Sorry aber das sehe ich komplett anders und die meisten Juristen wohl auch. EU261 gibt dir das Recht auf eine beliebige, deinen Wünschen entsprechende Verbindung umgebucht zu werden.
"nach Wunsch des Fluggastes" gilt nur im Zusammenhang mit "zu einem späteren Zeitpunkt" (8) (1) (c), also wenn du meinetwegen sagt, ich fluege dann halt eine Woche später, das gilt als Alternative zum Stornieren, und der Wunsch bezieht sich nicht auf die exakte gewünschte Verbindung, sondern den Wunsch die Reise zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. (Im Englischen heisst es "at a later date", was klarer macht, das hier ein Flug an einem späteren Tag gemeint ist)
Ansonsten gilt "zum frühestmöglichen Zeitpunkt", nicht deinen Wünschen entsprechend. (8) (1) (b)
Wenn es also einen früheren LH Flug gibt, als den EW Flug den dir die Airline anbietet, dann hast du darauf ein Recht, aber z.B. nicht auf den LH Flug statt dem EW Flug, wenn der später geht aber angenehmer ist.
Wie immer lässt die EU261 viel Raum, aber da in Bezug auf Artikel 7 (Ausgleichsanspruch) jede Ersatzbeförderung OK ist, die maximal 1 Stunde früher abgeht / 2 Stunden später ankommt, gehe ich davon aus die selbe Logik gilt auch für Artikel 8 (Erstattung und anderweitige Beförderung), wenn das was die Airline anbietet kein Anlass zu Ausgleichszahlungen gibt, dann ist es ja wohl ein akzeptables Angebot.
Ansonsten hast du nur die freie Wahl zwischen anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder Stornierung bei voller Erstattung binnen 7 Tagen. Weder in Artikel 5 noch 8 steht irgendwas von "Flug nach Wunsch". Wenn dir das Angebot der Airline nicht zusagt, hast du das Recht es abzulehnen und volle Erstattung zu fordern (uhne jede Bedingung), aber du hast nicht das Recht auf Ersatztransport mit dem Flug deiner Wahl.
Einige der "meisten Juristen" sagen zum Beispiel:
Wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert und keinen anderen Flug anbietet, darf man selbst einen Ersatzflug buchen. Die Airline muss die Mehrkosten für den selbst gebuchten Ersatzflug erstatten. Durch die Weigerung einen Ersatzflug anzubieten, verletzt die Fluggesellschaft ihre Pflicht zur anderweitigen Beförderung nach Art. 8 der Fluggastrechteverordnung. Aus dieser Pflichtverletzung folgt ein Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 280, 249 BGB, der die Mehrkosten des selbst gebuchten Ersatzfluges umfasst.
Also wie ich auch schon sagte: Du hast natürlich neben der EU261 auch andere Rechtsansprüche, hier Schadensersatzansprüche aus dem BGB. Nur wenn dir die Airline
keine Ersatzbeförderung anbietet, darfst du dir selbst eine buchen. Aber nicht, wenn dir die angebotene
nicht gefällt.
Ich würde gerne mal explizite Urteile zu Fällen sehen, bei denen einen die Airline auf Softwareangebote (APP, Website) zur Auswahl einer Ersatzbeförderung verweisen. Ist das bereits ein "Angebot einer anderweitigen Beförderung" das die EU261 befriedigt?
Genügt so eine mail ???
Ihr Flug KL1536 wurde gestrichen
Bitte prüfen Sie nachfolgend, was Sie selbst tun können
Es tut uns sehr leid, dass Ihr Flug annulliert wurde. Wir sind uns darüber im Klaren, dass dies Ihre Reisepläne erheblich beeinträchtigt. Wir werden unser Möglichstes tun, Sie umzubuchen und Sie kurzfristig zu informieren.
Was können Sie tun?
- Haben Sie Ihren Flug direkt über KLM gebucht? Sie können Ihre Buchung selbst über Meine Reise ändern. Sie möchten Ihren Flug nicht umbuchen? Sie können eine vollständige Erstattung in bar beantragen.
- Wenn Sie einen Flug über ein Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte an das Reisebüro. Die Kontaktdaten finden Sie auf dessen Website. Wenn Sie es vorziehen, können Sie sich auch an unseren KLM-Serviceschalter wenden, um einen neuen Flug oder.
- Besuchen Sie unsere neueste Fluginformationsseite für eine aktuelle Übersicht über unsere Umbuchungs- und Rückerstattungsrichtlinien.
Wir empfehlen Ihnen, von den oben genannten Selbstbedienungsoptionen Gebrauch zu machen, um Ihre Buchung zu ändern.
Wir haben Verständnis dafür, wenn diese Mitteilung bei Ihnen Fragen hinterlässt oder Sie zusätzliche Unterstützung benötigen. In unserer Übersicht der häufig gestellten Fragen helfen wir Ihnen, Ihre Antworten zu finden.
Wenn es Ihre Bedürfnisse nicht abdeckt oder wenn Sie weitere Anfragen oder Bemerkungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir tun alles, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen, jedoch können die Wartezeiten länger als gewöhnlich ausfallen.
Wir bedauern diese Unannehmlichkeiten sehr. Im Namen aller KLM-Mitarbeiter, bedanken wir uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Kundendienst KLM
Die verlinkte "Meine Reise" Seite hat mir dann zwei Flugoptionen am Folgetag angeboten, die beide eine Ausgleichszahlung nach sich gezogen hätten.
Wie KLM dann die Betreuungsleistungen (in dem Fall auch eine Übernachtung) hätten ausgleichen wollen habe ich nicht geprüft. Ich denke, das wäre kompliziert geworden.
Die Flying Blue Hotline hat mich dann umgehend auf meinen Wunschflug umgebucht (ursprünglicher Reisetag, anderer <70 km entfernter Startflughafen, identisches zweites leg, pünktliche Ankunft). Also alles gut, aber eben nicht auf Basis der von der Airline ergriffenen Maßnahmen...