Wer die Kapelle bestellt, muss auch die Musik bezahlen. Und das ist nun mal der testgeile StaatOb man es moralisch vertreten kann, sich vom Steuerzahler mehr als 1x wöchentlich testen zu lassen, muss jeder selbst wissen.
Ich kenne einige Leute, die sich testen lassen, wenn sie zu Verwandten fahren. Und das dann gerne auch mehrmals pro Woche - obwohl hier keine Vorgabe vom "testgeilen Staat" existiert.Wer die Kapelle bestellt, muss auch die Musik bezahlen. Und das ist nun mal der testgeile Staat
Wie kommst du darauf, dass die Passnummer zwingend erforderlich ist?Ergänzend bleibt noch zu sagen: Es muß die Personalausweisnummer oder die Passnummer natürlich drauf vermerkt sein sowie die Uhrzeit der Probeentnahme. Sonst wird er nicht akzeptiert.
stimmt. bei LH steht nur folgendes:Wie kommst du darauf, dass die Passnummer zwingend erforderlich ist?
In der Einreiseverordnung steht nur dass der Nachweis auf die Person ausgestellt sein muss und welche Sprachen akzeptiert werden.
Und angeblich sind es 1 Mrd. alleine für den Mai.Der Staat sind weder Spahn noch Ludwig XIV. Der Staat sind wir alle.
Für Spanien und andere Länder ist das erforderlich. Für D natürlich nicht.Wie kommst du darauf, dass die Passnummer zwingend erforderlich ist?
In der Einreiseverordnung steht nur dass der Nachweis auf die Person ausgestellt sein muss und welche Sprachen akzeptiert werden.
Aber genau dafür sind die kostenlosen Tests doch auch? Nur die meisten nutzen sie lediglich, wenn sie müssen: für Eintritte irgendwo. Jemandem vorzuwerfen, „für Verwandschaft“ zu nutzen, sei verwerflich? Ich finde das verantwortlich.Ich kenne einige Leute, die sich testen lassen, wenn sie zu Verwandten fahren. Und das dann gerne auch mehrmals pro Woche - obwohl hier keine Vorgabe vom "testgeilen Staat" existiert.
Dem Spahn und Co. ist das in Wirklichkeit doch egal, irgendeiner von denen oder deren +1 oder sonstigen Bekannten macht sich da doch auch wieder kräftig die Taschen mit voll.Aber genau dafür sind die kostenlosen Tests doch auch? Nur die meisten nutzen sie lediglich, wenn sie müssen: für Eintritte irgendwo. Jemandem vorzuwerfen, „für Verwandschaft“ zu nutzen, sei verwerflich? Ich finde das verantwortlich.
Natürlich verurteile ich diese Betrügereien der Anbieter, aber: wen wundert das denn, wenn man nichts dokumentieren muss? So dämlich können doch nur Politiker sein.
28.5 Bürgertest Antigen 15.00
Luxemburg am 29.5 Einreise Bahn 12.00 gar kein Check
Luxemburg Ausreise 30.5 Ausreise Bahn 10.00 / Einreiseanmeldung mit Hochladen Originaltest und unter 24h Angabe -> kein Check, kein Rückruf Gesundheitsamt
Ja wollte mir da sicher sein. Hatte aber wegen <24h auch keine SmS gekriegt, bei Polen heute schon bei Rückkunft, d.h über Handy könnten sies schon rauskriegenKann ich bestätigen, dass an der Grenze D/LUX in der Bahn nicht kontrolliert wird. Hätte mir somit auch die Einreiseanmeldung und das folgende Prozedere sparen können, habe ich aber nicht getan.
