Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Dass jedem Mahnbescheid widersprochen wird, hatte man ja auch bereits auf der Außerordentlichen Hauptversammlung zu Protokoll gegeben. Ausschließlich auf Klagen ist eine Reaktion in Form einer Zahlung zu erwarten, falls man nicht abwarten möchte, bis Lufthansa irgendwann von sich aus das Ticket erstattet.

Den Zeitaufwand für einen Mahnbescheid kann man sich schenken - vergebene Liebesmüh.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
379
VIE
Die Aussage ist falsch.
LH hat nicht jedem Chargeback widersprochen.
 

Samos

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
Erfahrung: Bei rechtshängiger Klage wird erstaunlich schnell gezahlt. Sach- und Rechtslage zu eindeutig, als dass das was anderes möglich wäre...

Da bin ich sehr gespannt. Meinem Mahnbescheid wurde widersprochen und ich habe letzte Woche beim AG Köln Klage eingereicht. Was ich nicht verstehe: Warum widerspricht LH dem Mahnbescheid und schickt dann dem Kunden ein Schreiben, in dem steht, dass die Zahlung angewiesen ist und man um Geduld bittet. Das ist doch die perfekte Anspruchsbegründung (on top) für mich als Kläger.
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Da bin ich sehr gespannt. Meinem Mahnbescheid wurde widersprochen und ich habe letzte Woche beim AG Köln Klage eingereicht. Was ich nicht verstehe: Warum widerspricht LH dem Mahnbescheid und schickt dann dem Kunden ein Schreiben, in dem steht, dass die Zahlung angewiesen ist und man um Geduld bittet. Das ist doch die perfekte Anspruchsbegründung (on top) für mich als Kläger.
Weil sie, so wie es im Schreiben steht, die Zahlung hinauszögern wollen. Somit ist in der Logik von LH gesichert, dass sie weitermachen können, denn die Rückerstattungen werden aus neuen Buchungen gezahlt.

Das sie damit aber ihre Glaubwürdigkeit und auch Kunden verlieren, ist denen egal. Ebenso ist es denen egal, dass sie durch diese Taktik noch mehr Geld zahlen müssen. Schließlich haben sie ja quasi wieder eine lokale Monopolstellung, nachdem sich Easyjet aus dem innerdeutschen Verkehr zurückgezogen hat.
 
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Samos

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
OK, habe gerade folgendes festgestellt.
Das Schreiben der Lufthansa ging am 15.06. raus. ... Haben wir die geltend gemachte Forderung unter Nutzung der im Mahnbescheid angegebenen Bankverbindung zur Zahlung angewiesen... Erstattet wurde der Flugpreis am 16.06. auf meine KK, deren Abrechnung am 01.07 gefertigt wurde und die ich mir am 05.07 gezogen habe. Das ist natürlich jetzt blöd mit der Klage gelaufen. Werde mal meinen Anwalt konsultieren. Ich rate also dazu, nach erhalt des Schreibens ggf. auch die Kreditkarte vor Klageeinreichung zu checken!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Der entscheidende Punkt ist, ob Du nachweisen kannst, dass Du Lufthansa mit der entsprechenden Fristsetzung zur Rückerstattung des Tickets aufgefordert hast (sprich: nicht nur vor Beantragung des Mahnbescheids angerufen hast).

Wenn sich die Lufthansa am Tag der Beantragung des Mahnbescheids nachweislich bereits in Verzug befunden hat, müssen sie die Kosten tragen - zur Not muss das dann vor Gericht eingeklagt werden.

Sorgen brauchst Du Dir nur zu machen, wenn Du den Refund nur telefonisch beantragt hast, und Deine nächste Handlung dann die Beantragung des Mahnbescheides war.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Freue Dich, das ist die ganz normale Erstattungsinfo. Anklicken und Du erhälst ein pdf. Laut Erfahrungen hier im Forum kann es nun zwischen 3 und 14 Tagen dauern bis das Geld zurücküberwiesen ist. Bei mir dauerte es 10 Tage.

