Ministerium droht mit Prüfung der Vorkassepraxis bei Flügen

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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
582
395
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Einzelfälle und absolute Ausnahme? Kurze Google-Recherche ergibt 7% Zahlungsausfälle bei wiederkehrenden KK-Zahlungen und wiederkehrend dürfte da in der Regel monatlich heißen. Was meinst du wie hoch dann erst die Quote ist, wo Buchung und Belastung der KK Monate auseinander liegen? Da bist du locker im zweistelligen Bereich und das verursacht erhebliche Zusatzkosten. Und was meinst du wer diese Kosten letztendlich trägt? Diejenigen, wo der Flugpreis schon nicht zu holen war? Da noch Geld hinterher versenken und die Forderungen eintreiben? Sowas preist jedes Unternehmen dann einfach ein, und Du und ich dürfen dann für die Pleitegeier und Maximierer mit zahlen. Und für was? Um ein Zahlungssystem zu etablieren, das mehr neue Probleme schafft als es alte löst.
diese Zahl(en) kannte ich nicht, und habe diese auch nicht bedacht. Das Thema ist soooo komplex, da sollen sich am Ende die wirklichen Fachleute Gedanken machen, aber ich bleibe bei meinem grundsätzlichen Gedanken: entweder erst am Flugtag die CC belasten, oder bei Vorkasse (Zahlung bei Buchung) eine quasi per Automatismut sichergestellte kurzfristige Erstattung (da wird die Branche eher hintendieren); man könnte als "Abschreckung für Erstattungverzögerer) ja eine Art von Verzinsung einbauen, so nach dem Motto "erfolgte die Erstattung nicht innerhalb X Tagen, so erhöht sich der Ersatttungsbetrag um Y". Ich vermute, dann kämen die Erstattungen schneller. Ob das politisch durchsetzbar ist, kann ich auf die Schnelle nicht abschätzen Aber es MUSS sich ´was tun.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.359
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irdisch
Luftikus meinte:
Man sollte einfach die Entschädigungszahlungen automatisieren. Dann hört das alles wieder ganz schnell auf.

YankeeZulu1:​

in die IT eines Unternehmens kann der Staat nicht eingreifen. Die bestehenden Regelungen zielen auf eine umgehende Erstattung hin, die interne Automatisierung ist Sache der Carrier, und wenn die das nicht tun, kann extern eingegriffen werden.

Ich sprach von Entschädigung, nicht von Erstattung. Die Entschädigung müsste automatisch erfolgen, dann würde es so teuer für die Airlines, dass die sich das überlegen, Tickets zu verkaufen, die sie nicht erfüllen können.

