Ware nicht geliefert - Mahnbescheid beantragen?

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m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.219
241
STR
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Hey Leute,
ich bräuchte mal eure Hilfe da mich mich mit der Materie ungefähr gar nicht auskenne.

Ich habe über eBay-Kleinanzeigen einen Artikel für 90€ gekauft. Zahlung erfolgte per SEPA-Instant-Überweisung.
Anschließend hat der Verkäufer den Artikel mit fadenscheinigen Begründungen (kann nicht zur Post weil Knöchel verstaucht, schafft es nicht Abholung bei DHL zu beauftragen, ...) aber nicht versandt. Das Kaufdatum war Anfang April 2020. Da ich Name / Adresse der Person habe, habe ich bereits eine Mahnung per Einschreiben verschickt und den Verkäufer somit in Verzug gesetzt. Hierauf erfolgte keine Reaktion.

Sehe ich das richtig, dass der nächste Schritt jetzt die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides ist?

Meine Rechtsschutz-Versicherung hat eine Selbstbeteiligung von 150€ pro Schadensfall. Gemäß dem Grundsatz, dass man schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen soll, wäre das also wahrscheinlich nicht so sinnvoll bei diesem Betrag.
Mittlerweile gehts mir allerdings zugegebenermaßen auch ums Prinzip.

Wäre für Ratschläge dankbar.

Viele Grüße
m!ler
 
Zuletzt bearbeitet:

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.248
1.873
KUL (bye bye HAM)
Gehst du von Vorsatz aus, also das der Verkaeufer von Anfang an nicht vor hatte dir den Gegenstand zu schicken? Das waere das (mMn.) Betrug und kann entsprechend zur Anzeige gebracht werden. Sowas hatten wir im letzten Jahr mit einem Versender in DE, der danach auch die gesamte Kommunikation eingestellt hatte. Am Ende vom Lied wurde er wohl vorgeladen und sein Anwalt hat ihm sehr klar zu verstehen gegeben das er das Geld (irgendwas um die 50 EUR) sofort zurueck zu ueberweisen und den Gegenstand trotzdem kostenlos zuschicken sollte. Am Ende vom Lied wurde das Verfahren eingestellt, aber ich war sehr positiv ueberrascht das die Onlinestrafanzeige funktioniert und das auch solche Bagatelldelikte verfolgt werden.
 
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m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.219
241
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Daran überlege ich auch bereits hin und her. Am Anfang schien es so, als würde der Versand tatsächlich stattfinden. Kommunikation erfolgte über eBay-Kleinanzeigen-Nachrichten und den Facebook Messenger. Allerdings war nach 2,5 Wochen der Gegenstand noch nicht einmal versandfertig. Deswegen wäre der Vorwurf des Vorsatzes sicherlich nicht unbegründet.

D.h. ihr habt Anzeige erstattet und danach wurde die Schuld beglichen? Ohne Mahnverfahren?
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.142
909
im Paralleluniversum
Was genau erwartest Du Dir von einem Mahnbescheid? Welche Forderung hast Du?

ich bin wahrlich kein Rechtsexperte (davon gibt es aber hier Forum mehr als IT Profis), aber ich sehe hier eher die betrügerische Absicht. ich würde Anzeige wegen Betrug erstatten. Allenfalls kannst Du auf Herausgabe klagen, aber wegen 90 Euro?
 
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m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.219
241
STR
Ich erwarte mir die Lieferung der Sache. Das ist auch gleichzeitig meine Forderung.

Mir geht es aktuell eher weniger um die 90€ sondern mehr ums Prinzip. Es lassen sich viele Sachen regeln. Hätte der Verkäufer gesagt "ich kann doch nicht mehr verkaufen - hier hast du dein Geld wieder" wäre es absolut in Ordnung gewesen. Aber momentan stehe ich ohne Ware und ohne Geld da. Das ist - wie gesagt - bei 90€ kein Weltuntergang. Aber mir widerstrebt es, das bei dem fehlenden Unrechtsbewusstsein (wurde nach erneuter Forderung der Ware per eindeutig betrunken aufgenommener Sprachnachricht als "Vogel" bezeichnet usw.) einfach so durchgehen zu lassen...
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.142
909
im Paralleluniversum
Ich erwarte mir die Lieferung der Sache. Das ist auch gleichzeitig meine Forderung.

