Wechsel in die PKV

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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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lej, sxf, txl
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Die Diktatur hat gemein nur das Interesse eines einzelnen oder einer kleineren Gruppe im Fokus.
Auch wenn du es hier überspitzt beschreibst, ist das wohl nicht vergleichbar mit dem Gemeinwohl der gesamten Bevölkerung. Schließlich tragen wir alle die Kosten des Gesundheitssystems. Du kannst es vielleicht mit dem Prinzip Steuern vergleichen, das ist aber, glaube ich, auch kein Alleinstellungsmerkmal einer Diktatur, oder?

Wenn man will, ist man sicherlich in 10-15 Jahren soweit, das man autonom fahren kann, hier ist dann die größte Fehlerquelle Mensch ausgeschlossen.

Sicherlich gibt es noch andere Grundsätze, die man sich auch im Interesse des Gesundheitszustands der Bevölkerung annehmen könnte.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Nochmal in die Runde gefragt zum Thema Familie:
Wenn ihr Kinder habt und nur ein Elternteil in der PKV ist, habt ihr das Kind dann in der PKV oder in der GKV versichert?

Vorausgesetzt, die Eltern sind verheiratet und das besser verdienende Elternteil ist das in der PKV, dann gibt es ja nur die Wahl zwischen "freiwillig GKV" und PKV.

Und da die PKV an der Stelle (bei uns) erheblich günstiger ist und die Leistung besser, gibt es da wenig zu überlegen. Zumal ja der Weg zurück in die GKV ohnehin später mit dem ersten Job automatisch kommt (d.h. alle Alters-Nachteile entfallen beim Kind ja).

Wie ist denn der Kindertarif kalkuliert? Ist der regulär wie der Tarif für Erwachsene kalkuliert, sodass er im Prinzip bis zum Lebensende des Kindes konstant bleiben sollte?

Keine Ahnung, wie es berechnet wird. Aber der Tarif ist der gleiche wie bei mir (Eco ohne Zweibettzimmer, ohne Chefarzt usw) und kostet bei unserer vierjährigen Tochter rund 100 Euro mtl
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
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Die Frage ist letztlich, falls die Politik aus populistischen Überlegungen die PKV himmelt, was passiert dann mit den PKV-Versicherten? Zu welchen Bedingungen werden die in die neue Bürgerversicherung übernommen? Was passiert mit Altersrückstellungen? etc...
Alle PKVler werden in der GKV zwangsversichert. Das gibt ein schönes Beitragssümmchen, weil die in der Regel Gutverdienende sind. Die Rückstellungen werden eingezogen, die GKV übernimmt ja die Lasten des Alters. Und Rückstellungen hat es beim Staat noch nie gegeben, denn der Steuerzahler ist die Rückstellung.
 
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Chaoskind

Reguläres Mitglied
01.10.2010
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Keine Ahnung, wie es berechnet wird. Aber der Tarif ist der gleiche wie bei mir (Eco ohne Zweibettzimmer, ohne Chefarzt usw) und kostet bei unserer vierjährigen Tochter rund 100 Euro mtl

Bei den Kleinen fallen Bestandteile wie Krankentagegeld, 10% Zuschlag meist nicht an. Zusätzlich noch kostenlos in der Pflege mitversichert.

Bei unserer vierjährigen ist der eigentliche KV Tarif auch für Erwachsene abschließbar. Die monatliche Prämie ist aber - vermutlich aufgrund des frühen Eintrittsalters - günstiger als für Erwachsene. Im Gegensatz zu meinem Vertrag bisher auch sehr preisstabil (+2,x% seit Abschluss vor 4 Jahren).
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Vorausgesetzt, die Eltern sind verheiratet und das besser verdienende Elternteil ist das in der PKV, dann gibt es ja nur die Wahl zwischen "freiwillig GKV" und PKV.

Und da die PKV an der Stelle (bei uns) erheblich günstiger ist und die Leistung besser, gibt es da wenig zu überlegen. Zumal ja der Weg zurück in die GKV ohnehin später mit dem ersten Job automatisch kommt (d.h. alle Alters-Nachteile entfallen beim Kind ja).



Keine Ahnung, wie es berechnet wird. Aber der Tarif ist der gleiche wie bei mir (Eco ohne Zweibettzimmer, ohne Chefarzt usw) und kostet bei unserer vierjährigen Tochter rund 100 Euro mtl
In den Kindertarifen werden keine Altersrückstellungen gebildet.