Das ganze Chaos jetzt muss doch kaufmännisch für die Airlines sowieso existenzbedrohend teuer werden? Warum hört man davon nichts? Dieser Sommer hätte das Geschäft sein können, das den kommenden Corona-Winter überbrückt.
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
375
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Fakt ist aber auch, dass es in anderen Ländern, dort wo Leute noch kräftig Visa beantragen müssen um überhaupt zu reisen, eine kostenlose Reservierung von Tickets sehr üblich ist.
Für den Visaantrag wird dort eine Flugbestätigung benötigt, dieser kann aber ganz einfach ohne Kosten wieder storniert werden bzw. die Reservierung aufgehoben werden, wenn das Visa verweigert wird. Das funktioniert in jedem dritte Welt Land besser als bei uns in Deutschland.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.359
11.239
irdisch
Ein Full Fare Ticket kannst Du auch zurückgeben gegen Erstattung. Manche Leute benutzen solche Tickets deshalb zum unbürokratischen Transfer von Geld und als "Konto".
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.943
16.090
Der BGH heißt die den Grundprinzipien des Werkvertragsrechts völlig zuwiderlaufende Vorkassepraxis der Airlines nur (!) deshalb gut, weil sie wegen des Kontrahierungszwangs mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur einen Vertrag abschließen müssen. Sie können sich also nicht durch sorgfältige Auswahl des Vertragspartners vor Zahlungsausfällen schützen. Dem soll Rechnung getragen werden.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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9.745
Der BGH heißt die den Grundprinzipien des Werkvertragsrechts völlig zuwiderlaufende Vorkassepraxis der Airlines nur (!) deshalb gut, weil sie wegen des Kontrahierungszwangs mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur einen Vertrag abschließen müssen.
Für sowas wurde die SCHUFA erfunden. Ich denke man kann als Gericht durchaus voraussetzen, dass diese genutzt wird und Vorkasse nur bei jenen verlangt wird die ein entsprechend hohes Risiko darstellen.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.020
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STR
@TAPulator hat es doch auf Seite 1 schon erwähnt:
Man könnte das Geld nach wie vor beim Buchungsvorgang loswerden -> nur eben nicht an die Airline, sondern an einen Treuhänder. Findet der Flug statt, so wird die Zahlung an die Airline weiter geleitet (ggf. ohne S&G sofern der Pax nicht teilnimmt).
Damit hätte sich die Problematik der Zahlungen kurz vor Flug (sowohl was Ausfallrisiko als auch was Durchführbarkeit angeht) doch erledigt?

Für das OTA-Szenario bräuchte man hier noch eine sinnvolle Lösung, aber zumindest alle "Nur bei der Airline"-Bucher hätte man schonmal abgedeckt.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Surreale Vorstellung, dass der Purser beim Deboarding mit Kasse und Kartenterminal an der Tür steht und das Geld einkassiert.

"Einmal FÖÖÖÖÖÖÖÖRST!"
"Das macht 10.500 EUR, zahlen Sie bar oder mit Karte?"
"Mit Karte bitte!"
"Vielen Dank, brauchen Sie den Bon?"
"Nee."
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.565
6.144
Paralleluniversum
Für sowas wurde die SCHUFA erfunden. Ich denke man kann als Gericht durchaus voraussetzen, dass diese genutzt wird und Vorkasse nur bei jenen verlangt wird die ein entsprechend hohes Risiko darstellen.
Schufa wirkt doch nur innerhalb Deutschlands, oder?
Es soll ja auch 1-2 Passagiere bei den Airlines(zB LH) geben, die nicht in D wohnen.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
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850
Ich verstehe auch nicht, warum meine KK sofort nach der Buchung belastet wird, ich aber von der Leistung erst in x Tagen/Wochen/Monaten profitieren kann. Die Fluggesellschaft arbeitet dann mit meinem Geld (u. a. Zinsen etc.), obwohl sie noch keine Leistung erbracht hat. Das ist nicht fair

Sagst du das auch, wenn du eine Karte für ein Konzert kaufst? Oder eine Jahreskarte für den Zoo oder für den Öffentlichen Nahverkehr mit Vorauszahlung?
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Wenn es wirklich nur um das Problem der seitens der Airlines oft obzsön verspäteter Rückzahlungen geht, ließe sich das mit einer ganz einfachen Gesetzesänderung lösen. Ein Vorbild könnte das 2000 in Kraft getretene "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" sein, das ebenfalls zum Ziel hatte, die Zahlungsmoral von Schuldnern zu verbessern.

Mit diesem Gesetz wurde u.a. der Verzugszins erhöht, und ein Automatismus eingeführt, wo nicht mehr der Gläubiger die Höhe des Verzugszinses individuell nachweisen und einfordern musste, sondern es gibt seitdem einen gesetzlich festgelegten hohen Verzugszinssatz, der sich am Basiszinssatz orientierte.