Mir geht es aktuell eher weniger um die 90€ sondern mehr ums Prinzip. Es lassen sich viele Sachen regeln. Hätte der Verkäufer gesagt "ich kann doch nicht mehr verkaufen - hier hast du dein Geld wieder" wäre es absolut in Ordnung gewesen. Aber momentan stehe ich ohne Ware und ohne Geld da. Das ist - wie gesagt - bei 90€ kein Weltuntergang. Aber mir widerstrebt es, das bei dem fehlenden Unrechtsbewusstsein (wurde nach erneuter Forderung der Ware per eindeutig betrunken aufgenommener Sprachnachricht als "Vogel" bezeichnet usw.) einfach so durchgehen zu lassen...

Gerade dann würde ich eine Strafanzeige wegen Betrug vorziehen. Denn die kostet Dich nur Zeit und kein Geld. Die erzieherische Maßnahme hier wird deutlich höher sein. Wer will schon eine Anzeige wegen Betrug.

Ein Mahnbescheid kostet Dich Geld. Legt der Gegner Widerspruch ein, wird es richtig teuer.

Ist am Ende aber Deine Entscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.219
241
STR
Gerade dann würde ich eine Strafanzeige wegen Betrug vorziehen. Denn die kostet Dich nur Zeit und kein Geld. Die erzieherische Maßnahme hier wird deutlich höher sein. Wer will schon eine Anzeige wegen Betrug.

Ein Mahnbescheid kostet Dich Geld. Legt der Gegner Widerspruch ein, wird es richtig teuer.

Ist am Ende aber Deine Entscheidung.

Wie meinst du das mit dem "Legt der Gegener Widerspruch ein, wird es richtig teuer."? Wie gesagt - habe von derlei Sachen leider wenig Ahnung. Soweit ich gelesen habe, kostet die Beantragung des Mahnbescheides 37€. Falls Widerspruch eingelegt wird, kommen Gerichtsgebühren hinzu - die aber der "Unterlegene" in der Verhandlungssache zu tragen hat. Übersehe ich was?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Wie meinst du das mit dem "Legt der Gegener Widerspruch ein, wird es richtig teuer."? Wie gesagt - habe von derlei Sachen leider wenig Ahnung. Soweit ich gelesen habe, kostet die Beantragung des Mahnbescheides 37€. Falls Widerspruch eingelegt wird, kommen Gerichtsgebühren hinzu - die aber der "Unterlegene" in der Verhandlungssache zu tragen hat. Übersehe ich was?

Na du hast dann deine 150€ von der RV an der Backe. Willst das Zeug haben? Evtl. kannst du ja eine Telefonnummer rausbekommen - anrufen und Druck machen bringt mehr als irgendwelche Briefe. Wenn du einen Mahnbescheid rausschickst muß ja zunächst nichts passieren, dann mußt du klagen.

Wegen so einem Kleinkram die RV zu belasten ist auch suboptimal - die können bei/nach jeden Schadensfall kündigen, soweit ich das weiss.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.142
909
im Paralleluniversum
Wie meinst du das mit dem "Legt der Gegener Widerspruch ein, wird es richtig teuer."? Wie gesagt - habe von derlei Sachen leider wenig Ahnung. Soweit ich gelesen habe, kostet die Beantragung des Mahnbescheides 37€. Falls Widerspruch eingelegt wird, kommen Gerichtsgebühren hinzu - die aber der "Unterlegene" in der Verhandlungssache zu tragen hat. Übersehe ich was?

Richtig. Aber Du legst die Kosten zunächst alle aus. Und hoffst drauf, dass Du sie wiederbekommst.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.219
241
STR
Und das ist genau der Grund warum ich noch zögere. Wenn man zwischen den Zeilen liest könnte sich die Person auch in der Privatinsolvenz (oder kurz davor) befinden. Dann würde ich wahrscheinlich gar nichts wiederkriegen. Da wiederum würde das Vorgehen über die RV doch wieder Sinn machen...
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.142
909
im Paralleluniversum
Und das ist genau der Grund warum ich noch zögere. Wenn man zwischen den Zeilen liest könnte sich die Person auch in der Privatinsolvenz (oder kurz davor) befinden. Dann würde ich wahrscheinlich gar nichts wiederkriegen. Da wiederum würde das Vorgehen über die RV doch wieder Sinn machen...