Von der Regel, dass das Kind beim Besserverdienenden versichert sein muss, gibt es auch Ausnahmen.
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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nicht bei mir selbst, ich bleib aber in der Familie, und die Fakten sind real und gesichert.
1. allgemein: für Kindertarife wird keine Altersrückstellung gebildet; Kindertarife sind nach oben begrenzt.
2. es gibt viele Situationen, wo es die Wahlmöglichkeit gibt, bei welchem Elternteil und "wie" das Kind versichert wird; Einzelfallprüfung ist erforderlich. DIes gilt insbesondere, wenn ein Elternteil GKV-Mitglied und der andere PKV-Mitglied ist.
3. konkret: ein Elternteil sozialversicherungspflichtiger AN mit Ersatzkassenmitgliedschaft, der andere Elternteil verbeamtet, Bruttobezüge ähnlich. Kinder wurden (bei Wahlmöglichkeit!) jeweils nach der mehrere Jahre auseinander liegenden Geburt beihilfeberechtigt und in der PKV nach Beihilfeergänzungstarif für Kinder versichert. Dies ist die "teuerere" Lösung, bringt jedoch in der Leistung (und das war das hauptsächliche Entscheidungskriterium) vielfach deutliche Besserstellung. Hinzu kommt, das ab zwei Kindern der Beihilfesatz sich erhöht (natürlich auch für den Elternteil) , insoweit dadurch eine Prämienvergünstigung beim Elternteil und dem ersten Kind hinzukommt.!) Beim ersten Kind ist das halt teuerer, da der beihilfeberechtigte Elternteil sie auch das Kind in der ersten Beihilfestufe (50%) verbleiben, in FOlge die Beihilfezusatzversicherungsprämien (PKV) höher sind, als ab dem zweiten Kind (dann Beihilfe 270%).

Ich bin halt ein absoluter "Leistungsverfechter". Was die Prämie betrifft, so muss dies individuell durchgerechnet werden, im Endergebnis richtet sich die Entscheidung halt áuch mal nach dem "Geldbeutel".
 
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marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
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318
Übergewicht, Tabak und übermäßiger Alkohol Genuss z.b führen ja zum kompletten Ausschluss aus einer PKV, hier fühlt sich ja auch keiner in seinen Grundrechten beschnitten, oder?
Das stimmt so pauschal nicht.
Nicht in der Antragsphase, und erst recht nicht während der Vertragslaufzeit.
 

christian58

Reguläres Mitglied
06.02.2021
37
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Wie sieht das eigentlich mit den Kosten für die Pflegeversicherung aus? Der liegt ja in der GKV bei maximal ca. 158€ (ohne Kinder, AG- +AN-Anteil).
Jetzt werden mir bei manchen PKV-Tarifangeboten Kosten von bspw. insgesamt 120€ angezeigt.
Diese Kosten können steigen, genauso wie die KV-Kosten in der PKV steigen können.
Können die Kosten dann auch über den Maximalbeitrag der GKV steigen (z.B. in 10 Jahren liegt der Max.-Beitrag für die Pflegeversicherung in der GKV bei 200€ und meine PKV hat bis dahin auf 210€ erhöht)?
Wie viel zahlt ihr für die Pflegeversicherung?
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Ui
Übergewicht, Tabak und Alkoholismus führen nicht zu Zuschlägen oder dem Ausschuss bei einer PKV während der Antragsphase?

Das war nicht deine ursprüngliche Aussage. Die war:
Übergewicht, Tabak und übermäßiger Alkohol Genuss z.b führen ja zum kompletten Ausschluss aus einer PKV, hier fühlt sich ja auch keiner in seinen Grundrechten beschnitten, oder?
Von Zuschlägen hast du nicht gesprochen, weswegen ich schrieb
Das stimmt so pauschal nicht.
(Hervorhebung nachträglich durch mich eingefügt)

