Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
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Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
(...)
Deshalb bin ich am 6.1.2021 ganz ohne alles eingereist und mich auch niemals irgendwo gemeldet habe, weil dann nur dumme Fragen kommen.

Merke: du lebst sorgenloser ohne die Bürokraten in deutschen Amtsstuben!

Da ist was dran. Ich bin im Nov. 2020 in FRA eingereist und hab schön brav die "Aussteigekarte" abgegeben (digitale Einreiseanmeldung kam in meinem Bundesland erst 1 Tag später). Jetzt wurde ein Bußgeldbescheid geschickt, weil ich mich damals direkt nach Rückkehr nicht bei der lokalen Behörde gemeldet habe. Dabei ist laut Corona-VO mein Verhalten absolut ok. Die Behörde begreift, selbst nach Rücksprache, ihre eigene Verordnung nicht. Aussteigekarte liegt ihr vor. Nun gehts in den Widerspruch und eventuell zum Amtsgericht.

Hätte ich damals die Aussteigekarte weggeworfen hätte ich jetzt nicht dieses Theater.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
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Da ist was dran. Ich bin im Nov. 2020 in FRA eingereist und hab schön brav die "Aussteigekarte" abgegeben (digitale Einreiseanmeldung kam in meinem Bundesland erst 1 Tag später). Jetzt wurde ein Bußgeldbescheid geschickt, weil ich mich damals direkt nach Rückkehr nicht bei der lokalen Behörde gemeldet habe. Dabei ist laut Corona-VO mein Verhalten absolut ok. Die Behörde begreift, selbst nach Rücksprache, ihre eigene Verordnung nicht. Aussteigekarte liegt ihr vor. Nun gehts in den Widerspruch und eventuell zum Amtsgericht.

Hätte ich damals die Aussteigekarte weggeworfen hätte ich jetzt nicht dieses Theater.

Wie hoch ist der Bußgeldbescheid?
 

Bella89

Reguläres Mitglied
07.06.2015
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0


Daran ist nichts schwer zu verstehen, es funktioniert nur so einfach nicht. Bereits 2x über Telefon und per Mail die Antwort bekommen, dass dies nicht gilt weil Hessen keine direkte Grenze zu anderen Ländern hat. Ich hab es auch so rausgelesen, aber wenn man dreimal die Antwort erhält, dass es so nicht funktioniert ist das schon ein Risiko. Daher hatte ich hier gefragt, ob jemand einen Tipp hat. Nicht mehr und nicht weniger.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.527
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KN
Daran ist nichts schwer zu verstehen, es funktioniert nur so einfach nicht. Bereits 2x über Telefon und per Mail die Antwort bekommen, dass dies nicht gilt weil Hessen keine direkte Grenze zu anderen Ländern hat. Ich hab es auch so rausgelesen, aber wenn man dreimal die Antwort erhält, dass es so nicht funktioniert ist das schon ein Risiko. Daher hatte ich hier gefragt, ob jemand einen Tipp hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Ha sehr cool [emoji28] Grüsse aus FRA, wo's mehr als einen Grenzposten hat [emoji28] Wenn das keine direkte Grenze ist, dann weiss ich auch nicht.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.024
1.583
Da ist was dran. Ich bin im Nov. 2020 in FRA eingereist und hab schön brav die "Aussteigekarte" abgegeben (digitale Einreiseanmeldung kam in meinem Bundesland erst 1 Tag später). Jetzt wurde ein Bußgeldbescheid geschickt, weil ich mich damals direkt nach Rückkehr nicht bei der lokalen Behörde gemeldet habe. Dabei ist laut Corona-VO mein Verhalten absolut ok. Die Behörde begreift, selbst nach Rücksprache, ihre eigene Verordnung nicht. Aussteigekarte liegt ihr vor. Nun gehts in den Widerspruch und eventuell zum Amtsgericht.

Hätte ich damals die Aussteigekarte weggeworfen hätte ich jetzt nicht dieses Theater.
Um welches Bundesland handelt es sich? Eingereist bist du in FRA und dann weitergereist oder?
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Saarland. Eingereist FRA, dann zum Heimatort und Quarantäne.

