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Hallo
Ich habe Mitte Dezember folgende Flüge direkt bei der Swiss gebucht (Business Class):
LX 318: ZRH-LHR: Do, 14.01.2020, 09:45-10:40
LX 319: LHR-ZRH: Do, 14.01.2020, 12:30-15:10
Am 04.01.2020 erhielt ich ein Mail von der Swiss mit der Info, dass LX 319 gecancelt sei (Begründung, dass aufgrund des Coronavirus laufend Anpassung am Flugplan vorgenommen werden). Eine Alternative oder Umbuchung auf einen anderen Flug oder ein anderes Routing wurde mir nicht angeboten. Stattdessen muss ich mich nun bis zum 11.01 für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:
1. Ich stimme der Änderung zu (LX318 bleibt in der Buchung bestehen) mit dem Resultat, dass ich nur nach LHR fliegen kann, aber ohne Rückflug dastehe.
2. Ich mache von den flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten Gebrauch und nutze mein Ticket zu einem späteren Zeitpunkt.
3. Ich lasse mein Ticket erstatten und alle anderen Flüge (nur noch LX318) werden storniert.
Da die Swiss den Flug LX319 weniger als 14 Tage vor Abflug gecancelt hat, habe ich meines Wissens nach einen Anspruch auf 250 € Entschädigung aufgrund der EG-Verordnung 261/2004. Wenn ich nun Option 3 wähle, habe ich Anspruch auf die Rückerstattung aller Flüge (LX 318 und LX319) oder nur von LX 319 (gecancelt)? Habe ich bei Wahl von Option 3 trotzdem noch die 250 € Entschädigung zu Gute?
Ich habe Mitte Dezember folgende Flüge direkt bei der Swiss gebucht (Business Class):
LX 318: ZRH-LHR: Do, 14.01.2020, 09:45-10:40
LX 319: LHR-ZRH: Do, 14.01.2020, 12:30-15:10
Am 04.01.2020 erhielt ich ein Mail von der Swiss mit der Info, dass LX 319 gecancelt sei (Begründung, dass aufgrund des Coronavirus laufend Anpassung am Flugplan vorgenommen werden). Eine Alternative oder Umbuchung auf einen anderen Flug oder ein anderes Routing wurde mir nicht angeboten. Stattdessen muss ich mich nun bis zum 11.01 für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:
1. Ich stimme der Änderung zu (LX318 bleibt in der Buchung bestehen) mit dem Resultat, dass ich nur nach LHR fliegen kann, aber ohne Rückflug dastehe.
2. Ich mache von den flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten Gebrauch und nutze mein Ticket zu einem späteren Zeitpunkt.
3. Ich lasse mein Ticket erstatten und alle anderen Flüge (nur noch LX318) werden storniert.
Da die Swiss den Flug LX319 weniger als 14 Tage vor Abflug gecancelt hat, habe ich meines Wissens nach einen Anspruch auf 250 € Entschädigung aufgrund der EG-Verordnung 261/2004. Wenn ich nun Option 3 wähle, habe ich Anspruch auf die Rückerstattung aller Flüge (LX 318 und LX319) oder nur von LX 319 (gecancelt)? Habe ich bei Wahl von Option 3 trotzdem noch die 250 € Entschädigung zu Gute?