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Ein bisschen aus der Langeweile geboren und ohne konkretem Anlassfall, aber das würde mich mal interessieren. Angenommen ich fliege mit einer Drittstaatsairline zwischen zwei Nicht-EU-Staaten und es gibt keine spezifischen Passagierrechtsregime dieser Länder, beide Länder haben aber das Montrealer Übereinkommen ratifiziert.
Nun hat der Flug eine Verspätung von sagen wir 10 Stunden - statt um 20 Uhr komme ich erst um 6 Uhr in der Früh am Zielort an. Meine Frage ist nun - was ist alles als Verspätungsschaden iSd des Montrealer Übereinkommens zu verstehen? Die eine Nacht im Hotel müsste man wahrscheinlich geltend machen können, oder? Kann die verlorene Urlaubszeit - immerhin 10 Stunden - dann auch irgendwie als Verspätungsschaden pauschal geltend gemacht werden? Oder ist das beim Montrealer Übereinkommen nicht vorgesehen?
Und dann schließlich noch die Frage - lassen sich Schadenersatzforderungen nach dem MÜ in der Praxis überhaupt wirklich durchsetzen?
Nun hat der Flug eine Verspätung von sagen wir 10 Stunden - statt um 20 Uhr komme ich erst um 6 Uhr in der Früh am Zielort an. Meine Frage ist nun - was ist alles als Verspätungsschaden iSd des Montrealer Übereinkommens zu verstehen? Die eine Nacht im Hotel müsste man wahrscheinlich geltend machen können, oder? Kann die verlorene Urlaubszeit - immerhin 10 Stunden - dann auch irgendwie als Verspätungsschaden pauschal geltend gemacht werden? Oder ist das beim Montrealer Übereinkommen nicht vorgesehen?
Und dann schließlich noch die Frage - lassen sich Schadenersatzforderungen nach dem MÜ in der Praxis überhaupt wirklich durchsetzen?
