Powerbank durch SiKo vernichtet

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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.450
1.503
TXL
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Ein Bekannter hatte (versehentlich oder aus Unkenntnis) seine Powerbank im Aufgabegepäck gelassen. Als er seinen Koffer am Zielflughafen erhalten hatte, stellte er fest, dass die BPol bei der Röntgenkontrolle das Teil festgestellt und vernichtet hatte. Das entsprechende Schreiben lag im Trolley.
Nun seine Frage: Darf die BuPo das einfach so vernichten ?
Müsste das nicht im Fundbüro des Flughafens aufbewahrt werden ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
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Neuenhain / FRA
Ich würde meinen, die BuPo darf das machen. Der Aufmacher weiß ja in der Regel nicht, ob und wann du jemals wieder an dem Flughafen vorbei kommst. Der Aufwand alle verbotenen Gegenstände zu archivieren und bis zu 6 (?) Monate aufzubewahren übersteigt in aller Regel den Wert der Ware.

Man klickt ja immer schnell weg, dass man wahrgenommen hat, was ins Aufgabegepäck darf und was nicht. ich habe ehrlich gesagt noch nie gelesen, ob das was zum Thema „Vernichtung“ steht, kann es mir aber gut vorstellen.
 
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B773ER

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19.11.2014
1.210
2.026
DRS
Solche Sachen landen nicht im Fundbüro, sondern werden zeitnah der Vernichtung zugeführt. Außnahmen sind Flughäfen, an denen es aufgrund baulicher Gegebenheiten möglich ist, dass Passagiere im Sicherheitsbereich (nach Ausruf im ganzen Terminal oder nach dezentem Hinweis am Eingang zur Siko) nochmal persönlich zur Reisegepäcknachkontrolle erscheinen und den Gegenstand ggf. entgegen nehmen können, so z.B. hier in Dresden.
 

conaly

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16.10.2016
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NUE
www.anisearch.de
Jap, so ist das. Akkus ab einer bestimmten Kapazität sind im Aufgabegepäck nicht gestattet und wer das Ding aus Unwissen oder Unachtsamkeit dort verstaut hat Pech gehabt.

Außnahmen sind Flughäfen, an denen es aufgrund baulicher Gegebenheiten möglich ist, dass Passagiere im Sicherheitsbereich (nach Ausruf im ganzen Terminal oder nach dezentem Hinweis am Eingang zur Siko) nochmal persönlich zur Reisegepäcknachkontrolle erscheinen und den Gegenstand ggf. entgegen nehmen können, so z.B. hier in Dresden.
Selbst das hilft nicht unbedingt immer. Mir mal passiert auf KTM-DEL-MUC mit Jet Airways und Lufthansa passiert. Powerbank im Aufgabegepäck vergessen, in Nepal hats keiner bemerkt, in Delhi beim Durchschleusen ist das Teil aufgefallen und ich wurde aus der Transferkontrolle rausgezogen, mit Eskorte in den Keller zur Sortieranlage gebracht und musste die Powerbank aus dem Gepäck fischen. Musste diese auch direkt vor Ort abgeben und vernichten lassen.
 
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berlinet

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21.07.2015
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3.037
In Tegel wurde ich noch zu meiner Zahnbürste geführt, am BER würde das wohl nicht mehr passieren. Ich denke, man sollte eher froh sein, dass es keine Strafe gibt, verbotene Gegenstände im Gepäck "schmuggeln zu wollen".
 
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meilenfreund

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10.03.2009
7.005
6.129
Die Abkürzung für die Bundespolizei ist BPol, nicht BuPo. :geek:

Ist auf dem Zettel eine Rechtsgrundlage für die Vernichtung angegeben? 🔨
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.206
1.645
Solche Sachen landen nicht im Fundbüro, sondern werden zeitnah der Vernichtung zugeführt. Außnahmen sind Flughäfen, an denen es aufgrund baulicher Gegebenheiten möglich ist, dass Passagiere im Sicherheitsbereich (nach Ausruf im ganzen Terminal oder nach dezentem Hinweis am Eingang zur Siko) nochmal persönlich zur Reisegepäcknachkontrolle erscheinen und den Gegenstand ggf. entgegen nehmen können, so z.B. hier in Dresden.
In China muss man immer warten, bis das Gepäck gescannt wurde, bevor man den Check in verlassen darf. Da gibt es aber sehr viele Beschränkungen, was mitgenommen werden darf.

Nur als Anekdote.
 

thbe

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27.06.2013
9.444
9.876
Die BPol darf keine verwahrten Sachen grundlos zeitnah vernichten. Sie wird argumentieren, dass ein entsprechender Grund vorlag. Ein Grund könnte sein, dass auch in einem Lagerraum der BPol weiterhin eine Gefahr von der Powerbank ausgeht. Oder dass eine fachgerechte Lagerung nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

Bei einer Klage kann man dann darüber streiten, ob das gute Gründe sind oder nicht.
 
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worldflyer

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03.04.2012
4.037
184
Sie wird argumentieren, dass ein entsprechender Grund vorlag. Ein Grund könnte sein, dass auch in einem Lagerraum der BPol weiterhin eine Gefahr von der Powerbank ausgeht. Oder dass eine fachgerechte Lagerung nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Die Zerkauen das Ding dort nicht mit den Zähnen. Sie verwahren es (mit entsprechendem Brandschutz) um es danach der Vernichtung zuzuführen. Also genau das Gegenteil deiner Argumentation.

Dürfte eher auf Unzumutbarkeit hinauslaufen.
 
