Lufthansa - Probelauf für (verpflichtenden) Covid-19 Antigen Schnelltests zwischen MUC-HAM

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Jarco_Ffm

Erfahrenes Mitglied
31.01.2013
268
56
HAM, FRA
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Genauso magst du aber auch für dich entscheiden, ob Deutschland als Lebensmittelpunkt für dich geeignet ist, wenn dich "Prozeßhansels", die dafür arbeiten, Grundrechte in maximalem Umfang zu erhalten, so sehr stören. Hier gilt halt eben nicht "Staat befiehlt, Bürger pariert", sondern die Gewaltenteilung. Ich vernehme mit Besorgnis die steigende Anzahl von Kommentaren auf allen Plattformen, die mit diesem Prinzip fremdeln, aber es sollte genug Ausweichländer geben, in die man ziehen kann, wenn man von seinem Staat gerne etwas härter rangenommen werden möchte.

..............................................................



Wow. Starker Tobak.

Was passiert: eine Fluggesellschaft beabsichtigt auf einem inländischen Flugpaar die Praktikabilität von Corona-Schnelltests vor Abflug zu testen. Auf einer Strecke, welche auch mit Alternativen geflogen werden kann.


Weshalb genau sind Grundrechte bedroht?
Weshalb ist das Gewaltenteilungsprinzip in Gefahr?
Staatshörigkeit?

Geht's auch ne Nummer kleiner?
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.408
652
rcs hat Lufthansa zitiert. Und es gab vermehrt, u.a. auch kexbox als Juristen, gegenläufige und teils auch detailliert begründete Meinungen, wonach doch Gesundheitsdaten verarbeitet werden.

Wie begründest du denn inhaltlich nachvollziehbar, dass hier keine verarbeitet werden sollen?

Aufgrund dieser Aussage:

Eine Datenverarbeitung oder Erhebung von Gesundheitsdaten, wie sie hier in der Diskussion suggeriert wurde, findet seitens Lufthansa nicht statt. Es findet kein Datenaustausch zum Test oder Testergebnis beziehungsweise zwischen dem Testzentrum und Lufthansa statt. Das Testergebnis wird zum Einsteigen lediglich per Sicht geprüft. Wer sich nicht kostenfrei am Airport durch die Partner-Testzentren der Lufthansa testen lassen möchte, kann dies durch einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf, umgehen.
Ich denke, das ist unzweideutig, und ich sehe nicht, wie man hier eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten konstruieren kann.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
...............

Ich frage mich dann nur wie man die Hürden überwinden will wenn man dann international so fliegt.

Die sind einfach zu überwinden, indem sich jede Staaten vereinbaren dass sie Fllüge mit 100% Corona negativ getesteten jeweils akzeptieren.

Hürden legst du dir ja selbst in den Weg. Während du im Inland ja noch versuchen kannst dein gefühltes Recht durchzudrücken ungetestet an Bord sein zu können wirst du es international nicht schaffen. Du bleibst halt zuhause und die Airline wird das garantieren genauso wie die Airline heute den USA garantiert dass du ein ESTA oder in Anderen Ländern ein Visum hast.

Ähnliches sehe ich auch bei Kreuzfahren kommen, vielleicht sogar mit 2 x testen.

Einmal vor dem Abflug international und dann nochmal bevor es an Bord des Schiffs geht.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Aufgrund dieser Aussage:


Ich denke, das ist unzweideutig, und ich sehe nicht, wie man hier eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten konstruieren kann.

Das ist nicht unzweideutig, sondern strittig.

Ich zitiere mich dazu selbst:
Diese Auffassung der LH wird einer Überprüfung ganz sicher nicht standhalten.

Schon die Pflicht, ein negatives Testergebnis auch nur vorzuzeigen, erfüllt bereits den Tatbestand der „Erhebung“. Bildschirminhalte zur Kenntnis nehmen, reicht bereits. Auch die Tatsache, dass jemand, der eingecheckt hat, am Gate abgewiesen wird (also nicht auf der Passagierliste erscheint, wohl auch nicht auf einer des selben Tages) erfüllt bereits das Merkmal der Datenerhebung und -verarbeitung. Wenn ich alle Passagiere mit blauen Augen erst am Gate den Zutritt verweigere, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass alle, die eingecheckt haben, aber nicht auf dem Flug waren, blaue Augen haben, bei nahezu 100%. Ich kann demnach auch durch Negativselektion Daten erheben und verarbeiten.

und dies gestützt auf Art. 4 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 15
DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung
...
15. „Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen

(Hervorhebung durch mich).
 
