EW: Muss ich alternativen Flug nach Annullierung akzeptieren?

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groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
363
52
DUS, BER
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Vor rund 90min habe ich die Annullierung für einen EW Flug DUS-MUC morgen früh erhalten.
Da damit mein Termin flachfällt und die von Eurowings erbetenen 30min Wartezeit abgelaufen waren, habe ich Erstattung für das Ticket DUS-MUC-DUS beantragt.

Kurz darauf erhielt ich eine Erstattungs-Nachricht, für den Rückflug morgen Abend. Der annullierte Flug wurde in einer aktualisierten Buchungsbestätigung nochmals bestätigt.
Wenige Minuten später erhielt ich eine Nachricht, das ich auf einen Lufthansa Flug umgebucht sei.
Der würde zeitlich sogar passen, aber ich habe ja jetzt keinen Rückflug mehr.
Außerdem müsste ich einen Mittelplatz in der ECO akzeptieren, gebucht war BizClass bei EW.

Den Termin habe ich natürlich schon abgesagt und will den Flug daher auch nicht mehr antreten.
Natürlich hänge ich nun schon die ganze Zeit in der Warteschleife.

Muss ich überhaupt reagieren, wie verhalte ich mich richtig?
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
884
1.279
ZRH
Deine Lessons learned: Keine "Schnellschüsse"! Immer besonnen bleiben. Zuerst selbst suchen, was für eine Alternati-Verbindung in Frage kommt! Dann die Umbuchung darauf verlangen (dies per e-Mail machen, eine Stunde Frist setzen, Rechtsanwalt in Kopie nehmen und das erwähnen). Gleichzeitig versuchen über Hotline und Anstehen am Schalter die gewünschte Umbuchung erhalten! Falls Frist verstreich (und Du via Schalter/Hotline) noch keinen Erfolg hattest, selbst die herausgesuchte Alternativ-Verbindung buchen (Geld vorstrecken). Später die Erstattung hierfür zurückerhalten (ggf. unter Mitwirkung des RA, was für Dich kostenlos ist, ab dem Moment, wo die Airline in Verzug ist). Nur wenn Du wegen mangelnden Verfügbarkeiten wirklich nicht reisen kannst, den Termin absagen. Und: Keinesfalls eigenmächtig stornieren!
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.824
10.810
User @kexbox beschreibt auf seiner Website, was zu tun ist. Da gibt es auch ein Musterschreiben, was Du per Email zusenden kannst.
User Kexbox beschreibt hier einen Weg, den man bestreiten kann.
Es führen sehr viel mehr Wege nach Rom, nicht zuletzt unter Einbindung der Nationalen Durschsetzungsstelle für Fluggastrechte (bei uns das LBA, fluggastrechte@lba.de)

Meine Erfahrung mit einfach mail schicken und das LBA in CC (für die Airline sichtbar...) mit einzubinden hat auch ohne Drohung mit Rechtsanwalt und Fristsetzung bei mir schon funktioniert...

Deine Lessons learned:
Schritt eins sollte immer sein, sich zu informieren welche Alternativen verfügbar und akzeptabel sind (u.U. auch z.B. Zug statt Flug), bevor man Kontakt mit der Airline aufnimmt, damit man abschätzen kann wie "gut" deren Angebot ist. Wenn man seine Meinung nach dem ersten Kontakt nochmal ändert, wird es schnell kompliziert...

Eine Frist ohne Rechtsgrundlage zu setzen (du empfiehlst eine Stunde) und dann eigenmächtig Alternativflüge zu buchen, wäre jetzt kein Vorgehen, dass ich empfehlen würde.
Gerade bei einem Flug in 24 Stunden eine Stundenfrist zur Lösung zu setzen, finde ich ziemlich mutig.

Im Prinzip sagt EU 261 "Wenn die Fluggäste über die Annulierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung", "wenn" kann man kausal oder auch zeitlich verstehen, d.h. die Airline muss dir definitiv so schnell wie möglich eine Alternative anbieten, daraus aber eine Stundenfrist abzuleiten finde ich mutig.

