Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ich kann jetzt nicht alle VOen angucken, aber in Hessen steht es z.B. nicht: "aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen".
 

espiderman24

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04.06.2015
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Ich kann jetzt nicht alle VOen angucken, aber in Hessen steht es z.B. nicht: "aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen".

Die hessische Corona Quarantäneverordnung lautet wörtlich:

Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im Sinne des Abs. 5 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Der zweite Halbsatz lässt wenig Spielraum für die Auslegung, man dürfe nach kurzem Aufenthalt in NRW mit dort beendeter Quarantäne sich in Hessen auch frei bewegen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.948
16.107
Nein. Hs. 2 bezieht sich auf Transitfaelle. Landung ausserhalb Hessens, dort wegen direkter Weiterreise keine Quarantaene, dann "Abschluss der Einreise" in Hessen. Man kann nur in einem Bundesland einreisen. Am Endpunkt seiner Transiteinreise erfuellt man einmal die Quarantaeneerfordernisse.
 
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Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
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Nein. Hs. 2 bezieht sich auf Transitfaelle. Landung ausserhalb Hessens, dort wegen direkter Weiterreise keine Quarantaene, dann "Abschluss der Einreise" in Hessen. Man kann nur in einem Bundesland einreisen. Am Endpunkt seiner Transiteinreise erfuellt man einmal die Quarantaeneerfordernisse.
Die Einreise bezieht sich in diesem Falle aber nicht auf die Bundesrepublik, sondern auf deine Einreise in das Bundesland.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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Die hessische Corona Quarantäneverordnung lautet wörtlich:

Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im Sinne des Abs. 5 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Der zweite Halbsatz lässt wenig Spielraum für die Auslegung, man dürfe nach kurzem Aufenthalt in NRW mit dort beendeter Quarantäne sich in Hessen auch frei bewegen.


Das ist in der Tat ein spannender Punkt, und meiner Meinung nach haben die Jungs in Wiesbaden nen Fehler gemacht. Das Wörtchen "und" muß erfüllt sein, damit die Quarantäne verhängt werden kann. Auf dem Land und Seeweg aus dem Ausland nach Hessen einreisen ist quasi unmöglich. Also zählt nur die Landung per Flugzeug direkt aus dem Risikoausland. Mit dem AUto, Bus, Bahn zu Fuß etc aus einem anderen Bundesland nach Hessen einreisen fällt demnach nicht unter die Verordnung. Auch innderdeutsche Umsteigerverbindungen fallen nicht darunter, auch wenn ich z.B. aus Brasiliein über MUC nach FRA fliege.
Der letzte Absatz hebt das nur bedingt wieder auf. Was ist denn bitte ein anderes "LAND" der Bundesrepublik Deutschland? Dort müßte Bundesland stehen. Land steht im Duden für eigenständigen Staat, Ein Bundesland müßte laut Duden Gliedstatt heißen! Ist es nich heeeerlich :)))?
 
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jumbolina

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04.07.2018
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MUC/STR
Gibts nicht den Grundsatz, dass Gesetztestexte so deutlich formuliert sein müssen, dass sie verständlich sind - anderenfalls keine Gültigkeit ?
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Das ist in der Tat ein spannender Punkt, und meiner Meinung nach haben die Jungs in Wiesbaden nen Fehler gemacht. Das Wörtchen "und" muß erfüllt sein, damit die Quarantäne verhängt werden kann. Auf dem Land und Seeweg aus dem Ausland nach Hessen einreisen ist quasi unmöglich. Also zählt nur die Landung per Flugzeug direkt aus dem Risikoausland. Mit dem AUto, Bus, Bahn zu Fuß etc aus einem anderen Bundesland nach Hessen einreisen fällt demnach nicht unter die Verordnung. Auch innderdeutsche Umsteigerverbindungen fallen nicht darunter, auch wenn ich z.B. aus Brasiliein über MUC nach FRA fliege.
Der letzte Absatz hebt das nur bedingt wieder auf. Was ist denn bitte ein anderes "LAND" der Bundesrepublik Deutschland? Dort müßte Bundesland stehen. Land steht im Duden für eigenständigen Staat, Ein Bundesland müßte laut Duden Gliedstatt heißen! Ist es nich heeeerlich :)))?

