Anschlussflug kurzfristig gestrichen

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exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
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Hallo Zusammen,

ich sitze aktuell mitsamt Familie auf den wundervollen Azoren, als mich soeben eine Nachricht der LH erreichte, dass unser Anschlussflug nach Münster kurzfristig storniert wurde.

Folgendes Routing ist betroffen:
24.4.22 PDL-FRA 12:30-20:25 (lh1549)< findet statt
24.4.22 FRA-FMO 21:10-22:00 (Lh68)<gestrichen!

Umgebucht wurden wir automatisch auf LH64 am 25.4. um 13:35.

Der alternative Flug kommt nicht in Frage, da unsere Tochter schulpflichtig ist und wir definitiv am Sonntag Zuhause im Ruhrgebiet ankommen müssen. Dummerweise steht unser Auto aber auch noch in Münster....

Weiß jemand, welche Möglichkeiten/Rechte uns im Falle des stornierten Anschlussfluges nun zur Verfügung stehen, wenn wir nicht den alternativen Flug am nächsten Tag nutzen, sondern auf eigene Faust z.b. einen Mietwagen nehmen?

Danke für Euren Rat im Voraus !! :)
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
55
HAM
Dir stehen eigentlich alle Möglichkeiten frei dich eigenständig um eine Ersatzbeförderung zu kümmern, die dich eher an dein Flugziel bringt (FMO), wenn die Kosten dafür im Rahmen sind.

Ist natürlich von den Flugzeiten her nervig. Aber ich würde denke ich auch ein Auto in Frankfurt mieten und dann nach FMO fahren (ggf. auf dem Weg die Kinder/Familie noch zuhause absetzen, wenn ihr im Ruhrgebiet wohnt). Dort dann den Mietwagen abgeben und mit dem eigenen Auto zurück fahren. Kosten für Mietwagen u.a. bei Lufthansa einreichen und ggf. hartnäckig bleiben.
 

exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Hey,

Danke für die Antwort :)
Bestünde in diesem Falle auch ein Anspruch auf Entschädigungszahlung? Wenn ja, wäre das abhängig davon ob ich mir einen Mietwagen nehme? Oder kann ich den alternativen Flug einfach ablehnen und die Entschädigung einfordern?

Tatsächlich werde ich dann wohl auch die Nacht im Ruhrgebiet bleiben und am darauffolgenden Tag nach Münster fahren, um unser Auto abzuholen, sodass ich nicht die ganze Nacht übermüdet unterwegs bin.... Ist natürlich alles mega aufwändig jetzt...
 

mimotrip

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
338
884
Da bist du echt in einer wenig beneidenswerten Situation.

Grundsätzlich steht euch erstmal die Ausgleichszahlung von 400 € p.P. zu. Theoretisch habt ihr auch noch den ergänzenden Anspruch auf Ersatzbeförderung. Die praktische Durchsetzung bei der Lufthansa kann aber holprig werden.

Also vielleicht mal weitere Alternativen abklopfen:
  • Eine Umbuchung nach DUS oder HAJ wird euch wahrscheinlich wenig bringen.
  • Bahn/Bus aus FRA zum FMO ginge z.B. 21:24 – 00:48.
  • Falls euer Zuhause per Bahn erreichbar ist: Einen Elternteil mit Tochter nachhause schicken und den anderen zum FMO. Per Bahn oder mit dem Flug am nächsten Tag. Übernachtung in FRA müsste die LH übernehmen.
  • Eventuelle Umbuchungsmöglichkeit auf den Frühflug PDL-FRA mit S7 abfragen. Da wird sich LH wahrscheinlich querstellen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.750
10.565
HAM
Das war aber auch arg eng geplant. Auch wenn FMO kein Nachtflugverbot hat, auf der letzten Möglichkeit zu sein, ist schon arg knapp. So wie es aussieht, sind die Verfügbarkeiten an dem Tag aufgrund des Ferienendes extrem dünn.
3 Paxe sind auf keiner Verbindung nach DUS verfügbar.

Nach BRE gibt es noch drei Plätze in C:
1650658672793.png

Selbst nach FRA sieht es düster aus:
1650658729560.png

Auch wenn deine Tochter schulpflichtig ist. Das ist wohl höhere Gewalt.
 

exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Nach FRA findet der Flug ja statt, bzw. haben wir ja glücklicherweise unsere Plätze. Leider war es diesmal nicht anders möglich, als den Flug mit Ankunft Sonntag Abend zu legen.

Also wir planen nun wie folgt:

- Buchung MW ab FRA(Kompaktklasse) Zwischenübernachtung Zuhause im Ruhrgebiet, Abgabe des MW am 25.4. am FMO um 12:00.
- Einreichung der Kosten für den Mietwagen und Spritkosten, sowie Verlängerung des Parkplatzes in Münster, bei LH (CA. 300 Euro)
- Anmeldung des Anspruchs auf Entschädigungszahlung von 400 € pro Person (beißt sich das irgendwie mit dem MW und Zwischenübernachtung Zuhause??)