Etwas ähnliches könnte man mit einem Spezialgesetz für die Airline-Industrie auch machen, mit einem horrenden Zinssatz, der entsprechende Gesetzestext könnte sinngemäß so lauten:

"Hat der Passagier einen Rückzahlungsanspruch gegen die Fluggesellschaft und ist dieser die Bankverbindung für die Erstattung der Rückzahlung bekannt, so ist der Rückzahlunganspruch sofort fällig und unverzüglich an den Passagier zu erstatten. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, wird der fällige Betrag ab dem 5. Tag der Fälligkeit für jeden weiteren Tag, mit dem die Fluggesellschaft mit der Rückzahlung zuwartet, mit 1% verzinst."

Problem gelöst. Keine Airline würde mehr 180 Tage mit der Rückerstattung warten. Weil in dem Fall 175% Verzugszinsen entstünden.

Oder übersehe ich etwas?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.243
9.745
Schufa wirkt doch nur innerhalb Deutschlands, oder?
Es soll ja auch 1-2 Passagiere bei den Airlines(zB LH) geben, die nicht in D wohnen.
Und deutsches Werkvertragsrecht gilt neuerdings international?
Das war darüber hinaus auch nur exemplarisch. Es soll auch Auskunfteien in anderen Ländern geben.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.373
4.764
GRQ + LID
Oder übersehe ich etwas?
Ja, denn nichts ist umsonst in dieser Welt. Solche Risiken werden dann bepreist im Ticket, und damit wäre fliegen für alle teuerer. Bürokratie (Treuhand, geht's noch?) kostet Geld und Versicherungen erst recht.

Ich kann gut leben mit wie es bis jetzt gehandhabt wird, ich sehe nicht ein warum fehlende Prozesse innerhalb wenigen Fluggesellschaften von Recht ersetzt werden müssen.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.181
7.539
Die Luftfahrt ist eine der internationalsten Branchen überhaupt. Es gibt ausländische Airlines, ausländische Fluggäste, ausländische Reisebüros und ausländische Banken. Einen deutschen Sonderweg durchsetzen zu wollen ist doch absolut aussichtslos.
 
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longhaulgiant

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22.02.2015
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Die Luftfahrt ist eine der internationalsten Branchen überhaupt. Es gibt ausländische Airlines, ausländische Fluggäste, ausländische Reisebüros und ausländische Banken. Einen deutschen Sonderweg durchsetzen zu wollen ist doch absolut aussichtslos.
Meinte man bei den Passagierrechten auch mal. Es ist nicht perfekt aber es ist um einiges besser als anderswo auf der Welt. Und wenn es nur für Flüge gilt die in Deutschland starten oder enden dann wäre das auch OK. Noch besser wäre es natürlich das auf EU-Ebene anzugehen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Noch besser wäre es natürlich das auf EU-Ebene anzugehen.
Man muss nicht alles mit schlechten staatlichen Lösungen verschlimmbessern. Denn die Möglichkeit, quasi erst bei Abflug zu zahlen gibt's in Form der Ticketschalter an den Flughäfen schon seit Ewigkeiten.

Und wenn der Bedarf nach anderen Lösungen wirklich da wäre würde man das auch privatrechtlich organisiert bekommen, z.B. in dem Passagier X das Ticket über Reisebüro/Airline/Versicherung/Sonstiges Y zum Preis p + Flugausfallversicherungsprämie z kauft.
 
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mbraun

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09.07.2011
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Und wenn der Bedarf nach anderen Lösungen wirklich da wäre würde man das auch privatrechtlich organisiert bekommen, z.B. in dem Passagier X das Ticket über Reisebüro/Airline/Versicherung/Sonstiges Y zum Preis p + Flugausfallversicherungsprämie z kauft.
Die Nachfrage nach privatrechtlichen Lösungen ist offensichtlich da, Flightright & Co. machen gute Geschäfte (auch schon vor der Pandemie). Dass überhaupt zusätzliche Kostentreiber (sei es Flightright oder Anwalt) notwendig sind, um klar definierte Rechte durchzusetzen, spricht schon Bände.

