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Ein Bekannter hatte (versehentlich oder aus Unkenntnis) seine Powerbank im Aufgabegepäck gelassen. Als er seinen Koffer am Zielflughafen erhalten hatte, stellte er fest, dass die BPol bei der Röntgenkontrolle das Teil festgestellt und vernichtet hatte. Das entsprechende Schreiben lag im Trolley.
Nun seine Frage: Darf die BuPo das einfach so vernichten ?
Müsste das nicht im Fundbüro des Flughafens aufbewahrt werden ?
Nun seine Frage: Darf die BuPo das einfach so vernichten ?
Müsste das nicht im Fundbüro des Flughafens aufbewahrt werden ?
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