Wie letztens, in einem der tausend Threads zum Thema, geschrieben, vermutlich nichts! Weiss aber nicht mehr, wo und wer ...Was passiert eigentlich, wenn ein Passagier LH verklagt, weil sie die Maskenpflicht nicht durchsetzen? Es könnte ja sein, dass sich dadurch ein Passagier in seiner Sicherheit beeinträchtigt fühlt?
Was passiert eigentlich, wenn ein Passagier LH verklagt, weil sie die Maskenpflicht nicht durchsetzen? Es könnte ja sein, dass sich dadurch ein Passagier in seiner Sicherheit beeinträchtigt fühlt?
Ich hätte - auf Deutschland bezogen - geantwortet: Je nach Bundesland des Start-/Landeortes KANN es ein Bussgeld für diejenigen geben, die sich nicht an die Verordnung halten. Einen zivilrechtlichen Anspruch dürfte es nur bei tatsächlichem Schaden (also nachweislich an Bord erfolgter Infektion) geben, also unrealistisch.Wie letztens, in einem der tausend Threads zum Thema, geschrieben, vermutlich nichts! Weiss aber nicht mehr, wo und wer ...
Nein, das sind Kontrollpflichten im Zusammenhang mit 3G und Einreiseanmeldungen. Die Maskenkontrollpflicht zu verletzen, ist nicht strafbewehrt, vgl. § 73 IfSG. Wie sollte das auch gehen bei einer Pflicht nur zur Stichprobe?in Hessen habe ich z.B. nach wie vor:
- Verstoss gegen Kontrollpflicht (Beförderer), mit Regelsatz 500 Euro je Fall bewehrt,
Da bin ich mal gespannt. Das Ordnungsamt hat keine Zuständigkeit im Flugzeug, und meines Wissens auch nicht im Terminal.Ich hätte - auf Deutschland bezogen - geantwortet: Je nach Bundesland des Start-/Landeortes KANN es ein Bussgeld für diejenigen geben, die sich nicht an die Verordnung halten. Einen zivilrechtlichen Anspruch dürfte es nur bei tatsächlichem Schaden (also nachweislich an Bord erfolgter Infektion) geben, also unrealistisch.
Im Land Bremen gibts da z.B. soweit ich weiß nichts mehr im Bussgeldkatalog.
in Hessen habe ich z.B. nach wie vor:
- Verstoss gegen Kontrollpflicht (Beförderer), mit Regelsatz 500 Euro je Fall bewehrt,
- Verstoß gegen die Pflicht zum bestimmungsgemäßen Tragen der medizinischen Maske, mit Regelsatz 50 Euro (für den Passagier)
Quelle:
Das läuft also alles nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter.
Und vielleicht lassen sich auch schneller mehr als die 500 Euro Bussgeld als Einnahmen erzielen, wenn auf dem Flug keine Maskenpflicht durchgesetzt wird.
Ich glaube nicht, dass da in Deutschland ein Ordnungsamt-Mensch bei Landung beim Aussteigen im Flieger kontrolliert, wenn da nicht einer massiven politischen Druck macht oder Untätigkeitsanzeigen gegen das zuständige Ordnungsamt schreibt.
Wenns aber einer macht wäre ich gespannt ob was passiert. Brächte bei einem vollbesetzten A320neo, bei dem beim Aussteigen in Frankfurt keiner Maske trägt, immerhin bis zu 9500 Euro ein.
Für einen Ordnungsamt-Kontrolletti besser als Knöllchenschreiben bei Parkverstößen und effektiver als ne Blitzeraktion.
Ich liebe unsere deutsche Rechtssicherheit. ;-)
Da bin ich mal gespannt. Da Ordnungsamt hat keine Zuständigkeit im Flugzeug, und meines Wissens auch nicht im Terminal.
