Lufthansa Flug storniert, Rückerstattung

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mike2001

Reguläres Mitglied
27.01.2021
64
4
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Hallo an alle,

die Lufthansa hat uns im Juli zwei Tage vor Abflug den Rückflug von FRA nach FMO storniert (2 Pax.)

Hatte Lufthansa angeschrieben bzgl. Erstattung der Tickets und Fluggastverordnung 261/04.
Jetzt hat Lufthansa uns Euro 500.- überwiesen. Auf Nachfrage wie sich dieser Betrag zusammensetzt keine Antwort.
Wir können Ihnen das Ticket nicht erstatten !

Eigentlich hätten wir doch Anspruch auf 2 x 250 Euro nach EU Fluggastverordnung 261/04 plus die Erstattung für das stornierte Rückflugticket Oder hab ich da grad einen Denkfehler???

Zugticket welches uns angeboten wurde, haben wir nicht in Anspruch genommen.

Viele Grüße
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Bitte kurz beantworten:
Welche Segmente (Hin- und Rückflüge) hatte das gesamte Ticket?
Wie hoch war der Ticketpreis?

die Lufthansa hat uns im Juli zwei Tage vor Abflug den Rückflug von FRA nach FMO storniert (2 Pax.)

Das spricht eher nicht für außergewöhnliche Umstände. Die ausführende Fluggesellschaft (FRA-PMO) schuldet pro Fluggast die Ausgleichsleistung.
Wie hoch die ist, kommt auf die Beantwortung der oben gestellten Fragen an?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.736
1.916
Hallo an alle,

die Lufthansa hat uns im Juli zwei Tage vor Abflug den Rückflug von FRA nach FMO storniert (2 Pax.)

Hatte Lufthansa angeschrieben bzgl. Erstattung der Tickets und Fluggastverordnung 261/04.
Jetzt hat Lufthansa uns Euro 500.- überwiesen. Auf Nachfrage wie sich dieser Betrag zusammensetzt keine Antwort.
Wir können Ihnen das Ticket nicht erstatten !

Eigentlich hätten wir doch Anspruch auf 2 x 250 Euro nach EU Fluggastverordnung 261/04 plus die Erstattung für das stornierte Rückflugticket Oder hab ich da grad einen Denkfehler???

Zugticket welches uns angeboten wurde, haben wir nicht in Anspruch genommen.

Viele Grüße
Sofern du keine anderweitige Beförderung zum Endziel in anspruch genommen hast, die Lufthansa gezahlt hat, dann hast du das Recht auf eine Anteilige Erstattung der Ticketkosten. Diese wird aber je nach Ticket (wie lautet die gesammt Route?) und Preis nicht sehr hoch sein und nur einen Burchteil der Gesamtticketkosten sein.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.736
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Ein Erstattung von EUR 500 kommt mir bei FRA-FMO jetzt also ziemlich hoch vor.
Das werden die 2 mal 250 Euro nach EU/VO 261 sein. Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Die hat der TO auch angemeldet, wenn ich seinen Beitrag richtig interpretiere. Das Ticket soll ja angeblich nicht erstattet werden können.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Wir müssen eben wissen, welche Segmente auf dem Ticket vorhanden waren. Denn ggf. sind 2*250 Euro gar nicht genug an Ausgleichsleistung.
 

mike2001

Reguläres Mitglied
27.01.2021
64
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Viele Dank für die Rückmeldungen.

Das Ticket war FMO - FRA und zurück. Die Langstrecke war ein separates Ticket.

Heute morgen auf mehrmalige Nachfrage bei Lufthansa:

vielen Dank für Ihre Schreiben.

Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System noch einmal überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Erstattung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann und wir Ihrem Antrag auf Erstattung nicht nachkommen werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn Sie sich auch in Zukunft wieder für Lufthansa entscheiden....


Im Juni/Juli...2022 hatte die Lufthansa doch viele Flüge gestrichen
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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18.434
NUE/FMO
www.red-travels.com
Wir müssen eben wissen, welche Segmente auf dem Ticket vorhanden waren. Denn ggf. sind 2*250 Euro gar nicht genug an Ausgleichsleistung.

FRA-FMO mehr brauchst du erstmal nicht. Außerdem ist nicht die Frage nach der Ausgleichzahlung, sondern nach der Erstattung der Ticketkosten gewesen.

@mike2001 LH wird sich nicht so einfach in die Karten schauen lassen, wenn's um den Ticketpreis bei einem Return vor Steuern geht. Was du aber auf jeden Fall noch anstoßen solltest, ist die Erstattung der direkten Steuern und Gebühren. Wie hoch diese sind kannst du mit einer neuen "Schein"-Buchung anzeigen lassen.

Flug auswählen => Unten Details anzeigen aufrufen
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Im Endeffekt kannst du die Ersattung natürlich einklagen. Ob sich das lohnt musst du wissen. Eine Brieffreundschaft mit LH würde ich nicht anfangen. Wenn du die Tarfidetails veröffentlichst, kann dir vielleicht jemand sagen, was dir ungefähr zustehen müsste.