Und mein Statement stimmt, denn Zuschläge sind natürlich möglich, aber auch Ausschlüsse oder Ablehnungen. Aber so schwarz/weiß (oder pauschal) wie von dir in deinem eigenen Ursprungspost geschrieben stimmt deine Aussage schlicht nicht.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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@christian58: wie in der GKV ist auch in der Pflegeversicherung der (an die BBG der KV gebundene) Beitragssatz nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeiselt.
In der Privaten Pflegeversicherung könnten auch mal Änderungen eintreten, welche heute nicht absehbar sind, eine immerwährende Obergrenze halte ich für eher nicht wahrscheinlich. Eine Garantie kann Dir "keiner auf nichts" geben.
Das einzig Beständige ist der Wandel - das gilt (leider) auch hier.
Wenn mir jemand bei Abschluss meiner ersten PKV-Vollversicherung prophezeit hätte, wie sich im Laufe der Zeit der Beitrag (und auch die SB des ambulanten Tarifs) verändern, ich glaub´, ich hätte ihn zum Psy-Doc geschickt.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
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lej, sxf, txl
Das war nicht deine ursprüngliche Aussage. Die war:

Von Zuschlägen hast du nicht gesprochen, weswegen ich schrieb

(Hervorhebung nachträglich durch mich eingefügt)

Und mein Statement stimmt, denn Zuschläge sind natürlich möglich, aber auch Ausschlüsse oder Ablehnungen. Aber so schwarz/weiß (oder pauschal) wie von dir in deinem eigenen Ursprungspost geschrieben stimmt deine Aussage schlicht nicht.

Hast natürlich recht, ich hätte im Eingangsbereich erwähnen sollen, das es beim Antrag zu Schwierigkeiten kommen kann, entweder durch Zuschläge oder durch Ablehnung.

Hier greift ja auch jemand in meine Grundrechte ein und versucht mich zu reglementieren oder auszuschließen, oder?
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.776
453
Alle PKVler werden in der GKV zwangsversichert. Das gibt ein schönes Beitragssümmchen, weil die in der Regel Gutverdienende sind.
Wenn es so umgesetzt wird wie in der Schweiz oder den Niederlanden, wird es keine einkommensabhängige Beitragssätze mehr geben, sondern einkommensunabhängige Beiträge. Und einen Selbstbehalt.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Vielleicht sollte man sich noch einmal in Erinnerung rufen, wie das zweigeteilte Gesundheitssystem entstand.

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde 1883 von Bismarck eingeführt, um Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall nicht in den finanziellen Ruin zu schicken bzw. eine Krankenversorgung überhaupt erst zu ermöglichen. Bessergestellte waren außen vor, da sie nicht schutzbedürftig waren. Die Mitgliedschaft in der GKV war also ein Privileg.

Die Bessergestellten mussten, wenn sie einen ähnlichen Versicherungsschutz haben wollten, sich um private Vorsorge kümmern. Der Weg in die GKV war ihnen verwehrt.

Erst die Verschlechterungen der GKV durch den Gesetzgeber haben die PKV immer erstrebenswerter erscheinen lassen. Wenn also der Gesetzgeber sich über die PKV und die Nachteile der GKV beschweren, ist das im Grunde die gleiche Diskussion wie bei Catering in der Eco der LH auf Nah- und Mittelstrecken. Erst die Qualität runterfahren, dann feststellen, dass sich das Fußvolk darüber beschwert, und dann „auf vielfachen Wunsch“ einstellen und kostenpflichtig machen, um dann im Anschluss Einheitsbrei anzubieten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.226
3.276
Ui
Übergewicht, Tabak und Alkoholismus führen nicht zu Zuschlägen oder dem Ausschuss bei einer PKV während der Antragsphase?

Für das vorhandene Übergewicht hat sich 1994 bei mir niemand interessiert. Ich habe damals tatsächlich mit dem Tarifrechner "gespielt" und +/- 20 kg machte keinen Unterschied. Die Frage nach Tabak und regelmäßigem Alkoholkonsum wurde gestellt und beide Fragen wahrheitsgemäß mit "Ja" und mit "Nein" beantwortet und auch das hatte im Tarifrechner keinen Einfluss. "Alkoholismus" ist eine Krankheit und hätte gesondert angegeben werden müssen. Und ja, eine solche Erkrankung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Zuschlägen, was ja auch richtig ist.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.226
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Vielleicht sollte man sich noch einmal in Erinnerung rufen, wie das zweigeteilte Gesundheitssystem entstand.

