Ich hab mir das so zurecht gelegt und kann damit recht ruhig schlafen:
Das CRO Cashback ist wie ein Rabatt auf den Kaufpreis anzusehen, analog zu anderen Rabatten wie Payback, das ja auch steuerfrei ist. Insofern ist keine Versteuerung bei Zufluss gegeben.
Da das Cashback nicht angeschafft (=entgeltlicher Erwerb von einem Dritten) worden ist, sind auch Gewinne aus der Veräußerung des Cashbacks nach 23 EStG nicht zu versteuern.
Man könnte argumentieren, dass die Anschaffung im Kauf mit der Karte liegt, doch dann müsste man konsequenterweise den gesamten Kaufpreis als Anschaffungskosten für das Cashback nehmen (z.b. für 100€, die ich mit der Karte ausgebe, bekomme ich CRO im Wert von 3€). Damit wären bei einer späteren Veräußerung garantiert keine versteuerbaren Gewinne möglich.
Wer sich unsicher ist, kann auch das Jahr Haltefrist abwarten (was mMn eh nicht greift) und dann umtauschen.