Muss ich noch irgendwas beachten, um unsere Ansprüche nicht zu gefährden?

Eben kam noch eine Mail mit 3 Optionen:

Option 1
Ich nehme die Änderung meines Reiseplans an.​


Option 2
Ich möchte eine Rückerstattung beantragen​

Wir stornieren Ihre Buchung und erstatten den Ticketpreis. Sie können eine Rückerstattung beantragen, wenn Ihr Flug annulliert wurde oder sich aufgrund einer Flugplanänderung die Abflugs- und/oder Ankunftszeit um zwei Stunden oder mehr verschiebt

Option 3
Ich möchte meinen Flug stornieren und mein Ticket später verwenden​

Ihre Buchung wird storniert. Das Ticket und der Buchungscode bleiben gültig und Sie können sie für Ihren zukünftigen Flug verwenden. Für die Buchung Ihrer neuen Reisedaten kontaktieren Sie unser Service Center.

Muss ich da reagieren und etwas auswählen bzw. hat da etwas Konsequenzen hinsichtlich etwaiger Ansprüche?

Sorry für die vielen Fragen, ich stehe irgendwie auf dem Schlauch.... Bzw. Recht haben und bekommen sind ja auch oft zwei paar Schuhe..
 

mimotrip

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
338
884
In der Mail solltest du nichts anklicken. Dadurch zerschießt du dir potenziell deine Buchung oder deine Ansprüche.

Der Anspruch auf Entschädigung ist unabhängig von deinen sonstigen Ansprüchen.

Die Kosten für den Mietwagen kannst du versuchen so einzureichen. Ich würde mich da aber mental auf eine Ablehnung einstellen. Du mietest länger als für einen direkt Transport zum Zielort notwendig und baust dazu noch einen Umweg ein.

Evtl. wäre es in diesem Fall intelligenter, sich einfach das letzte Segment erstatten zu lassen und die Kosten für den Mietwagen aus eigener Tasche zu begleichen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.907
16.007
Was genau ist in diesem Fall bitte „höhere Gewalt“??

Das ist sicherlich etwas untechnisch ausgedrückt, aber das Unterrichtsversäumnis ist nicht selbstverschuldet, da sollte nichts passieren (vorbehaltlich einer absolut bescheuerten Schulverwaltung ;))

Also wir planen nun wie folgt:

- Buchung MW ab FRA

Mir wäre das zu stressig, nach dem langen Tag noch stundenlang mit dem Auto rumzugurken. Wenn außer der Schule keine Termine daran hingen, nähme ich glaube ich ganz entspannt das Hotel in FRA. Aber da rede ich niemandem rein.

- Einreichung der Kosten für den Mietwagen und Spritkosten, sowie Verlängerung des Parkplatzes in Münster, bei LH (CA. 300 Euro)
- Anmeldung des Anspruchs auf Entschädigungszahlung von 400 € pro Person (beißt sich das irgendwie mit dem MW und Zwischenübernachtung Zuhause??)

Ist der eigentliche Schaden nicht bereits durch die Entschädigung als pauschalierten Schadensersatz abgedeckt?
 

exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Ist der eigentliche Schaden nicht bereits durch die Entschädigung als pauschalierten Schadensersatz abgedeckt?
Das ist halt die Frage. Wenn wir durch den nun stornierten Anschlussflug jetzt definitiv Anspruch auf die 400 Euro Entschädigung haben, zahle ich den MW im Zweifel halt aus eigener Tasche.

Ich möchte unterm Strich nur keine Kosten tragen, sowie am Sonntag schnellstmöglich nach Hause kommen (Haben Montag bereits Termine am Nachmittag).

Also halte ich fest: der Anschlussflug wurde storniert, die Alternative ist nicht zumutbar, ich muss LH nicht weiter kontaktieren und die Entschädigung steht uns zu. (Müsste ich dann ggfs. mit Nachdruck über Anwalt, flightright o.ä. nachhelfen). Korrekt? :)
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
Ist der eigentliche Schaden nicht bereits durch die Entschädigung als pauschalierten Schadensersatz abgedeckt?

Nein. Es besteht ja neben der Entschädigung noch ein Anspruch auf Ersatzbeförderung, in diesem Falle eben der Mietwagen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Würde ich auch so machen. Tochter am nächsten Tag entschuldigen und im Hilton FRA übernachten. Alles andere ist nur unnötiger Stress.

Ja, pfeiff auf die Schule. Ein Tag mehr oder weniger Schulbesuch wird auch nichts daran ändern, dass künftige Generationen nicht hinreichend qualifiziert sein werden, um unsere Rente zu verdienen.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Also halte ich fest: der Anschlussflug wurde storniert, die Alternative ist nicht zumutbar, ich muss LH nicht weiter kontaktieren und die Entschädigung steht uns zu. (Müsste ich dann ggfs. mit Nachdruck über Anwalt, flightright o.ä. nachhelfen). Korrekt? :)

Generell steht Dir gem. EU-Verordnung die frühestmögliche Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen zu. Ein Mietwagen ist in meinen Augen nicht vergleichbar mit einem Flug. Insofern muss sich daraus nicht unbedingt ein Erstattungsanspruch für einen Mietwagen ableiten.

