Flug FRA-MIA am 23.08.2020

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BarisK

Reguläres Mitglied
05.11.2018
42
2
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Hey Leute, ich bin leider etwas überfragt und konnte dazu nichts finden. LH scheint am Tele auch nicht zu reagieren oder mir was aussagekräftiges sagen zu können - zumindest sagt da jeder was anderes.

Mein Flug FRA - MIA am 23.8. wird ja nach allem Anschein nicht stattfinden, da man ja min. bis 31.8. nicht in die USA einreisen kann.
Laut Hotline könne man den Flug einfach "sausen lassen" und das Ticket würde seine Gültigkeit behalten. Das Ticket stammt aus einer ursprünglichen Buchung für einen Flug im Mai, der dann umgebucht wurde in den August inkl. 50€ Discount.

Was sagt da die Erfahrung? Weil laut Website und Hotline findet der Flug noch statt.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.320
536
VIE
Klar kann man in die USA einreisen, du erfüllst halt nicht die Voraussetzungen dafür.
Hier irgendwo im Forum wurde der Covid Sommerflugplan gepostet, da solltest erkennen können ob der Flug prinzipiell stattfinden wird oder nicht.
 

actross

Neues Mitglied
23.08.2017
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Frankfurt
Hallo zusammen,

ich mache mir gerade ähnliche Gedanken. Ich habe einen LH Flug mit der Familie auch FRA-MIA und zurück im Oktober. Gebucht haben wir dies bereits letztes Jahr als Corona noch kein Thema war. Im aktuellen Umfeld wollen und können wir nicht in die USA wegen dem Einreisestopp.

Was ich gesehen habe finden die USA Flüge LH 462 aktuell statt trotz Einreiseverbot für den "normalen" Reisenden.

Die Frage ist nun kann nich aufgrund außerordentlicher Umstände (Einreiseverbot) stornieren und mein Geld zurück bekommen?
Ich nehme mal an die LH wird sagen wir fliegen doch der Rest ist dein Problem. Was Lufthansa angeht habe ich dieses Jahr soviel schlechte Erfahrung gemacht. Den Premiumpreis den wir gegenüber Flügen anderer Anbieter gezahlt haben war es nicht wert. Wir wurden in vielerlei Hinsicht nur vera...t. Sehr schade!

Anwälte im Netz sind der Meinung: Es liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, also ein Ereignis, das außerhalb der Einflusssphäre und des Machtbereiches des Fluggastes liegt. Aus diese Grunde kommt auch hier Art 8 FlugGastVO zur Anwendung. Das glaube ich bisher noch nicht so einfach.

Habt ihr einen Idee wie wir vorgehen sollen bzw. was wir für Möglichkeiten haben? Es wäre ein Drama wenn wir die USA Reise auf die wir lange gespart haben bezahlen müssten und könnten trotzdem nicht hin.
Eine Umbuchung auf nächsten Herbst wäre keine prima Lösung, da ich denke nächstes Jahr sieht es dort nicht besser aus...

Besten Dank vorab für ein paar Tipps
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Was ich gesehen habe finden die USA Flüge LH 462 aktuell statt trotz Einreiseverbot für den "normalen" Reisenden.

Die Frage ist nun kann nich aufgrund außerordentlicher Umstände (Einreiseverbot) stornieren und mein Geld zurück bekommen?

Rechtlich gesehen bekommst Du das Geld nicht zurück, wenn Du nicht einreisen darfst, der Flug aber stattfindet.

Ich nehme mal an die LH wird sagen wir fliegen doch der Rest ist dein Problem.

Auch hier: Rechtlich gesehen hat LH da die korrekte Sichtweise.

Anwälte im Netz sind der Meinung: Es lieht ein außergewöhnlicher Umstand vor, also ein Ereignis, das außerhalb der Einflusssphäre und des Machtbereiches des Fluggastes liegt. Aus diese Grunde kommt auch hier Art 8 FlugGastVO zur Anwendung. Das glaube ich bisher noch nicht so einfach.

Anwälte können da viel sagen - aber bevor Du es dazu kommen lässt, warum rufst Du nicht einfach mal bei LH an?
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Rechtlich gesehen bekommst Du das Geld nicht zurück, wenn Du nicht einreisen darfst, der Flug aber stattfindet.



Auch hier: Rechtlich gesehen hat LH da die korrekte Sichtweise.



Anwälte können da viel sagen - aber bevor Du es dazu kommen lässt, warum rufst Du nicht einfach mal bei LH an?

„Rechtlich gesehen“ entscheiden doch die Gerichte, oder nicht? Gibt es hierzu schon Urteile?
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
„Rechtlich gesehen“ entscheiden doch die Gerichte, oder nicht? Gibt es hierzu schon Urteile?

