Kontogebühren WEG-Konto

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airjr

Aktives Mitglied
24.12.2020
195
7
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Hallo liebe Mitmenschen.

Kurze Frage, vielleicht ist ja jemand hier, der sich mit Konten zu Eigentümergemeinschaften auskennt.

Ist es gesetzlich geregelt, wie die Kosten von Kontoführung durch einen Hausverwalter abgerechnet werden müssen?

Also entweder nach Parteienanzahl oder anteilig nach der Größe der Wohnung?

Danke!
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.588
9.047
LEJ
Bei uns werden Bankgebühren und Verwalterkosten je Wohneinheit abgerechnet - also nicht über dem Miteigentumsanteil.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Hallo liebe Mitmenschen.

Kurze Frage, vielleicht ist ja jemand hier, der sich mit Konten zu Eigentümergemeinschaften auskennt.

Ist es gesetzlich geregelt, wie die Kosten von Kontoführung durch einen Hausverwalter abgerechnet werden müssen?

Also entweder nach Parteienanzahl oder anteilig nach der Größe der Wohnung?

Danke!

Ohne einen zugehörigen Paragrafen zu können macht rein sachlogisch ja nur die Abrechnung nach Anzahl der Parteien Sinn. Die Größe der Wohnung ist nur bei verbrauchsabhängigen Kosten sinnvoll. Dazu gehören Kontoführungsgebühren eher weniger.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.823
4.657
Möglich ist nach Vereinbarung der Eigentümer (im Zweifel in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung) alles. Und sinnvoll ist das eine so wie das andere. Wenn in der Gemeinschaftsordnung kein spezieller Schlüssel für Kosten steht, dann gilt der allgemein dort angeordnete.
 
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airjr

Aktives Mitglied
24.12.2020
195
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Ohne einen zugehörigen Paragrafen zu können macht rein sachlogisch ja nur die Abrechnung nach Anzahl der Parteien Sinn. Die Größe der Wohnung ist nur bei verbrauchsabhängigen Kosten sinnvoll. Dazu gehören Kontoführungsgebühren eher weniger.
Wäre für mich auch die logische Variante gewesen, wurde aber nicht angewandt.

Der Unterschied ist in meinem Fall jetzt nicht die Welt aber logisch ist das für mich halt nicht.

Fernab davon sind die Kontoführungsgebühren, meiner Meinung nach, eh viel zu hoch.

Hat jemand Erfahrungen mit der Kostenhöhe von WEG-Konten?
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
864
48
Nordeifel
Wäre für mich auch die logische Variante gewesen, wurde aber nicht angewandt.

Der Unterschied ist in meinem Fall jetzt nicht die Welt aber logisch ist das für mich halt nicht.

Fernab davon sind die Kontoführungsgebühren, meiner Meinung nach, eh viel zu hoch.

Hat jemand Erfahrungen mit der Kostenhöhe von WEG-Konten?

Maßgeblich für die Aufteilung ist die Teilungserklärung bzw. GO. Wenn’s nicht gefällt abändern per Beschluss, dürfte aber schwer sein, da dann andere Eigentümer mehr zahlen sollen....

Als WEG ist man bei den Banken derzeit nicht gerne gesehen; die hohen Rücklagekonten verursachen bankseitig einiges an Kosten.....

Bist du ‚neuer Eigentümer‘?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Ich bin im Beirat einer recht großen WEG.

Abrechnung Kontogebühren nach Wohneinheit wie fast alles außer Verbrauchskosten nach Zähler.
 

airjr

Aktives Mitglied
24.12.2020
195
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Änderungen werden schwierig. Werde ich mich wohl mit abfinden müssen. Mein Anteil ist jetzt nicht der Rede wert, gewundert hat mich das trotzdem.
Ein Versuch, dem Verwalter eine andere Bank vorzuschlagen, ist fehlgeschlagen. Ist ja auch nicht sein Geld. WEG-Konto ist bei der örtlichen Sparkasse. Empfinde die Gebühren als hoch, habe aber auch bei einem solchen Konto keine Erfahrungen.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Gedächtnis ist gut, Kontrolle ist besser: Kommando zurück.

