Ware nicht geliefert - Mahnbescheid beantragen?

ANZEIGE

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.140
900
im Paralleluniversum
ANZEIGE
Habe das gleiche Schreiben auch per Facebook Messenger versendet. Also an der Zustellung des Schreibens soll es nicht liegen...
Ich habe schon große Lust das durchzueskalieren. Wie gesagt - es lässt sich alles regeln... aber hier gehts mir ums Prinzip.

Ich bin mir einfach immernoch unschlüssig ob zuerst strafrechtlich, zuerst zivilrechtlich, oder beides gleichzeitig.


So langsam qualifizierst Du Dich zum Forentroll. Echt.

Zum Thema Einschreiben. Das ist super. Damit kannst Du belegen, dass Du ein Schreiben versendet hast. Du hast aber keinerlei Nachweis über den Inhalt des Schreibens. Wenn (if clause) ich so wäre wie Dein (inzwischen sage ich) angeblicher Betrüger würde ich jetzt sagen, dass es schon richtig ist, dass ich Post per Einschreiben bekommen habe. ich habe mich aber total gewundert, warum mir jemand einen Briefumschlag ohne Inhalt schickt. Da war echt nix drin. Wusste nicht, was ich damit anfangen sollte und habe es daher in den Mülleimer geschmissen. Schwöre ich, echt jetzt!

Und nu?
 
  • Like
Reaktionen: LH88

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Deine Forderung verjährt ja erst in drei Jahren. Der Hinweis mit der Anzeige ist richtig. In drei Jahren ist das staatsanwaltschaftliche Verfahren durch (Anklage, Strafbefehl, Einstellung), und du kannst dann immer noch entscheiden, ob du die Forderung gerichtlich geltend machen willst.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
natrürlich strafanzeige. ist doch leicht. Die Polizei/Staatsanwalt schaut in die Akte. Wenn du nicht der erste bist, bei dem er beschissen hat, gibt es ein öffentliches Interesse und man wird es verfolgen.
Ob du das geld dann noch zivilrechtlich einklagst... deine Sache. Auf jeden Fall ist es dann aktenkundig. machen.

ich hoffe, dass war diletanten-juristisch so korrekt....
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.633
Ich erwarte mir die Lieferung der Sache. Das ist auch gleichzeitig meine Forderung.

Mir geht es aktuell eher weniger um die 90€ sondern mehr ums Prinzip. Es lassen sich viele Sachen regeln. Hätte der Verkäufer gesagt "ich kann doch nicht mehr verkaufen - hier hast du dein Geld wieder" wäre es absolut in Ordnung gewesen. Aber momentan stehe ich ohne Ware und ohne Geld da. Das ist - wie gesagt - bei 90€ kein Weltuntergang. Aber mir widerstrebt es, das bei dem fehlenden Unrechtsbewusstsein (wurde nach erneuter Forderung der Ware per eindeutig betrunken aufgenommener Sprachnachricht als "Vogel" bezeichnet usw.) einfach so durchgehen zu lassen...

Die Lieferung der Sache kannst Du aber nicht mit einem Mahnbescheid durchsetzen. Das ist nicht vorgesehen. Mahnbescheid geht nur auf Geld.
 

vielvlieger

Aktives Mitglied
28.10.2011
172
7
Ich habe über eBay-Kleinanzeigen einen Artikel für 90€ gekauft. Zahlung erfolgte per SEPA-Instant-Überweisung.
m!ler

Und da liegt der "Hase im Pfeffer":
Bei ebay oder ebay Kleinanzeigen niemals per Überweisung zahlen. Niemals. Dann lieber auf den Kauf verzichten.

Ich habe selbst 2015 ein vermeintliches Schnäppchen ("BeoCenter von B&O") tatsächlich per Überweisung bezahlt. Empfängerkonto wurde bei einer renommierten Münchner Privatbank geführt, der Verkäufer hatte 29 gute Bewertungen.

Nach über 4 Wochen und keine Reaktion des Verkäufers 2015 Strafantrag wegen Betrug gestellt. 2016 teilt die Staatsanwaltschaft mit, "dass das Verfahren zurzeit nicht fortgeführt werden kann, weil der Aufenthalt des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte. Fahndungsmaßnahmen sind eingeleitet worden."