Die Kuh ist jetzt vom Eis, die Vorgesetze der Vorgesetzen des Sachbearbeiters hat jetzt die eigene Verordnung verstanden und den Bußgeldbescheid zurückgenommen. Es brauchte dazu aber den telefonischen Einsatz eines RA. Möchte nicht wissen wieviele hier abgezockt wurden und sich nicht gewehrt haben.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.438
983
Es brauchte dazu aber den telefonischen Einsatz eines RA. Möchte nicht wissen wieviele hier abgezockt wurden und sich nicht gewehrt haben.

Zumal der Rechtsanwalt vermutlich mehr als 128,50€ kassiert hat, sein Einsatz also wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Oder kann man die Kosten in so einem Fall der Behörde aufdrücken?
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Folgendes: Einreise aus Luxemburg über BY nach BW (Ausgangs- und Endpunkt). Aufenthalt in Lux unter 24h. Wie handelt man? Digitale Einreiseanmeldung des Bundes, da normales Risikogebiet. Bestünde Testpflicht in BW?
Merci!
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
882
89
BSL
Die Einreise aus Luxemburg ist von der so genannten 24h Regelung gedeckt (§ 2, Abs. 1 Satz 3 Corona-Einreiseverordnung (Bundesrecht)):
(1) § 1 gilt vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 nicht für Personen, die
3. sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ...

Damit entfällt die digitale Einreiseanmeldung.

Die Testpflicht ist auch in der Corona-Einreiseverordnung (Bundesrecht) geregelt. Diese entfällt bei deinem Aufenthalt auch (§ 4, Abs. 1 Satz 1 Corona-Einreiseverordnung (Bundesrecht)):
(1) Von § 3 Absatz 1 nicht erfasst sind:
1. Personen, für die eine Ausnahme von der Anmeldepflicht nach § 2 Absatz 1 gilt, ...

Damit entfällt auch die Testpflicht.
 
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EddLegll

Neues Mitglied
15.07.2020
23
6
Ich hab eine Frage bezüglich des "Freitestens" (in diesem Fall NRW) nach einreise aus nem "Virusvarianten-Gebiet"

Kann mir jemand sagen wie der folgende Abschnitt aus der Verordnung interpretiert wird? Z.b. bei Einreise heute am Donnerstag, heisst das dass ich am Montag morgen schon einen (Schnell-)Test im Testzentrum machen kann? Oder erst am Dienstag?

Aus der Verordnung:
"[...] endet vorzeitig frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn die Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion [...]".

Und muss ich das Zeugnis dann noch ans "Kreiswehrersatzamt" faxen?

Vielen Dank im Vorraus!
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.956
6.635
Unsere Elite hat sich eine neue Fassung ausgedacht: :rolleyes:

Eine Verkürzung der Absonderungsdauer nach § 1 Absatz Satz 1 [damit sind Mutationsgebiete gemeint, Anm. von mir] – insbesondere durch negative Testungen – findet nicht statt.

Noch eine andere Frage:

Wenn ich unter 24 Stunden in einem normalen Risikogebiet war, entfällt ja nach Bundes-VO die Anmelde- und Testpflicht. Entfällt damit auch die an einen Test gekoppelte Quarantänepflicht der Landes-VO NRW? Er wäre zwar ohnehin mit der eingeforderten Frist vorhanden, allerdings würde von meiner Einreise ja ohnehin niemand erfahren (da keine Anmeldepflicht) und falls umgehbar, spart man sich den Kontakt mit dem Amtsschimmel doch gerne. Wir sollen doch auf Kontakte verzichten :p
 
Zuletzt bearbeitet:

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
660
434
....

Kann mir jemand sagen wie der folgende Abschnitt aus der Verordnung interpretiert wird? Z.b. bei Einreise heute am Donnerstag, heisst das dass ich am Montag morgen schon einen (Schnell-)Test im Testzentrum machen kann? Oder erst am Dienstag?

Aus der Verordnung:
"[...] endet vorzeitig frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn die Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion [...]".

Der Tag der Einreise zählt als 0. In Deinem Fall wäre der fünfte Tag dann der Dienstag.

Und muss ich das Zeugnis dann noch ans "Kreiswehrersatzamt" faxen? ....

Das Testergebnis/Zeugnis behälst Du auf Nachfrage für Dich.
 
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Zorro

Aktives Mitglied
14.05.2009
172
25
MLA
BER heute morgen aus Madrid. BuPo am Finger: Haben Sie die Einreiseanmeldung ausgefüllt? Nein, Ausnahmeregelung. Ok, danke.
 