Es richtet sich bei uns nach dem Grundanteil.

Da ist es tatsächlich so, dass es eher nach Größe der Wohnung geht. Ein Flur: 1x1 zu, 1x2 Zi, 2x3-3,5 Zimmer.
513, 488, 365, 288 /100.000 sind die Anteile. Es stehen mehrere unterschiedlich hohe Häuser hintereinander.
 

airjr

Aktives Mitglied
24.12.2020
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Danke für eure Antworten!
Ob Berechnung nach Eigentümeranzahl oder nach Größe der Einheiten, es macht bei mir jetzt keinen großen Unterschied. Hat mich einfach nur gewundert.
So wie ich den Verwalter bisher kennengelernt habe, ist er gegenüber Neuerungen bzw. Ideen nicht derart aufgeschlossen und auch die Eigentümer leben eher nach dem Motto: Das sind doch nur kleine Beträge und alles bleibt so, wie es ist.
Natürlich muss man nicht versuchen, jeden Cent einzusparen.
Aber selbst beim Hausstrom ist man noch beim teuersten Anbieter.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.249
943
Üblich sind hier Klauseln etwa folgenden Wortlauts:
"Die Betriebskosten des Grundstücks und Gebäudes tragen die Wohnungseigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile, es sei denn, es handelt sich um verbrauchs- oder nutzungsabhängige Kosten, die durch Messeinrichtungen oder auf andere Weise einwandfrei getrennt festgestellt oder die ausschließlich bestimmten Nutzern zugeordnet werden können."
Hier wird also die Verteilung nach MEA für sinnvoll gehalten. Aber alles kann die Gemeinschaft ändern.
Wir haben damals die Verwalterplattform der DKB genutzt. Dort werden passende Tools für einen Verwalter angeboten, alles kostenlos.
 

airjr

Aktives Mitglied
24.12.2020
195
7
Die DKB habe ich mir interessehalber auch vorhin mal angeschaut.
Aber Veränderungen sind nicht erwünscht, also wird wahrscheinlich alles so bleiben. Leider!
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Aber selbst beim Hausstrom ist man noch beim teuersten Anbieter.
Die Unterschiede beim Strom sind ja jetzt nicht so dramatisch, wieviel Hausstrom (denke mal das wird die Treppenhausbeleuchtung und vielleicht noch ein zwei Lampen draußen sein) verbraucht denn eurer Häuschen?
Geteilt durch wieviel Parteien?
 

airjr

Aktives Mitglied
24.12.2020
195
7
Liegen bei knapp 4300 kWh. Licht, Aufzug und Pumpe der Fernwärmeheizung. Sind 12 Parteien. Errechneter Unterschied zwischen alten und potentiellen neuen Anbieter liegt bei 200€ pro Jahr.
Auf das Jahr gerechnet und durch die Eigentümer geteilt ist der Unterschied nicht so groß.
Aber ich mag diese Einstellung einfach nicht, dass man nicht mal versucht, was zu ändern.
 
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namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
864
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Nordeifel
Liegen bei knapp 4300 kWh. Licht, Aufzug und Pumpe der Fernwärmeheizung. Sind 12 Parteien. Errechneter Unterschied zwischen alten und potentiellen neuen Anbieter liegt bei 200€ pro Jahr.
Auf das Jahr gerechnet und durch die Eigentümer geteilt ist der Unterschied nicht so groß.
Aber ich mag diese Einstellung einfach nicht, dass man nicht mal versucht, was zu ändern.

Bei Fernwärme ist meist nicht die Pumpe der Kostentreiber ....

