Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
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Hinzu kommt auch, dass die neue (seit 13.05. gültige) CoronaEinreiseV auch handwerklich miserabel gemacht ist, im Vergleich zu ihren Vorgänger-Versionen. So sind die Begriffsbestimmungen in §2 teilweise unklar sowie unvollständig, die Passage mit den verschiedenen Testarten bzw. -vorgaben schwammig und unklar formuliert, sowie die Regelungen für die Ausnahmen teils uneindeutig bis widersprüchlich.

Man liest den Gesetzestext wieder und wieder und bekommt bei der Suche nach Regelungen für bestimmte praxisnahe Konstellationen nach 30 Minuten Grübeln lediglich Migräne davon, ohne erkennen zu können, was denn nun eigentlich gilt.

Wenn man die Vorgänger-Version mit der aktuellen, neuen Fassung vergleicht, dann bekommt man den Eindruck, an der erstgenannten hätten noch Juristen zumindest im Bemühen um Verständlichkeit und Klarheit gearbeitet, während die neue Fassung von Praktikanten des Bundesgesundheitsministerium hastig zusammengestümpert wurden.
 

travelwithsophie

Erfahrenes Mitglied
25.07.2019
513
185
FRA, NRT, TPE.
Hallo, ich bin heute aus der Türkei eingereist. Die Bundespolizei hat die Einreiseanmeldung in Papierform eingesammelt und gesagt die schicken das ans Gesundheitsmat. Muss ich nun noch etwas machen oder mich irgendwo melden?
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
325
382
Hab ich die Corona-EinreiseV richtig gelesen? Für Geimpfte (und Genesene und Getestete) gilt nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten eine 10-tägige Quarantäne mit frühester Testung 5 Tage nach Einreise?
Nicht richtig gelesen.
Hochinzidenzgebiete für Genesene und Geimpfte: Ende der Quarantäne nach Übermittlung des Nachweises an die zuständige Stelle.
Hochinzidenzgebiete für Getestete: Ende der Quarantäne frühestens 5 Tage nach Einreise bzw. Erhalt und Übermittlung des 2. negativen Tests, der frühestens 5 Tage nach Einreise gemacht werden darf.

PS: Ich musste es auch mehrmals lesen.
 
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cVxAA

Erfahrenes Mitglied
29.09.2012
820
49
FRA
Warum steht dann auf Einreiseanmeldung.de immer noch das der Test 48h vorher genommen sein muss. Wieder sehr verwirrend
Wurde wahrscheinlich noch nicht angepasst.

"Bitte beachten Sie: am 13. Mai 2021 ist die neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Die Inhalte auf dieser Seite werden derzeit überarbeitet, die Einreiseanmeldung ist aber weiterhin verfügbar. "
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.736
1.776
Frankfurt am Main und Köln
Auch ist nirgends richtig ersichtlich was bei Transit über eine Airport im Hochinzidenzgebiet zählt. Da NRW bündige eigene Einreiseverordnung aufgelöst hat ist das nun wieder relevant. Wenn ich von Dubai über Katar heimfliege und Katar weiter Hochinzidenzgebiet ist. Was gilt dann? Ich bin ja weniger als 24h im Transitbereich des Hochinzidenzgebietes aber es gilt wiederum auch nicht als Grenzverkehr. Weiß jemand wo ich dazu was finde?
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Auch ist nirgends richtig ersichtlich was bei Transit über eine Airport im Hochinzidenzgebiet zählt. Da NRW bündige eigene Einreiseverordnung aufgelöst hat ist das nun wieder relevant. Wenn ich von Dubai über Katar heimfliege und Katar weiter Hochinzidenzgebiet ist. Was gilt dann? Ich bin ja weniger als 24h im Transitbereich des Hochinzidenzgebietes aber es gilt wiederum auch nicht als Grenzverkehr. Weiß jemand wo ich dazu was finde?
Dein Fall fällt m. E. unter § 6, Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 Corona-Einreiseverordnung, auch wenn dort nur "Risikogebiet" genannt wurde.
Die Ausnahmen können nicht angewendet werden, wenn es die exotischere Variante "Virus Varianten Gebiet" ist.
Die exotische Variante "Hochinzidenzgebiet" ist oft unberücksichtigt geblieben in der neuen Corona-Einreiseverordnung.

D.h.

- Corona-Test (PCR oder Antigen) ist Pflicht und ergibt sich aus § 5, Abs. 1 Nr. 3 Corona-Einreiseverordnung
- Keine Anmeldepflicht bei Einreiseanmeldung.de u. keine Quarantänepflicht

Ggf. mal bei Spahn's Ministerium fragen, was er davon hält.
 

