Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
345
400
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Langsam verliere ich den Durchblick. FAZ:

D.h. es gibt jetzt doch eine Quarantäne, wenn man geimpft aus einem Hochrisikogebiet kommt? Aber keine, wenn man geimpft mit einer infizierten Person knutscht? Und was ist mit den Tests, weiterhin nötig oder nicht?

Die Kombination AZ/Biontech, mit der jüngere Menschen jetzt zwangsbeglückt werden, ist in der EU nicht zugelassen. Diese Personen haben also Pech?
Ebenfalls verwirrt. Vor allem, weil die Hochinzidenzgebiete gewürfelt werden.
Ich warte auf die Verordnung und rolle solange mit den Augen.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.148
898
Ebenfalls verwirrt. Vor allem, weil die Hochinzidenzgebiete gewürfelt werden.
Ich warte auf die Verordnung und rolle solange mit den Augen.

Aus dem FAZ Liveticker von der Pressekonferenz:


11:29 JOHANNA CHRISTNER
Erstmalig gebe es nun eine einheitliche Einreise- und Quarantänevorgaben. Diese Verordnung gebe Genesenen und Geimpften andere Regelungen als noch nicht Genesenen und Geimpften: Unter normalen Umständen muss eine vollständig geimpfte Person nicht in Quarantäne. Ausnahme: Virusvarianten-Gebiete, wo ein besonderes Risiko vorliegt.
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
446
428
Aus dem FAZ Liveticker von der Pressekonferenz:


11:29 JOHANNA CHRISTNER
Erstmalig gebe es nun eine einheitliche Einreise- und Quarantänevorgaben. Diese Verordnung gebe Genesenen und Geimpften andere Regelungen als noch nicht Genesenen und Geimpften: Unter normalen Umständen muss eine vollständig geimpfte Person nicht in Quarantäne. Ausnahme: Virusvarianten-Gebiete, wo ein besonderes Risiko vorliegt.
 

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Melissenfee

Neues Mitglied
08.07.2019
8
0
HAM
Hallo zusammen,

ohne die berechtigte Diskussion über die nun geltenden Verordnungen groß unterbrechen zu wollen: ich habe die Hoffnung, dass man mir hier weiterhelfen kann (falls der Thread falsch ist - Verzeihung, ich habe keinen passenderen gefunden).
Ich muss am 21.05. innerdeutsch (HAM - SCN) fliegen und frage mich nun, ob ich mich dafür auch testen lassen muss (gesetzt dem Fall, die Verordnung wird über den 12.05. verlängert). Ja - ich weiß, bei einem innerdeutschen Flug reise ich logischerweise nicht in die Bundesrepublik ein und wenn ich selbst diese ganze Regularienflut richtig verstehe, dann sollte ich keinen Test brauchen. Mich irritiert aber, dass innerdeutsche Flugverbindungen nirgends eine Erwähnung finden (außer auf der Homepage von Lufthansa, die klammern diese explizit von der Testpflicht aus; ich fliege bloß leider nicht mit Lufthansa).
Ich gehe dennoch davon aus, dass ich keinen Test benötige - kann mir das jemand bestätigen?

Danke und Grüße
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.148
898
Hallo zusammen,

ohne die berechtigte Diskussion über die nun geltenden Verordnungen groß unterbrechen zu wollen: ich habe die Hoffnung, dass man mir hier weiterhelfen kann (falls der Thread falsch ist - Verzeihung, ich habe keinen passenderen gefunden).
Ich muss am 21.05. innerdeutsch (HAM - SCN) fliegen und frage mich nun, ob ich mich dafür auch testen lassen muss (gesetzt dem Fall, die Verordnung wird über den 12.05. verlängert). Ja - ich weiß, bei einem innerdeutschen Flug reise ich logischerweise nicht in die Bundesrepublik ein und wenn ich selbst diese ganze Regularienflut richtig verstehe, dann sollte ich keinen Test brauchen. Mich irritiert aber, dass innerdeutsche Flugverbindungen nirgends eine Erwähnung finden (außer auf der Homepage von Lufthansa, die klammern diese explizit von der Testpflicht aus; ich fliege bloß leider nicht mit Lufthansa).
Ich gehe dennoch davon aus, dass ich keinen Test benötige - kann mir das jemand bestätigen?

Danke und Grüße
Keine Testpflicht auf innerdeutschen Flügen.
 

Accent

Aktives Mitglied
19.07.2011
115
27
MUC
So wie ich das verstehe ist es die Gleichstellung von getesteten mit geimpften/genesenen bei den Reiserückkehrern. :
Geimpft/Genesen: mind 5 Tage Quarantäne wieder eingeführt sofern aus Hochrisikogebiet
Ungeimpft und negativ getestet: Keine Quarantäne mehr wenn vorher im Risikogebeit.

Macht Sinn, damit ändern sich nun wieder meine Reisepläne in ein Risikogebiet in den Pfingsferien. Vorher mussten meine Kinder in Quarantäne und ich nicht, d.h. um die Schule nicht zu verpassen haben wir die Rückkehr auf 6 Tage vor Schulbeginn gelegt. Nun bleiben wir bis zum letzten Tag.