Das Geld ging dann übrigens innerhalb weniger Tage nach der Erstattungsmail auf dem Fremdgeldkonto der Anwaltskanzlei ein. Nur mit dem Anerkenntnis und den Gerichtskosten lässt LH offenbar noch auf sich warten.

Interessant auch, dass in der Fußzeile des Erstattungsbelegs der LH-Vorstand als Spohr, Dirks, Hohmeister, Svensson, Volkens (!) aufgeführt wird... Also sooo lange haben sie mit der Erstattung nun auch nicht gebraucht. ;) Dafür fehlt die ausgewiesene Mehrwertsteuer bei dem erstatteten innerdeutschen Ticket. Freut die Buchhaltung...
 

gericass

Reguläres Mitglied
25.06.2015
54
1
Ich habe aktuell auch die Rückerstattung über https://www.lufthansa.com/de/de/rueckerstattung angemeldet. Keine Bestätigung. Was ich habe, ist ein Bestätigungsmail der Stornierung der Flüge.
Meine letzte Buchung ist mittlerweile verschwunden und kann auch nicht mehr online aufgerufen werden. Ich werde ab jetzt nur noch an die überlastete Service-Hotline verwiesen :( Eine Bestätigung für die Stornierung habe ich ebenfalls nicht erhalten.
 

officer

Erfahrenes Mitglied
08.07.2017
638
53
Ich halte ein Treuhandsystem für die beste Lösung. Die Airline kann sich sicher sein das Geld zu bekommen (und nicht irgendwie mit gesperrten Kreditkarten o.ä. getrickst werden kann), und der Kunde hat die Sicherheit seine (berechtigte) Erstattung im Fall der Fälle zeitnah zurückzubekommen.

Das ist schon ein Armutszeugnis für die Deutsche Lufthansa. Dass es nun einen Treuhänder braucht, um die Kunden zu schützen, dass sie nicht von LH betrogen und bestohlen werden. Unglaublich. Auch wenn die LH ihre Kunden schon lange und oft angelogen hat (Stichwort "auf vielfachen Kundenwunsch") - sowas hätte ich echt niemals gedacht. Shame on you, Deutsche Lufthansa, shame on you...
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Meine letzte Buchung ist mittlerweile verschwunden und kann auch nicht mehr online aufgerufen werden. Ich werde ab jetzt nur noch an die überlastete Service-Hotline verwiesen :( Eine Bestätigung für die Stornierung habe ich ebenfalls nicht erhalten.
Falls du den Buchungscode noch hast, einfach mal versuchen. Meine Buchung war auch weg. Ich habe daher die Rückerstattung beantragt. Gefühlte 12 Stunden später war eine Bestätigung der Rückerstattung des Flugpreises im Postfach.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.513
2.912
FRA
Nicht nur Mahnbescheiden wird widersprochen, sondern auch jedem Chargeback

Ich kann dazu beitragen, dass einem Chargeback-Antrag über fünf identische Tickets aus einer Buchung (LH belastet in solch einem Fall fünf mal) ein Ticket stattgegeben wurde. Die anderen vier liegen beim Anwalt. Auch Amex meiner Meinung nach ganz schwach agiert.
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.293
1.446
Das Geld ging dann übrigens innerhalb weniger Tage nach der Erstattungsmail auf dem Fremdgeldkonto der Anwaltskanzlei ein. Nur mit dem Anerkenntnis und den Gerichtskosten lässt LH offenbar noch auf sich warten.

Hast du auch 5% Zinsen auf den Ticketpreis bekommen?
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
487
509
Ich kann dazu beitragen, dass einem Chargeback-Antrag über fünf identische Tickets aus einer Buchung (LH belastet in solch einem Fall fünf mal) ein Ticket stattgegeben wurde. Die anderen vier liegen beim Anwalt. Auch Amex meiner Meinung nach ganz schwach agiert.

Reaktion und Support von Amex sind unter aller Kanone. Selbst für Platinkunden, ewig lange Antwortzeiten, Ausweichversuche, telefonische Zusagen nicht eingehalten...
 