Daher wäre es schon mal logistisch unmöglich, sogar wenn im Terminal sie arbeiten dürften. Würden sie im Finger stehen und abkassieren, geht es nicht, da ist keine Maskenpflicht und im Flugzeug selbst ist ein Ordnungsamtsmitarbeiter nur eine Privatperson.
Artikel gelesen? Das kann nur die Bundespolizei, die dann die Ordnungswiedrichkeitsverfahren an das Ordnungsamt weiterleitet.@Razor2:
Die brauchen nur im Finger stehen und in die geöffnete Flugzeugtür schauen wer da ohne Maske um die Ecke biegt.
Und bzgl. Zuständigkeiten und Arbeitsteilung der Behörden empfehle ich die Lektüre anliegenden Links:
(Suche nach „200“)![]()
Viel Verkehr zum Ferienstart am Flughafen Frankfurt
Fachleute empfehlen Reisenden, vor allem die Wochenenden zum Aufbruch zu vermeiden. Auf den Straßen mehr Verkehr als 2019.www.fr.de
Da stand ja auch das die Crew bzw. der Kapitän das entscheidet ob durchgesetzt wird oder nicht. Und das ist der größte Unsinn.Um mal zur Abwechslung etwas zum Thema beizutragen: Auf LH211 heute wurde die Maskenpflicht durchgesagt und durchgesetzt. Keine Ahnung, was dieser Artikel von letzter Woche suggerieren sollte.
aha, dann hat die Presse wohl Druck ausgeübt - wie machen die das? mit Durchsagen ergänzt um "leider müssen wir auf diesem Flug die Regel des EU-Landes Spanieen durchsetzen"? Gab's keine Diskussionen, ob das auf Schweizer Staatsgebiet überhaupt zulässig wäre?LX hat heute auf ZRH AGP die Maskenpflicht durchgesetzt.
ah der Kapitän entscheidet? LOLDa stand ja auch das die Crew bzw. der Kapitän das entscheidet ob durchgesetzt wird oder nicht. Und das ist der größte Unsinn.
aha, dann hat die Presse wohl Druck ausgeübt - wie machen die das? mit Durchsagen ergänzt um "leider müssen wir auf diesem Flug die Regel des EU-Landes Spanieen durchsetzen"? Gab's keine Diskussionen, ob das auf Schweizer Staatsgebiet überhaupt zulässig wäre?
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ah der Kapitän entscheidet? LOL
Er hat durchaus recht. Es ist sehr fraglich ob überhaupt ein Land es außerhalb seines Hoheitsbereiches erlassen kann.Nur weil man Quatsch besonders betont, wird er inhaltlich nicht besser. Überlass die Rechtsinterpretation Leuten, die etwas davon verstehen ;-)
Er hat durchaus recht. Es ist sehr fraglich ob überhaupt ein Land es außerhalb seines Hoheitsbereiches erlassen kann.
Wie hier schon an einem Beispiel angedeutet: ZRH-BER Flug mit LX. Schweizer Flugzeug startet in der Schweiz mit einer Maskenpflicht die durch die Destination begründet wird. Nehmen wir mal an, dass wegen IrrOps das Flugzeug den Schweizer Luftraum nicht verlässt und nach dem Start wieder in ZRH landet.
Damit wäre die ganze Geschichte rechtlich komplett in der Schweiz, wo es keine Maskenpflicht gibt. Ich bin immernoch der rechtlichen Auffassung, dass die Maskenpflicht in Deutschland ausschließlich im eigenen Luftraum durchgesetzt werden kann, nicht jedoch im Luftraum anderer Staaten, und das unabhängig von der Registrierung des Luftfahrzeugs.
LX hat heute auf ZRH AGP die Maskenpflicht durchgesetzt.
Ob Schweizer Staatsgebiet oder nicht interessiert nicht. Ich sass auf 1C und konnte direkt sehen/mithören:aha, dann hat die Presse wohl Druck ausgeübt - wie machen die das? mit Durchsagen ergänzt um "leider müssen wir auf diesem Flug die Regel des EU-Landes Spanieen durchsetzen"? Gab's keine Diskussionen, ob das auf Schweizer Staatsgebiet überhaupt zulässig wäre?