 
Zuletzt bearbeitet:

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.678
2.321
Meine Reisepläne für Pfingsten sind damit erledigt. Quarantäne da ungeimpft und Hochrisikogebiet. Komme aus NRW, dessen bürgerfreundliche Einreise-VO damit obsolet wird?
 

mucstudent

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
251
96
Einige Medien berichten das Hochinzidenz- und Virusvarianten ausgenommen seien und mind. 5 Tage Quarantäne verursachen. Beim Überfliegen der Gesetzestextes bin ich noch nicht schlauer geworden, mag sein das ich es aber einfach überlesen habe.
Steht fuer Hochinzidenzgebiete in § 4 Abs. 2 Satz 3: Bei Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochinzidenzgebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, darf die zugrunde liegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.

Und fuer fuer Virusvariantengebiete in § 4 Abs. 2 Satz 5: Für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, beträgt der Zeitraum in Abweichung von Satz 1 vierzehn Tage, Satz 2 findet keine Anwendung.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.678
2.321
Ich denke, für NRW gilt die Quarantäne nicht nach dem Gerichtsurteil. In mags.nrw.de steht nach wie vor nur Quarantäne bei Rückkehr aus Virusvarianten Gebiet, bei anderen Risikogebieten Beendigung durch Test 48h vor Einreise bis 24h nach Einreise.
Evtl. noch nicht aktualisiert?


Steht fuer Hochinzidenzgebiete in § 4 Abs. 2 Satz 3: Bei Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochinzidenzgebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, darf die zugrunde liegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.

Und fuer fuer Virusvariantengebiete in § 4 Abs. 2 Satz 5: Für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, beträgt der Zeitraum in Abweichung von Satz 1 vierzehn Tage, Satz 2 findet keine Anwendung.
Ja habs auch gerade gefunden. Also definitiv 5 Tage. Und da es ein Bundesgesetz ist, wird das NRW-Urteil keine Rolle mehr spielen fürchte ich?
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.487
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War es denn nicht immer so, dass die Verordnung des Bundeslandes gilt? Diese ist bis 7. Juni gültig.
Darin werden Hochrisikogebiete wie Risikogebiete behandelt. Nur Q bei Virusvariantengebiet
 
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bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
648
69
Bodensee
Bisher stand da (https://www.bundesgesundheitsminist...rordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf) in § 3 Abs. 4: Eine nach Landesrecht angeordnete Verpflichtung zur Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet bleibt unberührt.

In der neuen Fassung finde ich so einen Passus nicht mehr. Aber ich bin kein Jurist :)
Ich verstehe es so:

- Geimpfte und Genesene keine Quarantäne ausser bei Einreise aus Virusvarianten Gebiet
- Getestete können sich nach Einreise aus Risikogebiet sofort freitesten. Bei Einreise aus Hochinzidenzgebiet geht das aber erst nach 5 Tagen
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
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Für mich sieht es so aus:



Quarantäne gem. § 4 II 10 Tage



Ende vor Ablauf der 10 Tage, wenn Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test an die zuständige Behörde übermittelt wird



Einreise in diesem Zusammenhang aus Hochinzidenzgebiet: Nachweis über Test frühestens fünf Tage nach Einreise. Bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass bei Nachweis über Impfung oder Genesung kein Test beizubringen ist und die Quarantäne folglich mit Übermittlung des Nachweises über Impfung oder Genesung endet



Virusvariantengebiete: Keine Möglichkeit des Freitestens oder Vorteile durch Impfung/Genesung, Quarantäne 10 Tage



Nachweispflicht gem. § 5 I Nr.3 und der Absatz danach, der zu Absatz I gehört und mit sofern beginnt



Bei Einreise auf dem Luftweg für alle Nachweis vor Abreise z.B. Impfung, Genesenennachweis, Test vor Abreise ggü. dem Beförderer vorzulegen. Ausnahme: Virusvariantengebiet erfordert Vorlage des Tests, Impfung oder Genesung ist nicht ausreichend.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Also ein ganzer Strauß zusätzlicher Gängeleien für Bürger von NRW (also ca. jedem vierten Deutschen). Die Quarantäneliste wird vom reinen Umfang her ca. vervierfacht und es sind einige touristisch wichtige Destinationen enthalten (z.B. Malediven, Mexiko, Seychellen), und die absolut schwachsinnige Testpflicht vor Flügen aus Nichtrisikogebieten fällt auch schon wieder nicht. Aber es geht eh schon längst nicht mehr um sinnvolle Maßnahmen, sondern darum, dass der Staat den Bürger mal seine Macht spüren lassen will.

Bürger aus anderen Bundesländern mögen dies anders sehen, aber aus der Perspektive NRWs ist das kein Öffnungsschritt, sondern die Zementierung eines Dauerlockdowns und ein Rückschritt auf den Stand vor November 2020.

