftige KLM-, Air France-, Delta Air Lines- oder Virgin Atlantic-Flüge innerhalb von 12 Monaten verwendet zu werden. Wir können sehen, dass Sie den Gutschein schon angefragt haben.Wir müssen Ihren Rückerstattungsantrag bei dieser Gelegenheit unter den oben genannten außergewöhnlichen Umständen leider ablehnen und bedanken uns für Ihr Verständnis. Beste Grüße

Diese Nachricht erhielt ich jetzt von AF auf meine Anfrage auf Twitter. Ist ja ein Witz, selbst der Gutschein soll jetzt nicht mal mehr erstattbar sein, obwohl der Flug von AF annulliert worden ist. Obwohl es so auf der HP steht.

Außerdem habe ich nie einen Gutschein angefragt.
 

Meiniger

Erfahrenes Mitglied
27.10.2018
334
231
BRN
Ich glaube, das ist bei vielen anderen Airlines auch nicht besser oder generell der LH Gruppe.
Eventuell scheint es bei Easyjet besser zu sein mit der Rückzahlung.

Kommt davon, wenn von oben die Regelungen nicht hinterfragt werden.
Damit meine ich die ganze LH Gruppe.

Da wurde zu wenig überlegt und Regeln einfach definiert.

@Benutzername:
Ich verstehe deinen Wut zwar, jedoch sind die meisten Fluggesellschaften nicht besser.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.194
7.235
Ich habe dann per Einschreiben Rückschein die Erstattung gemäß EU-Verordnungen gefordert. Erstes Einschreiben ist bei der französischen Post verloren gegangen, sodass ich ein zweites geschickt habe.

wieso nicht AF auf ihrer Frankfurter Adresse anschreiben?
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
42
Hallo zusammen,

ich wäre über eine kurze Einschätzung für folgenden Fall (Philippinen Reise) dankbar. Bei Abflug war das ganze Chaos, was sich durch COVID entwickelte, noch nicht absehbar, auch gab es weder Reisewarnungen noch sonstige (angekündigte) Einschränkungen.

Am 07.03.20 wurde unser (Hin-)Flug für den Folgetag (08.03.20) FRA-MNL über Kuwait mit KU gecancelt, ohne Angebe von Gründen, ohne Alternativangebot. Rückflug blieb zunächst gültig.
Da beim Tel. Support (50 min Wartezeit) von KU in Kuwait auf KU FRA verwiesen wurde, dort aber nie jemand ans Tel. ging und beim OTA (Flugladen.de) nach 60 min. Wartezeit ein Alternativflug 5 Tage später angeboten wurde, haben wir spontan mit KLM, Abflug taggleich neu gebucht:
07.03.20 DUS-AMS-MNL / 30.03. MNL-AMS-DUS.
Der Hinflug klappte wunderbar. Der Rückflug mit KLM wurde dann jedoch am 24.03.20 storniert. Alternativen wurden auch vom Support nicht angeboten, bemerkenswert war jedoch, dass QR ab MNL Flüge durchführte. Sicherlich auch andere Airlines. KU hatte uns zwischenzeitlich auch die Stornierung für den bis dato noch offenen Rückflug, ebenfalls für den 30.03. geplant, zukommen lassen.

Letztendlich haben wir uns beim "Rückholprogramm" der BRD angemeldet und fließig dem KLM Support geschrieben, um alternative Heimflugmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen (vergebens).
Am Abend des 28.03. haben wir die Mail bekommen, dass wir (ggf.) und gegen Kostenübernahme (Höhe wurde nicht beziffert) einen Rückholflug am den Folgetag (29.03.) ab CEB nutzen können (sofern Platz ist, first come, first serve). Wir haben uns daher spontan dazu entschlossen, eine Cessna nach Cebu zu chartern und haben dann auch tatsächlich noch Plätze (nach Leistung der Unterschrift, dass die Kosten für den Flug übernommen werden) in der "Rückholmaschine" der BRD (durchgeführt von QR) bekommen. (Randbemerkung: Die Maschine war leider zu max. 50% ausgelastet, die Info für den Flug kam für die meisten Leute sicherlich zu spät, um eine Anreise zum Flughafen zu organisieren, denn es gab noch viele weitere Ausreisewillige...)

Wie schätzt ihr aufgrund der o.g. Schilderung meine angedachten Schritte ein:

1. KU: Gerne würde ich den Trip auf 2021 verlegen und von einer Erstattung absehen. Lt. KU Homepage soll dafür aber die nicht unerhebliche fare-difference anfallen.
Das ist so doch garnicht durchsetzbar, oder? Schließlich müsste mir KU doch einen Alternativflug anbieten, und zwar ohne Aufpreis?
2. Für den einen Tag vorher stornierten KU Flug FRA-MNL würde ich die Entschädigung gem. Fluggastrechte VO einfordern. Oder den Mehrpreis für das Ticket mit KLM (wäre geringer als die Pauschale).