Zuletzt bearbeitet:

LX728

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.320
777
Berner Oberland
Wir fliegen nächste Woche die Ski Teams nach KTT.
Voraussetzung zum Borden ist ein negativer Test nicht älter als 72 Stunden VOR Landung, der 24 Stunden vor Abflug übermittelt werden muss. Nach der Landung noch am Flughafen ein 2. Test.
Wer das nicht einhält fliegt nicht. Und wird auch nicht an den Rennen zugelassen.
On Topic.
Zum Glück ergreift endlich jemand die Initiative um Reisen wieder einfacher zu machen. Ich lasse mich doch gerne testen wenn ich im Gegenzug Freiheit zurück erlange.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.408
652
Das ist nicht unzweideutig, sondern strittig.

Ich zitiere mich dazu selbst:
Oh, eine verlässliche Quelle. Nochmal - Wo siehst Du hier eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten? Du machst den Test. Da ist kein "Bildschirm". Sondern ein Teststreifen. Dadurch, dass Du abgewiesen wirst, ist es ein "denied boarding", aber keine "Gesundheitsdaten". Da steht nicht weswegen.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Oh, eine verlässliche Quelle. Nochmal - Wo siehst Du hier eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten? Du machst den Test. Da ist kein "Bildschirm". Sondern ein Teststreifen. Dadurch, dass Du abgewiesen wirst, ist es ein "denied boarding", aber keine "Gesundheitsdaten". Da steht nicht weswegen.

Es spricht für dich, dass du das Zitat der DSGVO abgeschnitten hast, warum auch immer.

Ich habe dort noch Art. 4 Nr. 15 ergänzt - extra für dich hier noch einmal eingefügt:

„Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen
Auch der Teststreifen ist damit umfasst.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
3.803
3.438
Wir fliegen nächste Woche die Ski Teams nach KTT.
Voraussetzung zum Borden ist ein negativer Test nicht älter als 72 Stunden VOR Landung, der 24 Stunden vor Abflug übermittelt werden muss. Nach der Landung noch am Flughafen ein 2. Test.
Wer das nicht einhält fliegt nicht. Und wird auch nicht an den Rennen zugelassen.
On Topic.
Zum Glück ergreift endlich jemand die Initiative um Reisen wieder einfacher zu machen. Ich lasse mich doch gerne testen wenn ich im Gegenzug Freiheit zurück erlange.

braucht's nur noch einen Test *ein paar Tage nach* der Landung -- ansonsten gehen die Langstrecken Infektionsketten wunderbar weiter...
 
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B

Boeing736

Guest
Es spricht für dich, dass du das Zitat der DSGVO abgeschnitten hast, warum auch immer.

Ich habe dort noch Art. 4 Nr. 15 ergänzt - extra für dich hier noch einmal eingefügt:


Auch der Teststreifen ist damit umfasst.

Aber auch dann wäre die Verarbeitung keine andere als die bereits heute gängige Behandlung der Gelbfieberimpfung in den Airline Prozessen.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Aber auch dann wäre die Verarbeitung keine andere als die bereits heute gängige Behandlung der Gelbfieberimpfung in den Airline Prozessen.

Nur sind Gelbfieberimpfungen kein Gesundheitsdatum, dass ich bei innereuropäischen Flügen bekannt geben muss.

Nochmals: das Thema lässt sich lösen, wenn man will. Wer dauerhaft leugnet, dass hier Gesundheitsdaten verarbeitet werden, zeigt halt, dass er sich mit den (zugegebenermaßen nicht immer einfachen) datenschutzrechtlichen Themen nicht auseinandersetzt oder nicht auseinandersetzen will.

Bisher hat keiner der Leugner eine valide Grundlage fürs Leugnen geliefert, seien es Urteile, juristische Kommentare oder Gesetzestexte. So wird es halt schwierig, sich auch mit der eigenen Auffassung kritisch zu befassen, da keine Grundlagen dafür geschaffen werden. Schade.
 
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marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Weil ich Dich nicht ernst nehme. Es geht Dir gar nicht um die Sache.

Beide Sätze spiegeln auch meine Einstellung dir gegenüber wieder.

