Reiserücktrittsversicherung fordert Stornorechnung

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mike2001

Reguläres Mitglied
27.01.2021
64
4
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Hallo an alle,

meine Reiserücktrittsversicherung benötigt lt. Mail noch eine Stornorechnung von dem Reisebüro.
Alle andern Unterlagen wurden bereit per Mail/Post eingereicht.

Die Reise welche ich aufgrund einer Krankheit nicht antreten konnte wurde über ein Reisebüro in Tanzania gebucht.
Hatte das Reisebüro schon angeschrieben die konnten aber mit dem Wort "Stornorechnung" nix anfangen. Sie hätten noch keinen Fall gehabt wo ein Kunde nicht kam.

Ist eine Einreichung einer Stornorechnung zwingen notwendig damit die Reiserücktritt den Schaden begleicht ?

Viele Grüße
 

HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.525
1.854
Wenn deine Versicherung dies wünscht und es idealer Weise auch schon in den Bedingungen in der Form formuliert hat, ist es vorliegend wohl notwendig.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Hatte das Reisebüro schon angeschrieben die konnten aber mit dem Wort "Stornorechnung" nix anfangen. Sie hätten noch keinen Fall gehabt wo ein Kunde nicht kam.

Dann würde ich die Antwort des Reisebüros einfach der Versicherung weiterleiten.
 
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Reaktionen: mike2001

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Ferner muss man aufpassen, ob die Versicherungsbedingungen eine solche Reise absichern.
i.d.R. muss es einen Deutschlandbezug bei der Reise geben (d.h. Anreise aus Deutschland).
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.320
1.159
Hallo an alle,

meine Reiserücktrittsversicherung benötigt lt. Mail noch eine Stornorechnung von dem Reisebüro.
Alle andern Unterlagen wurden bereit per Mail/Post eingereicht.

Die Reise welche ich aufgrund einer Krankheit nicht antreten konnte wurde über ein Reisebüro in Tanzania gebucht.
Hatte das Reisebüro schon angeschrieben die konnten aber mit dem Wort "Stornorechnung" nix anfangen. Sie hätten noch keinen Fall gehabt wo ein Kunde nicht kam.

Ist eine Einreichung einer Stornorechnung zwingen notwendig damit die Reiserücktritt den Schaden begleicht ?

Viele Grüße
Schreibt ihnen, dass sie dir eine Rechnung über den nicht refundierbaren Teil schicken sollen.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.258
Ferner muss man aufpassen, ob die Versicherungsbedingungen eine solche Reise absichern.
i.d.R. muss es einen Deutschlandbezug bei der Reise geben (d.h. Anreise aus Deutschland).
Leider wieder kompletter Unsinn von dir.
Schlag mal im Duden nach was „i.d.R.“ bedeutet.