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Ich halte diese Luftraum-Idee - insbesondere auch für die Schweiz (An- und Abflug Zürich) - für die Seltsamste bisher überhaupt.Ich bin immernoch der rechtlichen Auffassung, dass die Maskenpflicht in Deutschland ausschließlich im eigenen Luftraum durchgesetzt werden kann, nicht jedoch im Luftraum anderer Staaten, und das unabhängig von der Registrierung des Luftfahrzeugs.
Risikopatient ist ja auch so ein dehnbarer Begriff, Ich hab eine Herzerkrankung und eine Herz Op hinter Mir und zähle auch zu den Risikopatienten .Ob Schweizer Staatsgebiet oder nicht interessiert nicht. Ich sass auf 1C und konnte direkt sehen/mithören:
Alle Paxe ohne Maske kriegten eine (OP Maske) zusammen mit dem Hinweis, dass in Spanien im ÖV noch Maskenpflicht herrsche.
Es gab min. 2 Durchsagen dazu und zumindest in der C haben sie nach dem Essen die Paxe gebeten, die Maske wieder aufzusetzen.
Da meine +1 auf 1A Risikopatientin ist (mit FP2), waren wir dankbar dafür.
Spanien wurde bisher meines Wissens die Maskenpflicht ex-ZRH immer verlangt, zumindest berichtete dies mir ein Kollege, der hin und wieder nach Spanien darf.Alle Paxe ohne Maske kriegten eine (OP Maske) zusammen mit dem Hinweis, dass in Spanien im ÖV noch Maskenpflicht herrsche.
Es gab min. 2 Durchsagen dazu und zumindest in der C haben sie nach dem Essen die Paxe gebeten, die Maske wieder aufzusetzen.
Das ist wirklich seltsam. In unserer Bude hatten wir wenig Corona-Fälle, warum auch immer. Erwischt hat es die beiden, welche besonders auf die Schutzmassnahmen achteten, den einen gleich zweimal.haben sich zum grossen Teil die Leute angesteckt die die Hygienebestimmungen übertrieben genau genommen haben.
keine Ahnung ob es daran gelegen hat das das Imunsystem weniger zu tun hatte, fand es aber schon seltsam das die Coronaprediger es erwischte
Auf dem Rückflug wird dann keine Maskenpflicht sein, da bei LX die Regeln des Ankunftslandes gelten. Wurde mir auf OPO-ZRH vom MdC erklärt. Cabin Crew war wohl froh, in OPO bei Umkehr Maske ausziehen zu können, es trug niemand davon eine.Ob Schweizer Staatsgebiet oder nicht interessiert nicht. Ich sass auf 1C und konnte direkt sehen/mithören:
Alle Paxe ohne Maske kriegten eine (OP Maske) zusammen mit dem Hinweis, dass in Spanien im ÖV noch Maskenpflicht herrsche.
Es gab min. 2 Durchsagen dazu und zumindest in der C haben sie nach dem Essen die Paxe gebeten, die Maske wieder aufzusetzen.
Da meine +1 auf 1A Risikopatientin ist (mit FP2), waren wir dankbar dafür.
In AGP eigentlich Maskenpflicht, aber die wenigsten halten sich daran. Auch beim Dokumenten Check, wenn man ohne Maske auftauchte und eine anziehen wollte, wurde abgewunken. Schon ok....
Ok, dann hatte ich da eine falsche Information. Danke für die Klarstellung.Belege doch bitte mal deine zum wiederholten Mal aufgestellte Behauptung, es gäbe eine Maskenpflicht in spanischen Flughäfen. Dies stimmt seit Mitte April nicht mehr, kann ich selbst bestätigen.