Die EU261 gibt dir nicht das Recht, eine spezielle Alternativbevörderung zu verlangen. Sie gibt dir das Recht eine vollständige Erstattung zu fordern, wenn du mit der angebotenen Alternative nicht zufrieden bist, Ansonsten musst du "ein Angebot zur anderweitigen Bevörderung das es Ihnen ermöglicht nicht mehr als eine Stunde vor der geplanten Abflugszeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmößigen Ankunftszeit zu erreichen" akzeptieren, kannst nicht auf ein "besseres" Angebot bestehen, bei dem du meinetwegen 30 Minuten früher da wärst. Es gibt kein Recht auf eine "Wunschverbindung", es gibt nur das Recht die angebotene Verbindung abzulehnen und das Geld zurückzuverlangen (und ein paar mehr, wenn die Annulierung nach dem fliegen des ersten legs passiert, die aber nicht 24 Stunden vorher anwendbar sind). Eine solche "Wunschverbindung" proaktiv zu buchen und dann auf Bezahlung zu bestehen hat nichts mehr mit EU261 zu tun. Was nicht heisst, das Frechheit (incl. Drohung mit Rechtsanwalt) nicht doch manchmal siegt, und du rein aus dem Bevörderungsvertrag natürlich auch Rechtsansprüche hast...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Die EU261 gibt dir nicht das Recht, eine spezielle Alternativbevörderung zu verlangen.
Sorry aber das sehe ich komplett anders und die meisten Juristen wohl auch. EU261 gibt dir das Recht auf eine beliebige, deinen Wünschen entsprechende Verbindung umgebucht zu werden.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.824
10.810
Sorry aber das sehe ich komplett anders und die meisten Juristen wohl auch. EU261 gibt dir das Recht auf eine beliebige, deinen Wünschen entsprechende Verbindung umgebucht zu werden.
"nach Wunsch des Fluggastes" gilt nur im Zusammenhang mit "zu einem späteren Zeitpunkt" (8) (1) (c), also wenn du meinetwegen sagt, ich fluege dann halt eine Woche später, das gilt als Alternative zum Stornieren, und der Wunsch bezieht sich nicht auf die exakte gewünschte Verbindung, sondern den Wunsch die Reise zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. (Im Englischen heisst es "at a later date", was klarer macht, das hier ein Flug an einem späteren Tag gemeint ist)
Ansonsten gilt "zum frühestmöglichen Zeitpunkt", nicht deinen Wünschen entsprechend. (8) (1) (b)
Wenn es also einen früheren LH Flug gibt, als den EW Flug den dir die Airline anbietet, dann hast du darauf ein Recht, aber z.B. nicht auf den LH Flug statt dem EW Flug, wenn der später geht aber angenehmer ist.

Wie immer lässt die EU261 viel Raum, aber da in Bezug auf Artikel 7 (Ausgleichsanspruch) jede Ersatzbeförderung OK ist, die maximal 1 Stunde früher abgeht / 2 Stunden später ankommt, gehe ich davon aus die selbe Logik gilt auch für Artikel 8 (Erstattung und anderweitige Beförderung), wenn das was die Airline anbietet kein Anlass zu Ausgleichszahlungen gibt, dann ist es ja wohl ein akzeptables Angebot.
Ansonsten hast du nur die freie Wahl zwischen anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder Stornierung bei voller Erstattung binnen 7 Tagen. Weder in Artikel 5 noch 8 steht irgendwas von "Flug nach Wunsch". Wenn dir das Angebot der Airline nicht zusagt, hast du das Recht es abzulehnen und volle Erstattung zu fordern (uhne jede Bedingung), aber du hast nicht das Recht auf Ersatztransport mit dem Flug deiner Wahl.

