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Habe das gleiche Schreiben auch per Facebook Messenger versendet. Also an der Zustellung des Schreibens soll es nicht liegen...
Ich habe schon große Lust das durchzueskalieren. Wie gesagt - es lässt sich alles regeln... aber hier gehts mir ums Prinzip.
Ich bin mir einfach immernoch unschlüssig ob zuerst strafrechtlich, zuerst zivilrechtlich, oder beides gleichzeitig.
So langsam qualifizierst Du Dich zum Forentroll. Echt.
Zum Thema Einschreiben. Das ist super. Damit kannst Du belegen, dass Du ein Schreiben versendet hast. Du hast aber keinerlei Nachweis über den Inhalt des Schreibens. Wenn (if clause) ich so wäre wie Dein (inzwischen sage ich) angeblicher Betrüger würde ich jetzt sagen, dass es schon richtig ist, dass ich Post per Einschreiben bekommen habe. ich habe mich aber total gewundert, warum mir jemand einen Briefumschlag ohne Inhalt schickt. Da war echt nix drin. Wusste nicht, was ich damit anfangen sollte und habe es daher in den Mülleimer geschmissen. Schwöre ich, echt jetzt!
Und nu?