Weißt Du, ich glaube wir lassen das. Die Jurisprudenz dieses Landes ist nicht gänzlich hinter dem Mond.

Ja, wir lassen das. Argumentationsloses Argumentieren ermüdet so schnell, und bei deinen inhaltsleeren Posts wird der Ermüdungseffekt noch beschleunigt. Insofern weiterhin viel Erfolg in deinem Universum.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.349
11.224
irdisch
Jetzt kommt mal bitte alle wieder runter. Warum sollte man das Thema nicht sachlich diskutieren können?
Das Interessante und Bereichernde an anderen Meinungen ist ja, wenn sie gut begründet werden. Vielleicht könnte man das verstärken und die persönlichen Angriffe wieder vermindern?
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.938
16.079
ich sehe nicht, wie man hier eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten konstruieren kann.

Steht halt so in der DSGVO:

Art. 4 DSGVO meinte:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

[...]

2.
„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

[...]

15.
„Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen


Aber auch dann wäre die Verarbeitung keine andere als die bereits heute gängige Behandlung der Gelbfieberimpfung in den Airline Prozessen.

Richtig. Nur dass sich die Airline bei einer nach den Gesetzen des Ziellandes vorgeschrieben Kontrolle der Gelbfieberimpfung auf Artikel 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO berufen kann: Der Passagier stimmt der Verarbeitung zu. Tut er es nicht und befoerdert die Airline ihn deshalb ohne eine vorgeschrieben Impfung, verletzt sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Auf Basis dessen darf sie ihm die Befoerderung verweigern, da sie noch so abstruse und in den Augen unserer Rechtsordnung diskriminierende Regeln beachten darf (muss), vgl. z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 25. September 2018 zur Befoerderungsverweigerung fuer einen Israeli nach Kuwait.

Sobald also ein Land einen Coronatest oder spaeter eine -impfung vorschreibt, darf die Airline (natuerlich) einen entsprechenden Nachweis verlangen. Derzeit nicht.
 

LX728

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.320
777
Berner Oberland
braucht's nur noch einen Test *ein paar Tage nach* der Landung -- ansonsten gehen die Langstrecken Infektionsketten wunderbar weiter...

Es gibt ein Konzept.
Bitte das Konzept deiner Organisation posten

https://assets.fis-ski.com/image/up..._protocal_organisers-update4-090920-clean.pdf

Was ich damit sagen will:
LH probiert ein Modell um Reisen zu ermöglichen. Take it or leave it.
Das ist die Realität im Moment.
Du sitzt frustriert Zuhause. Ich untergehe die Prozeduren und kann reisen.
 
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digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.897
2.535
MUC
Inwiefern macht es denn für eine solche Erprobung einen Unterschied, ob man auf einem Flug, der nicht immer ausgebucht sein wird, alle Passagiere verpflichtend testet oder es auf diesem Flug allen Passagieren freistellt, sich testen zu lassen, und bei denjenigen, die in den Test einwilligen, das erprobt, was man erproben möchte?
 

LX728

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.320
777
Berner Oberland
Man möchte die Abläufe am Boden testen. Und wenn dann 25% sagen ich möchte/will oder was auch immer mach das nicht, gibt es ein noch grösseres Chaos.
Und die Qualifikation der Mitarbeiter am Boden lässt oftmals keinen eigenen Entscheidungsspielraum zu
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.897
2.535
MUC
Man möchte die Abläufe am Boden testen.

Kann man doch, wenn auch mit einer möglicherweise kleineren Gruppe.

ein noch grösseres Chaos

Noch größer als was? Möchtest du damit sagen, dass die Testflüge chaotisch werden?

Und wieso unbedingt größer? Vielleicht wäre ein mögliches Chaos ja sogar kleiner, wenn nicht gleich alle Passagiere eines solchen Fluges zu testen wären.

Und die Qualifikation der Mitarbeiter am Boden lässt oftmals keinen eigenen Entscheidungsspielraum zu

Was müssten solche Mitarbeiter beim von mir genannten Szenario denn entscheiden?
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Kann man doch, wenn auch mit einer möglicherweise kleineren Gruppe.



Noch größer als was? Möchtest du damit sagen, dass die Testflüge chaotisch werden?

Und wieso unbedingt größer? Vielleicht wäre ein mögliches Chaos ja sogar kleiner, wenn nicht gleich alle Passagiere eines solchen Fluges zu testen wären.