Einige der "meisten Juristen" sagen zum Beispiel:
Wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert und keinen anderen Flug anbietet, darf man selbst einen Ersatzflug buchen. Die Airline muss die Mehrkosten für den selbst gebuchten Ersatzflug erstatten. Durch die Weigerung einen Ersatzflug anzubieten, verletzt die Fluggesellschaft ihre Pflicht zur anderweitigen Beförderung nach Art. 8 der Fluggastrechteverordnung. Aus dieser Pflichtverletzung folgt ein Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 280, 249 BGB, der die Mehrkosten des selbst gebuchten Ersatzfluges umfasst.
Also wie ich auch schon sagte: Du hast natürlich neben der EU261 auch andere Rechtsansprüche, hier Schadensersatzansprüche aus dem BGB. Nur wenn dir die Airline keine Ersatzbeförderung anbietet, darfst du dir selbst eine buchen. Aber nicht, wenn dir die angebotene nicht gefällt.

Ich würde gerne mal explizite Urteile zu Fällen sehen, bei denen einen die Airline auf Softwareangebote (APP, Website) zur Auswahl einer Ersatzbeförderung verweisen. Ist das bereits ein "Angebot einer anderweitigen Beförderung" das die EU261 befriedigt?
Genügt so eine mail ???
Ihr Flug KL1536 wurde gestrichen
Bitte prüfen Sie nachfolgend, was Sie selbst tun können


Es tut uns sehr leid, dass Ihr Flug annulliert wurde. Wir sind uns darüber im Klaren, dass dies Ihre Reisepläne erheblich beeinträchtigt. Wir werden unser Möglichstes tun, Sie umzubuchen und Sie kurzfristig zu informieren.

Was können Sie tun?
- Haben Sie Ihren Flug direkt über KLM gebucht? Sie können Ihre Buchung selbst über Meine Reise ändern. Sie möchten Ihren Flug nicht umbuchen? Sie können eine vollständige Erstattung in bar beantragen.
- Wenn Sie einen Flug über ein Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte an das Reisebüro. Die Kontaktdaten finden Sie auf dessen Website. Wenn Sie es vorziehen, können Sie sich auch an unseren KLM-Serviceschalter wenden, um einen neuen Flug oder.
- Besuchen Sie unsere neueste Fluginformationsseite für eine aktuelle Übersicht über unsere Umbuchungs- und Rückerstattungsrichtlinien.

Wir empfehlen Ihnen, von den oben genannten Selbstbedienungsoptionen Gebrauch zu machen, um Ihre Buchung zu ändern.

Wir haben Verständnis dafür, wenn diese Mitteilung bei Ihnen Fragen hinterlässt oder Sie zusätzliche Unterstützung benötigen. In unserer Übersicht der häufig gestellten Fragen helfen wir Ihnen, Ihre Antworten zu finden.

Wenn es Ihre Bedürfnisse nicht abdeckt oder wenn Sie weitere Anfragen oder Bemerkungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir tun alles, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen, jedoch können die Wartezeiten länger als gewöhnlich ausfallen.

Wir bedauern diese Unannehmlichkeiten sehr. Im Namen aller KLM-Mitarbeiter, bedanken wir uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Kundendienst KLM
Die verlinkte "Meine Reise" Seite hat mir dann zwei Flugoptionen am Folgetag angeboten, die beide eine Ausgleichszahlung nach sich gezogen hätten.
Wie KLM dann die Betreuungsleistungen (in dem Fall auch eine Übernachtung) hätten ausgleichen wollen habe ich nicht geprüft. Ich denke, das wäre kompliziert geworden.
Die Flying Blue Hotline hat mich dann umgehend auf meinen Wunschflug umgebucht (ursprünglicher Reisetag, anderer <70 km entfernter Startflughafen, identisches zweites leg, pünktliche Ankunft). Also alles gut, aber eben nicht auf Basis der von der Airline ergriffenen Maßnahmen...
 