EddLegll

Neues Mitglied
15.07.2020
23
6
Nur das es ihm nix nutzt, da NRW das Freitesten bei Rückkehr aus Mutationsgebiet abgeschafft hat, es gelten die vollen 14 Tage...

Tatsächlich? Das ist traurig... Und ich dachte ich wäre einigermaßen OK informiert.

Ohne eine Grundsatzdiskussion starten zu wollen - Das hier bestätigt leider mal wieder das die ehrlichen die Dummen sind - Ich wollte alles richtig machen und den Test für entweder Montag oder Dienstag buchen - jetzt muss ich zuhause bleiben...
 

Reisemeister

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
360
44
DUS/WAS
Tatsächlich? Das ist traurig... Und ich dachte ich wäre einigermaßen OK informiert.

Ohne eine Grundsatzdiskussion starten zu wollen - Das hier bestätigt leider mal wieder das die ehrlichen die Dummen sind - Ich wollte alles richtig machen und den Test für entweder Montag oder Dienstag buchen - jetzt muss ich zuhause bleiben...

Seit 08.03.

Unbenannt.JPG

Warte erstmal ab, was das RKI morgen mal wieder bastelt. Vielleicht wird Dein Zielland ja runtergestuft, aber eher unwahrscheinlich
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.956
6.635
Warte erstmal ab, was das RKI morgen mal wieder bastelt. Vielleicht wird Dein Zielland ja runtergestuft, aber eher unwahrscheinlich

Aus Mutationsgebieten wurde noch nichts herabgestuft, bisher ist das eine Sackgasse. Vielleicht ist das auch so angelegt und Herunterstufungen von Mutationsgebieten sind generell nicht vorgesehen. Wundern würde es mich nicht.
 
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EddLegll

Neues Mitglied
15.07.2020
23
6
Darf man denn aus Deutschland (bzw. NRW) während der 14 Tage wieder ausreisen? Das wurde hier im "Mutationsgebiet meiner Wahl" ziemlich schnell ausdrücklich erlaubt. Nicht das das bei der Ausreise am Flughafen (nach 12 Tagen...) dann noch Theater gibt :rolleyes:
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Quarantäne-Anordnung über 19 Tage als teilweise unverhältnismäßig beurteilt, da sich auch bei Mutanten-Verdacht nach den Ausführungen des RKI keine Notwendigkeit für mehr als 14 Tage ohne Freitest-Möglichkeit ergebe:

Der fünfjährige Antragsteller begehrte gemeinsam mit seinen Eltern die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine Verfügung, mit der der Antragsgegner - ein Landkreis - unter anderem die Absonderung in häusliche Quarantäne für einen Zeitraum von 19 Tagen anordnet hat. Die häusliche Quarantäne sollte insgesamt 21 Tage nach dem Kontakt zum Quellfall enden.

Die 15. Kammer hat dem Eilantrag teilweise entsprochen: Die Dauer der Anordnung der Absonderung sei unverhältnismäßig, soweit diese über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen angeordnet worden sei. Nach der aktuellen Bewertung des Robert-Koch-Instituts seien Kontaktpersonen der Kategorie 1 für 14 Tage - gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zum Quellfall - abzusondern. Es könne offenbleiben, ob der Quellfall mit einer SARS-CoV-2-Variante infiziert worden sei, denn aus den veröffentlichten Informationen des Robert-Koch-Instituts ergebe sich auch in einem solchen Fall kein Erfordernis für eine Verlängerung der zweiwöchigen Dauer der Absonderung. Das Robert-Koch-Institut erachte lediglich in Reaktion auf die Zunahme der SARS-CoV-2-Varianten die Möglichkeit einer Verkürzung der häuslichen Absonderung durch einen negativen SARS-CoV-2-Test als derzeit nicht möglich. Die Ergebnisse neuerer Studien beträfen nach Auffassung der beschließenden Kammer nicht die hier maßgebliche Frage der Dauer der Absonderung von Kontaktpersonen und hätten schließlich auch nicht zu einer Änderung der Bewertung des Robert-Koch-Instituts geführt.

