Frage zur temporären MwSt. Senkung

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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.534
3.698
HAM
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Auf der Webseite steht nichts von einem Übergangsmonat. :confused: Da steht nur, man könnte zwar 19% ausweisen, aber dann müsste man sich 19% an das Finanzamt überweisen und würde sich gegenüber Abmahnungen anfällig machen. Ich würde noch ergänzen, dass das meiner Erfahrung nach auch noch genutzt werden könnte, um im Falle einer Prüfung die ordnungsgemäße Buchhaltung in Frage stellen zu können.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Da steht nur, man könnte zwar 19% ausweisen, aber dann müsste man sich 19% an das Finanzamt überweisen und würde sich gegenüber Abmahnungen anfällig machen.

und es steht explizit B2C davor. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass es B2B nicht so unproblematisch ist, denn der Rechnungsempfänger kann diese 19% nicht als Vorsteuer geltend machen.

Also am Ende: nein, man kann nicht so einfach weiter 19% ausweisen. Kann man zwar machen, ist aber falsch und an vielen Stellen problematisch.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.020
3.804
STR
Da mein Steuerberater gerade auf sich warten lässt bemühe ich einmal die Schwarmintelligenz des VFT.
Ich rechne (B2B) immer monatsweise meine Leistungen ab.
Nun ergibt es sich aber bei einem meiner Kunden, dass ich eine Reise vom 29.06. bis zum 01.07. hatte.
Da gibt es nun verschiedene Posten, die abgerechnet werden.
Die Hotelrechnung ist fast noch am einfachsten, diese enthält tatsächlich 4 Zwischensummen:
Frühstück 30.06. (19%)
Frühstück 01.07. (16%)
Übernachtung 29. -> 30.06. (7%)
Übernachtung 30. -> 01.07. (5%)

In normalen Zeiten hätte ich die Nettobeträge genommen und generell darauf 19% MwSt angewandt (also auch auf das Frühstück).
Aber wir leben nicht in normalen Zeiten.
Leistungszeitraum der Rechnung ist 01.07. bis 31.07. - kann ich dann einfach generell 16% MwSt. anwenden oder muss ich hier mit zwei verschiedenen Sätzen arbeiten?
Muss ich gar zwei Rechnungen erzeugen? Eine, die dann quasi nur ÜN+Frühstück aus dem Juni enthält und wieder eine mit dem Rest?

Bonusfrage:
Pro Reise gibt es eine Reisepauschale X. Nehme ich die mit 19% oder 16% in die Rechnung?
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.247
939
Da mein Steuerberater gerade auf sich warten lässt bemühe ich einmal die Schwarmintelligenz des VFT.
Mehr kann ich selbst auch nicht beitragen, aber ich versuche es mal.

Da gibt es nun verschiedene Posten, die abgerechnet werden.
Die Hotelrechnung ist fast noch am einfachsten, diese enthält tatsächlich 4 Zwischensummen:
Frühstück 30.06. (19%)
Frühstück 01.07. (16%)
Übernachtung 29. -> 30.06. (7%)
Übernachtung 30. -> 01.07. (5%)
Schon das verwundert mich, da ich den Gesamtaufenthalt als eine Leistung angesehen hätte, die am 1.7. abgeschlossen ist und daher mit 16%/5% komplett durchlaufen müßte. Oder wurden die Einzelleistungen separat gebucht, eingenommen und berechnet?

Leistungszeitraum der Rechnung ist 01.07. bis 31.07. - kann ich dann einfach generell 16% MwSt. anwenden oder muss ich hier mit zwei verschiedenen Sätzen arbeiten?
Alles mit 16% ist meine Ansicht, da es Teil des Monats Juli ist.

Pro Reise gibt es eine Reisepauschale X. Nehme ich die mit 19% oder 16% in die Rechnung?
16%, wenn die Reise für die Tätigkeit im Juli nötig war. Übrigens auch, wenn sie schon im Juni stattfand, aber zur Tätigkeit im Juli gehörte.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.020
3.804
STR
Mehr kann ich selbst auch nicht beitragen, aber ich versuche es mal.

Danke!

Schon das verwundert mich, da ich den Gesamtaufenthalt als eine Leistung angesehen hätte, die am 1.7. abgeschlossen ist und daher mit 16%/5% komplett durchlaufen müßte. Oder wurden die Einzelleistungen separat gebucht, eingenommen und berechnet?
Das wurde als eine Buchung ("von 29.06 bis 01.07.") getätigt. Separat "eingenommen" -> naja, das Frühstück ja schon. Oder wie meinst du das? Ich habe sowohl am 30.06., als auch am 01.07. dort ein Frühstück eingenommen.

Alles mit 16% ist meine Ansicht, da es Teil des Monats Juli ist.