Was müssten solche Mitarbeiter beim von mir genannten Szenario denn entscheiden?

Ist doch eigentlich klar. Es ist eine 100% Echtheitserprobung des beabsichtigten Verfahrens.
Man will eventuelle Schwachstellen austesten und die wirklich benötigten Zeitabläufe verstehen. Potentielles Chaos soll ja identifiziert werden.
Müssen vielleicht 30 min länger eingeplant werden? Welche Boarding Zeit ist wirklich nötig um alle Passagiere zu Boarden incl. denied Boarding. Auch im Falle eines Positiv Tests muss der Verfahren getestet werden. Selbst die Querdenker Behandlung sollte erprobt werden.

Genau da reicht eine Lückenhafte Testmethode nicht aus sonst kann man es gleich lassen.

Ich denke der Nächste Schritt ist dann wirklich europäisches Ausland z.B. die Kanaren, vielleicht sogar mit einem Wide Body. z.B. A350.


3. und letzter Schritt ist dann das internationale Ausland mit wide bodies, z.B. A350.

Es dürfte nicht lange dauern, dann werden Tui und Condor gleiches erproben, bzw. dann anbieten.

Es ist klar, dass das internationaler, vielleicht sogar europäischer Standard wird.

Wie oben auch von anderen gesagt am Ende werden die Mitmacher und positiv Denker reisen, die Verweigerer bleiben zu hause.

Ich bin ohnehin bei den Mitmachern.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
3.803
3.438
Es gibt ein Konzept.
Bitte das Konzept deiner Organisation posten

https://assets.fis-ski.com/image/up..._protocal_organisers-update4-090920-clean.pdf

Was ich damit sagen will:
LH probiert ein Modell um Reisen zu ermöglichen. Take it or leave it.
Das ist die Realität im Moment.
Du sitzt frustriert Zuhause. Ich untergehe die Prozeduren und kann reisen.

Konzept? Einfach. Wie schon gesagt: "noch ein Test ein paar Tage nach der Landung".

Das vorher testen und oft testen usw. ist gut und schön. Aber eben: Inkubationszeit.

Und nein, ich sitze nicht frustriert daheim. Ich fliege. Also: bitte weniger unterstellen.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
3.803
3.438
> Genau da reicht eine Lückenhafte Testmethode nicht aus sonst kann man es gleich lassen.

Volle Zustimmung.

Und dazu gehört eben auch weiteres Testen nach Flug und Inkubationszeit – entsprechende kurze und wirklich ehrliche "self isolation" inclusive.

Sonst kommst du nämlich eventuell an, denkst alles ist super weil ja jeder beim Abflug ok war... und schleppst es trotzdem international weiter.

So wie das Zeugs derzeit grassiert, sagt ein Abflug der clean war nicht eben viel aus... :(
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.408
652
Steht halt so in der DSGVO:
Das trifft doch auf das Prozedere gar nicht zu. Man hält Dir ein Stäbchen in den Rachen. "Hier halten sie mal, und zeigen Sie vor dem Boarding vor". Da wird nichts "verarbeitet". Da findet eine "Sichtprüfung" des Testergebnisses statt. Wenn das die "Verarbeitung von Gesundheitsdaten" ist, dann macht eine Apotheke beim Blutdruckmessen auch nichts anderes. Da sitzt auch jemand und sagt Dir, was Dein Blutdruck ist.

Das ganze ist genauso unsinnig, wie manche einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot beim Tragen von Atemschutzmasken ableiten möchten. Es ist ein zweifelhafter Versuch, seine fehlenede Kooperationsbereitschaft zur Gesunderhaltung der Bevölkerung durch eine nicht passende Verordnung abzuleiten. Solche Argumente kann ich nicht ernst nehmen, sie sind auch gar nicht auf die Sache als solche ("Datenverarbeitung") ausgerichtet, sondern eher "Ich will aber nicht, und hier ist meine an den Haaren herbeigezogene Begründung".
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.349
11.224
irdisch
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Die Menschheit steht nicht unter dem Befehl von Lufthansa.
Seit heute wird übrigens endlich in den Medien darüber berichtet, dass dieser "Test" bei LH überhaupt stattfindet. Das ist kommunikativ schon mal ein sehr großer Fortschritt.
 
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