Dir unbürokratische Lösung wäre eine zeitnahe Abwicklung der Ansprüche durch die Fluggesellschaften. Mal schauen, ob sie das hinkriegen - wenn nicht, darf man schon mal über andere Optionen nachdenken.
 
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longhaulgiant

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22.02.2015
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Es ist schon erstaunlich mit welcher Inbrunst hier mancher den status quo verteidigt obwohl man in den vergangenen Jahren mehrfach gesehen hat, dass es durchaus problematisch ist, dass die Airlines das Geld bis zu 330 Tage im Voraus bekommen. Man nimmt sich seitens der Airlines deutlich mehr heraus weil man das Geld eben schon in der Tasche hat. Die Frage ist für mich nicht ob da eine Regulierung kommt sondern nur wann denn das Verhalten gegenüber dem Kunden wird eher schlechter als besser. Und dass der Markt alles selbst regelt gehört einfach ins Reich der Märchen - insbesondere in einem Oligopol.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.481
4.451
Es ist schon erstaunlich mit welcher Inbrunst hier mancher den status quo verteidigt
Genauso erstaunlich finde ich es, wie einige mit voller Inbrunst das Einschreiten des Staates fordern.
Dass dabei das schlechtmöglichste zu maximalen Kosten herauskommt hat man an genug Beispielen gesehen, fangen wir bei der Autobahnmaut an und machen über BER und die Ineffizienz der Bahn weiter - um mal nur beim Reisen zu bleiben ;-).
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
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Ja, denn nichts ist umsonst in dieser Welt. Solche Risiken werden dann bepreist im Ticket, und damit wäre fliegen für alle teuerer. Bürokratie (Treuhand, geht's noch?) kostet Geld und Versicherungen erst recht.

Welche "Risiken" siehst du bei meinem Vorschlag?

Wir hatten ja hier zuvor das Risiko eines Zahlungsausfalls zulasten der Fluggesellschaften besprochen, aber hier liegt der Fall doch ganz anders! Die Fluggesellschaften hätten bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gar kein "Risiko", denn erstens wären ihnen die neuen Regeln der Verzinsung von Rückzahlungansprüchen bekannt, und zweitens wäre das ja gerade nicht ein unkalkulierbares Risiko, denn es läge doch in ihrer eigenen Einflußsphäre, ob sich das Risiko (einer hohen Zinszahlung) verwirklicht. Durch rechtzeitige Zahlung würde dieses Risiko gar nicht erst entstehen bzw. bestehen, und das hat die Fluggesellschaft selbst in der Hand!

Hinzu kommt, dass es ja nicht um eigene Gelder (der Fluggesellschaft) geht oder um solche, auf die ggf. ein Anspruch der Fluggesellschaft gegen den Passagier besteht oder noch entstehen könnte, sondern um Gelder, die der Fluggesellschaft gar nicht zustehen, sondern ohnehin dem Passagier gehören.

Mir ist daher schleierhaft, inwiefern du durch meinen Vorschlag ein dadurch entstehendes "Risiko" der Fluggesellschaften siehst, das diese auf die Ticketpreise umlegen könnten bzw. müssten.
 
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Flugnomade

Erfahrenes Mitglied
05.06.2016
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FRA🛫 my homebase
Sagst du das auch, wenn du eine Karte für ein Konzert kaufst? Oder eine Jahreskarte für den Zoo oder für den Öffentlichen Nahverkehr mit Vorauszahlung?
Äpfel und Birnen - der Vergleich hinkt! Eine Konzertkarte kann ich sofort nach Eintreffen weitergeben bzw. mit wenig oder gar keinem Verlust verkaufen. Außerdem ist doch klar, dass Konzertkarten im Voraus bezahlt werden, oder möchtest du dich wie früher an dem Tag des Konzerts in die Schlange der Abendkasse (ich weiß, es gibt keine Abendkasse mehr) hinstellen?
 
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