Das ist wirklich ein guter Punkt und damit ziehe ich auch meinen Einwand zurück, dass die Einreise in das Bundesland gemeint ist! Also gemeint ist sie vermutlich schon, aber eben nicht korrekt formuliert (wie sehr viele Verordnungen in Zusammenhang mit Corona). :D

In Schleswig-Holstein ist das bspw. anders formuliert:

Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet im Sinne des § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 eingestuften Gebiet (Risikogebiet) aufgehalten haben, sind nach der Einreise nach Schleswig-Holstein verpflichtet,

Wobei auch das sicherlich noch einen gewissen Interpretationsspielraum zulässt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.948
16.107
Der letzte Absatz hebt das nur bedingt wieder auf. Was ist denn bitte ein anderes "LAND" der Bundesrepublik Deutschland? Dort müßte Bundesland stehen. Land steht im Duden für eigenständigen Staat, Ein Bundesland müßte laut Duden Gliedstatt heißen! Ist es nich heeeerlich :)))?

Das wiederum ist einigermassen fernliegend. Eindeutig gemeint ist die Einreise aus dem Ausland nach Deutschland, die in Bundesland X endet, egal ob das das Bundesland der Einreise ist oder nicht.

Solange da aber von Einreise aus dem Ausland die Rede ist, ist die (alleinstehende) Einreise aus einem Bundesland in ein anderes Bundesland nicht abgedeckt.
 

Reisemeister

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04.08.2010
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DUS/WAS
Ich komme aus NRW und würde gerne den 48 Stunden vor Einreise Test am Abflugort machen, um mich "freizutesten". Ich finde leider nirgendwo, ob für die 48 Stunden die geplante Ankunftszeit meines Fliegers in DUS gilt, oder die tatsächliche Ankunft bei evtl. Verspätung, und ich noch einen Puffer einplanen muss. Was dann bei einem Routing SJO-PTY-CDG-DUS und 20 Stunden Reisezeit etwas knapp wird mit Erhalt des Testes vor Abflug.

Danke.
 

timotei82

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06.04.2015
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TXL
Ich komme aus NRW und würde gerne den 48 Stunden vor Einreise Test am Abflugort machen, um mich "freizutesten". Ich finde leider nirgendwo, ob für die 48 Stunden die geplante Ankunftszeit meines Fliegers in DUS gilt, oder die tatsächliche Ankunft bei evtl. Verspätung, und ich noch einen Puffer einplanen muss. Was dann bei einem Routing SJO-PTY-CDG-DUS und 20 Stunden Reisezeit etwas knapp wird mit Erhalt des Testes vor Abflug.

Danke.
Einreise... Ab Vorstellung bei der Bundespolizei..

Oder?
 
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Monstertour

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08.01.2016
1.244
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LEJ
Ich komme aus NRW und würde gerne den 48 Stunden vor Einreise Test am Abflugort machen, um mich "freizutesten". Ich finde leider nirgendwo, ob für die 48 Stunden die geplante Ankunftszeit meines Fliegers in DUS gilt, oder die tatsächliche Ankunft bei evtl. Verspätung, und ich noch einen Puffer einplanen muss. Was dann bei einem Routing SJO-PTY-CDG-DUS und 20 Stunden Reisezeit etwas knapp wird mit Erhalt des Testes vor Abflug.

Danke.

Test vor Abflug machen und Ergebnis bei Landung per Mail erhalten?
 
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Reisemeister

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04.08.2010
360
44
DUS/WAS
Ja, bisschen falsch ausgedrückt, sorry.

Da die Tests in San Jose wohl bis zu 48 Stunden dauern bis das Ergebnis kommt, möchte ich versuchen da eine "Punktlandung" hinzubekommen, um mir einen zusätzlichen Test bei Centogene nach der Ankunft zu ersparen, und den Flughafen als "freier Mann" verlassen ;-)

Oder habe ich einen Denkfehler?
 

spotterking

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14.07.2012
5.051
3.296
FRA
Ja, bisschen falsch ausgedrückt, sorry.