16%, wenn die Reise für die Tätigkeit im Juli nötig war. Übrigens auch, wenn sie schon im Juni stattfand, aber zur Tätigkeit im Juli gehörte.

Danke, so habe ich das aktuell auch in der Rechnung drin, wollte aber noch das "go" bevor ich das an den Kunden schicke.
Da der Reisezeitraum 29.06. bis 01.07. ist, hätte ich das auch als "zum Juli gehörend" angesehen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Wie oben schon geschrieben gilt für die Bewertung der Frage "19 oder 16%?" der Leistungszeitpunkt.

Daher hast Du vom Hotel ja auch quasi 2 Rechnungen auf einem Blatt Papier bekommen - Übernachtung+Frühstück im Juni sowie Übernachtung+Frühstück im Juli.

Was mich etwas irritiert und daher eine klare Antwort erschwert: Wie kann eine Übernachtung Ende Juni (29.-30.6. mit Frühstück am 30.6.) für Dich zum "Abrechnungszeitraum Juli" gehören?
 
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mf_2

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26.02.2016
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[...]

Was mich etwas irritiert und daher eine klare Antwort erschwert: Wie kann eine Übernachtung Ende Juni (29.-30.6. mit Frühstück am 30.6.) für Dich zum "Abrechnungszeitraum Juli" gehören?

Weil es zu einer Reise gehört, welche im Juli endete und weil es vom Hotel aus eine einzige Rechnung ist.
Generell habe ich - sofern es überhaupt mal vorkam - solche Reisen, welche sich über den Monatswechsel erstreckten immer erst im Monat, in dem sie endeten, abgerechnet. Also nach der "Leistungserbringung" der Reise.
Das hätte ich hier ohne die geringsten Selbstzweifel auch wieder getan - nur kommt eben hier diese MwsSt.-Änderung dazwischen.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.891
13.306
FRA/QKL
Weil es zu einer Reise gehört, welche im Juli endete und weil es vom Hotel aus eine einzige Rechnung ist.
Generell habe ich - sofern es überhaupt mal vorkam - solche Reisen, welche sich über den Monatswechsel erstreckten immer erst im Monat, in dem sie endeten, abgerechnet. Also nach der "Leistungserbringung" der Reise.
Das hätte ich hier ohne die geringsten Selbstzweifel auch wieder getan - nur kommt eben hier diese MwsSt.-Änderung dazwischen.

Wenn es sich hier um B2B handelt und dein Kunde USt.-abzugsfähig ist dürfte das letztlich überhaupt keine Rolle spielen. Einfach Nettobetrag als Pauschale mit 16% Umsatzsteuer (für alles) in Rechnung stellen. Der Leistungszeitraum deiner Rechnung liegt ja voll im Juli. Im Endeffekt ist es für alle Beteiligten sowieso ein Nullsummenspiel. Da würde ich überhaupt nicht das Gehampel mit 7% bzw. jetzt 5% als zusätzliche Komplikation in die Rechnung mit einbauen.
 
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WiCo

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05.01.2014
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Wenn es sich hier um B2B handelt und dein Kunde USt.-abzugsfähig ist dürfte das letztlich überhaupt keine Rolle spielen. Einfach Nettobetrag als Pauschale mit 16% Umsatzsteuer (für alles) in Rechnung stellen.
Da kennst Du das Finanzamt schlecht. Die freuen sich ganz besonders darauf, den Rechnungsaussteller zu zwingen, nachträglich 19% zu zahlen, wo er 16% geschrieben hat, ohne den Rechnungsempfänger zu informieren, daß er dann die 19% Vorsteuer hätte ziehen können.
Man kann das mit einer Rechnungskorrektur reparieren, aber wer kriegt das nach Jahren zwischen den beiden noch korrekt abgerechnet, weil ja auch Zahlungen erfolgen müssen.
 

SleepOverGreenland

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Da kennst Du das Finanzamt schlecht. Die freuen sich ganz besonders darauf, den Rechnungsaussteller zu zwingen, nachträglich 19% zu zahlen, wo er 16% geschrieben hat, ohne den Rechnungsempfänger zu informieren, daß er dann die 19% Vorsteuer hätte ziehen können.
Man kann das mit einer Rechnungskorrektur reparieren, aber wer kriegt das nach Jahren zwischen den beiden noch korrekt abgerechnet, weil ja auch Zahlungen erfolgen müssen.

