Rückerstattung nach technischem Problem

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marc66

Neues Mitglied
24.04.2022
6
1
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Hallo,
habe eine evtl. etwas kuriose Frage bzgl. eines Problems mit der Lufthansa.

Vor einigen Monaten hatte ich einen Gutschein über einen nicht zu geringen Betrag vorliegen, woraufhin ich mich entschieden habe einen Flug zu buchen und den Gutschein dafür zu nutzen.

Bei Buchung wurde alles korrekt angezeigt, Gutschein war gültig und der reduzierte Preis wurde entsprechend als Endpreis aufgelistet.
Als ich mit Paypal bezahlen wollte wurde ich schon stutzig, da hier der volle Preis angezeigt wurde. Dachte an ein Problem mit Paypal und habe die Zahlung daher abgebrochen.
Da ich das sehr seltsam fand, hab ich aber bevor ich auf den Zahlungsbutton (per Lastschrift) geklickt habe einen Screenshot gemacht, der eindeutig den reduzierten Preis angezeigt hat.
Im Anschluss bekam ich dann eine Email mit der Bestätigung der Buchung zum vollen Preis ohne Verrechnung des Gutscheins.

Da ich das nicht akzeptieren möchte (der Preis der bei Buchung angezeigt wird ist rechtlich relevant und es kann nicht einfach irgend ein anderer Betrag abgebucht werden) hab ich mich an den Support gewandt, der aber eine absolute Katastrophe ist und mir scheinbar nicht weiterhelfen möchte/kann.

Ich halte das ganze inbesondere, die Verweigerung des Supports im Nachhinein für eine absolute Frechheit und werde dies nicht akzeptieren, falls notwendig bin ich auch gewillt dies vor Gericht zu klären (Screenshot habe ich ja als Beweis vorliegen).

Um das ganze etwas zu vereinfachen habe ich mir überlegt, dass ich die Lastschrift einfach einige Tage nach dem Flug zurückbuchen werde, daraufhin auf eine Mahnung der Lufthansa warte und dann den korrekten niedrigeren Betrag, der mir bei Buchung angezeigt wurde überweise. Falls die Lufthansa aufgrund des Restbetrags (Gutscheinwert) vor Gericht gehen möchte, nehme ich dies in Kauf, frage mich aber welche Konsequenzen das ansonsten noch haben könnte.

Gibt es bei der Lufthansa Listen von dauerhaft gebannnten Passagieren, bedeutet es besteht in dem Fall evtl. die Gefahr, dass ich nie wieder Lufthansa fliegen kann?

Meine bisher schlechtesten Erfahrungen (Verspätungen etc.) hatte ich bisher alle mit der Lufthansa und ich vermeide die Airline daher eigentlich schon wie die Pest. Manche Verbindungen sind aber eben doch nur mit der Lufthansa möglich, so dass mich ein solcher "Bann" hart treffen würde.

Evtl. kann einer der Experten hier ja einmal seine Einschätzung zu dem gesamten Vorgang geben und dazu ob mein Plan so ohne größere Konsquenzen funktionieren könnte, bedeutet es die Lufthansa dann einfach gut sein lassen würde und auf den von mir berechtigt, gekürzten Betrag verzichtet.
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
588
31
Ich hab mit denen die Erfahrung gemacht: die treiben das jedesmal bis zum Urteil, obwohl sie ganz genau wissen nicht gewinnen zu können....
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.514
4.472
frage mich aber welche Konsequenzen das ansonsten noch haben könnte.
Die Konsequenz wird sein, dass man dein Ticket entweder storniert oder dich am Flughafen auffordert, die Differenz zu zahlen.

By the way: Die Lastschrift wurde noch gar nicht gezogen? Wieso schließt du ein Darstellungs-/Anzeigeproblem in der Bestätigung aus?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.826
10.813
Die Konsequenz wird sein, dass man dein Ticket entweder storniert oder dich am Flughafen auffordert, die Differenz zu zahlen.
Wieso das denn?