Nach einem Jahr frage ich bei der StA schriftlich nach dem Stand der Dinge. Nach einem weiteren Jahr kommt die Nachricht der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren nach § 154 StPO vorläufig und nach Wiederaufnahme gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, da es nicht gelungen war, einen Täter zu ermitteln. Und weiter: "der zur Fahndung ausgeschriebene xxxx xxxx ist, wie sich herausgestellt hat, keine existente Person, sondern ein falscher Name, der zur Verschleierung der wahren Identität benutzt wurde".

Ich kaufe seitdem nichts mehr bei irgendwelchen Plattformen wie ebay oder ebay-Kleinanzeigen, sofern die Bezahlart ausschließlich "Überweisung" fordert.

Mein guter Rat:
Schreib´die 90 Euro ab und stresse dich nicht jahrelang mit Mahnbescheiden (gutes Geld schlechtem hinterher werfen) oder Anzeigen. Und als Zahlungsart "Überweisungen" bei ebay & Co grundsätzlich ausschließen.
 
  • Like
Reaktionen: Mirovic und m!ler

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Ich kaufe seitdem nichts mehr bei irgendwelchen Plattformen wie ebay oder ebay-Kleinanzeigen, sofern die Bezahlart ausschließlich "Überweisung" fordert.

Ebay Kleinanzeigen, sobald ein wenig teuerer nur Barzahlung bei Abholung. Es gibt da wunderbare Tricks wie man z.B. mit PayPal betrogen werden kann.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Deine Forderung verjährt ja erst in drei Jahren. Der Hinweis mit der Anzeige ist richtig. In drei Jahren ist das staatsanwaltschaftliche Verfahren durch (Anklage, Strafbefehl, Einstellung), und du kannst dann immer noch entscheiden, ob du die Forderung gerichtlich geltend machen willst.

In drei Jahren kann der Schuldner auch im Insolvenzverfahren sein.

natrürlich strafanzeige. ist doch leicht. Die Polizei/Staatsanwalt schaut in die Akte. Wenn du nicht der erste bist, bei dem er beschissen hat, gibt es ein öffentliches Interesse und man wird es verfolgen.
Ob du das geld dann noch zivilrechtlich einklagst... deine Sache. Auf jeden Fall ist es dann aktenkundig. machen.

ich hoffe, dass war diletanten-juristisch so korrekt....

Habe ich mal anders gelernt: Wenn einem jemand Geld schuldet, ist es der falsche Schritt, ihn anzuzeigen, weil man dadurch nur einen potentiellen Gläubiger mehr schafft.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.972
16.200
  • Like
Reaktionen: m!ler

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
331
96
NRW
Strafanzeige dürfte wenig bringen, bei der im Raum stehenden Summe wird das Verfahren eingestellt werden, wenn der Kollege nicht noch mehr auf dem Kerbholz hat.

Wenn du zivilrechtlich sicher vorgehen willst mach folgendes: Zuerst Frist (zwei Wochen) zur Vertragserfüllung mit Rücktrittsandrohung setzen. Muss nicht per Einschreiben o.ä. sein, da reicht eine Nachricht über den Ebay Chat oder Facebook Messenger. Zumindest bei letzterem hat man ja eine Bestätigung, dass der andere die Nachricht erhalten hat und das sollte reichen. Nach Fristablauf Rücktritt vom Vertrag erklären und Geld zurückfordern. Wieder kurze Frist (1 Woche) zur Zahlung setzen, Bankverbindung angeben. Wenn keine Zahlung, dann Mahnbescheid. Du musst mit Gerichtskosten (und evtl Anwaltskosten) in Vorleitung gehen und trägst das Insolvenzrisiko des Schuldners.
 
  • Like
Reaktionen: m!ler

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.248
940
Strafanzeige dürfte wenig bringen, bei der im Raum stehenden Summe wird das Verfahren eingestellt werden, wenn der Kollege nicht noch mehr auf dem Kerbholz hat.
Die Strafanzeige erachte ich als wichtig, damit das Kerbholz erst mal angelegt wird und sich dort die Kerben sammeln, auch wenn das sonst vielleicht nichts bringt.
Es ist aber wichtig, daß diese Leute nach und nach aus dem Verkehr gezogen werden. Und das passiert nach meiner Erfahrung tatsächlich. Die Behörde ist da in ihrer langsamen, aber unnachgiebigen Art unschlagbar.