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feldkaiser

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
287
34
FRA
Ich habe neue Flüge per Lastschrift gebucht und inzwischen abgeflogen. Lastschriften habe ich widerrufen und mit nicht erstatteten Tickets verrechnet. Es waren zwar Kurzstrecken und keine sehr hohen Beträge, aber immerhin.... Customer Relations habe ich angeschrieben, die Aufstellung der Verrechnung beigefügt, damit es für sie einfacher wird.

Wahrscheinlich werde ich für einige Zeit für SEPA gesperrt, aber damit kann ich leben.
 

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
362
121
Nicht nur Mahnbescheiden wird widersprochen, sondern auch jedem Chargeback
https://www.rechteindeutig.de/lufth...-chargebacks-haette-eh-nicht-fliegen-koennen/

Reaktion und Support von Amex sind unter aller Kanone. Selbst für Platinkunden, ewig lange Antwortzeiten, Ausweichversuche, telefonische Zusagen nicht eingehalten...

Bezogen auf Chargeback via Payback-Amex kann ich berichten, dass für einen TAP-Flug die Zahlung innerhalb von zwei Wochen gutgeschrieben wurde. Für einen EW Flug hingegen nicht. Begründung von Amex: Da EW die Umbuchung oder einen Gutshein angeboten habe, trete man in diesen Fällen lediglich als Zahlungsdienstleister auf.

Die E-Mail an EW, aus der die Rückforderung des Flugpreises hervorging hatte ich Amex mitgeschickt.

Ich habe daraufhin freundlich zurückgefragt, ob Amex das unrechtmäßige Verhalten Ihrer Vertragspartnern wirklich schützen möchte :confused:
 
A

Anonym-36803

Guest
Ich hatte gerade tatsächlich meine erste Erstattungsinfo der LH im Posteingang, allerdings nur für einen TXL-FRA One-Way. Vom Flug- bzw- Erstattungsdatum her weder der jüngste noch der älteste Antrag, dafür aber vom Ticketwert der geringste. Müsste ich, basierend auf der Stichprobengröße von 1, raten, würde ich also sagen Lowest Ticket Value First. Waren dann genau 120 Tage. Mal schauen ob/wann die nächsten eintrudeln, und in welcher Reihenfolge.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Me too
Gerade 1. Rückerstattung von LH, Wert keine 80 Euro. Die vierstelligen aus März fehlen noch immer (n)
 

luft

Aktives Mitglied
29.05.2019
151
6
INN/MUC/ZRH
Habe heute auch eine Rückerstatung im Wert von 100,00 € bekommen (gebucht Mai - Flüge im Juni seites LH bzw OS storniert)!

Sieht so aus, als ob sie zuerst die kleinen Beträge abarbeiten
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Habe heute auch eine Rückerstatung im Wert von 100,00 € bekommen (gebucht Mai - Flüge im Juni seites LH bzw OS storniert)!

Sieht so aus, als ob sie zuerst die kleinen Beträge abarbeiten

Damit können sie hohe Zahlen an refunds nennen und mehr Kunden "glücklich" machen aber trotzdem länger auf den grossen Beträgen sitzen bleiben.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Dieses Muster kann ich aus Reisebüro-Sicht nicht bestätigen. Es gibt schlichtweg kein nachvollziehbares Muster, in welcher Reihenfolge die Erstattungen bearbeitet werden.
 
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Geardown

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
378
109
Auch bei mir gab es eine Rückerstattung in Höhe von ca.330€ aus Mitte März. Auf der KK ist aber noch nichts. Ein LH steht noch aus.
Passender Weise sind mir vorgestern von meiner Bank alle meine eingereichten Chargebacks vorläufig gutgeschrieben worden. Darunter auf dieser Betrag.
Ich bin auf gespannt welches neues Chaos jetzt entsteht und wer für etwaige Gebühren zahlen soll.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
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300x250
Dieses Muster kann ich aus Reisebüro-Sicht nicht bestätigen. Es gibt schlichtweg kein nachvollziehbares Muster, in welcher Reihenfolge die Erstattungen bearbeitet werden.

Ich kann mir vorstellen, dass RB und Direktbucher unterschiedlich gehandhabt werden.