Soweit die Antragsteller darüber hinaus beantragt haben durch eine „Freitestung“ vor Ablauf der 14 Tage aus der Quarantäne entlassen zu werden, hat die Kammer den Antrag abgelehnt. Insoweit sei die behördliche Anordnung rechtmäßig.
Quelle: https://www.verwaltungsgericht-hann...n-quarantane-hat-teilweise-erfolg-198340.html
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
882
89
BSL
Ich hab eine Frage bezüglich des "Freitestens" (in diesem Fall NRW) nach einreise aus nem "Virusvarianten-Gebiet"

Kann mir jemand sagen wie der folgende Abschnitt aus der Verordnung interpretiert wird? Z.b. bei Einreise heute am Donnerstag, heisst das dass ich am Montag morgen schon einen (Schnell-)Test im Testzentrum machen kann? Oder erst am Dienstag?

Aus der Verordnung:
"[...] endet vorzeitig frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn die Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion [...]".

Und muss ich das Zeugnis dann noch ans "Kreiswehrersatzamt" faxen?

Vielen Dank im Vorraus!

Das ärztliche Zeugnis muss du nur nach Aufforderung schicken.

Noch eine andere Frage:

Wenn ich unter 24 Stunden in einem normalen Risikogebiet war, entfällt ja nach Bundes-VO die Anmelde- und Testpflicht. Entfällt damit auch die an einen Test gekoppelte Quarantänepflicht der Landes-VO NRW? Er wäre zwar ohnehin mit der eingeforderten Frist vorhanden, allerdings würde von meiner Einreise ja ohnehin niemand erfahren (da keine Anmeldepflicht) und falls umgehbar, spart man sich den Kontakt mit dem Amtsschimmel doch gerne. Wir sollen doch auf Kontakte verzichten :p

Den Kontakt mit dem Amtsschimmel kannst du dir sparen, da gem. Corona-Einreiseverordnung (Bundesrecht) die 24h-Regelung gilt. Meines Erachtens ist es dann so, dass die Bundesverordnung bei diesem Punkt (Anmeldepflicht und Testpflicht) die Landesverordnung bricht, weil Bundesrecht bricht Landesrecht.

Die Quarantänepflicht entfällt meines Erachtens, weil sie davon nichts mitbekommen und die Testpflicht ja zur Befreiung dient, diese aber dann nicht erforderlich ist.

Das ist in meinem Bundesland BW auch so. Der Manfred Lucha hatte auch eigenständig erlassen, dass die 24h-Regelung eingeschränkt wird.
Nur wird diese in der Praxis nicht vollzogen, da Bundesrecht Landesrecht bricht.
 

TheHeavencraft

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
364
747
MUC
Ich fliege nächste Woche von MUC nach DXB und bleibe dort 8 Tage.
Danach fliege ich über ZRH zurück.
Ich würde gerne nach meinem Aufenthalt in Dubai die Familie in NRW besuchen.
Sofern ich direkt von ZRH nach DUS fliege müsste ich mich doch von der Quarantäne freitesten können?
Zudem sieht mein Plan so aus, dass ich dann sechs Tage in NRW bleibe, dort am fünften Tag einen PCR Test mache und somit auch in Bayern eine Quarantäne vermeide.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig und lässt sich das überhaupt so in der Einreiseanmeldung abbilden?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.732
1.912
Die Einreiseanmeldung intressiert sich nicht für eventuelle weiterreisen innerhalb Deutschlands. Du gibtst da den Ort deiner Abreise an, den Ort deiner Ankunft und deinen Wohnort an.
 
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Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Aus der EQV des Staates Bayern:

"Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet im Sinne des § 2 Nr. 17 des Infektionsschutzgesetzes eingestuften Gebiet (Risikogebiet) aufgehalten haben"

Es steht nicht geschrieben, woher (Ausland oder Inland) die Einreise IN DEN STAAT BAYERN erfolgt. Ergo macht es keinen Unterschied.

Wenn man sich aber INNERHALB VON 10 TAGEN vor der Einreise nach Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten hat ist man quarantänepflichtig.

Du kannst den Besuch bei der Familie weglassen denn Du musst in Bayern eh in Quarantäne.
Ob sie es merken wenn Du den Umweg über NRW machst weiß ich nicht, illegal ist es in jedem Fall.
Sollten sie es merken würde ich von einem saftigen OWI-Bußgeld ausgehen (geht bis 25.000 Euro).
 
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