Faro

Aktives Mitglied
24.08.2020
182
110
Wie sähe es denn aus, wenn der alternative Flug eine Bahnfahrt ist (was ja bei innerdeutschen Flügen auch angeboten werden kann). Muss man das auch akzeptieren, weil dann ja meistens klar ist, dass man seinen Zielflughafen in der Regel mit mehr als 2 Stunden Verspätung erreicht? Oder bedeutet das dann automatisch eine Ausgleichszahlung?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.824
10.810
Wie sähe es denn aus, wenn der alternative Flug eine Bahnfahrt ist (was ja bei innerdeutschen Flügen auch angeboten werden kann). Muss man das auch akzeptieren, weil dann ja meistens klar ist, dass man seinen Zielflughafen in der Regel mit mehr als 2 Stunden Verspätung erreicht? Oder bedeutet das dann automatisch eine Ausgleichszahlung?
Das Wording ist "Ersatzbeförderung", ob anderer Flug oder Zug ist das selbe. Oder auch Bus, von England ggfs. eine Fähre...
Und ja, je langsamer das Transportmittel, desto höher die Chance auf Ausgleichszahlung (Entschädigung), und je mehr Betreuungsleistung (Essen, Getränke).
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.218
524
Also wie ich auch schon sagte: Du hast natürlich neben der EU261 auch andere Rechtsansprüche, hier Schadensersatzansprüche aus dem BGB. Nur wenn dir die Airline keine Ersatzbeförderung anbietet, darfst du dir selbst eine buchen. Aber nicht, wenn dir die angebotene nicht gefällt.

Das sehe ich -- wie auch einige Juristen -- anders. Ich hab gerade selber einen Fall, wo EW den Hinflug storniert hat und als Ersatzbeförderung einen Flug 3 Tage (!!!) vorher anbietet. Ich weiß nicht, ob die mich verar***en wollen oder ob die das wrklich ernst meinen. Also ja, diese "Ersatz"beförderung gefällt mir nicht, also werde ich mir selber eine buchen, die mir eher passt und die Kosten einklagen. Mitte September kann ich dir sagen, wie es ausgegangen ist.
 
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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
276
377
Das sehe ich -- wie auch einige Juristen -- anders. Ich hab gerade selber einen Fall, wo EW den Hinflug storniert hat und als Ersatzbeförderung einen Flug 3 Tage (!!!) vorher anbietet. Ich weiß nicht, ob die mich verar***en wollen oder ob die das wrklich ernst meinen. Also ja, diese "Ersatz"beförderung gefällt mir nicht, also werde ich mir selber eine buchen, die mir eher passt und die Kosten einklagen. Mitte September kann ich dir sagen, wie es ausgegangen ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das sehe ich -- wie auch einige Juristen -- anders. Ich hab gerade selber einen Fall, wo EW den Hinflug storniert hat und als Ersatzbeförderung einen Flug 3 Tage (!!!) vorher anbietet. Ich weiß nicht, ob die mich verar***en wollen oder ob die das wrklich ernst meinen. Also ja, diese "Ersatz"beförderung gefällt mir nicht, also werde ich mir selber eine buchen, die mir eher passt und die Kosten einklagen. Mitte September kann ich dir sagen, wie es ausgegangen ist.
Bei drei Tagen vorher dürfte es eigentlich auch juristisch doch keine zwei Meinungen gebe, oder.? Das ist doch ein Witz.


(Ich habe vor einiger Zeit eine Annullierung mit anschließender Umbuchung auf einen 24h früheren Flug und über 12h Stopover sehr zähneknirschend akzeptiert. Aber auch nur, weil es dabei um einen vergleichsweise teuren Interkontinentalflug ging, den ich dann hätte vorstrecken müssen und es auch sonst noch ein paar andere Hindernisse gab (führt jetzt zu weit führen). Weil die Annullierung weniger als zwei Wochen vor Abflug erfolgte. gab es immerhin Entschädigung nach EU 261.