Das hatte ich ja hier vorher schon geschrieben, und ich glaube ich kenne die Brüder und Schwestern beim FA ganz gut. ;)

Aber ich sehe keine Notwendigkeit die bezogene Leistung (Hotelübernachtung im Übergangszeitraum) direkt mit der abzurechnenden Leistung zu verknüpfen. Ich habe hier bei uns schon immer zentral die Dienstleistung im Leistungszeitraum abgerechnet und eventuelle zusätzliche Ausgaben (Hotel, Mietwagen, Flug, etc.) einfach als zum Leistungszeitraum gehörende Pauschalen. Und ich würde mal vermuten so ist es in diesem Fall auch. Es geht ja nicht um die Übernachtung, sondern um die erbrachte Dienstleistung.
 
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HAM76

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21.09.2009
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HAM
Wann das Hotel Dir gegenüber leistet hat erstmal nichts damit zu tun, wann Du gegenüber deinem Kunden leistest. Für Deine Rechnung ist nur entscheidend, wann Du geleistet hast, es sei denn, die Hotelrechnung ist auf den Namen deines Kunden ausgestellt und Du hast sie nur ausgelegt (durchlaufender Posten).

Bei Dienstleistungen ist dafür im Regelfall das Datum der Fertigstellung, der Abnahme oder das Rechnungsdatum entscheidend, zumindest wenn du jede Leistung einzeln abrechnest.
 

jodost

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23.10.2011
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Nun ergibt es sich aber bei einem meiner Kunden, dass ich eine Reise vom 29.06. bis zum 01.07. hatte.
(..)
In normalen Zeiten hätte ich die Nettobeträge genommen und generell darauf 19% MwSt angewandt (also auch auf das Frühstück).
(..)
Leistungszeitraum der Rechnung ist 01.07. bis 31.07. - kann ich dann einfach generell 16% MwSt. anwenden oder muss ich hier mit zwei verschiedenen Sätzen arbeiten?

die Frage, wieso der Leistungszeitraum der komplette Juli ist, Du aber im Juli kein Hotel brauchtest, ist ja noch unbeantwortet. Der Frage schließe ich mich mal an.

Aber gehen wir mal davon aus, dass es dafür einen Grund gibt (z.B. deine beiden Hotelübernachtungen zählten zur Anreise, ab dann stellt der Kunde Dir ein Zimmer, das nicht mehr über Dich abgerechnet wird).

Dann ist die Hotelübernachtung klassisch eine Nebenleistung zur Hauptleistung (weshalb Du ja auch bisher, wie Du schreibst, 19% statt 7% weiterberechnet hast) und einheitlich zu betrachten. Und da sagt der entsprechende Anwendungserlass ja in der Einleitung (Fettdruck von mir):

https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2018-2019/A-Umsatzsteuergesetz/I-Steuergegenstand-und-Geltungsbereich/Paragraf-3/ae-3-10.html meinte:
Ob von einer einheitlichen Leistung oder von mehreren getrennt zu beurteilenden selbständigen Einzelleistungen auszugehen ist, hat umsatzsteuerrechtlich insbesondere Bedeutung für die Bestimmungdes Orts und des Zeitpunkts der Leistung sowie für die Anwendung von Befreiungsvorschriften und des Steuersatzes.

Damit wäre das in meinen Laien-Augen eindeutig, alles 16%, weil die Nebenleistung auch bei der Bestimmung des Leistungszeitpunktes das Schicksal der Hauptleistung teilt.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
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die Frage, wieso der Leistungszeitraum der komplette Juli ist, Du aber im Juli kein Hotel brauchtest, ist ja noch unbeantwortet. Der Frage schließe ich mich mal an.

Aber gehen wir mal davon aus, dass es dafür einen Grund gibt (z.B. deine beiden Hotelübernachtungen zählten zur Anreise, ab dann stellt der Kunde Dir ein Zimmer, das nicht mehr über Dich abgerechnet wird).

Dann ist die Hotelübernachtung klassisch eine Nebenleistung zur Hauptleistung (weshalb Du ja auch bisher, wie Du schreibst, 19% statt 7% weiterberechnet hast) und einheitlich zu betrachten. Und da sagt der entsprechende Anwendungserlass ja in der Einleitung (Fettdruck von mir):



Damit wäre das in meinen Laien-Augen eindeutig, alles 16%, weil die Nebenleistung auch bei der Bestimmung des Leistungszeitpunktes das Schicksal der Hauptleistung teilt.

Mir war nicht klar, dass ich da noch eine Antwort vergessen hatte.
Die Reise ging vom 29.06. bis zum 01.07. Dort wurden Beratungsleistungen vor Ort erbracht.

Danach wurden durch den ganzen Juli hindurch weitere Beratungsleistungen remote erbracht.

Ich hoffe es ist nun klarer.

---

Ich habe heute Morgen auch eine Antwort meiner Steuerberatung erhalten. Sie sieht es genauso wie du -> alles mit 16%. Damit schicke ich das so raus.

Danke für die zahlreichen Antworten.
 
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