3. KLM: Der Rückflug wurde abgesagt. Gebucht wurde ein return. Wie hoch ist dann die Erstattung? 50% vom bezahlten Betrag?
4. Können die (bis dato unbekannten) Kosten für den Rückholflug (wahrscheinlich höher als die Pauschale) bei KLM in Rechnung gestellt werden? Oder besser zunächst (bis die Rechnung der BRD kommt) die Pauschale gem. Fluggastrechte VO?

Vielen Dank für die Einschätzung!
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.521
6.931
SNA
1. sollte ohne Tarifdifferenz möglich sein
2. entweder Erstattung und Entschädigung weil Storno oder Umbuchung
3. kann sein oder aber auch mehr/weniger je nach Buchungsklasse.
4. sicherlich nicht.

Es wäre sicherlich billiger gekommen einen Rückflug oneway ab Manila zu buchen als den Rückholflug plus Charter zu bezahlen. Und am 07.03 noch neu zu buchen ist schon fast fahrlässig gewesen, da die Situation schon erkennbar war.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.260
927
1. KU: Gerne würde ich den Trip auf 2021 verlegen und von einer Erstattung absehen. Lt. KU Homepage soll dafür aber die nicht unerhebliche fare-difference anfallen.
Das ist so doch garnicht durchsetzbar, oder? Schließlich müsste mir KU doch einen Alternativflug anbieten, und zwar ohne Aufpreis?

Du hattest Recht auf den nächsten verfügbaren Flug. Ein Recht auf Umbuchung in 1 Jahr besteht nicht. Wenn Du belegen kannst, daß sie keine zumutbare Alternative angeboten haben, lassen sich die Kosten für die Ersatzvornahme ggf. durchsetzen. Siehe 2.

2. Für den einen Tag vorher stornierten KU Flug FRA-MNL würde ich die Entschädigung gem. Fluggastrechte VO einfordern. Oder den Mehrpreis für das Ticket mit KLM (wäre geringer als die Pauschale).

Ersteres ist etwas strittig, ob es wegen höherer Gewalt ausgefallen ist. Der Mehrpreis für das Ersatztticket ist dir prinzipiell unabhängig von höherer Gewalt geschuldet. Die EU Entschädigung versuchen durchzusetzen kann man natürlich, angesichts des recht frühen Datums, gingen ja noch einige andere Flüge. Die Flüge zu dem Zeitpunkt waren vermutlich noch irgendwie durchführbar. Aber das bleibt was strittig. Unwahrscheinlich, daß die freiwillig zahlen.

3. KLM: Der Rückflug wurde abgesagt. Gebucht wurde ein return. Wie hoch ist dann die Erstattung? 50% vom bezahlten Betrag?
4. Können die (bis dato unbekannten) Kosten für den Rückholflug (wahrscheinlich höher als die Pauschale) bei KLM in Rechnung gestellt werden? Oder besser zunächst (bis die Rechnung der BRD kommt) die Pauschale gem. Fluggastrechte VO?

Hier ist es schon sehr unwahrscheinlich, daß sich die Pauschale noch durchsetzen läßt, weil ja schon die Rückholung des AA lief. Das würde ich vergessen. Hier solltest Du auf den geschuldeten Kostenersatz für den Ersatzflug setzen. Daß KLM kaum erreichbar war und nix gemacht hat, dürftest du belegen können.

Du kannst die Forderung zunächst unter Fristsetzung und Beifügung der Belege selber an die Airlines stellen. Es ist damit zu rechnen, daß sie nicht allzu zeitig reagieren und ablehen. Danach geht der Weg dann ab zum Anwalt. Der Schaden ist vermutlich hoch genug, daß sich das so oder so lohnt. KLM dürfte nicht Pleite gehen. Das lassen die Niederlande nicht zu. KU kann ich nicht einschätzen.
 
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A

Anoroc

Guest
Norwegian:
Hat jemand von Euch im Zuge der Corona-Pandemie schon seine Ticketkosten für einen stornierten Norwegian-Flug zurückbekommen? Ich warte nun seit 4 Wochen auf die Erstattung.
Flug wäre am 05.04. gewesen, gecancelt durch Norwegian am 19.03., am gleichen Tag von mir online Erstattung beantragt, immerhin gabs sofort eine E-Mail-Antwort mit einer Referenznummer. Seitdem nichts. Vorgestern habe ich dann per E-Mail noch mal um Erstattung gebeten und eine Frist von 1 Woche gesetzt.
Wäre interessant zu erfahren, ob das allen so geht mit Norwegian?