Andie007

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
3.845
2.833
New York & DUS
Auch ist nirgends richtig ersichtlich was bei Transit über eine Airport im Hochinzidenzgebiet zählt. Da NRW bündige eigene Einreiseverordnung aufgelöst hat ist das nun wieder relevant. Wenn ich von Dubai über Katar heimfliege und Katar weiter Hochinzidenzgebiet ist. Was gilt dann? Ich bin ja weniger als 24h im Transitbereich des Hochinzidenzgebietes aber es gilt wiederum auch nicht als Grenzverkehr. Weiß jemand wo ich dazu was finde?
Dafür muss man nicht mal so weit... Ich hab jetzt schon keine Ahnung, ob ich mit der Austrian via Wien gen USA fliegen kann. Ist alles nicht hilfreich dargestellt.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.404
1.600
Ich brauche nochmal Nachhilfe mit Graf Zahl.

Ich gehe montagsabends auf die Fähre Göteborg - Kiel.

0. Tag: Dienstag, 9 Uhr: Ankunft in in Deutschland
1. Tag: Mittwoch
2. Tag: Donnerstag
3. Tag: Freitag
4. Tag: Samstag
5. Tag: Sonntag, Freitestung sofort morgens 9 Uhr möglich?


Passt meine zählweise? Oder gilt gar der Dienstag schon als Tag 1?
 

Silver

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
384
8
Kurze Frage...die Inzidenz für Österreich ist heute auf 57 gesunken und man kann davon ausgehen, das die 50er Grenze in Kürze erreicht wird.
Wie schnell oder langsam reagiert das RKI auf solche Zahlen und stuft Österreich als Nichtrisikogebiet ein.
Gibt es da Erfahrungswerte oder ein Verfahren, wie dies geregelt ist?
 

Accent

Aktives Mitglied
19.07.2011
110
25
MUC
Ich habe gelesen, dass geimpfte nun keine Test mehr für den Rückflug benötigen. Ob Aeroflot das durchgehen lässt, wenn ich in Moskau den Impfpass beim Check In vorlege? Hat hier jemand schon ähnliches probiert? Wenn hier die 14 Tage seit letzer Impfung wichtig sind, bin ich mal gespannt, ob die den auf Deutsch hingeschluderten Monat entziffern können.

Bei der Einreiseanmeldung dann die Seite mit der Impfung und zusätzlich die Vorderseite scannen und hochladen?
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.227
747
Das heißt für alle NRWler (ohne Impfung) die morgen aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, heißt es dann anders als ursprünglich geplant; "gehe ins Gefängnis, gehe sofort dorthin und ziehe keine 200€ ein" oder wie darf man sich das vorstellen?
Allerdings stehen in §6(2) Nr. 1 noch allerlei Ausnahmen von der Quarantänepflicht für bestimmte Berufe und Einreisegründe. Beispielsweise sind alle Politiker, aber auch Rechtsanwälte ("Tätigkeit unabdingbar ist für die Aufrechterhaltung ... der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege") außen vor. Damit dürfte sich die Regierung der wahrscheinlichsten Kläger entledigt haben.

Ob man aufgrund von "einreisen aufgrund ... des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades" mit einem Elternbesuch nach dem Urlaub sich der Quarantäne entledigen kann?

In der Praxis dürfte es wohl das beste sein statt aus einem Hochinzidenzgebiet aus einem Risikogebiet einzureisen und einen eventuellen vorherigen Aufenthalt anderswo bei der Anmeldung leider vergessen zu haben...

(Hat §6(2) Nr. 2 eigentlich irgendeine Relevanz? Die sind doch nach §4(2) ohnehin von der Quarantäne befreit.)
 
Zuletzt bearbeitet:

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.404
1.600
Ich brauche nochmal Nachhilfe mit Graf Zahl.

Ich gehe montagsabends auf die Fähre Göteborg - Kiel.

0. Tag: Dienstag, 9 Uhr: Ankunft in in Deutschland
1. Tag: Mittwoch
2. Tag: Donnerstag
3. Tag: Freitag
4. Tag: Samstag
5. Tag: Sonntag, Freitestung sofort morgens 9 Uhr möglich?


Passt meine zählweise? Oder gilt gar der Dienstag schon als Tag 1?
Hab Antwort von meinem Gesundheitsamt...


Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet wird die Quarantäne von 10 Tagen aufgehoben, wenn der neg. Test nach dem 5. Tag erfolgt ist. Der Einreisetag gilt als Tag 0.

Freitesten wäre in Ihrem Falle erst am Montag möglich.