Nein, das geben die Gesetze vor.

Die Gerichte entscheiden nur dann, wenn jemand glaubt, daß sich ein anderer nicht an die Gesetze hält.

Und ein guter Anwalt wird Dir auch nur dann den Rat geben, die Gerichte zu bemühen, wenn er ebenfalls der Meinung ist, daß sich ein anderer nicht an die Gesetze hält.

Aber noch mal: Warum ruft actross nicht einfach mal bei LH und fragt nach, was die sagen und kommt mit dieser Aussage dann noch mal neu?
 

actross

Neues Mitglied
23.08.2017
15
0
Frankfurt
Anwälte können da viel sagen - aber bevor Du es dazu kommen lässt, warum rufst Du nicht einfach mal bei LH an?

Die Hotline kann oder will mir hier nicht helfen. Hier bekam ich die Antwort umbuchen oder fliegen. Verlassen kann man sich auf die Hotline auch nicht. Leider habe ich im Rahmen meiner Spanienflüge dieses Jahr nach ewiger Wartezeit mehrfach falsche Aussagen von der Hotline bekommen.

„Rechtlich gesehen“ entscheiden doch die Gerichte, oder nicht? Gibt es hierzu schon Urteile?

Mir sind keine Urteile bekannt. Ich denke, wenn es die geben sollte würden sich die Kanzleien auch darauf beziehen. Ich gehe mal davon aus, dass die Rechtsanwälte mit Ihren Annahmen erstmal Geschäft generieren wollen.

Komisch ist, dass die LH von sich aus die USA Flüge Anfang des Jahres einstellen konnte ohne Entschädigung (nur Ticketpreis zurück). Jetzt ist es in den USA mit Corona viel Schlimmer, ich darf nicht einreisen und es wird geflogen. Zahlen soll ich dann dafür auch noch. Hier stimmt doch was nicht. Da wird die Fluggesellschaft besser gestellt als der Kunde.

Ich denke mal ich muss mir die Umbuchungsregelungen mal genauer ansehen. Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben. Hoffentlich klappt die Umbuchung dann wenigstens...

Erstattung wäre mir 10x lieber...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Die Hotline kann oder will mir hier nicht helfen. Hier bekam ich die Antwort umbuchen oder fliegen.

Diese Aussage findest Du auch eindeutig auf der LH Website. Entweder Du buchst FRA-MIA auf ein anderes Darum um oder Du nimmst einen Gutschein im Wert Deines Fluges plus 50 EUR zusätzlichen Voucher. Damit kannst Du dann auch später eine andere Reise buchen. Dies ist bereits eine Kulanz der LH, denn eine Rückzahlung ist sonst gesetzlich eben nicht vorgesehen, wenn der Flug geht und Du (aus welchen Gründen auch immer - und das gilt auch für "ich darf nicht einreisen") nicht fliegen möchtest oder kannst.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Mir sind keine Urteile bekannt. Ich denke, wenn es die geben sollte würden sich die Kanzleien auch darauf beziehen. .

Du kannst ja gerne einer der ersten sein der ein entsprechendes Urteil erwirkt. In der aktuellen Lage halte ich eine Erstattung von Seiten LH in deinem Fall für ausgeschlossen.

Du kannst ja noch warten ob es zu Flugverschiebungen oder aber auch zu einer neuen Lage in den USA kommt. In beiden Fällen würdest du dann für dich besser da stehen als wenn du jetzt einen Gutschein akzeptierst.

Bei den Gutscheinen wäre ich auch vorsichtig, kein Mensch weiss wie sich die Flugpreise in 2021 entwickeln, es spricht einiges dafür das sich Preis mittelfristig eher nach oben bewegen - gerade in Richtung USA.
 
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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.154
10.209
LEJ
Diese Aussage findest Du auch eindeutig auf der LH Website. Entweder Du buchst FRA-MIA auf ein anderes Darum um oder Du nimmst einen Gutschein im Wert Deines Fluges plus 50 EUR zusätzlichen Voucher. Damit kannst Du dann auch später eine andere Reise buchen. Dies ist bereits eine Kulanz der LH, denn eine Rückzahlung ist sonst gesetzlich eben nicht vorgesehen, wenn der Flug geht und Du (aus welchen Gründen auch immer - und das gilt auch für "ich darf nicht einreisen") nicht fliegen möchtest oder kannst.

Im Kontext
LH verweist auf diese Seite
https://www.iatatravelcentre.com/international-travel-document-news/1580226297.htm
Wer die Bedingungen nicht erfüllt, hat im Grunde Pech und muss stehenbleiben.
Es kann nicht an LH liegen, für jeden einzelnen Pax festzustellen, ob er ein Ticket kaufen darf oder überhaupt Einreisen darf. Das liegt im Ermessen der Paxe. Wer ein ein ticket hat und wegen der Beschränkugen nicht fliegen darf, hat ein hausgemachtes Problem. Wenn LH Kulanz mit Umbuchungen zeigt, dann ist das ein Fortschritt...
 