Update: Heute ging die Rückzahlung von Norwegian Air wieder auf meinem Konto ein.
Ende gut, fast alles gut...
Hat aber 47 Tage gedauert.
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.302
509
VIE
Es gibt ein eigenes Unterforum mit einem eigenen Thread der sich nur mit Chargeback beschäftigt. ;-)
 
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PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
220
6
Mein FR Rückflug von PMI würde am 08.05 gehen. Den Hinflug habe ich schon umgebucht bei FR.
Jetzt warte ich allerdings auf einen besseren Preis bevor ich mein "Rückflug" umbuche.

Weiß jemand ob ich dass auch noch nach dem theoretischen Rückflug Datum machen kann?

Oder verfällt der Flug wenn ich bis 08.05. nichts unternehme? Also sprich Rückerstattung beantrage oder umbuche?
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
42
1. sollte ohne Tarifdifferenz möglich sein
2. entweder Erstattung und Entschädigung weil Storno oder Umbuchung

Es wäre sicherlich billiger gekommen einen Rückflug oneway ab Manila zu buchen als den Rückholflug plus Charter zu bezahlen. Und am 07.03 noch neu zu buchen ist schon fast fahrlässig gewesen, da die Situation schon erkennbar war.

Danke für die Einschätzung! Die von mir bevorzugte Variante/Kombination "Umbuchung auf Ersatztermin und Entschädigung (Fluggastrechte-VO/Mehrpreis Ersatzticket) weil Storno" ist also nicht möglich?

Bzgl. Kosten: Wir haben uns auf einer Nachbarinsel von Cebu aufgehalten (Siquijor), ohne (größeren) Flughafen. Es gab keine Flug/Bootsverbindungen aufs Festland. Auch vom Festland (Cebu) hätte es keine regulären Flüge mehr gegeben - auch diese hatten wir vorab gebucht, wurde aber storniert. Wir hätten Manila gar nicht erreichen können. Zudem war der one-way bei QR zu +- 1100€ buchbar, ich hoffe, der Rückholflug erreicht diese Summe nicht.

Und wegen der Fahrlässigkeit: Ja, das würde ich Stand heute vielleicht auch so sehen, aber damals waren solche Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, noch undenkbar und für keinen in diesem Ausmaß erkennbar. Deutschland hatte wenig Fälle und hat noch munter Flugverbindungen nach China aufrechterhalten, die Philippinen hatten lediglich zwei gemeldete Fälle (und hatten damals schon keine Chinesen/Koreaner/etc. einreisen lassen), beim Auswärtigen Amt waren keine einschlägigen Warnungen veröffentlicht.
Da unser Trip inkl. Hotels, Bootsfahrten etc. komplett vorgebucht war und keinerlei Stornierungen bis dato kamen und wir der Meinung waren dass es kein Problem sein sollte, zwischen zwei "Nicht-Risiko-Gebieten" zu reisen, haben wir uns für die spontane Ersatzbuchung entschieden. Zumal Air Kuwait noch nicht mal den Grund für den Storno genannt hat - hätte ja auch ein techn. Defekt, generelle Flugplanänderung oder sonst was sein können.
 

jake117

Reguläres Mitglied
31.03.2016
40
0
FRA
Update bei mir:
Eine Mail an AF hat jetzt tatsächlich eine Stornierungsbestätigung zutage gefördert. Die konnte/wollte mir das Reisebüro nicht geben.
AF schreibt aber auch das ich mich für alles weitere (...) an das Reisebüro zu wenden hätte, da das Büro ja Vertragspartner wäre und nicht AF.

Das Reisebüro verweist mich derweil an den "Leistungserbringer" - in dem Fall AF. Ja wat denn nu? :confused:
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.912
17.275
www.red-travels.com

https://www.handelsblatt.com/politi...ml?ticket=ST-2877694-XaKSxjDrn2mYkkasqqV9-ap2

„Die Zwangsgutscheine werden nicht kommen, weil wir keinen nationalen Alleingang machen werden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt. „Wir hatten gehofft, dass die CDU ihre Parteifreundin an der Spitze der EU-Kommission (Ursula von der Leyen) mal zu einer Aussage zu verpflichtenden Reisgutscheinen bewegt.“ Dass da noch etwas komme, glaube man nicht mehr. „Deswegen sind die Zwangsgutscheine vom Tisch.“