Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
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Bei den Bescheinigungen helfen die Unis.

Laut BPol ist die Voraussetzung, dass man ein Schreiben der Uni mitbringt, aus dem hervorgeht, dass der Aufenthalt vor Ort notwendig und unaufschiebbar ist. Für "normale" Studierende hat meine Uni in Bayreuth daher einfach festgelegt, dass Sie persönlich zur Rückmeldung zwischen KW42 und 45 antanzen müssen, wenn sie bisher nur online studiert haben oder sich neu einschreiben, und ein entsprechendes Schreiben erstellt, das automatisch an die Studierenden geht. Diese Anwesenheitspflicht ist natürlich etwas blöd, wenn jemand einfach keine Reiseverbindung hat, aber da wird man vermutlich eine Lösung finden.

Kurze Studien- und Forschungsaufenthalte gehen auch z.B. für Abschlussarbeiten/ Doktorarbeiten, wenn Bibliothekszugang oder Laborzugang notwendig ist und der Aufenthalt z.B. aufgrund einer Bindung der Mittel ans Haushaltsjahr 2020 nicht verschoben werden kann.

Forschungsaufenthalte haben ein ähnliches Formular in dem einfach nur steht "The presence of the researcher mentioned above is required from XX to XX; the research activity cannot be carried out entirely from abroad. A hosting agreement between the university and the researcher has been concluded."

Und dann gibt's natürlich neben der Bundespolizei auch noch die Verwaltung als "Wachhund". Incoming ist hier an der Uni aber im Moment kein Problem. Gastaufenthalte - auch aus Risikogebieten - sind genehmigungsfähig. Das Problem liegt eher bei Outgoing/Dienstreisen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.024
3.251
CGN
Es gibt nachwievor mehr Hürden als Anfang März. Diese Hürden haben aber i.d.R. keinerlei Bezug zum Gesundheitsschutz (z.B. ein negativer PCR-Test vor Abreise oder ein ärztliches Attest). Stattdessen wird für Drittstaatenangehörige hier eine moralische Einstufung von Reisetätigkeiten nach "triftigen" und "nicht-triftige" Gründe vorgenommen, während dies für EU-Staatsangehörige nicht getan wird. Aus meiner Sicht wird hier eine Ausnahmesituation politisch ausgeschlachtet durch Politiker, denen weltweite Reisefreiheit und Globalisierung schon immer ein Dorn im Auge waren.

Wir haben in Deutschland mittlerweile strenge Test- und Quarantäneregelungen, auch wenn dessen Kontrollen sicherlich noch verbesserungswürdig sind. Es gibt daher keinen Grund mehr, EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige (abgesehen von der Frage, wer die Kosten trägt) anders zu behandeln als es noch Anfang des Jahres der Fall war. Ich rede hier von Menschen, die aus dem gleichen Land im gleichen Flieger nach Deutschland einreisen wollen und dann an der Grenze mit dem Argument des "Gesundheitsschutzes" unterschiedlich behandelt werden. Dass es viele andere Länder leider aktuell genau so handhaben, ist traurig, aber sollte für uns kein Grund sein, hier nicht aufrichtiger zu agieren.

Statt sich immer neue Ausnahmeregelungen von den pauschal verhängten Einreisebeschränkungen zu überlegen, um so langsam wieder den Ursprungszustand zu erreichen, sollten diese Beschränkungen einfach pauschal aufgehoben werden. Die freigewordene Energie bei Politikern und Grenzbeamten könnte dann sinnvoll dafür genutzt werden, ein stimmiges Test- und Quarantäneregime für alle Einreisenden zu verabschieden und effektiv zu kontrollieren. Damit könnte man mit Sicherheit mehr Neuinfektionen durch Einreisen verhindern, als mit dem aktuellen Flickenteppich, bei denen in der Praxis nur Drittstaatenangehörige wirklich von den Einschränkungen und Kontrollen erfasst werden.
Das mit dem Argument des Gesundheitsschutzes ist allerdings nur bedingt richtig. Die Bundesregierung hat völlig deutlich gemacht, dass für Staatsangehörige einzelner Länder Einreiseeinschränkungen auch deshalb aufrecht erhalten werden sollen, weil diese Staaten umgekehrt deutsche Staatsangehörige nicht einreisen lassen. Dass halte ich für eine objektiv vertetbare und persönlich auch für eine richtige politische Entscheidung.