Da die Tests in San Jose wohl bis zu 48 Stunden dauern bis das Ergebnis kommt, möchte ich versuchen da eine "Punktlandung" hinzubekommen, um mir einen zusätzlichen Test bei Centogene nach der Ankunft zu ersparen, und den Flughafen als "freier Mann" verlassen ;-)

Oder habe ich einen Denkfehler?

Da ja wohl ein Antigentest reicht und der ja nur ein paar Minuten dauert kannst du den Flughafen ja trotzdem als freier Mann verlassen. Ob diese Alternative die ganze Aufregung und Organisierei am Urlaubsort noch noetig macht koennte man sich Mal ueberlegen.
 
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Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Einreise... Ab Vorstellung bei der Bundespolizei..

Oder?

Ja, es zählt der Zeitpunkt der Einreise (zumindest wird das in der Praxis so gehandhabt), also Puffer für Verspätungen mit einrechnen.

Wenn ich das richtig im Kopf habe gilt für Frankreich eine PCR-Test-Pflicht und noch diverse andere formale Regeln, die ggf. auch bei Durchreise gelten. Für die Einreise in Deutschland würd ja ein Antigen-Schnelltest reichen.
 
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Reisemeister

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04.08.2010
360
44
DUS/WAS
Danke Euch beiden, dass auch ein Schnelltest reicht war mir in der Tat nicht bewusst, Ihr habt mir Kopfschmerzen erspart ;-)
 
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bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
646
69
Bodensee
Neue verschärfte Vorschriften in Baden-Württemberg:

https://www.n-tv.de/panorama/Suedwesten-wappnet-sich-gegen-Mutanten-article22385746.html

"Auch die Regeln für die Einreise-Quarantäne werden verschärft: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann sich künftig nicht mehr freitesten lassen. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne bleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen. Bislang waren von einer Infektion Genesene für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit - aufgrund der Virusmutanten wird diese Befreiung auf drei Monate reduziert."
 

Meick

Erfahrenes Mitglied
29.11.2013
935
388
MUC/BRE
[h=5]Verkürzung der Quarantänedauer[/h][FONT=&quot]Wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, kann die häusliche Quarantäne frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise beendet werden. Der Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.


Ich glaube ich stelle mich grade etwas blöd an; daher brauche ich Hilfe ;-).

Heutige Einreise per Flugzeug aus einem Hochinzidenzgebiet nach Bayern. Gilt heute schon als Tag 1, oder Tag 0? Dementsprechend Test ab Donnerstag oder Freitag möglich? Oder Test ab Donnerstag (am 5. Tag?) jedoch Quarantäne beendet erst nach den 5. Tag (Freitag)?

Alles sehr verwirrend. [/FONT]
 

Elephant

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11.03.2010
417
170
STR/VIE/MEX
Website einreiseanmeldung.de funktioniert nicht, meine ungarischen und österreichischen Partner fragen mich gerade, was sie jetzt machen sollen.
Sind wir in Deutschland eigentlich zu blöd, eine funktionierende Website zu erstellen???
Habe denen ein Link für die Papermeldung gesendet.
Wir schreiben das Jahr 2021!
 
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Reisemeister

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
360
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DUS/WAS
Website einreiseanmeldung.de funktioniert nicht, meine ungarischen und österreichischen Partner fragen mich gerade, was sie jetzt machen sollen.
Sind wir in Deutschland eigentlich zu blöd, eine funktionierende Website zu erstellen???
Habe denen ein Link für die Papermeldung gesendet.
Wir schreiben das Jahr 2021!

Unbenannt.jpg

Sieht unten rechts, vor 2 Minuten per Firefox aufgerufen...
 
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Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
417
170
STR/VIE/MEX
Ja, geht wieder, hatte vorhin mehrmals probiert nachdem ich die Anrufe bekommen hatte.

Danke euch, ich hatte mich etwas sehr aufgeregt, weil ich es wirklich als Frechheit empfinde, wie an einerseits die Auflagen ständig erhöht und andererseits selbst die simpelsten Prozesse nach ewigen Zeiten nicht in den Griff bekommt.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Gibt es eigentlich einen Abgleich zwischen den Ländern ? Also wenn Einreiseanmeldung in Ö erfolgt, wird das dann den dt. Behörden weitergemeldet ?