Um das ganze etwas zu vereinfachen habe ich mir überlegt, dass ich die Lastschrift einfach einige Tage nach dem Flug zurückbuchen werde, daraufhin auf eine Mahnung der Lufthansa warte und dann den korrekten niedrigeren Betrag, der mir bei Buchung angezeigt wurde überweise.
Zum Zeitpunkt des Fluges liegt dann doch eine gültige Zahlung vor.

Wieso schließt du ein Darstellungs-/Anzeigeproblem in der Bestätigung aus?
Das wäre dann ja nicht sein Problem. Die Rechtslage bei Onlinegeschäften ist klar, was angezeigt wird gilt. Vor allem wenn es plausible ist (Gutschein wurde ja eingelöst) und nicht ein offensichtlicher Fehler. Wenn die Versace Handtasche €12.99 kostet unterstellen auch Gerichte, das da jeder sofort sieht, das das kein reales Angebot sondern wahlwise ein Fehler oder unrechtmäßig ist...

Ich hab mit denen die Erfahrung gemacht: die treiben das jedesmal bis zum Urteil, obwohl sie ganz genau wissen nicht gewinnen zu können....
Die Presse ist voll von Beispielen, bei denen LH in letzter Minute einen Vergleich eingegangen ist, eben um ein rechtsgültiges Urteil zu verhindern (auf das sich andere berufen könnten).

Manche Verbindungen sind aber eben doch nur mit der Lufthansa möglich, so dass mich ein solcher "Bann" hart treffen würde.
In der Hinsicht muss man LH in der Tat bescheinigen, alles richtig gemacht zu haben...
Wobei die Anzahl dieser Verbindungen während Corona auch weitestgehend eingedampft wurden.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Kannst Du Deine Story bitte noch einmal richtig sortieren:

Dachte an ein Problem mit Paypal und habe die Zahlung daher abgebrochen.

Im Anschluss bekam ich dann eine Email mit der Bestätigung der Buchung zum vollen Preis ohne Verrechnung des Gutscheins.

Beide Sätze passen irgendwie nicht zusammen. Ich dachte, Du hast den Zahlungsvorgang abgebrochen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Da ich das sehr seltsam fand, hab ich aber bevor ich auf den Zahlungsbutton (per Lastschrift) geklickt habe einen Screenshot gemacht, der eindeutig den reduzierten Preis angezeigt hat.
ok, statt mit Paypal hast Du dann direkt mit SEPA-Lastschrift gezahlt.

Das Vorgehen, die Lastschrift nach dem Flug platzen zu lassen, ist wohl die beste Lösung.
Lufthansa wird von sich aus, Dir diese Differenz Dir niemals freiwillig zurückerstatten.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.514
4.472
Weil Algorithmen dumm sind :).

Wenn es wirklich kein Darstellungsfehler sein sollte und es kein erneutes Gespräch zwischen @marc66 und der Lufthansa gibt wird das entweder im Thread "LH verweigert Beförderung" oder "LH storniert mein Ticket" enden. Gutschein und evtl. geleisteter Teilbetrag finden nunmal nicht von selbst zusammen. Ob es besser ist, die Lastschrift erst nach dem Flug platzen zu lassen sei mal dahingestellt. Theoretisch könnte man in ein solches Vorgehen noch ganz andere Dinge interpretieren.

Und wenn das Gespräch ähnlich emotional aufgeladen war wie der Beitrag hier verstehe ich auch, warum man "verweigert" hat. Aus dem Grund kann man sich ja bei der Bundeswehr z.B. auch erst am Folgetag über manche Dinge beschweren.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Weil Algorithmen dumm sind :).

Wenn es wirklich kein Darstellungsfehler sein sollte und es kein erneutes Gespräch zwischen @marc66 und der Lufthansa gibt wird das entweder im Thread "LH verweigert Beförderung" oder "LH storniert mein Ticket" enden. Gutschein und evtl. geleisteter Teilbetrag finden nunmal nicht von selbst zusammen. Ob es besser ist, die Lastschrift erst nach dem Flug platzen zu lassen sei mal dahingestellt. Theoretisch könnte man in ein solches Vorgehen noch ganz andere Dinge interpretieren.