Genauso ist es. Und vielleicht sollte man dann auch noch einmal das besondere pekuniäre Interesse des Staates an der PKV erwähnen.

Der Staat hat nämlich seine Beamten, Richter und Soldaten gerade nicht in der GKV versichert, sondern nimmt sich das Privileg heraus, diese Sozialversicherungsbeiträge der Versichertengemeinschaft vorzuenthalten. Nicht, weil er so nett mit seinen Leuten ist, sondern wohl eher, weil es im Ergebnis billiger für den Haushalt ist. Der Staat macht also wie selbstverständlich das, was man den sogenannten "Besserverdienenden" immer vorhält: Der Staat entzieht große Bevölkerungsgruppen aus seinem Eigeninteresse der Solidargemeinschaft.

Ist doch im Übrigen bei der Rentenversicherung nicht anders: Der Staat entzieht sich auch hier der Solidargemeinschaft und schafft ein System, dass die Lasten der Altersvorsorge für seine Beamten, Richter und Soldaten dem Steuerzahler per se auferlegt.

Das war früher noch weit bedeutender als heute, als z.B. bei Post und Bahn jeder Briefträger und jeder Heizer auf der E-Lok verbeamtet war.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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HAM
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Für das vorhandene Übergewicht hat sich 1994 bei mir niemand interessiert. Ich habe damals tatsächlich mit dem Tarifrechner "gespielt" und +/- 20 kg machte keinen Unterschied. Die Frage nach Tabak und regelmäßigem Alkoholkonsum wurde gestellt und beide Fragen wahrheitsgemäß mit "Ja" und mit "Nein" beantwortet und auch das hatte im Tarifrechner keinen Einfluss. "Alkoholismus" ist eine Krankheit und hätte gesondert angegeben werden müssen. Und ja, eine solche Erkrankung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Zuschlägen, was ja auch richtig ist.

Das ist aber heute tatsächlich anders. Insbesondere starkes Übergewicht können durchaus zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
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Ach, da gibt es diverse Berichte zu im Netz. Die Versicherer gehen da wohl nach dem BMI und es gibt viele Ablehnungen, wenn das nicht passt.

Hier habe ich etwas gefunden: "Hier variieren die Werte zwischen einem BMI-Wert von 34 (u. a. SdK) bis 37 (u. a. Hallesche), die pauschal mit einer Absage belegt werden. Eine Ausnahme, die bis zu einem BMI von 40 versichern, ist die Central." https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/trotz-übergewicht-eine-pkv-finden
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
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In den Standardantragsformularen wird doch immer nach Größe und Gewicht gefragt? Wie lange bist Du denn schon bei der Allianz? Ich kann das zumindest für HanseMerkur und Ottonova bestätigen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.814
374
Bei mir die DKV im Gruppenversicherungsvertrag der Anwälte auch nicht. Und wenn ich mich recht erinnere, waren die damals sogar zur Aufnahme verpflichtet auf dem GVV heraus.

Ein Kontrahierungszwang befreit normal aber nicht von zuschlägen. Aber es gab zeiten und gesellschaften, die haben die gesundheitsprüfungen nicht so ernst genommen. Die DKV z.B.
Andere gesellschaften wie die hallesche prüfen jeden Pups. gut, für die die dann drin sind.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Ach, da gibt es diverse Berichte zu im Netz. Die Versicherer gehen da wohl nach dem BMI und es gibt viele Ablehnungen, wenn das nicht passt.

Hier habe ich etwas gefunden: "Hier variieren die Werte zwischen einem BMI-Wert von 34 (u. a. SdK) bis 37 (u. a. Hallesche), die pauschal mit einer Absage belegt werden. Eine Ausnahme, die bis zu einem BMI von 40 versichern, ist die Central." https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/trotz-übergewicht-eine-pkv-finden

Also, ich habe jetzt mal gerechnet. Ich habe Konfektionsgröße (wenn ich mal Konfektion kaufe) von 60+ und mein Vierjähriger sagt immer "Papa Du hast so einen dicken Bauch". Der BMI Rechner der TK wirft bei mir 31,2 aus. Wenn die von Dir genannten Versicherungen mich ohne Probleme nehmen, dann hat aber auch kein anderer normal dicker ein Thema. BMI von 40 heißt bei einem 60 jährigen mit normalen 1,80 immerhin 132 kg und das ist mehr als beleibt....