Ich sehe auch nicht, warum diese Entscheidung, sofern sie Drittstaatler betrifft, rechtlich problematisch sein soll. Drittstaatler haben grundsätzlich kein subjektives Recht auf Einreise in das Bundesgebiet.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.056
13.853
Trans Balkan Express
Der Textakrobat, der für die Formulierung der sächsischen Quarantäneverordnung zuständig ist, liest hier wohl mit:

"Das Sozialministerium bereitet derzeit eine Ergänzung zur Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vor, die am 1.Oktober 2020 in Kraft treten soll. Darin heißt es wörtlich: Ausgenommen (von der Quarantäne, Anm.d.R.) sind Personen, 'die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat'."

https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/...uer-unsicherheit-in-den-grenzregionen100.html

Leider liest er nur partiell mit, denn wieder wird formuliert "Ausland" und nicht als "Risikogebiet". Der Sachverhalt mehrtägiger Aufenthalt in Venedig, beim Rücklug einen Kaffee im Wiener Zentrum wäre gerade nicht quarantänefrei, weil der Auslandsufenthalt als solcher je länger war als 48 Stunden. Gemeint ist es zwar anders, aber warum genau formulieren, wenn es auch missverständlich geht.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
882
89
BSL
Weiß jemand wie es sich bei Einreise in ZRH verhält (Meldung ans Gesundheitsamt in DE?) wenn ich dort aus einem Risikoland einreise und anschließend nach DE reise?

Die Meldung ans Gesundheitsamt kannst du bzw. muss du selber abgeben. Ein Datenaustausch findet da meines Wissens nach und meinen Erfahrungen nach, nicht statt.
Wenn du das nicht machst, muss du einen Covid19 Test (negativ) machen, der nicht älter als 48h ist und dann mitbringen sowie 14 Tage lang aufbewahren.

Wenn du das nicht machst: Du muss ein Entgelt in Höhe von xxxx,xx EUR entrichten, wenn du erwischt wirst.

Fazit: Am Ende ist es einem selber überlassen, ob man mit diesen "Risikogebieten" einverstanden ist oder nicht. Daher kann jeder auch für sich selber entscheiden, ob man sich freiwillig "ans Messer" liefert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.948
16.104

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Der Textakrobat, der für die Formulierung der sächsischen Quarantäneverordnung zuständig ist, liest hier wohl mit:

"Das Sozialministerium bereitet derzeit eine Ergänzung zur Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vor, die am 1.Oktober 2020 in Kraft treten soll. Darin heißt es wörtlich: Ausgenommen (von der Quarantäne, Anm.d.R.) sind Personen, 'die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat'."

https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/...uer-unsicherheit-in-den-grenzregionen100.html

Leider liest er nur partiell mit, denn wieder wird formuliert "Ausland" und nicht als "Risikogebiet". Der Sachverhalt mehrtägiger Aufenthalt in Venedig, beim Rücklug einen Kaffee im Wiener Zentrum wäre gerade nicht quarantänefrei, weil der Auslandsufenthalt als solcher je länger war als 48 Stunden. Gemeint ist es zwar anders, aber warum genau formulieren, wenn es auch missverständlich geht.

Ich denke, da kann man mit dem Gesundheitsamt sprechen und ggf. da VG anrufen.


Und das Thema Transit ist damit auch nicht ausdiskutiert - auf meine Rückfrage zur Antwort zum Transit (s. oben), wurde ich auf die in Kürze kommende neue Regelung vertröstet. Da werde ich mal so einen Fall als Beispiel anfragen.
 
