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Bei den Bescheinigungen helfen die Unis.
Laut BPol ist die Voraussetzung, dass man ein Schreiben der Uni mitbringt, aus dem hervorgeht, dass der Aufenthalt vor Ort notwendig und unaufschiebbar ist. Für "normale" Studierende hat meine Uni in Bayreuth daher einfach festgelegt, dass Sie persönlich zur Rückmeldung zwischen KW42 und 45 antanzen müssen, wenn sie bisher nur online studiert haben oder sich neu einschreiben, und ein entsprechendes Schreiben erstellt, das automatisch an die Studierenden geht. Diese Anwesenheitspflicht ist natürlich etwas blöd, wenn jemand einfach keine Reiseverbindung hat, aber da wird man vermutlich eine Lösung finden.
Kurze Studien- und Forschungsaufenthalte gehen auch z.B. für Abschlussarbeiten/ Doktorarbeiten, wenn Bibliothekszugang oder Laborzugang notwendig ist und der Aufenthalt z.B. aufgrund einer Bindung der Mittel ans Haushaltsjahr 2020 nicht verschoben werden kann.
Forschungsaufenthalte haben ein ähnliches Formular in dem einfach nur steht "The presence of the researcher mentioned above is required from XX to XX; the research activity cannot be carried out entirely from abroad. A hosting agreement between the university and the researcher has been concluded."
Und dann gibt's natürlich neben der Bundespolizei auch noch die Verwaltung als "Wachhund". Incoming ist hier an der Uni aber im Moment kein Problem. Gastaufenthalte - auch aus Risikogebieten - sind genehmigungsfähig. Das Problem liegt eher bei Outgoing/Dienstreisen.