Bei einem EW-Flug und dem miesen Ersatzangebot würde ich sofort auch auf eigene Faust buchen und hinterher den Rechtsweg sehr gelassen entgegensehen.​
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.218
524
Es wird noch witziger ... Neben dem Hinflug, den 4Y (wie oben geschrieben) ja um drei Tage nach vorne verlegen will, haben sie jetzt heute auch noch den Rückflug annuliert, und bieten eine Ersatzbeförderung zwei Tage (!) später. Needless to say dass es (alleine in der *A) jeden Tag ein halbes Dutzend mögliche Umsteige-Verbindungen gäbe, auf die man aber nicht einbuchen möchte ... Kexbox wird's schon richten. :)
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.750
1.931
Das Wording ist "Ersatzbeförderung", ob anderer Flug oder Zug ist das selbe. Oder auch Bus, von England ggfs. eine Fähre...
Und ja, je langsamer das Transportmittel, desto höher die Chance auf Ausgleichszahlung (Entschädigung), und je mehr Betreuungsleistung (Essen, Getränke).
Das ist Quatsch. Die EU/VO spricht ja gerade von einer Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen. Ich muss nicht mit der Fähre übern Kanal nur weil das jetzt LH, BA oder wem auch immer gerade besser gefällt, wie mich mit dem Flugzeug zu befördern.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.060
447
VIE
Kann mir ein Strick daraus gedreht werden, wenn ich, bei vorhandenen Alternativen am selben Tag, einen Flug angeboten bekomme der einen Tag vorher oder später geht? Und ich die Hotline nicht rechtzeitig erreiche, damit sie mich manuell umbuchen?
Kann ich mir selber den tagesaktuellen Flug buchen, oder muss ich mehrere Stunden mit Warten in der Hotline verbringen bzw. mich am Flughafen anstellen?

Was ist die akzeptable Wartezeit auf eine Mail, in der Warteschleife oder am Flughafen?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.824
10.810
Das ist Quatsch. Die EU/VO spricht ja gerade von einer Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen. Ich muss nicht mit der Fähre übern Kanal nur weil das jetzt LH, BA oder wem auch immer gerade besser gefällt, wie mich mit dem Flugzeug zu befördern.
Das habe ich deshalb ja auch nicht gesagt.
Aber du hast durchaus das Recht Fähre, Bus oder Zug zu fordern, wenn dich das schneller ans Ziel bringt.

Aktuell bietet LH während des Streiks auch ausdrücklich anderweitige Beförderung mit dem Zug an
In Falle einer Annullierung eines innerdeutschen Lufthansa Fluges können Sie selber Ihren Flugschein kostenlos in ein Ticket mit der Deutschen Bahn umwandeln können.
OK, grammatikalisch nicht ganz sauber, aber mit der EU261 in Einklang.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.218
524
Es wird noch witziger ... Neben dem Hinflug, den 4Y (wie oben geschrieben) ja um drei Tage nach vorne verlegen will, haben sie jetzt heute auch noch den Rückflug annuliert, und bieten eine Ersatzbeförderung zwei Tage (!) später. Needless to say dass es (alleine in der *A) jeden Tag ein halbes Dutzend mögliche Umsteige-Verbindungen gäbe, auf die man aber nicht einbuchen möchte ... Kexbox wird's schon richten. :)
Soooo. Update zu meinem Fall, falls es wen interessiert: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber fein. Nachdem man sich beharrlich geweigert hat, auf einen Flug meiner Wahl umzubuchen, habe ich auf eigene Kosten für 5000 € selber gebucht und kexbox damit beauftragt, 4Y auf Erstattung dieser Kosten zu verklagen. Es hat gut ein halbes Jahr gedauert, aber vor zwei Wochen ist ein Versäumnisurteil gefällt worden und ich habe heute das Geld erhalten. 😊

Warum nicht gleich so, frage ich mich doch da…
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.824
10.810
Kannst du die Urteilsbegründung mal teilen?
Wäre interessant zu sehen, welche exakten Verstöße gegen EU261 dich hier berechtigt haben, selbst zu buchen und das Geld zurückzufordern.
Und wie du das nachgewiesen hast (bzw. woran 4Y gescheitert ist nachzuweisen, dass sie dir ein akzeptables Angebot gemacht haben). Es ist ja immer schwieriger, ein Versäumnis nachzuweisen, als eine Tat, weil ja nichts passiert ist.
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
674
235
DRS/CHS
Kannst du die Urteilsbegründung mal teilen?
Wäre interessant zu sehen, welche exakten Verstöße gegen EU261 dich hier berechtigt haben, selbst zu buchen und das Geld zurückzufordern.
Und wie du das nachgewiesen hast (bzw. woran 4Y gescheitert ist nachzuweisen, dass sie dir ein akzeptables Angebot gemacht haben). Es ist ja immer schwieriger, ein Versäumnis nachzuweisen, als eine Tat, weil ja nichts passiert ist.
Ein Versäumnisurteil hat meist keine Begründung (§ 313 b ZPO).
 