J

jsm1955

Guest
Der Textakrobat, der für die Formulierung der sächsischen Quarantäneverordnung zuständig ist, liest hier wohl mit:

"Das Sozialministerium bereitet derzeit eine Ergänzung zur Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vor, die am 1.Oktober 2020 in Kraft treten soll. Darin heißt es wörtlich: Ausgenommen (von der Quarantäne, Anm.d.R.) sind Personen, 'die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat'."

https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/...uer-unsicherheit-in-den-grenzregionen100.html

Leider liest er nur partiell mit, denn wieder wird formuliert "Ausland" und nicht als "Risikogebiet". Der Sachverhalt mehrtägiger Aufenthalt in Venedig, beim Rücklug einen Kaffee im Wiener Zentrum wäre gerade nicht quarantänefrei, weil der Auslandsufenthalt als solcher je länger war als 48 Stunden. Gemeint ist es zwar anders, aber warum genau formulieren, wenn es auch missverständlich geht.

Mein scheint aber im wesentlichen von Markus Söder kopiert zu haben. Ich meine eben jene Formulierung ziemlich wortgenau in seiner Pressekonferenz gehört zu haben diese Woche. Es ging wohl speziell gegen Fußballfans die zum Supercup nach Budapest reisen wollten. Daher das Sportereignis.

Das gilt wohl auch fuer das hier:



Das ist wohl im Zweifel auch fast alles ausser regungslos am Am-Strand-Liegen :rolleyes:
Ich denke, Urlaub ist gerade ausgenommen. Wobei man sich natürlich schon fragen kann, was für ein Urlaub 48 Stunden dauert. Aber das ganze könnte auch einfach eine Öffnungsklausel für Rückreiser, die eine Zwischen Übernachtung in einem Risikogebiet haben.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.056
13.853
Trans Balkan Express
Das ist wohl im Zweifel auch fast alles ausser regungslos am Am-Strand-Liegen :rolleyes:
Na die tscheschichen Strände sind im Herbst nicht so schön. :D

Und das Thema Transit ist damit auch nicht ausdiskutiert - auf meine Rückfrage zur Antwort zum Transit (s. oben), wurde ich auf die in Kürze kommende neue Regelung vertröstet. Da werde ich mal so einen Fall als Beispiel anfragen.

Ich fürchte, da bist Du umsonst vertröstet worden. Die neue Lesefassung ist auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht worden. Ob ordnungsgemäß verkündet wurde, habe ich nicht geprüft. Es sind ja noch fünf Stunden Zeit bis Anfang Oktober.

Ausgenommen sind nach § 3 Abs, 3 Nr. 4: "Personen, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsstätte die Grenze überqueren (Grenzpendler) oder deren Aufenthalt im Bundesgebiet weniger als 24 Stunden andauert."

Transit ist damit gerade nicht erfasst.
 

roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
549
158
LHR

Wenn die Liste von EWN stimmt, sollten die high risk countries (denen touristische Einreise nicht erlaubt ist) also sein:

Dominican Republic, Ecuador, France, Georgia, Gibraltar, Guatemala, Honduras, Hungary, Iceland, India, Iran, Iraq, Ireland, Israel, Jamaica, Jordan, Kosovo, Kuwait, Lebanon, Luxembourg, Malta, Mexico, Moldova, Monaco, Montenegro, Netherlands, Nepal, Oman, Palestine, Panama, Paraguay, Peru, Portugal, Qatar, Romania, Russia, San Marino, St Martin, Slovakia, Slovenia, Suriname, Switzerland, Trinidad and Tobago, Ukraine, United Kingdom, United States of America, Virgin Islands, Venezuela

(Quelle: https://ewn.co.za/2020/09/30/govt-to-review-list-of-high-risk-covid-19-countries-every-2-weeks)

Ich habe es mir mal erlaubt einige der grösseren, westlichen Länder hervorzuheben.