Bei den (Strom-) Versorgern ist das erste Jahr meist günstig und steigt dann nach einem Jahr stattlich an, so dass wieder ein Wechsel nötig wird. Da lohnt sich das nur, wenn man den Verwalter nicht hierfür honorieren muss.....

Generell kannst du das natürlich für die nächste ETV zur Abstimmung stellen....
 

Franker

Erfahrenes Mitglied
22.01.2016
299
1.156
Liegen bei knapp 4300 kWh. Licht, Aufzug und Pumpe der Fernwärmeheizung. Sind 12 Parteien. Errechneter Unterschied zwischen alten und potentiellen neuen Anbieter liegt bei 200€ pro Jahr.
Auf das Jahr gerechnet und durch die Eigentümer geteilt ist der Unterschied nicht so groß.
Aber ich mag diese Einstellung einfach nicht, dass man nicht mal versucht, was zu ändern.

Ich bin deiner Meinung, sinnlos Geld verbrennen macht keinen Sinn und sollte bei allen Eigentümern nicht von Interesse sein. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass eine simple Vertragsänderung wenig Erfolg hat, jedoch eine Änderung zu einem Öko Stromanbieter durchaus auf Interesse trifft. Das mag dann weniger Ersparnis geben, aber die Leute werden bei Öko gerade durchaus gesprächsbereit.
Kommt natürlich etwas auf das Haus und die Lage an. Hier im Süden Deutschlands kann es gerade nicht grün genug sein [emoji28]
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.249
943
Aber ich mag diese Einstellung einfach nicht, dass man nicht mal versucht, was zu ändern.
Die Verwalter wollen es so einfach wie möglich haben und gehen mit allen ihren Verwaltungsobjekten meist zum lokalen Anbieter, haben dort dann aber Gruppentarife. Ebenso beim Konto.
Günstiger wird es dadurch, aber nicht günstiger, als wenn man selbst Hand anlegen würde.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.823
4.657
Die Verwalter wollen es so einfach wie möglich haben und gehen mit allen ihren Verwaltungsobjekten meist zum lokalen Anbieter, haben dort dann aber Gruppentarife.

Da haben sie auch völlig recht. Denn solche Recherchen und das Handling davon gehört nicht zum normal vergüteten Berufsbild eines WEG Verwalters, sondern ist Facility Management. Ich finde es teilweise bemerkenswert, was Miteigentümer in einer z.B. 6 Mann WEG, wo der Verwalter 120 EUR im Monat bekommt, alles erwarten.
 
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airjr

Aktives Mitglied
24.12.2020
195
7
Bei Fernwärme ist meist nicht die Pumpe der Kostentreiber ....

Bei den (Strom-) Versorgern ist das erste Jahr meist günstig und steigt dann nach einem Jahr stattlich an, so dass wieder ein Wechsel nötig wird. Da lohnt sich das nur, wenn man den Verwalter nicht hierfür honorieren muss.....

Generell kannst du das natürlich für die nächste ETV zur Abstimmung stellen....
Ich habe einfach mal einen stinknormalen Vergleichsrechner bemüht. Selbst ein Stromvertrag ohne Boni, beim Anbieter der Nachbarstadt, kann Geld gespart werden.

Ökostrom aus Wasserkraft aus Norwegen. Das sollte doch ziehen.;)
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
864
48
Nordeifel
Ich habe einfach mal einen stinknormalen Vergleichsrechner bemüht. Selbst ein Stromvertrag ohne Boni, beim Anbieter der Nachbarstadt, kann Geld gespart werden.

Ökostrom aus Wasserkraft aus Norwegen. Das sollte doch ziehen.;)

Ok, nochmal:
Für dich ist das Freizeit, beim Verwalter Arbeitszeit, die entsprechend zu entlohnen ist. Bei 80-120 € /h + MwSt. kannst du dir das ausrechnen wann sich was lohnt und was es kostet, wenn der Versorger nach einem Jahr die Preisschraube anzieht.