Eigenes Auto am Ferienwohnsitz in der EU als nicht EU Bürger

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AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
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Hallo Zusammen

Hier gibt es ja einige die wie wir einen Ferienwohnsitz in der EU haben und nicht in der EU wohnen. Wie handhabt Ihr das mit dem Auto?

Wenn ich ein Auto in der EU dauerhaft nutzen will, nicht damit in die CH fahre, muss ich das ja am Ferienwohnsitz anmelden.
Was ich gefunden habe, wenn ich mit einen EU Auto, was nicht auf mich zugelassen ist in der EU mit CH Wohnsitz kontrolliert werde, begehe ich Steuerhinterziehung.

Wenn wir jetzt also den Wagen auf mich anmelden, dann kann ich damit fahren, aber meine +1 nicht?
Oder gibt diese Konstellation selbst bei mir Probleme, da ich nur einen Führerschein aus der CH habe?
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.465
4.440
Was ich gefunden habe, wenn ich mit einen EU Auto, was nicht auf mich zugelassen ist in der EU mit CH Wohnsitz kontrolliert werde, begehe ich Steuerhinterziehung.
Wo hast du denn diese Aussage gefunden?
Nach der Logik würdest du Steuerhinterziehung begehen, wenn du dich innerhalb der EU mit einem Mietwagen (der natürlich nicht auf dich zugelassen ist) bewegst und das wäre ziemlich abwägig.
 
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AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
Für Miet und Firmenwagen gibt es besondere Regeln. Du kannst allerdings zum Beispiel auch nicht mit einen in der EU gemieteten Auto länger als 7 Tage in der CH rumfahren, zumindest als CH Bürger.



 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.732
1.912
Für Miet und Firmenwagen gibt es besondere Regeln. Du kannst allerdings zum Beispiel auch nicht mit einen in der EU gemieteten Auto länger als 7 Tage in der CH rumfahren, zumindest als CH Bürger.


Also, was ich weiss, ist dass problematisch ist, wenn du in der CH mit CH- Fahrerlaubnis mit einem in der EU zugelassenen Fahrzeug fährst bzw umgekehrt. Von dem Fall der Steuerhinterziehung mit CH-Führerschein in der EU mit einem in der EU zugelassen Fahrzeug zu fahren, habe ich noch nie gehört.
Edit: Übrigens hast du doch genau die von mir aufgezählten Fälle verlinkt, zumindestens den ersten habe ich gelesen und da geht es um genau diese Problematik und nicht um ein im Land ordentlich versteuertes Fahrzeug, dass mit einer ausländischen Fahrerlaubnis gefahren wird.

Siehe auch:https://www.blick.ch/auto/service/z...in-auslaendisches-auto-fahren-id16743640.html
 
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qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
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1.099
BER
Die klassische Lösung für dieses Problem ist: Firma in Bulgarien gründen, dann darauf anmelden. Gibt Anbieter, die Dir das als Komplettservice machen.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
Will ja keine Steuern in der CH hinterziehen :) sind eh niedrig hier.

Und mit nen bulgarischen Auto in Litauen rumfahrne ist auch nicht meins.

Aber danke für den Input bisher.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.664
1.099
BER
Und mit nen bulgarischen Auto in Litauen rumfahrne ist auch nicht meins.
Wie wäre es mit Estland? Ist halbwegs in der Nähe und dürfte nicht so auffallen?
You can register as a vehicle owner in Estonia when:
[…]
  • you are a foreign natural person (incl. e-resident) or a legal person who has an authorised representative with Estonian citizenship.
Ich (bin e-Resident) konnte mich erfolgreich bei E-service of the Estonian Transport Administration einloggen, wahrscheinlich kannst du dann alles mögliche online regeln und musst nur selten mal vorbei.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.465
4.440
Von dem Fall der Steuerhinterziehung mit CH-Führerschein in der EU mit einem in der EU zugelassen Fahrzeug zu fahren, habe ich noch nie gehört.
Eben. Solange das Auto ordentlich in der EU zugelassen ist spielt es steuerlich keine Rolle, aus welchem Land die für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis kommt.
Fahrerlaubnisrechtlich sind natürlich evtl. Höchstaufenthaltsdauern und ähnliches zu beachten.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM
Die Steuergesetze in den Ländern der EU sind immer noch recht unterschiedlich.