Demnach sollte für Deutsche und Österreicher zumindest die Einreise erlaubt sein, mit den genannten Bedingungen wie 72h-PCR Test und Quarantäne bei Symptomen.

Edit: ebenso für Bürger der high risk Länder, wenn sie sich nachweislich 10 Tage ausserhalb dieser Gebiete aufgehalten haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.099
31.389
MUC
Erste Infos über die Öffnung von Südafrika für den Tourismus zum 01. Oktober 2020:


https://ewn.co.za/2020/09/30/watch-l...-1-regulations

https://www.gov.za/speeches/minister...vellers-during

Sind wir jetzt schlauer:confused:

Da hatte ich mehr erhofft, USA und UK dürfen kommen, aber wir nicht???

Und man braucht:

1. negativen PCR-Test
2. Nachweis über eine Unterkunft in SA
3. Nachweis über eine Versicherung, die Corona-Test und Quarantäne-Unterkunft in SA bezahlt

Ehrlich gesagt, Punkt 1 & 2 sind ja geschenkt, aber ich bin mir sicher, welche Reisekrankenversicherung dies bereits enthält und mir auch Nachweise in englischer Sprache darüber liefern könnte.

Schade, da bleibt leider zu viel unklar, um jetzt doch noch eine Reise nach Südafrika zu buchen.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.119
1.052
Das eigentlich traurige ist ja, dass ich innerhalb der EU ueberhaupt nicht "reise". Ich bewege mich einfach innerhalb des "Landes" meiner Staatsangehoerigkeit fort. Ich bin EU-Staatsbuerger. Eine Fahrt ueber eine EU-Binnen-"Grenze" ist wie eine Fahrt von einem Landkreis in den anderen.

Diese ganzen Regeln koennen nur von Leuten kommen, die von einer Fahrt ins "Ausland" so sehr gefordert sind wie von einer mehrmonatigen Amazonasexpedition.
Das seh ich auch so. Da redet man viele Jahre, lange Zeit vom vereinten Europa, wie wichtig es ist. Die Leute setzen es um und sehen die EU-Binnengrenzen als sowas wie Landkreisgrenzen, was ja auch immer gefördert wurde (bspw. EU-weites Roaming kostenlos).

Kommt dann ne Krise - egal ob "Flüchtlingskrise" oder "Coronakrise" ist der erste Reflex sofort: Grenzen zu. Kontrollen. In Konstanz baut man einen doppelten meterhohen Zaun mitten in der Stadt, wie die Berliner Mauer. In Bayerisch Gmain wird die Brücke in den Ortsteil auf der anderen Seite des Flusses verbarrikadiert, so wie früher beim Tannbach in Mödlareuth.

So stelle ich mir das vereinte Europa nicht vor.
 

northernstar84

Erfahrenes Mitglied
12.12.2010
1.383
3
ZRH
Die Meldung ans Gesundheitsamt kannst du bzw. muss du selber abgeben. Ein Datenaustausch findet da meines Wissens nach und meinen Erfahrungen nach, nicht statt.
Wenn du das nicht machst, muss du einen Covid19 Test (negativ) machen, der nicht älter als 48h ist und dann mitbringen sowie 14 Tage lang aufbewahren.

Wenn du das nicht machst: Du muss ein Entgelt in Höhe von xxxx,xx EUR entrichten, wenn du erwischt wirst.

Ich würde am besten gar nichts sagen. Bei Nachfrage warst im schönen Zürich.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.099
31.389
MUC
Wenn die Liste von EWN stimmt, sollten die high risk countries (denen touristische Einreise nicht erlaubt ist) also sein:

Dominican Republic, Ecuador, France, Georgia, Gibraltar, Guatemala, Honduras, Hungary, Iceland, India, Iran, Iraq, Ireland, Israel, Jamaica, Jordan, Kosovo, Kuwait, Lebanon, Luxembourg, Malta, Mexico, Moldova, Monaco, Montenegro, Netherlands, Nepal, Oman, Palestine, Panama, Paraguay, Peru, Portugal, Qatar, Romania, Russia, San Marino, St Martin, Slovakia, Slovenia, Suriname, Switzerland, Trinidad and Tobago, Ukraine, United Kingdom, United States of America, Virgin Islands, Venezuela

(Quelle: https://ewn.co.za/2020/09/30/govt-to-review-list-of-high-risk-covid-19-countries-every-2-weeks)

Ich habe es mir mal erlaubt einige der grösseren, westlichen Länder hervorzuheben.