Und wenn das Gespräch ähnlich emotional aufgeladen war wie der Beitrag hier verstehe ich auch, warum man "verweigert" hat. Aus dem Grund kann man sich ja bei der Bundeswehr z.B. auch erst am Folgetag über manche Dinge beschweren.

Dem TE trifft hier nach seiner eigenen Aussage keine Schuld. Glücklicherweise kann der TE ja den Preis per Screenshot nachweisen.
Da ich das sehr seltsam fand, hab ich aber bevor ich auf den Zahlungsbutton (per Lastschrift) geklickt habe einen Screenshot gemacht, der eindeutig den reduzierten Preis angezeigt hat.

Wenn Lufthansa also mehr Geld abbucht, als vertraglich vereinbart war, dann geht das 100% zu Lasten der Lufthansa.

Und bei einer verweigerten Beförderung winken dem TE dann noch EUR 250/400/600 an Ausgleichsleistung.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.514
4.472
Dem TE trifft hier nach seiner eigenen Aussage keine Schuld. Glücklicherweise kann der TE ja den Preis per Screenshot nachweisen.
Sicher trifft ihn erstmal keine Schuld, ob man aus der Haltung die durchaus mögliche Klärung nicht nochmal aktiv versuchen zu wollen einen Verstoß gegen eine etwaige Schadenminderungspflicht konstruieren kann mögen andere beurteilen.

Bis hierher wirkt das für mich eher wie "die wollten sich nicht beschimpfen lassen, jetzt bin ich schmollig".
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Sicher trifft ihn erstmal keine Schuld, ob man aus der Haltung die durchaus mögliche Klärung nicht nochmal aktiv versuchen zu wollen einen Verstoß gegen eine etwaige Schadenminderungspflicht konstruieren kann mögen andere beurteilen.

Der TE hat das versucht.

Da ich das nicht akzeptieren möchte (der Preis der bei Buchung angezeigt wird ist rechtlich relevant und es kann nicht einfach irgend ein anderer Betrag abgebucht werden) hab ich mich an den Support gewandt, der aber eine absolute Katastrophe ist und mir scheinbar nicht weiterhelfen möchte/kann.

Dass der Kundenservice bei Lufthansa beim Thema "Kunde will Geld" unterirdisch ist, sollte wohl nicht strittig sein.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.274
333
? Also, hier geht es sowieso nicht ohne Überprüfung, die durch Customer Relations eingeleitet wird, vor allem was das für ein Gutschein war.

Du hast eine Buchung durchführen wollen, zum Preis von X. Die hast Du nicht fertig durchgeführt. So, dann wird gesagt, irgendwo wurde Preis A angezeigt und dann Preis B. Wo denn Preis B? Auf der PayPal Seite? Wenn, dann brauchst Du 2 Screenshot. Einmal der den Preis inklusive Abzug durch den Voucher zeigt und den mit dem falschen Betrag der abgebrochenen Paypal Buchung.

Es kommt wohl auch öfters vor, dass Passagiere sich im Buchungsvorgang doch noch mal unschlüssig sind, abbrechen und dann danach, bei einer neuen Buchung den alten Preis wollen. Hast Du beide Screenshots und und Voucher Daten, schreib an Customer Relations. Telefon Personal hat keinen Zugriff auf irgendwelche Logfiles. Die können ausschließlich den Preis sehen, der bei der Durchführung der Buchung im System gelandet ist, wohl die mit der Lastschrift. Mit viel Glück wurde beim ersten Versuch schon intern ein PNR erzeugt, welches incomplete ist. Wurde das dann untermauern. Aber, wird sich zeigen.
 
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marc66

Neues Mitglied
24.04.2022
6
1
irgendwie hab ich das wohl doch etwas zu knapp formuliert, wenn das solche Verständnisprobleme verursacht. Die versuchte Paypal-Zahlung ist eigentlich irrelevant ich erwähne das nur um zu erklären weswegen ich vor dem erneuten buchen einen Screenshot gemacht habe.