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Ich würde eine Betrugsanzeige erstatten.

Sei mir nicht böse: Wenn Du es jetzt noch nicht verstanden hast, dann willst Du es nicht verstehen. Sollte dem so sein, dann möchte ich ersatzweise gerne als der Fürsprecher dienen, den Du dann offensichtlich suchst: Hey! Klasse Idee mit dem Mahnbescheid! Geht einfach und würde ich auf jeden Fall machen. Hau dem Betrügertyp auf den virtuellen Sack! Los jetzt! Nicht zögern! Machen!.
 

Rena

Aktives Mitglied
25.07.2019
230
213
Wie meinst du das mit dem "Legt der Gegener Widerspruch ein, wird es richtig teuer."? Wie gesagt - habe von derlei Sachen leider wenig Ahnung. Soweit ich gelesen habe, kostet die Beantragung des Mahnbescheides 37€. Falls Widerspruch eingelegt wird, kommen Gerichtsgebühren hinzu - die aber der "Unterlegene" in der Verhandlungssache zu tragen hat. Übersehe ich was?
Wenn Widerspruch eingelegt wird, musst du Klage vor dem Amtsgericht erheben. Und falls du dir nicht zutraust, eine Klageschrift selbst zu formulieren, musst du einen Anwalt nehmen.

Und dann wird's teuer bzw. dann kommst du um die Rechtschutzversicherung nicht rum.

Aber generell interssiert mich: Hast du denn dem Verkäufer bereits eine ganz klare Frist gesetzt? So etwa "Ich fordere Sie letztmalig auf, die Bestellung umgehend, spätestens bis zum .... zu liefern oder, falls dies nicht möglich ist, den bereits bezahlten Kaufpreis in Höhe von .... € ebenfalls umgehend, spätestens bis zum .... zurück zu erstatten.

Falls bis zum genannten Termin weder die Ware bei mir eingegangen ist noch eine Rückerstattung erfolgt ist, werde ich umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Darüber hinaus behalte ich mir vor, Strafnazeige wegen Betrugs zu erstatten."

Denn wenn du das bisher nicht gemacht hast, ist fraglich, ob überhaupt schon ein echter Verzug vorliegt. Falls du dann einfach ins Blaue hinein einen Mahnbescheid verschickst und er daraufhin zahlt, bleibst du auf deinen Kosten sitzen.
 
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m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.219
241
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Wenn Widerspruch eingelegt wird, musst du Klage vor dem Amtsgericht erheben. Und falls du dir nicht zutraust, eine Klageschrift selbst zu formulieren, musst du einen Anwalt nehmen.

Und dann wird's teuer bzw. dann kommst du um die Rechtschutzversicherung nicht rum.

Aber generell interssiert mich: Hast du denn dem Verkäufer bereits eine ganz klare Frist gesetzt? So etwa "Ich fordere Sie letztmalig auf, die Bestellung umgehend, spätestens bis zum .... zu liefern oder, falls dies nicht möglich ist, den bereits bezahlten Kaufpreis in Höhe von .... € ebenfalls umgehend, spätestens bis zum .... zurück zu erstatten.

Falls bis zum genannten Termin weder die Ware bei mir eingegangen ist noch eine Rückerstattung erfolgt ist, werde ich umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Darüber hinaus behalte ich mir vor, Strafnazeige wegen Betrugs zu erstatten."

Denn wenn du das bisher nicht gemacht hast, ist fraglich, ob überhaupt schon ein echter Verzug vorliegt. Falls du dann einfach ins Blaue hinein einen Mahnbescheid verschickst und er daraufhin zahlt, bleibst du auf deinen Kosten sitzen.

Ziemlich genau so hab ichs formuliert und per Einschreiben verschickt, ja. Nur dass ich zum Kaufpreis wider besseren Wissens noch das Porto fürs Einschreiben dazugerechnet hab.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Und das ist genau der Grund warum ich noch zögere. Wenn man zwischen den Zeilen liest könnte sich die Person auch in der Privatinsolvenz (oder kurz davor) befinden. Dann würde ich wahrscheinlich gar nichts wiederkriegen. Da wiederum würde das Vorgehen über die RV doch wieder Sinn machen...
...und dann hast du ein Urteil zu deinen Gunsten und kannst damit die Wand tapezieren...
Wenn der Knabe keine Kohle hat, dann kann dir auch deine Rechtschutzversicherung kein Geld aus dem Hut zaubern.
Da wäre mal wieder das gute alte "Moskau Inkasso" gefordert, die sind da genau richtig für! Aber für 90,-- Euronen? Von wegen Kanonen auf Spatzen USW...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Ziemlich genau so hab ichs formuliert und per Einschreiben verschickt, ja. Nur dass ich zum Kaufpreis wider besseren Wissens noch das Porto fürs Einschreiben dazugerechnet hab.

