AG Düsseldorf: Airline muss Vertrag erfüllen (ach wirklich?)

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Der Richter nannte es eine ungewöhnliche Klage. Keine Entschädigung. Kein Downgrade. Kein Ersatzflug. Keine Erstattung.

Einfach nur das machen, was man versprochen hat und wofür man schon den Ticketpreis kassiert hat. Auf die Idee ist wohl noch (fast) niemand gekommen, so einen Antrag zu stellen:
AntragBef.JPG

Ausnahmsweise war das Gericht hier ein wenig zu langsam, sodass es heute nur noch darum ging, ob die Klage damals Erfolg gehabt hätte ("Erledigungserklärung"), aber die Grundfrage ist damit beantwortet: Einfach stornieren ist nicht drin.

Mal schauen, ob die Airline gegen das Versäumnisurteil angeht. Die Anwältin der Gegenseite deutete an, noch etwas vortragen zu wollen, warum hier die Unmöglichkeit gem.§ 275 BGB eingewendet werden konnte. Bei einer Annullierung rund vier Monate vor Abflug finde ich das aber eine gewagte Ankündigung.

Mehr Hintergrundinfos habe ich hier mal zusammengestellt.

Ich denke, dass solche Klagen in Corona-Zeiten eher problematisch sind, im regulären Flugbetrieb trägt aber die Airline das Risiko, dass sie einen Flug nicht richtig ausgelastet bekommt.
(AG Düsseldorf, Versäumnisurt. v. 12.05.2020, 45 C 627/19)
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
@ kexbox danke für die Info.

Vielleicht magst du für nicht oder wenig "flug-juristisch gebildete" kurz erläutern, auf was genau dabei geklagt wird und was der Kläger im Erfolgsfall davon hat.