Der Bürger will einen Urlaub vom zermürbenden Dauerlockdown? Ich, der Staat, will nicht, dass du verreist, du hast dich danach in Hausarrest zu begeben oder dich vor deiner Rückkehr trotzdessen, dass ich, der Staat, ein Land als Nichtrisikogebiet deklariert habe, zu testen.
Die Landesgerichte sind zu aufmüpfig und gehen tatsächlich ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe, das Handeln der anderen Staatsgewalten zu prüfen, nach? Ich, der Staat, erlasse Bundesgesetze, um den frechen Landesgerichten endlich mal das Handwerk zu legen. Schließlich wurde doch oft genug gesagt, dass unser Handeln sehr wichtig ist.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
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FRA
Für mich sieht es so aus:



Quarantäne gem. § 4 II 10 Tage



Ende vor Ablauf der 10 Tage, wenn Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test an die zuständige Behörde übermittelt wird



Einreise in diesem Zusammenhang aus Hochinzidenzgebiet: Nachweis über Test frühestens fünf Tage nach Einreise. Bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass bei Nachweis über Impfung oder Genesung kein Test beizubringen ist und die Quarantäne folglich mit Übermittlung des Nachweises über Impfung oder Genesung endet



Virusvariantengebiete: Keine Möglichkeit des Freitestens oder Vorteile durch Impfung/Genesung, Quarantäne 10 Tage



Nachweispflicht gem. § 5 I Nr.3 und der Absatz danach, der zu Absatz I gehört und mit sofern beginnt



Bei Einreise auf dem Luftweg für alle Nachweis vor Abreise z.B. Impfung, Genesenennachweis, Test vor Abreise ggü. dem Beförderer vorzulegen. Ausnahme: Virusvariantengebiet erfordert Vorlage des Tests, Impfung oder Genesung ist nicht ausreichend.
So ist es. Ohne Test, Nachweis Impfung/ Genesung kein Boarding egal welches Risiko/Nichtrisikogebiet. Virusvarianten und Hochinzidenz Test fuer alle. Keine Quarantaene fuer Geimpfte/Genesene ausser bei Virusvariante. So versteh ich das.
Aber nicht vergessen wir akzeptieren ja auch den Test vor Abflug nach Spanien und biele andere Laender. Da bringt mir meine Impfung nix. In D schon. Also klare Verbesserung.
 
Zuletzt bearbeitet:

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
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2.321
Die neue Bundesverordnung gilt ab morgen. Das heißt für alle NRWler (ohne Impfung) die morgen aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, heißt es dann anders als ursprünglich geplant; "gehe ins Gefängnis, gehe sofort dorthin und ziehe keine 200€ ein" oder wie darf man sich das vorstellen? Oder gilt die NRW-Verordnung noch trotz neuer Bundesverordnung noch bis zum 7. Juni als Karenz?


Was soll eigentlich diese Augenwischerei der BR, bzgl. der Gleichstellung von getesten und geimpften? Geteste müssen 5 Tage in Mindestquarantäne, geimpfte nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Die neue Bundesverordnung gilt ab morgen. Das heißt für alle NRWler (ohne Impfung) die morgen aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, heißt es dann anders als ursprünglich geplant; "gehe ins Gefängnis, gehe sofort dorthin und ziehe keine 200€ ein" oder wie darf man sich das vorstellen? Oder gilt die NRW-Verordnung noch trotz neuer Bundesverordnung noch bis zum 7. Juni als Karenz?

(Strengeres) Bundesrecht bricht ggf. entgegenstehendes Landesrecht. Von daher nichts mit Gnadenfrist. Die Verordnung gilt zunächst bis 30.6.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.056
3.310
FRA
Was soll eigentlich diese Augenwischerei der BR, bzgl. der Gleichstellung von getesten und geimpften? Geteste müssen 5 Tage in Mindestquarantäne, geimpfte nicht?
Getestet ist halt bzgl.einer möglichen Infektion nicht das gleiche wie geimpft.
 

davidschneider

Reguläres Mitglied
13.08.2016
83
26
Hallo, wie ist das nun mit der neuen Einreiseverordnung zu verstehen. Ich bin bisher ohne Impfung und ohne Infektion. Sprich so lange ich nicht aus einem Virusvariantengebiet komme und sonst wo hin verreise (zb Dubai) reicht es nun nach der Rückkehr aus, wenn ich mein Corona Test (den ich vor Abflug in Dubai gemacht habe) in Deutschland dann vorzeige (beim Gesundheitsamt) und muss dann zuhause nicht mehr in Quarantäne?
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
3.167
1.567
DUS
Hallo, wie ist das nun mit der neuen Einreiseverordnung zu verstehen. Ich bin bisher ohne Impfung und ohne Infektion. Sprich so lange ich nicht aus einem Virusvariantengebiet komme und sonst wo hin verreise (zb Dubai) reicht es nun nach der Rückkehr aus, wenn ich mein Corona Test (den ich vor Abflug in Dubai gemacht habe) in Deutschland dann vorzeige (beim Gesundheitsamt) und muss dann zuhause nicht mehr in Quarantäne?
Nein, du musst als Nichtgeimpfter bei Rückkehr aus Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebieten in Quarantäne. Bei Hochinzidenzgebiet kannst du dich nach 5 Tagen aus der Quarantäne freitesten. Doof ist halt, wenn der Status sich während deines Aufenthaltes vor Ort ändert.