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actross

Neues Mitglied
23.08.2017
15
0
Frankfurt
Diese Aussage findest Du auch eindeutig auf der LH Website. Entweder Du buchst FRA-MIA auf ein anderes Darum um oder Du nimmst einen Gutschein im Wert Deines Fluges plus 50 EUR zusätzlichen Voucher. Damit kannst Du dann auch später eine andere Reise buchen. Dies ist bereits eine Kulanz der LH, denn eine Rückzahlung ist sonst gesetzlich eben nicht vorgesehen, wenn der Flug geht und Du (aus welchen Gründen auch immer - und das gilt auch für "ich darf nicht einreisen") nicht fliegen möchtest oder kannst.

Mir sind die Optionen trotz Recherche in den Nutzungsbedingungen noch nicht ganz klar:
Aktuell bietet LH folgendes an:
- Voucher (inkl. 50€ Gutschein bei Entscheidung bis Ende des Monats)
- flexibel Umbuchen (bis Ende August möglich)

Das flexible Umbuchen ist bis Ende des Monats befristet. Hat dies einen Vorteil gegenüber dem Voucher?
(Problem beim Umbuchen, ich muss vor dem Flug umbuchen, leider sind da dann die Flüge für nächstes Jahr noch gar nicht buchbar)

Der Voucher ist mir sympathisch, da ich diesen auch für mehrere Flüge frei einsetzen kann. Wenn ich es richtig sehe bekomme ich für die Buchung von uns 4 (Family) einen Gutschein den ich dann wieder bei einer Buchung für uns 4 einsetzen kann. Zudem kann ich mir bis Ende 2021 überlegen.

- Bis auf den Gutschein konnte ich bei der Voucherlösung keine Befristung finden. Kann es mir passieren, dass ich noch warte und dann die Voucherlösung kurzfristig eingestellt wird?
- Einen Switch auf den Voucher 2 Wochen vor dem geplanten Abflug sollte doch auch nichts entgegen stehen, oder? Hier kann man doch kurzfristig noch vor dem Flug auf den Voucher gehen?
- Wenn der Voucher bis Ende 2021 gültig ist kann ich doch auch Ende 2021 mit dem Voucher Flüge für 2022 erwerben, oder? Der Voucher ersetzt doch nur das Zahlungsmittel.

Sollte dies alles so sein ist der Voucher eine Lösung mit der man gut klarkommen sollte.

Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Es kann nicht an LH liegen, für jeden einzelnen Pax festzustellen, ob er ein Ticket kaufen darf oder überhaupt Einreisen darf. Das liegt im Ermessen der Paxe. Wer ein ein ticket hat und wegen der Beschränkugen nicht fliegen darf, hat ein hausgemachtes Problem.

Nein unter normalen Umständen nicht. Wenn man ein Ticket kauft und zum Zeitpunkt der Buchung man alle Vorraussetzungen der Einreise erfüllt, das Reiseland dann aber überraschend die Einreise Bedingungen ändert dann hat man ein Recht auf kostenlose Erstattung. Kann mich gerne jemand korrigieren aber genau um so etwas geht es ja bei den vielen vielen Erstattungen die auf Grund von Corona fällig werden.

Es ist etwas anderes wenn man nach Einführung der Corona Regeln gebucht hat, in der Hoffnung das die Reisebeschränkungen zum angegebenen Zeitpunkt schon wieder gelockert seien. Den die Restriktionen, wurden ja nie tatsächlich zeitlich befristet - sondern es wurde immer gesagt "An Tag X überprüfen wir die Regeln erneut, eine Verlängerung ist möglich/wahrscheinlich".
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
- Wenn der Voucher bis Ende 2021 gültig ist kann ich doch auch Ende 2021 mit dem Voucher Flüge für 2022 erwerben, oder? Der Voucher ersetzt doch nur das Zahlungsmittel.

Sollte dies alles so sein ist der Voucher eine Lösung mit der man gut klarkommen sollte.

Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung

Welchen Preis hast du für deine Flüge in welcher Klasse gezahlt? Davon hängt es auch ab ob Umbuchung oder Voucher die bessere Wahl ist.

Ich habe mit im März einen Voucher geben lassen weil ich ohnehin fliegen wollte bzw. muss. Die Ticket Preise auf der entsprechenden Strecke sind um 800€ pro Nase gestiegen - muss jetzt eben eine andere Strecke fliegen.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.277
336
Nein unter normalen Umständen nicht. Wenn man ein Ticket kauft und zum Zeitpunkt der Buchung man alle Vorraussetzungen der Einreise erfüllt, das Reiseland dann aber überraschend die Einreise Bedingungen ändert dann hat man ein Recht auf kostenlose Erstattung.