Der ermäßigte Preis inkl. Voucher wurde angezeigt als ich auf den "kostenpflichtig besstellen" Button (oder wie das bei der LH heißt) geklickt habe, in dem Fall mit aktivierter Lastschrift-Zahlung. Der zu hohe Betrag wurde daraufhin sofort abgebucht.
Ich komme aus dem E-Business und weiss daher, dass der auf der Webseite angezeigte Preis verbindlich war - die Rechtslage ist hier also eindeutig und ich hab Voucher Daten und Screenshot bereits an die Lufthansa versandt.

Ich habe auch nicht irgend ein agressives Telefonat geführt sonder eine sachliche Email geschrieben, daraufhin habe ich nur eine mehr oder weniger automatische Antwort erhalten, die nicht weiter auf mein konkretes Problem eingegangen ist und inzwischen eine weitere (wohl automatische) Email auf englisch, dass meine Forderung abgewiesen wird, erneut ohne irgend eine Begründung.

Wie kann ich Customer Relations denn kontaktieren? Ist dies eine andere Email Adresse als die die man über die Kontaktfunktion erreicht?
Hatte auch schon an Miles&More gedacht, wo ich Mitglied bin, können die damit irgendwie weiterhelfen oder wird man da auch nur abgewimmelt?

Ansonsten bleibt nur die Rückbuchung (nach Flugantritt). Wenn jemand dazu evtl. noch eine Einschätzung abgeben könnte z.B. ob es einen solch dauerhaften Flugbann bzw. entsprechende No-fly listen in Deutschland überhaupt gibt. Wie gesagt würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen, wenn die Lufthansa wegen einem mittleren zweistelligen Betrag vor Gericht gehen möchte, habe aber eben Angst, dass dies noch andere Konsequenzen haben könnte z.B. lebenslanger Flug-Bann, Bann aus dem Miles&More Programm, Schufa etc. auch wenn ich eindeutig im Recht bin und der Gutscheinbetrag um den es geht eher lächerlich ist. Mir geht es eben ums sogenannte Prinzip und ich bin nicht bereit soetwas einfach zu akzeptieren.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Der zu hohe Betrag wurde daraufhin sofort abgebucht.

Genau dieser Fall berechtigt den TE natürlich zu einer SEPA-Lastschrift. Taktisch gesehen sollte das erst nach den Flügen geschehen.

Ich habe auch nicht irgend ein agressives Telefonat geführt sonder eine sachliche Email geschrieben, daraufhin habe ich nur eine mehr oder weniger automatische Antwort erhalten, die nicht weiter auf mein konkretes Problem eingegangen ist und inzwischen eine weitere (wohl automatische) Email auf englisch, dass meine Forderung abgewiesen wird, erneut ohne irgend eine Begründung.

Damit hat der Fluggast seine Pflicht erfüllt, um den Sachverhalt zu klären.

Wenn jemand dazu evtl. noch eine Einschätzung abgeben könnte z.B. ob es einen solch dauerhaften Flugbann bzw. entsprechende No-fly listen in Deutschland überhaupt gibt.

Meine Vermutung: Diese Kontonummer kannst Du in Zukunft nicht mehr für eine SEPA-Lastschrift nutzen. Von einem "Flight Ban" habe ich in diesem Zusammenhang noch nie etwas gehört.

Deine Miles & More Nummer würde ich mit der Buchung möglichst nicht verbinden.


Bestrittene Forderungen dürfen regelmäßig nicht eingetragen werden.
Mit Deiner E-Mail an Lufthansa liegt ja bereits ein Widerspruch Deinerseits vor.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.258
Von einem "Flight Ban" habe ich in diesem Zusammenhang noch nie etwas gehört.

Natürlich nicht, weil du einfach keine Ahnung von der Materie hast, wie hier schon mehrfach bewiesen.

Vermutlich weisst du nicht mal, dass aus deinen sog. Rechtsberatungen hier im Forum eine Haftung dir gegenüber erwachsen kann?