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insofern

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29.08.2017
1.160
689
jwd
In Tegel wurde ich noch zu meiner Zahnbürste geführt, am BER würde das wohl nicht mehr passieren. Ich denke, man sollte eher froh sein, dass es keine Strafe gibt, verbotene Gegenstände im Gepäck "schmuggeln zu wollen".
Die (elektr.) Zahnbürste darf nicht ins Aufgabegepäck?
 

Barry Egan

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12.01.2022
2.408
3.499
In China muss man immer warten, bis das Gepäck gescannt wurde, bevor man den Check in verlassen darf. Da gibt es aber sehr viele Beschränkungen, was mitgenommen werden darf.

Nur als Anekdote.
Mein erster Gedanke bei 'Ärger mit Akkus' war auch China. Die fahren da ganz schräg drauf ab.
 

YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
2.065
959
KLU/GRZ
Ist mir auch mal so gegangen - Ultraschallgerät aufgegeben und ganz vergessen, dass ein Akku verbaut ist. Angekommen ist das Ultraschallgerät ohne dem Akku, der wurde entfernt und laut beiligenden Zettel durch die Bundespolizei in Frankfurt (Umsteigeflughafen) zerstört.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Bei fortschreitender Digitalisierung wird zukünftig bei Beschlagnahme des Akkus durch die BPol eine Info an Amazon gegeben und der Passagier erhält eine Email mit einem Kaufangebot. Bei fortschreitendem Umweltschutz wird der Akku nicht vernichtet, sondern verwertet und direkt dem Passagier (Vorbesitzer) angeboten. Um ebenfalls die Umwelt zu schonen, wird dann der Akku gar nicht mehr beschlagnahmt, sondern verbleibt im Aufgabegepäck des Passagiers. Der Kauf des gebrauchten Akkus wird automatisch durchgeführt und die Kreditkarte entsprechend belastet. Nach Sponsoring der BPol durch Amazon (“Bundespolizei Prime”), kommen alle bei Amazon katalogisierten Produkte auf die Verbotsliste des Aufgabegepäcks. Die Empfehlung der BPol Prime ist, Amazon-Aktien zu erwerben.
 

Razor2

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01.01.2020
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Die (elektr.) Zahnbürste darf nicht ins Aufgabegepäck?
Seit wann das denn? Ich bin einer elektrischen Zahnbürste gefühlt 100x über TXL geflogen. Immer im Aufgabegepäck. Die Batterien sind winzig in den Dingern. Das Limit ist 3 Wh, das wäre eine riesige Powerbank. Da kommt die Zahnbürste niemals ran.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.199
7.569
Geräte mit sehr kleinen Lithiumakkus dürfen ins Aufgabgegepäck, bei NiMH und anderen Lithiumfreien Akkus sind die Beschränkungen etwas lockerer. Es kommt wohl auch auf die Zahnbürste an.
 

Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
998
1.342
Geräte mit sehr kleinen Lithiumakkus dürfen ins Aufgabgegepäck, bei NiMH und anderen Lithiumfreien Akkus sind die Beschränkungen etwas lockerer. Es kommt wohl auch auf die Zahnbürste an.
Das war anfangs wirklich eine NiMh, aber 2019 schon eine mit Li. Das hat sie aber auch nicht gestört.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
Die BPol darf keine verwahrten Sachen grundlos zeitnah vernichten. Sie wird argumentieren, dass ein entsprechender Grund vorlag. Ein Grund könnte sein, dass auch in einem Lagerraum der BPol weiterhin eine Gefahr von der Powerbank ausgeht. Oder dass eine fachgerechte Lagerung nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

Bei einer Klage kann man dann darüber streiten, ob das gute Gründe sind oder nicht.
Wieso Klage? Strafantrag wegen Unterschlagung oder Sachbeschädigung dürfte doch eine erste Klarheit bringen?
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.450
1.503
TXL
so richtig schlauer sind wir hier noch nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Bpol das einfach so vernichten ?
Wenn allein der Besitz schon verboten wäre (Schmuggelware, Sprengstoff etc) ja .. wäre das noch einleuchtend....
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
so richtig schlauer sind wir hier noch nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Bpol das einfach so vernichten ?
Wenn allein der Besitz schon verboten wäre (Schmuggelware, Sprengstoff etc) ja .. wäre das noch einleuchtend....
Mir stellt sich eher die Frage, warum kein Strafverfahren gegen den Passagier wegen §315 (6) StGB eröffnet wird. Dass das Tatwerkzeug eingezogen und vernichtet wird, ist natürlich klar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.525
11.451
irdisch
Was ist, wenn dessen tolle Alibaba-Schnapper-Powerbank im Gepäckraum unerreichbar ist und anfängt zu brennen? Was für eine rücksichtslose Gangart.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Nur zum Verständniss, Akkus sind im Aufgabegepäck nicht erlaubt? Warum soll ich dann meinen Trolley abgeben obwohl da mein Laptop drin ist?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Nur zum Verständniss, Akkus sind im Aufgabegepäck nicht erlaubt? Warum soll ich dann meinen Trolley abgeben obwohl da mein Laptop drin ist?
Wenn Du Dein Bordgepäck aufgeben musst, dann bist Du dafür verantwortlich, dass es den Vorgaben für Aufgabegepäck entspricht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Wenn Du Dein Bordgepäck aufgeben musst, dann bist Du dafür verantwortlich, dass es den Vorgaben für Aufgabegepäck entspricht.
Ich muss mein Bordgepäck ja nicht aufgeben, die Airline wünscht es sich von mir. Daher sind diese Regel contraproduktiv, man möchte weniger Gepäck an Bord, vernichtet dann aber den Inhalt der Trolleys von Passagieren die diesen mit an Bord nehmen dürfen.