Bei Pauschalreisen. Individual = Du möchtest gerne Deine Reiseversicherung kontaktieren. Im als Voraussetzung, in den Farerules gibt es keine Ausnahmen, zB Visa declined usw.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Und das steht wo?


Google mal nach "Force Majeur". Der BGH sagt dazu:

Bei höherer Gewalt bzw. Force Majeure handelt es sich nach dem Bundesgerichtshof (BGH) um ein "von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis" (BGH, Urt. v. 16.05.2017, Az. X ZR 142/15).

Und dann noch §275 und §313 BGB
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.588
9.043
LEJ
Hm, interessant. Da würde also ein unbeteiligter Dritter (Airline) benachteiligt werden, weil ein Land einen Passagier nicht einreisen lassen würde?

Finde ich irgendwie falsch.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Hm, interessant. Da würde also ein unbeteiligter Dritter (Airline) benachteiligt werden, weil ein Land einen Passagier nicht einreisen lassen würde?

Finde ich irgendwie falsch.


Nein nur wenn der Passagier völlig schuldlos nicht einreisen darf, und auch kein anderer Dritter direkt schuldhaft gehandelt hat. Und du bei allergrößter Sorgfalt das Problem nicht erkennen konntest verhindern konntest (also einfach nur im Stau stehen reicht nicht). Dir steht ja auch keine Entschädigung zu wenn die Airline auf Grund von höherer Gewalt nicht fliegen kann - dann kannst du einfach dein Geld zurück verlangen und alle sind "glücklich".

Nimm mal als BSP die Restaurant und Ladenschliessungen in DE, wenn das Amt einen konkreten Betrieb nach dem Infektionsschutzgesetz schliessen lässt, dann haftet die Behörde für den Schadensersatz, werden jedoch alle Restaurants auf Grund einer VO geschlossen ist es aus mit Schadensersatz und die Betreiber müssen sich damit abfinden das es eben "höhere Gewalt" war.

Das ist dann eben höhere Gewalt, und wenn die ersten Streichung und Einreiseverbote keine höhere Gewalt waren - dann weiss ich nicht wie hoch man die Latte legen muss damit es greift.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.531
322
Singapore
Mir sind die Optionen trotz Recherche in den Nutzungsbedingungen noch nicht ganz klar:
Aktuell bietet LH folgendes an:
- Voucher (inkl. 50€ Gutschein bei Entscheidung bis Ende des Monats)
- flexibel Umbuchen (bis Ende August möglich)

Das flexible Umbuchen ist bis Ende des Monats befristet. Hat dies einen Vorteil gegenüber dem Voucher?
(Problem beim Umbuchen, ich muss vor dem Flug umbuchen, leider sind da dann die Flüge für nächstes Jahr noch gar nicht buchbar)

Der Voucher ist mir sympathisch, da ich diesen auch für mehrere Flüge frei einsetzen kann. Wenn ich es richtig sehe bekomme ich für die Buchung von uns 4 (Family) einen Gutschein den ich dann wieder bei einer Buchung für uns 4 einsetzen kann. Zudem kann ich mir bis Ende 2021 überlegen.

- Bis auf den Gutschein konnte ich bei der Voucherlösung keine Befristung finden. Kann es mir passieren, dass ich noch warte und dann die Voucherlösung kurzfristig eingestellt wird?
- Einen Switch auf den Voucher 2 Wochen vor dem geplanten Abflug sollte doch auch nichts entgegen stehen, oder? Hier kann man doch kurzfristig noch vor dem Flug auf den Voucher gehen?
- Wenn der Voucher bis Ende 2021 gültig ist kann ich doch auch Ende 2021 mit dem Voucher Flüge für 2022 erwerben, oder? Der Voucher ersetzt doch nur das Zahlungsmittel.

Sollte dies alles so sein ist der Voucher eine Lösung mit der man gut klarkommen sollte.

Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung

Interessant find ich, dass die LH eine faire Kulanzregelung anbietet und es wieder genügend gibt, die nur am motzen sind!


PS: Auf mein Geld eines von TK stornierten Fluges warte ich noch heute und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch in 20 Jahren!
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.320
536
VIE
Das ist dann eben höhere Gewalt, und wenn die ersten Streichung und Einreiseverbote keine höhere Gewalt waren - dann weiss ich nicht wie hoch man die Latte legen muss damit es greift.

Kannst du auch Aktenzeichen zu entsprechenden Urteilen posten?
Wird sicherlich einige interessieren.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Zuletzt bearbeitet:
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Reaktionen: un_lustig