Das Einschreiben nutzt dir erstmal nicht so viel wie du denkst. Hast du das gleichzeitig per email verschickt?
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.503
457
Ich habe vor vielen Monden, damals selbst gerade geschäftsfähig (wobei, Auto durfte ich schon fahren), über den Ebay-Vorgänger ricardo24 etwas gekauft, das nie geliefert wurde. Das habe ich damals über Papas RSV erledigt, mit Anwalt. Der hat eine Strafanzeige gestellt und später Akteneinsicht genommen. War glaube ich nicht sein Lieblingsfall, allerdings weiß ich auch nicht, was der sonst so großes am Laufen hätte haben sollen.

Die Dame am anderen Ende wurde damals verurteilt (oder das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt, so genau weiß ich das nicht mehr), hat eine EV abgegeben und den Titel suche ich mir alle Jahre wieder raus, gehe einmal im Kopf die Zinsen durch, die mir entgehen, und hefte ihn dann wieder weg.

Keine Ahnung, was das damals gekostet hat, aber ich würde in Deiner Situation heute:
1) Klaren Brief schicken, wenn möglich postalisch (Vorlage dazu siehe Vorredner). Nach Ablauf der Frist,
2) Anzeige stellen
3) Abwarten
4a) Geld und/oder Ware in Empfang nehmen, falls dadurch etwas ins Rutschen kommt
4b) Auf Basis einer Verurteilung mein Geld eintreiben
4c) Ebenfalls auf Basis einer Verurteilung, aber bei Vorzeichen, die eine EV vermuten lassen: Nichts tun, 90 EUR abschreiben
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Per Mail nein, aber Versand mit Zeuge.

Du musst ja den Zugang beweisen und nicht die Tatsache das du etwas verschickt hast - wird eher egal sein.

Woher weisst du eigentlich das bei dem Typen Privatinsolvenz im Raum steht? Kann auch ganz einfach Betrug mit falschen Daten sein.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.219
241
STR
Den Zugang hab ich ja bestätigt durch das Einschreiben.

Da kamen öfter mal so Sachen wie "Ex hat ne unberechtigte Abbuchung gemacht" "am 01. bekommst dein Geld wieder" (was natürlich nicht passiert ist) usw. ... Und wenn man augenscheinlich nicht mal 7€ für den Versand hat, ist die Privatinsolvenz wahrscheinlich nicht mehr weit.

Die Möglichkeit mit dem "Betrug mit falschen Daten" besteht natürlich - sehe ich aber als gering an. Einschreiben wurde ja an der Adresse per Unterschrift angenommen und der Zugang auch per Facebook Messenger bestätigt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Den Zugang hab ich ja bestätigt durch das Einschreiben.

Nein das bestätigt lediglich die Tatsache das ein Umschlag eingeworfen wurde - du musst den Zugang des Inhaltes beweisen.

Es gab in D mal einen Mobilfunkanbieter der Kündigungen eigentlich nur akzeptiert hat wenn man sie per Gerichtsvollzieher oder Boten zugestellt hat.

Wenn er von dir 90€ hat sollte er ja auch die 7€ für den Versand haben.

Wenn du das ganze eskalieren willst, stelle eine Strafanzeige - denn danach hast du erstmal keine Arbeit und keinen Ärger mehr.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.219
241
STR
Habe das gleiche Schreiben auch per Facebook Messenger versendet. Also an der Zustellung des Schreibens soll es nicht liegen...
Ich habe schon große Lust das durchzueskalieren. Wie gesagt - es lässt sich alles regeln... aber hier gehts mir ums Prinzip.

Ich bin mir einfach immernoch unschlüssig ob zuerst strafrechtlich, zuerst zivilrechtlich, oder beides gleichzeitig.