toxic10

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
695
144
HAM/TXL/STR
Kannst du die Urteilsbegründung mal teilen?
Wäre interessant zu sehen, welche exakten Verstöße gegen EU261 dich hier berechtigt haben, selbst zu buchen und das Geld zurückzufordern.
Und wie du das nachgewiesen hast (bzw. woran 4Y gescheitert ist nachzuweisen, dass sie dir ein akzeptables Angebot gemacht haben). Es ist ja immer schwieriger, ein Versäumnis nachzuweisen, als eine Tat, weil ja nichts passiert ist.
Und bei einem Versäumnisurteil wie vorliegend muss nichts bewiesen werden, da der Gegner ja nichts bestritten hatte (hatte sich ja nicht geäußert).
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.218
524
Korrekt, es gibt keine Begründung. Aber Kexbox war sich sicher, dass wir das wohl auch in einem ordentlichen Prozess gewonnen hatten. Das einzige, was mir seitens 4Y nachweislich angeboten wurde, war eine Ersatzbeförderung 3 Tage (!) früher. Ich habe daher schriftlich eine angemessene Ersatzbeförderung nach meinen Wünschen verlangt, auf die auch nach Reminder mit Fristsetzung schlichtweg nicht reagiert wurde.

Reine Spekulation meinerseits: Ich vermute, dass man sich hier gar nicht erst die Mühe gemacht hat, sich zu verteidigen, weil es ja nicht um echtes Geld geht. Ich war so fair und habe den Ersatzflug bei LH gebucht, die Kohle bleibt also im Konzern und wandert nur von einem Topf in den anderen. Bei jeder Ausgleichszahlung (die ja echtes, abfließendes Geld darstellt) ist die Gegenwehr sicherlich höher.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.060
447
VIE
Was ist eigentlich die Frist die man in so einem Fall setzt? Eine Stunde?
Ich mein, dass die ihre Mails so schnell nicht bearbeten werden ist klar, aber was ist "angemessen"?
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.218
524
Ich habe auf kexbox‘ Rat hin 14 Tage gesetzt, da es noch recht lange war (mehr als drei Monate) bis zum Abflug. Wenn die Stornierung einen Tag vorher erfolgt, können aber sicherlich auch ein paar Stunden angemessen sein.

Und die bearbeiten diese E-Mails nicht langsam, sondern gar nicht. Man bekommt auch direkt einen Autoresponder, dass die Mailbox nicht überwacht wird und man sie anderweitig (Webformular, Telefon und so weiter) kontaktieren soll. Das ist aber ja nicht mein Problem. Letztlich ist es also völlig egal, welche Frist du setzt. Du wirst eh keine Antwort/Reaktion bekommen.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.503
457
Ein Versäumnisurteil würde ich erst nach Ablauf der Notfrist so richtig feiern, vorher könnte man dort ja doch nochmal aufwachen.

In meinem sehr gleich gelagerten Fall war EW bzw. deren Anwälte damals auch nach Versäumnisurteil am AG erst richtig eingestiegen, und es ging dann nochmal >1 Jahr bis zum LG.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.442
1.157
Ein Versäumnisurteil würde ich erst nach Ablauf der Notfrist so richtig feiern, vorher könnte man dort ja doch nochmal aufwachen.

In meinem sehr gleich gelagerten Fall war EW bzw. deren Anwälte damals auch nach Versäumnisurteil am AG erst richtig eingestiegen, und es ging dann nochmal >1 Jahr bis zum LG.
Auch wenn das Geld bereits beim Kläger eingetroffen ist?!
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.218
524
Sehe ich auch so. Ich bin weder Experte noch Jurist, aber wenn ich doch schon freiwillig 5000 € gezahlt habe, wieso sollte ich dann noch mal weitere rechtliche Schritte anstrengen? Ich bin da sehr entspannt. Das Geld brauche ich nicht, und ich weiß, dass ich gewinnen werde. 😊