Ich würde die Verbindung am Folgetag nicht unzumutbar nennen. Allerdings bedeutet die Beförderung am Folgetag natürlich, dass Euch pro Person die 400 Euro Entschädigungspauschale zustehen.

In der E-Mail würde ich auch erstmal nichts anklicken. Ich persönlich würde nach Ankunft in FRA zum dortigen LH-Service-Schalter gehen und um Bahngutscheine bitten, sofern die Bahnverbindung von FRA nach FMO noch erreichbar ist. Alternativ würde ich mir überlegen, in FRA zu übernachten und den vorgeschlagenen Flug am Folgetag zu nehmen. Hotel- und Verpflegungsgutscheine sollte es von LH ohne Diskussion geben.

Sich ohne Rücksprache mit LH einfach einen Mietwagen nehmen, könnte ein gewisses Kostenrisiko bedeuten.

Eine Einschätzung von unserem Experten @kexbox wäre hier sicher interessant, der Dir anschließend im Zweifelsfall auch sicher bei der Geltendmachung Deiner Forderungen helfen könnte.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.810
2.663
PIX, BER, ZRH
Generell steht Dir gem. EU-Verordnung die frühestmögliche Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen zu. Ein Mietwagen ist in meinen Augen nicht vergleichbar mit einem Flug.

Quatsch. Man kann sogar Äppel mit Birnen vergleichen. Die Frage ist nur, ist der Vergleich sinnvoll?

Insofern muss sich daraus nicht unbedingt ein Erstattungsanspruch für einen Mietwagen ableiten.

Es besteht immernoch der Anspruch auf Ersatzbeförderung, auch gegebenenfalls mit Mietwagen weil...

Ich würde die Verbindung am Folgetag nicht unzumutbar nennen.

...die Beförderung am Folgetag aus Termingründen eben nicht zumutbar ist.

Allerdings bedeutet die Beförderung am Folgetag natürlich, dass Euch pro Person die 400 Euro Entschädigungspauschale zustehen.

Die Ausgleichszahlung von EUR 400.00 ist nicht abhängig von einer Beförderung erst am Folgetag.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Also grundsätzlich musst Du zwischen zwei Dingen unterscheiden.

a) Deinen Anspruch entweder auf Ersatzbeförderung oder alternativ auf anteilige Erstattung des gestrichenen Flugs (wird aber vermutlich nicht viel rauskommen). Das gilt unabhängig von der Ursache der Streichung

Bleibt die Frage, ob Mietwagen akzeptiert wird, v.a., wenn es am gleichen Tag auch eine deutlich billigere Alternative, etwa mit der Bahn, gibt. Ich würde hier versuchen, die Hotline zu erreichen und das zu klären. Und bei dieser Gelegenheit auch sagen, dass Ihr die vorgeschlagene Alternative ablehnt.

Wobei auch ich der Meinung bin, dass Ersatzbeförderung einen Tag später keine Alternative ist, die der Kunde einfach annehmen muss. Egal, ob wegen schulpflichtiger Kinder, eigener Berufstätigkeit usw.

b) Deinem Anspruch auf Ausgleichszahlung: bei Streichung 2 Tage im Voraus sind (rechtlich haltbare) außerordentliche Umstände schon sehr unwahrscheinlich bzw. stehen die Chancen groß, dass Dir die 400 Euro pro Person zustehen. Ob LH die zahlt oder sich querstellt (und Du klagen musst), ist eine andere Frage. Ich würde auf jeden Fall erstmal den Antrag direkt bei LH stellen und schauen, was sie antworten.

Wobei die Ausgleichszahlung völlig unabhängig von der Frage ist, ob / welche Ersatzbeförderung Du akzeptierst (einzige Ausnahme wäre wohl, LH würde Dir eine zeitlich fast gleiche alternative Flugverbindung anbieten).
 
Zuletzt bearbeitet:

exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Hallo Zusammen,

anbei noch ein kurzes Update:

Wir sind nach der Landung in FRA mit dem Mietwagen zum Endziel gefahren und haben anschließend 400 € p.P EU-Ausgleichszahlung, sowie die Mietwagen- und Benzinkosen bei der LH eingereicht.

Erstaunlicherweise kam heute eine Nachricht/Entschuldigung der LH, mit der Info dass der von uns geforderte Betrag ohne Abzug in den nächsten Tagen auf unser Konto überwiesen wird.

Ich bin mal gespannt, ob wirklich ein Zahlungseingang folgt. Falls ja, hätte ich damit wirklich nicht gerechnet! Ich werde euch berichten ;)

VG
 

exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Wahnsinn, Geld ist schon auf dem Konto :) Hätte ich nicht gedacht!

Danke nochmal für Eure Ratschläge!
 
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