doc7austin2
Erfahrenes Mitglied
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Dein Anspruch auf die EC216/2004 Ausgleichszahlung besteht gegenüber der Airline.Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich habe zwei Formulare ausgefüllt, einmal für den Reiseveranstalter und einmal bei der Fluglinie. Das Angebot über die 1200 kam jetzt aber über Tui.NL rein, also eigentlich vom Veranstalter.
Wenn der Reiseveranstalter jetzt EUR 1200 anbietet, würde ich Diese annehmen.
Der Anspruch gegenüber der Airline bleibt ja weiter bestehen.
Wo ging der Flug eigentlich hin?