Das Konzept der Impfung ist aber nicht die Covid Erkrankungen zu 100% zu verhindern, das war bei anderen Impfstoffen genauso, sondern die schwere Verläufe und insbesondere die Todesfälle zu verhindern.Auch Geimpfte können an Corona erkranken und das Virus weitergeben. Im Unternehmen hatten wir solch einen Fall, ein Mitarbeiter ist trotz 2 Dosen Biontech leicht an Covid erkrankt und hat seine ebenfalls geimpften (symptomfreien) Eltern angesteckt. Das ist selten, es kann allerdings passieren. Die Frage ist, welches Restrisiko eine Gesellschaft eingehen will, beziehungsweise welche Einschränkungen sie in Kauf nimmt um das Restrisiko zu minimieren. Manche schießen hier offensichtlich übers Ziel hinaus. Wobei restriktive Maßnahmen für eine Insel wie Island noch weit mehr Sinn ergeben als für ein Binnenland wie Deutschland, wo täglich hunderttausende Menschen unkontrolliert die Grenze passieren.
z.B. das Gesundheitsamt München erkennt auch die Kopie des gelben Impfausweises an.…Oder akzeptiert das Gesundheitsamt den Scan der Vorderseite als Teil 1 und die Innenseite mit den Impfung als Teil 2 bzw. beides in einem Bild zusammen gefügt?
Ich sehe diese Upload-Load Funktion nicht.... Kann mir jemand helfen? DankeDie Quarantäne kann durch Übermittlung eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises an die zuständige Behörde beendet werden. Bitte nutzen Sie hierfür die Upload-Funktion am Ende der Digitalen Einreiseanmeldung.
Die Uploadmöglichkeit erscheint es nach dem Absenden der Einreisemeldung und der Möglichkeit zum Download der PDF BestätigungIch sehe diese Upload-Load Funktion nicht.... Kann mir jemand helfen? Danke
Brauchst du alles nicht.ich fliege Ende September mit LX über Sao Paulo in ein Nicht-Risikogebiet und über GRU auch wieder zurück (keine Einreise, nur Tranist, aber getrennte Tickets).
Da ich nicht in GRU Einreise, sollte ich als geimpfte Person in Deutschland doch von der Quarantäne verschont bleiben oder? Kann man das bei der Einreiseanmeldung so angeben bzw benötige ich die überhaupt wenn ich aus einem Nicht-Risikogebiet über GRU zurückfliege? Unterliege ich hier auch der Testnachweispflicht als Geimpfter beim Boarding in GRU mit LX?
Ich habe bereits das AA und auch das BMG angeschrieben, aber seit Wochen keine Antwort...
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? Vor allem gehts mir um die Vermeidung der 14 Tage Quarantäne und ob ich eben den Test beim Boarding benötige.
- § 4 Absonderungspflicht (Quarantäne) brauchst du auch nicht.(1) Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, sind
verpflichtet, vor der Einreise der zuständigen Behörde folgende Angaben durch Nutzung
des Einreiseportals mitzuteilen (digitale Einreiseanmeldung) [...]
- § 5 Nachweispflicht erfüllst du, indem du deinen Impfausweis zeigst(1) Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt
der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich
unverzüglich nach der Einreise auf eigene Kosten für einen Zeitraum nach Absatz 2 abzusondern.
Paragraphen beziehen sich auf die Corona-Einreiseverordnung (Bundesrecht).(1) Über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis
müssen Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in folgenden Fällen verfügen:
[...]
3. wenn sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers in die Bundesrepublik Deutschland
auf dem Luftweg einreisen.
Das ist am besten. Man muss sich nicht selbst belasten (§ 55 StPO).ich bleibe bei meiner Meinung: am besten die Behörden wo immer möglich NICHT informieren!
Sie sollten keinen Test verlangen, weil er nicht erforderlich ist bei geimpften Personen und das Einreiseformular brauchst du auch nicht:okay. Aber verlangt die Swiss beim Boarding in GRU einen Test bei geimpften Personen, die in ZRH nicht einreisen sondern weiterfliegen? hat da jmd. aktuelle Erfahrungen?
Ansonsten geht auch das:Gilt ab dem 31.5.21: Sie können nachweisen, dass Sie gegen Covid-19 vollständig geimpft sind. Ihre Impfung muss den nötigen Anforderungen entsprechen. Diese Ausnahme gilt während 6 Monaten und zählt ab dem Moment, in dem Sie vollständig geimpft sind.
Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/hom...en-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.htmlDiese Ausnahmen gelten für Einreisende aus allen Staaten:
[...]
Sie kommen nur zur Durchreise in die Schweiz und verlassen den Flughafen nicht.