Demnach sollte für Deutsche und Österreicher zumindest die Einreise erlaubt sein, mit den genannten Bedingungen wie 72h-PCR Test und Quarantäne bei Symptomen.

Edit: ebenso für Bürger der high risk Länder, wenn sie sich nachweislich 10 Tage ausserhalb dieser Gebiete aufgehalten haben.

Das würde ja Hoffnung machen, dann doch noch dieses Jahr eine Reise ans Kap unternehmen zu können. Leider sind die offiziellen Seiten aber noch nicht angepasst:

Department of Home Affairs - Exempt Countries

Demnach dürften wir Deutsche noch nicht einreisen. Schauen wir mal, wann es Informationen von offizieller Seite gibt.
 

northernstar84

Erfahrenes Mitglied
12.12.2010
1.383
3
ZRH
Das würde ja Hoffnung machen, dann doch noch dieses Jahr eine Reise ans Kap unternehmen zu können. Leider sind die offiziellen Seiten aber noch nicht angepasst:

Department of Home Affairs - Exempt Countries

Demnach dürften wir Deutsche noch nicht einreisen. Schauen wir mal, wann es Informationen von offizieller Seite gibt.

Wer hat diese Liste zusammengestellt? Spanien und Österreich ja ? Schweiz nein ?
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.951
12.391
CPT / DTM
Wer hat diese Liste zusammengestellt? Spanien und Österreich ja ? Schweiz nein ?

Department of Home Affairs Südafrika.

Negativliste:

[FONT=&quot]LIST OF HIGH-RISK COUNTRIES:[/FONT]

  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • France
  • Georgia
  • Gibraltar
  • Guatemala
  • Honduras
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Jamaica
  • Jordan
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Lebanon
  • Luxembourg
  • Malta
  • Mexico
  • Moldova
  • Monaco
  • Montenegro
  • Netherlands
  • Nepal
  • Oman
  • Palestine
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Portugal
  • Qatar
  • Romania
  • Russia
  • San Marino
  • St Martin
  • Slovakia
  • Slovenia
  • Suriname
  • Switzerland
  • Trinidad and Tobago
  • Ukraine
  • United Kingdom
  • United States of America
  • Virgin Islands
  • Venezuela
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.051
3.296
FRA
Das würde ja Hoffnung machen, dann doch noch dieses Jahr eine Reise ans Kap unternehmen zu können. Leider sind die offiziellen Seiten aber noch nicht angepasst:

Department of Home Affairs - Exempt Countries

Demnach dürften wir Deutsche noch nicht einreisen. Schauen wir mal, wann es Informationen von offizieller Seite gibt.

Das bezieht sich glaube ich auf visafreie Einreise. Mit Visa sollte es aber gehen. Wobei das vermutlich nicht so bleibt.
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
3.092
673
Sachsen
Alles sehr wischiwaschi. Eine mögliche Quarantäne soll man aus der eigenen Tasche bezahlen aber gleichzeitig eine Versicherung nachweisen die die Quarantäne abdeckt?

hier ist nur von einer Krankenversicherung die Rede:

https://www.businessinsider.co.za/c...VrfunLRRuHMDCgcjQJfHglQYIkUWR8GGwoOAHKHs7119U

Da wird man wohl auf die genauen Erläuterungen warten müssen.

Aber wer will die Bedingungen der Reiseversicherung kontrollieren? Bei der Einreise wird sich kaum jemand die 100 Seiten der Versicherungsklauseln durchlesen.

