Flugstornierung mit Rückerstattung

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Rübennase

Aktives Mitglied
06.07.2017
117
12
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Hallo zusammen,

die Lufthansa hat eine Teil meiner Flugsegmente gestrichen. Ursprünglich von STR-FRA-DUB und zurück. Der Flug STR-FRA wurde annuliert. Nach Rücksprache mit der Hotline (ja die kann man tatsächlich erreichen) teilte mir der freundliche Herr mit, dass ich den kompletten Flug stornieren kann und ich eine Rückerstattung des Flugpreises erhalte. Allerdings konnte er mir nicht sagen, ob mir trotzdem eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zusteht, da der Flug ausgefallen ist.

Kennst sich jemand damit aus?

Vielen Dank.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.514
4.472
.

Kennst sich jemand damit aus?
Es kommt darauf an, warum der Flug ausgefallen ist. Liegt der Grund nicht in der Verantwortung der Airline (Wetter, Fluglotsen etc.) gibt's halt nichts. Und weil der Mensch an der Hotline das nicht genau sagen kann sagt er dazu auch nichts.

Du kannst versuchen, die Forderung einzureichen und zu schauen, was als Antwort kommt.
 

Rübennase

Aktives Mitglied
06.07.2017
117
12
OK Danke. Ich habe eine Anfrage auf Entschädigung eingereicht. Mal abwarten was passiert.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.849
2.714
PIX, BER, ZRH
Wenn du nicht geflogen bist, der Flug in gegenseitigem Einverständnis annulliert und der Flugpreis rückerstattet wurde, bekommst du keine Entschädigung.

Das Recht auf Ausgleichszahlung ist unabhängig davon, ob sich der Fluggast für Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung entscheidet. Entscheidend für die Ausgleichszahlung ist, ob der Fluggast weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annulierung des ursprünglich gebuchten Fluges unterrichtet wurde. Im Übrigen wird dieses Thema unter EU Fluggastrechte / Annullierung behandelt und ich empfehle dringend das Studium der bisher 433 Seiten des Threads.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
393
218
USA/F/D
Das Recht auf Ausgleichszahlung ist unabhängig davon, ob sich der Fluggast für Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung entscheidet. Entscheidend für die Ausgleichszahlung ist, ob der Fluggast weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annulierung des ursprünglich gebuchten Fluges unterrichtet wurde. Im Übrigen wird dieses Thema unter EU Fluggastrechte / Annullierung behandelt und ich empfehle dringend das Studium der bisher 433 Seiten des Threads.
Gilt aber nur wenn der Fluggast "directly impacted" ist. Wenn der Fluggast der Annullierung zustimmt und erst gar nicht zum Flughafen fährt und ihm auch sonst keine Kosten entstehen, ist dem nicht so.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.218
524
Pardon, aber das ist Quatsch.

Außerdem: Seit wann holt LH sich die Zustimmung ihrer Kunden zu einer Annulierung?! Ein Flug wird annuliert, basta. Oder hast du schon mal einer Annulierung "nicht zugestimmt", und dann hat LH gesagt "Oh, na gut, dann fliegen wir halt"? ;-)
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.849
2.714
PIX, BER, ZRH
Pardon, aber das ist Quatsch.

Mindest+1
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn du nicht geflogen bist, der Flug in gegenseitigem Einverständnis annulliert und der Flugpreis rückerstattet wurde, bekommst du keine Entschädigung.

Es mag ja sein, das LH das behauptet und gewisse naive Menschen das auch glauben, fluggastrechtlich ist dem aber nicht so.
 
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Reaktionen: marcus67

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
393
218
USA/F/D
Pardon, aber das ist Quatsch.

Außerdem: Seit wann holt LH sich die Zustimmung ihrer Kunden zu einer Annulierung?! Ein Flug wird annuliert, basta. Oder hast du schon mal einer Annulierung "nicht zugestimmt", und dann hat LH gesagt "Oh, na gut, dann fliegen wir halt"?
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Im Rahmen einer Annullierung (von Seiten LH) kann ein Fluggast die Stornierung des Tickets und der Rückerstattung des Preises wählen. Wenn dem so ist und der Fluggast sagt "Oh, na gut, dann fliegen wir halt nicht", steht ihm auch keine Ausgleichszahlung zu.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.336
5.266
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Im Rahmen einer Annullierung (von Seiten LH) kann ein Fluggast die Stornierung des Tickets und der Rückerstattung des Preises wählen. Wenn dem so ist und der Fluggast sagt "Oh, na gut, dann fliegen wir halt nicht", steht ihm auch keine Ausgleichszahlung zu.

Aber natürlich.

Das Wahlrecht anders zu fliegen oder eben nicht (z.B. weil es zeitlich keinen Sinn mehr macht) ist unabhängig von einer Entschädigung.

Der Passagier kann natürlich drauf verzichten.