Also brutto 6 Tage Quarantäne.
 

travelwithsophie

Erfahrenes Mitglied
25.07.2019
513
185
FRA, NRT, TPE.
Kann man zum freitesten auch einen PoC Test machen?

Auf der Seite vom Bund steht nur:

"Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden."

Aber welcher Test? Weiter oben steht:

"Welche Tests werden anerkannt?
Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt

Antikörper-Tests werden nicht anerkann

Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Teste, die verglichen mit PCR-Tests, eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität erreichen. Die Leistungsparameter von Antigen-Schnelltests werden stets in Bezug zu den Leistungsparametern einer PCR gesetzt und variieren von Hersteller zu Hersteller (siehe Packungsbeilage zum Antigen-Schnelltest
).t..est)."

Im Saarland kann man einen PoC Test für Reiserückkehrer buchen. Wäre der dann ausreichend?:0

 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
325
382
Frage für einen Freund ;)

Einreise aus Mexiko (Hochinzidenzgebiet) = Quarantäne mit Freitestung ab Tag 6.
Man soll sich nach der Einreise unverzüglich und auf direktem Wege in den Hauptwohnsitz o.Ä. begeben.
Die Einreise findet in FRA statt, Hauptwohnsitz in DUS.
Bedingt durch die Anpassung des Flugplanes wäre die nächste Möglichkeit nach DUS zu fliegen nach knapp 7 Std Aufenthalt in FRA mit Ankunft in DUS gegen 22 h.
Gebucht ist nun FRA-MUC-DUS mit Ankunft in DUS um 20 h.

Ist nicht der direkte Weg, aber der unverzügliche (abgesehen vom Zug oder Taxi).

Ich finde es schwierig.

Hinweis: Die ggf. ordnungswidrig handelnde Person ist ein 10-jähriges Kind. Eltern sind vollständig geimpft.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Hinweis: Die ggf. ordnungswidrig handelnde Person ist ein 10-jähriges Kind. Eltern sind vollständig geimpft
Frage an die Juristen: kann ein Kind überhaupt wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden, in wie fern könnten die Eltern belangt werden, wenn sie das Kind nicht in Quarantäne schicken?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.859
11.014
Das OBG ist Gefahrenabwehr, das ist eine andere Baustelle.

Straf- und OWi-rechtlich sind die Eltern Hintermann, also Täter, die Kinder als Tatmittler die Werkzeuge der Eltern.

Ich habe das mal geprüft, als das Betreten von Spielplätzen ordnungswidrig war. Ein schulterzuckendes "Kann ich doch nichts dafür, wenn meine Kinder auf den Spielplatz gehen, sie handeln nicht vorwerfbar" hätte mir leider nichts gebracht :LOL:
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
325
382
Ich war in beidem (sowohl OBG als auch OWiG) richtig mies...
Bleibt die Frage nach der Unverzüglichkeit und dem direkten Weg :(
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
393
57
ACH
§6 Nr. 6 regelt die Ausnahme von der Anmelde- und Absonderungspflicht für Personen, die "sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen".

Wo ist definiert, was unter dem Grenzverkehr genau verstanden wird? Einreise aus allen Ländern, die mit Deutschland eine Grenze haben? Würde eine Einreise aus sagen wir mal Dänemark nach München als Grenzverkehr gelten und aus Südtirol nach München dagegen nicht (weil Italien keine Grenze zu Deutschland hat)?
Ich möchte die Frage gerne nochmals stellen, weil mir immer noch nicht klar ist, was in der neuen Einreiseverordnung unter dem Grenzverkehr genau verstanden wird. Einige Quellen meinen, dass die 24h Ausnahme für den (kleinen) Grenzverkehr ausschliesslich für den Grenzübertritt von/zu grenznahen Gebieten gilt. Diese Quelle aus Voralrberg führt sogar expizit die Landkreise in Bayern und Baden-Württemberg auf, für die die Einreise aus Vorarlberg zum kleinen Grenzverkehr zählt (siehe ganz unten unter "Was zählt zum kleinen Grenzverkehr"): https://www.vol.at/ein-und-ausreise-das-gilt-ab-mittwoch-an-den-grenzen/6993580

Ein Tagesausflug nach München wäre demnach für einen Vorarlberger ohne Test und Anmeldung nicht erlaubt (für die Rückreise braucht er wegen den aktuellen Bestimmungen in Österreich in jedem Fall einen Test, aber das ist ein anderes Thema). Keine Ahnung, ob das wirklich stimmt und in der Praxis wird es wahrscheinlich nicht so eng gesehen, aber die neue Verordnung muss doch irgendwo definieren, was genau zum Grenzverkehr zählt, wenn die 24h Ausnahme explizit nur für den Grenzverkehr gelten soll.