Erste Infos über die Öffnung von Südafrika für den Tourismus zum 01. Oktober 2020:


https://ewn.co.za/2020/09/30/watch-l...-1-regulations

https://www.gov.za/speeches/minister...vellers-during

Sind wir jetzt schlauer:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Das mit dem Argument des Gesundheitsschutzes ist allerdings nur bedingt richtig. Die Bundesregierung hat völlig deutlich gemacht, dass für Staatsangehörige einzelner Länder Einreiseeinschränkungen auch deshalb aufrecht erhalten werden sollen, weil diese Staaten umgekehrt deutsche Staatsangehörige nicht einreisen lassen. Dass halte ich für eine objektiv vertetbare und persönlich auch für eine richtige politische Entscheidung.

Ich sehe auch nicht, warum diese Entscheidung, sofern sie Drittstaatler betrifft, rechtlich problematisch sein soll. Drittstaatler haben grundsätzlich kein subjektives Recht auf Einreise in das Bundesgebiet.

Die aktuellen Einreiseeinschränkungen können aber weder alleine mit dem Gesundheitsschutz, noch alleine mit den Einreisemöglichkeiten für Deutsche in den entsprechenden Ländern erklärt werden (siehe unten). Daher halte ich kritische Nachfragen und ggf. auch den Rechtweg hier für durchaus geboten. Ein Drittstaatler mag zwar in den meisten Fällen keinen Rechtsanspruch auf Einreise haben, aber es gibt durchaus deutsche Staatsbürger, die ein Interesse an objektiv nachvollziehbaren Einreisebestimmungen haben. Insbesondere, wenn durch solche Regelungen indirekt auch in die Freiheitsrechte deutscher Staatsbürger eingegriffen wird.

Residents (in der Praxis wohl eher Staatsangehörige) der folgenden Drittstaaten dürfen aktuell ohne triftigen Grund nach Deutschland einreisen:
Australien | lässt Deutsche aktuell nicht einreisen | kein Risikogebiet laut RKI
Georgien | lässt Deutsche aktuell einreisen | kein Risikogebiet laut RKI
Kanada | lässt Deutsche aktuell nicht einreisen | kein Risikogebiet laut RKI
Neuseeland | lässt Deutsche aktuell nicht einreisen | kein Risikogebiet laut RKI
Thailand | lässt Deutsche aktuell nicht einreisen | kein Risikogebiet laut RKI
Tunesien | lässt Deutsche aktuell einreisen | kein Risikogebiet laut RKI
Uruguay | lässt Deutsche aktuell nicht einreisen | kein Risikogebiet laut RKI

Residents/Staatsangehörige der folgenden Drittstaaten dürfen aktuell nicht ohne triftigen Grund (auch nicht mit Visa) nach Deutschland einreisen, obwohl der EU-Rat dies ausdrücklich empfiehlt:
Japan | lässt Deutsche aktuell nicht einreisen | kein Risikogebiet laut RKI
Ruanda | lässt Deutsche aktuell einreisen | kein Risikogebiet laut RKI
Südkorea | lässt Deutsche aktuell nur mit Visa einreisen | kein Risikogebiet laut RKI

Die Bundesregierung schafft es also selbst bei einer so kurzen Liste nicht, objektive und allgemein gültige Kriterien anzuwenden. Von den 50+ weiteren Drittstaaten, die Deutsche grundsätzlich weiterhin bzw. wieder einreisen lassen, als Dank dafür aber nach "qualitativen Kriterien" pauschal als Risikogebiet verunglimpft werden, rede ich besser gar nicht erst...

Vielleicht wäre es Zeit, dass Deutschland mal den ersten Schritt macht und sich wieder für die Welt öffnet?

EDIT: Montenegro und Marokko entfernt, da offenbar mittlerweile von der EU-Liste gestrichen. Zumindest scheint die Definition als Risikogebiet ein Ausschlusskriterium zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet: