Hallo zusammen,
ich wäre über eine kurze Einschätzung für folgenden Fall (Philippinen Reise) dankbar. Bei Abflug war das ganze Chaos, was sich durch COVID entwickelte, noch nicht absehbar, auch gab es weder Reisewarnungen noch sonstige (angekündigte) Einschränkungen.
Am 07.03.20 wurde unser (Hin-)Flug für den Folgetag (08.03.20) FRA-MNL über Kuwait mit KU gecancelt, ohne Angebe von Gründen, ohne Alternativangebot. Rückflug blieb zunächst gültig.
Da beim Tel. Support (50 min Wartezeit) von KU in Kuwait auf KU FRA verwiesen wurde, dort aber nie jemand ans Tel. ging und beim OTA (Flugladen.de) nach 60 min. Wartezeit ein Alternativflug 5 Tage später angeboten wurde, haben wir spontan mit KLM, Abflug taggleich neu gebucht:
07.03.20 DUS-AMS-MNL / 30.03. MNL-AMS-DUS.
Der Hinflug klappte wunderbar. Der Rückflug mit KLM wurde dann jedoch am 24.03.20 storniert. Alternativen wurden auch vom Support nicht angeboten, bemerkenswert war jedoch, dass QR ab MNL Flüge durchführte. Sicherlich auch andere Airlines. KU hatte uns zwischenzeitlich auch die Stornierung für den bis dato noch offenen Rückflug, ebenfalls für den 30.03. geplant, zukommen lassen.
Letztendlich haben wir uns beim "Rückholprogramm" der BRD angemeldet und fließig dem KLM Support geschrieben, um alternative Heimflugmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen (vergebens).
Am Abend des 28.03. haben wir die Mail bekommen, dass wir (ggf.) und gegen Kostenübernahme (Höhe wurde nicht beziffert) einen Rückholflug am den Folgetag (29.03.) ab CEB nutzen können (sofern Platz ist, first come, first serve). Wir haben uns daher spontan dazu entschlossen, eine Cessna nach Cebu zu chartern und haben dann auch tatsächlich noch Plätze (nach Leistung der Unterschrift, dass die Kosten für den Flug übernommen werden) in der "Rückholmaschine" der BRD (durchgeführt von QR) bekommen. (Randbemerkung: Die Maschine war leider zu max. 50% ausgelastet, die Info für den Flug kam für die meisten Leute sicherlich zu spät, um eine Anreise zum Flughafen zu organisieren, denn es gab noch viele weitere Ausreisewillige...)
Wie schätzt ihr aufgrund der o.g. Schilderung meine angedachten Schritte ein:
1. KU: Gerne würde ich den Trip auf 2021 verlegen und von einer Erstattung absehen. Lt. KU Homepage soll dafür aber die nicht unerhebliche fare-difference anfallen.
Das ist so doch garnicht durchsetzbar, oder? Schließlich müsste mir KU doch einen Alternativflug anbieten, und zwar ohne Aufpreis?
2. Für den einen Tag vorher stornierten KU Flug FRA-MNL würde ich die Entschädigung gem. Fluggastrechte VO einfordern. Oder den Mehrpreis für das Ticket mit KLM (wäre geringer als die Pauschale).
3. KLM: Der Rückflug wurde abgesagt. Gebucht wurde ein return. Wie hoch ist dann die Erstattung? 50% vom bezahlten Betrag?
4. Können die (bis dato unbekannten) Kosten für den Rückholflug (wahrscheinlich höher als die Pauschale) bei KLM in Rechnung gestellt werden? Oder besser zunächst (bis die Rechnung der BRD kommt) die Pauschale gem. Fluggastrechte VO?
Vielen Dank für die Einschätzung!