Kann man mit dem Montrealer Übereinkommen entgangene Urlaubsfreude geltend machen?

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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
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VIE
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Ein bisschen aus der Langeweile geboren und ohne konkretem Anlassfall, aber das würde mich mal interessieren. Angenommen ich fliege mit einer Drittstaatsairline zwischen zwei Nicht-EU-Staaten und es gibt keine spezifischen Passagierrechtsregime dieser Länder, beide Länder haben aber das Montrealer Übereinkommen ratifiziert.

Nun hat der Flug eine Verspätung von sagen wir 10 Stunden - statt um 20 Uhr komme ich erst um 6 Uhr in der Früh am Zielort an. Meine Frage ist nun - was ist alles als Verspätungsschaden iSd des Montrealer Übereinkommens zu verstehen? Die eine Nacht im Hotel müsste man wahrscheinlich geltend machen können, oder? Kann die verlorene Urlaubszeit - immerhin 10 Stunden - dann auch irgendwie als Verspätungsschaden pauschal geltend gemacht werden? Oder ist das beim Montrealer Übereinkommen nicht vorgesehen?

Und dann schließlich noch die Frage - lassen sich Schadenersatzforderungen nach dem MÜ in der Praxis überhaupt wirklich durchsetzen?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Nun hat der Flug eine Verspätung von sagen wir 10 Stunden - statt um 20 Uhr komme ich erst um 6 Uhr in der Früh am Zielort an. Meine Frage ist nun - was ist alles als Verspätungsschaden iSd des Montrealer Übereinkommens zu verstehen? Die eine Nacht im Hotel müsste man wahrscheinlich geltend machen können, oder? Kann die verlorene Urlaubszeit - immerhin 10 Stunden - dann auch irgendwie als Verspätungsschaden pauschal geltend gemacht werden? Oder ist das beim Montrealer Übereinkommen nicht vorgesehen?

Du hast das Montrealer Abkommen leider nicht verstanden.

Das dient nicht dazu, den Passagieren umfangreichen Schadenersatz zu sichern. - Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Die Schadenersatzpflichten von Fluggesellschaften werden begrenzt. Die Leistung beim Tod eines Passagiers ist z.B. auf knapp 139.000€ begrenzt.

Gleiches gilt auf für Verspätungsschäden. Hier sind lediglich Höchstgrenzen festgelegt. Geltend gemacht werden können nur direkte tatsächliche Schäden.

Wofür es überhaupt was gibt, regelt nationales Recht.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.666
2.453
VIE
Du suchst aber auch verzweifelt nach jedem Strohhalm, um irgendwo noch was herausmaximieren zu können? :doh:
Nirgends habe ich irgendwo etwas von maximieren gesagt. Ich habe sogar dazu gesagt dass die Frage mehr aus der Langeweile heraus geboren ist, es keinen konkreten Anlassfall gibt und mich das Thema halt interessiert. Und mein Posting war auch in keiner Weise provokant oder sonstiges, dass so eine Antwort gerechtfertigt wäre. Du könntest echt mal freundlicher sein statt so oft diesen angreifenden Ton an den Tag zu legen.

Aber ok, wenn man die rechtliche Situation der Passagierrechte außerhalb der EU wissen will, ist man offenbar böser Maximaloptimierer.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du hast das Montrealer Abkommen leider nicht verstanden.

Das dient nicht dazu, den Passagieren umfangreichen Schadenersatz zu sichern. - Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Die Schadenersatzpflichten von Fluggesellschaften werden begrenzt. Die Leistung beim Tod eines Passagiers ist z.B. auf knapp 139.000€ begrenzt.

Gleiches gilt auf für Verspätungsschäden. Hier sind lediglich Höchstgrenzen festgelegt. Geltend gemacht werden können nur direkte tatsächliche Schäden.

Wofür es überhaupt was gibt, regelt nationales Recht.
Ich weiß, dass es Begrenzungen der Maximalhöhe gibt. Meine Frage war nur, was alles unter Verspätungsschaden fällt (hast du ja jetzt auch beantwortet, insofern danke dafür) und ob das ganze in der Praxis dann überhaupt durchsetzbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.726
15.764
Trans Balkan Express
Nirgends habe ich irgendwo etwas von maximieren gesagt. Ich habe sogar dazu gesagt dass die Frage mehr aus der Langeweile heraus geboren ist, es keinen konkreten Anlassfall gibt und mich das Thema halt interessiert.

Na Du bist doch selbst Jurist und Dir ist langweilig. Wie wäre es denn, wenn Du zunächst (ggf. auch unter Heranziehung von nationalem Recht) durchsubsumiert und ein mögliches Ergebnis hier zur Diskussion gestellt hättest?
 
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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.666
2.453
VIE
Na Du bist doch selbst Jurist und Dir ist langweilig. Wie wäre es denn, wenn Du zunächst (ggf. auch unter Heranziehung von nationalem Recht) durchsubsumiert und ein mögliches Ergebnis hier zur Diskussion gestellt hättest?
Habe schon öfter gelesen, dass hier auch Anwälte mit Spezialisierung auf Reiserecht zu Gange sind, die hier wohl noch am ehesten Erfahrung mit haben könnten, was die Durchsetzung in der Praxis angeht - da findet sich Online nicht wirklich etwas dazu. Ich könnte mir vorstellen, dass sich das in vielen Fällen - z.B. bei innerafrikanischen Flügen mit Ethiopian - äußerst kompliziert und kostspielig (z.B. bei Gerichtsstand im Drittstaat) darstellen würde bzw. selbst wenn man im eigenen Heimatland klagen könnte, die Durchsetzung eines Urteils im Drittstaat dann nahezu unmöglich sein könnte.

So selten dürfte das ja auch nicht vorkommen, alleine schon wenn ich an die hunderten täglichen Flüge der Golf-Carrier nach Europa denke. Also ich fände das schon spannend, wie so etwas in der Praxis dann gehandhabt wird.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.832
6.443
MUC/INN
Habe schon öfter gelesen, dass hier auch Anwälte mit Spezialisierung auf Reiserecht zu Gange sind, die hier wohl noch am ehesten Erfahrung mit haben könnten, was die Durchsetzung in der Praxis angeht - da findet sich Online nicht wirklich etwas dazu. Ich könnte mir vorstellen, dass sich das in vielen Fällen - z.B. bei innerafrikanischen Flügen mit Ethiopian - äußerst kompliziert und kostspielig (z.B. bei Gerichtsstand im Drittstaat) darstellen würde bzw. selbst wenn man im eigenen Heimatland klagen könnte, die Durchsetzung eines Urteils im Drittstaat dann nahezu unmöglich sein könnte.
Was hat denn äthopisches Recht mit deutschem Reiserecht zu tun? Der durchschnittliche deutsche Rechtsanwalt kann nicht einmal das ABGB bedienen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.349
6.693
Also ich fände das schon spannend, wie so etwas in der Praxis dann gehandhabt wird.

So wie es in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesetzlich festgelegt ist. - Keine Ahnung, was die Scharia bei Flugverspätungen vorsieht.

Sind natürlich Staaten, in denen der Verbraucherschutz traditionell groß geschrieben wird.
 
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