Geh doch lieber wieder mit deinen Eisenbahnen spielen!
 

marc66

Neues Mitglied
24.04.2022
6
1
leider sind die Kleinkriege, die hier stattfinden nicht wirklich hilfreich.

@Strolf was ist denn nun korrekt, wenn die Einschätzung zuvor derart daneben liegt und du es besser weisst. Wie sieht so ein Flight-Ban aus und wie ist dieser technisch überhaupt möglich? Abgleich der Personalausweis-Nummer, die ich bei Innereuropäischen Flügen evtl garnicht angeben brauche, wie soll das technisch funktionieren?

@Micha "nicht zu gering" kann alles mögliche sein, wollte damit darstellen, dass es sich eben nicht um einen 5 Euro Promocode handelt. Was tut das zur Sache, wenn ich inzwischen doch glaube ich deutlich genug dargestellt habe, dass es mir ums Prinzip geht (es könnte sich bei zukünftigen Flugbuchungen durchaus auch um andere Beträge handeln wenn sich gegen solcherlei Abzocke niemand wehrt)?
Ich hab Geld und Zeit es darauf ankommen zu lassen. Den Beitrag habe ich genau deswegen erstellt um die Konsquenzen abzuwägen.
Bei einer anderen Firma, mit der ich ebenfalls überaus schlechte Erfahrungen gemacht habe (Vodafone) habe ich es in ähnlicher Weise darauf ankommen lassen und war am Ende der "Gewinner", allerdings haben die halt keine Möglichkeit mir das fliegen zu untersagen und den Stress war es mir damals durchaus wert.

Du sagst es gibt ander Mittel und Wege das zu klären, Welche bitte sind das?
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Boeing736

Guest
Warum muss eigentlich immer so kryptisch gepostet werden? Warum kann man (speziell wenn man auch eine Antwort möchte) nicht einfach die Fakten liefern? Was für ein Gutschein? Woher? Welcher Wert/Währung? Welche Route? ...
 
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marc66

Neues Mitglied
24.04.2022
6
1
Warum kann man nicht einfach die gestellten Fragen beantworten, anstatt sich mit Sachen beschäftigen, die für die Beantwortung der Frage nicht notwendig sind?

Warum muss man hier desweiteren kommentieren, wenn man Dinge für überflüssig, lächerlich oder sonstetwas hält?
NOCHMALS es geht ganz allgemein um die Information, was in diesem Fall unternommen werden könnte, da das ganze so ganz sicher nicht legal ist.
Ich hatte schon genug Ärger mit der Lufthansa und sofern hier irgendjemand gewillt sein sollte wirklich weiterzuhelfen, würde dies mit einer ganzen Reihe von zukünftigen Problemen helfen, so wäre eine Customer Relations Adresse, von der man nicht nur mit automatischen Bot-Antworten abgespeist wird z.B. sehr hilfreich, auch bzgl. anderer Probleme (leider hab ich auf diesen im Ansatz hilfreichen Tip ja keine weitere Antwort mehr erhalten), auch kann es gut sein, dass in Zukunft erneut das selbe Problem auftritt, mit ganz anderen Beträgen.

Was ist der Zweck dieses Forums, die eigene Unterhaltung bzw. das Austragen privater Kleinkriege zwischen Forenmitgliedern?
Anderen Mitgliedern weiterzuhelfen ist es ja anscheinend nicht unbedingt.

Falls es hier irgend eine Art von Moderation geben sollte, würde ich, da hier scheinbar sowieso niemand mehr weiterhelfen möchte, vorschlagen den Beitrag zu schließen. Spekulationen über meinen Kontostand oder den Gutscheinbetrag helfen nun wirklich niemandem weiter und sind auch nicht wirklich unterhaltsam.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.338
5.266
Ich hatte schon genug Ärger mit der Lufthansa und sofern hier irgendjemand gewillt sein sollte wirklich weiterzuhelfen, würde dies mit einer ganzen Reihe von zukünftigen Problemen helfen, so wäre eine Customer Relations Adresse, von der man nicht nur mit automatischen Bot-Antworten abgespeist wird

Die hätten wir alle sehr gerne.