Um welches Land geht es denn im konkreten Fall?
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.937
12.358
CPT / DTM
Und Du bist sicher, dass ein Verkehrspolizist in Litauen, im Falle einer Kontrolle, die schon sehr spezifischen Steuergesetze der Schweiz kennt?
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
Es geht auch um die lokalen Steuergesetze, und um die Tatsache, dass ich keinen EU Führerschein habe.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.937
12.358
CPT / DTM
Ich bin mir sicher, dass es den Litauern egal ist, solange Du die dortige Steuer bezahlt hast.

Muss man denn einen Führerschein vorweisen, um dort ein Auto anzumelden?
 
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meilenfreund

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10.03.2009
7.005
6.129
Wenn der PKW in Litauen oder einem anderen EU-Staat gekauft und dann nach Litauen verbracht wird, gibt es das Problem nicht, denn der Erwerb ist natürlich umsatzsteuerpflichtig. Das Thema Steuerhinterziehung (Einfuhrumsatzsteuer, Zollabgaben) betrifft nur die Verbringung eines PKW aus einem Drittland in die EU.

Die Anknüpfung an den Führerschein besteht nur, wenn man in dem Staat, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, einen in einem anderen Staat (Drittland) zugelassenen PKW fährt, der nicht ordnungsgemäß eingeführt wurde. Ich habe die genauen Regelungen auf die Schnelle nicht gefunden, nehme aber an, dass sie ungefähr so lauten, dass in diesem Fall der Fahrer Steuerschuldner und damit auch Täter einer Steuerhinterziehung ist.

Der umgedrehte Fall, also zum Beispiel mit CH-Führerschein in Litauen einen dort zugelassenen PKW zu fahren (oder genauer: innerhalb der EU einen in einem EU-Staat zugelassenen PKW) ist dagegen steuerrechtlich ohne Bedeutung, denn die Möglichkeit nicht ordnungsgemäßer Einfuhr scheidet aus.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Die Anknüpfung an den Führerschein besteht nur, wenn man in dem Staat, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, einen in einem anderen Staat (Drittland) zugelassenen PKW fährt, der nicht ordnungsgemäß eingeführt wurde. Ich habe die genauen Regelungen auf die Schnelle nicht gefunden, nehme aber an, dass sie ungefähr so lauten, dass in diesem Fall der Fahrer Steuerschuldner und damit auch Täter einer Steuerhinterziehung ist.
Als Ergänzung: Der Fahrer gilt in dem Moment automatisch als Importeur und hat damit das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versteuert.
 
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flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
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407
Am Besten zieht man als Schweizer nach Büsingen.🤪
Dann hat man einen deutschen Führerschein und ein deutsches Kennzeichen.
Und ich wette, in LItauen weiss keiner, dass das Auto in Wirklichkeit in der Schweiz versteuert ist.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.672
717
MUC
Zumindest in Italien ist es so, dass Fahrer mit ausländischem Kennzeichen,
die in Italien einen Wohnsitz haben, seit 2019 drakonische Strafen riskieren.
Das "Salvini-Gesetz" soll jetzt entschärft werden. Es betraf insbesondere Saisonarbeiter.

Nachtrag: Auch in Deutschland hat der Zoll dazu eine eine Meinung:
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
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Habe mal die offiziellen angefragt, sowohl in DE und LT gilt, wenn ich nicht vor Ort lebe, also 184 Tage im Jahr, muss ich den Wagen in der CH anmelden.

Frage mich, wie andere das machen, die zum Beispiel in den USA leben und eine Ferienwohnsitz in Europa haben. Die können doch nicht zum Tüv (oder das jeweilige eqivalent) in die USA fahren.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Die Auskunft ist meines Erachtens falsch. In § 46 Abs. 2 FZV ist unter anderem die Kfz-Anmeldung ohne inländischen Wohnsitz geregelt (es wird ein Empfangsbevollmächtigter benötigt).
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
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Habe mal die offiziellen angefragt, sowohl in DE und LT gilt, wenn ich nicht vor Ort lebe, also 184 Tage im Jahr, muss ich den Wagen in der CH anmelden.

Frage mich, wie andere das machen, die zum Beispiel in den USA leben und eine Ferienwohnsitz in Europa haben. Die können doch nicht zum Tüv (oder das jeweilige eqivalent) in die USA fahren.
Das dürfte (in D) auf ein Zoll-Kennzeichen rauslaufen, mit dem das Fahrzeug bis zu einem Jahr unversteuert eingeführt werden darf.
Wobei US-Fahrzeuge in D sicher einige Probleme beim TÜV haben dürften (und umgekehrt).
 
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