Wenn Du hier im Forum Hilfe erwartest, ist es das Mindeste, mal die Fakten auf den Tisch zu legen (Strecke, Gutscheinwert usw.). Dann kann man Dir vielleicht sogar Tipps geben. Wenn Du das alles bewusst vage hältst, bekommst Du auch keine vernünftigen Antworten.

Ist aber am Ende doch ganz einfach: Wenn Du sicher bist, im Recht zu sein und LH sich tot stellt (was durchaus häufiger passiert), bleibt nur der Rechtsweg.

Es gibt hier im Forum @kexbox, der ist als RA auf solche Dinge spezialisiert. Thema erledigt.
 

marc66

Neues Mitglied
24.04.2022
6
1
sämtliche Fakten, die zur Beantwortung der Frage notwendig sind wurden auf den Tisch gelegt.
Bitte klär mich auf in wiefern der Gutscheinwert und die Flugstrecke relevant sind, um die Frage zu beantworten??

Wenn ich solcherlei zusätzliche Informationen aufführe, obwohl der Post sowieso schon ziemlich lang geworden ist dient dies wie man sieht nur dazu, dass Mitglieder dies aufgreifen sich darüber lustig machen und irgendwelche Off-Topic Diskussionen führen oder dass sie dies zusätzlich verwirrt (siehe Hinweis auf die Paypal Zahlung zu Beginn).
 

marc66

Neues Mitglied
24.04.2022
6
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scheint mir eher weniger so. Ausser ein paar widersprüchlichen, dafür sehr aggressiv vorgetragenden "Tips" zu Beginn auf die im folgenden nicht weiter eingegangen wurde und die daher nicht viel Wert sind, bin ich immernoch so schlau wie vorher.

Mein Anliegen war es z.B. herauszufinden, ob es soetwas wie No Fly Listen in Deutschland gibt, insbesondere für Leute die sich mit Fluggesellschaften im rechtlichen/gerichtlichen Disput befinden und wie soetwas technisch überhaupt umsetzbar ist.
Ob ich die Lastschrift nun zurückbuche oder einen anderen rechtlichen Weg gehe, ändert an den Konsquenzen daraus nämlich wenig.

Da es für einige Mitglieder hier aber furchtbar schwierig zu sein scheint hilfreiche Antworten zu geben, ohne sich gegeseitig zu bekriegen, über den Kontostand des Fragestellers oder andere Themen zu spekulieren, und Fragen zu stellen die mit dem eigentlichen Thema nicht viel zu tun haben, war ich ja bereits damit einverstanden, dass man das Thema hier dicht macht (sofern es hier Moderatoren geben sollte was mir allerdings nicht so vor kommt).
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.326
1.181
So habe mal durchgewischt.

Nochmal herzlich willkommen im Forum!

Wenn nochmal unsachlich gepostet werden sollte, einfach den Meldebutton drücken.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.020
3.805
STR
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300x250
[...]
Mein Anliegen war es z.B. herauszufinden, ob es soetwas wie No Fly Listen in Deutschland gibt, insbesondere für Leute die sich mit Fluggesellschaften im rechtlichen/gerichtlichen Disput befinden und wie soetwas technisch überhaupt umsetzbar ist.
[...]
Ob es grundsätzlich No-Fly Listen gibt, weiß ich nicht (kann es mir aber vorstellen, ggf. für bestimmte Verbrecher). Aber im Speziellen für Kunden, die sich in Rechtsstreitigkeiten befinden, sicher nicht.
Ich habe mich schon öfters mit LH oder EW wegen Entschädigung bei Annullierung/Verspätung gestritten und bin bei beiden Airlines immer noch (gern gesehener?) Gast.
Vielen im VFT wird es ähnlich gehen.
Des Weiteren glaube ich du überschätzt in so einem Fall die interne Vernetzung der Airline. Nur weil deren Rechtsabteilung gerade eine Klage von dir bearbeitet heißt das noch lange nicht, dass die Buchungsabteilung das überhaupt mitbekommt.
 
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Reaktionen: marc66