@mike2001 LH wird sich nicht so einfach in die Karten schauen lassen, wenn's um den Ticketpreis bei einem Return vor Steuern geht. Was du aber auf jeden Fall noch anstoßen solltest, ist die Erstattung der direkten Steuern und Gebühren. Wie hoch diese sind kannst du mit einer neuen "Schein"-Buchung anzeigen lassen.

Flug auswählen => Unten Details anzeigen aufrufen

Die werden eher sagen, er hat eine anderweitige Beförderung in Anspruch genommen, die wir bezahlt haben. Daher rechne ich kaum damit, dass sie am Ende Steuern und Gebühren erstatten. Durch die Ausgleichszahlung ist es ja unstrittig, dass der Flug so nicht statgefunden hat.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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NUE/FMO
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Die werden eher sagen, er hat eine anderweitige Beförderung in Anspruch genommen, die wir bezahlt haben. Daher rechne ich kaum damit, dass sie am Ende Steuern und Gebühren erstatten.

wenn er das Bahnticket wie o.g. ausgeschlagen hat, müssen sie erstmal beweisen, dass er auf deren Kosten gefahren/geflogen ist. Wenn er natürlich selbst ein Ticket gebucht hat und dieses eingereicht hat, müsste man zeigen, dass man es erstattet hat, so klingt es hier allerdings nicht.

Da S&G zwar kein geringer Teil eines Tickets sind, aber unter 100€, könnte man es statt über die Klage über Ersatzpilot etc. probieren
 

mike2001

Reguläres Mitglied
27.01.2021
64
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wenn er das Bahnticket wie o.g. ausgeschlagen hat, müssen sie erstmal beweisen, dass er auf deren Kosten gefahren/geflogen ist. Wenn er natürlich selbst ein Ticket gebucht hat und dieses eingereicht hat, müsste man zeigen, dass man es erstattet hat, so klingt es hier allerdings nicht.

Da S&G zwar kein geringer Teil eines Tickets sind, aber unter 100€, könnte man es statt über die Klage über Ersatzpilot etc. probieren
Wir haben ein Bahn Ticket Flex 1. Klasse auf unsere Kosten gekauft (Euro 416,60), dieses aber nicht eingereicht.

Hab leider die Mail nicht mehr mit der Rechnung. Kann aber bei Lufthansa noch die alte Buchung aufrufen.

War Buchungsklasse K

Lufthansa hat uns ungefragt auf die Bahn umgebucht :

Frankfurt/Main - Münster-Osnabrück am So, 10.7.2022​

  1. Departure time15:09
    Departure airport
    Frankfurt/Main International (FRA)
  2. Arrival time18:21
    Arrival airport
    Osnabrueck Hauptbahnhof (ZPE)
  3. Cabin class
    Economy
  4. Status Änderung
Departure airplane number

LH3656​

 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
LH muss den Ticketpreis in Form von Geld erstatten.

Bei FMO-FRA-FMO ist das sehr einfach zu berechnen. Irgendwelche Fare Konstruktionen sind komplett irrelevant.

Erstattung = (Gesamtpreis - staatlich-verhängten Steuern) geteilt durch Zwei
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
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LH muss den Ticketpreis in Form von Geld erstatten.

Bei FMO-FRA-FMO ist das sehr einfach zu berechnen. Irgendwelche Fare Konstruktionen sind komplett irrelevant.

Erstattung = (Gesamtpreis - staatlich-verhängten Steuern) geteilt durch Zwei

Aua, au, aua. Es tut so weh deinen Quatsch lesen zu müssen.
Beantworte doch endlich mal die Frage, warum du als komplett Ahnungsloser meinst anderen Leuten rechtliche Ratschläge geben zu wollen?
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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NUE/FMO
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LH muss den Ticketpreis in Form von Geld erstatten.

Bei FMO-FRA-FMO ist das sehr einfach zu berechnen. Irgendwelche Fare Konstruktionen sind komplett irrelevant.

Erstattung = (Gesamtpreis - staatlich-verhängten Steuern) geteilt durch Zwei

Komplett falsch. Entgelte sind in FRA anders als in FMO und letztlich sollte er nicht fliegen sondern nach Osnabrück mit dem Zug fahren, nochmal andere Gebühren und Steuern als Grundlage. Ticketpreis ist auch nicht durch einfach durch 2 zu teilen, wenn es so einfach wäre, wäre die automatische Erstattung schon auf dem Konto. :rolleyes: Nicht genutzte Steuern kannst Du(und auch nur Du) gerne abgeben, aber die müssen auch erstattet werden.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
Was du aber auf jeden Fall noch anstoßen solltest, ist die Erstattung der direkten Steuern und Gebühren. Wie hoch diese sind kannst du mit einer neuen "Schein"-Buchung anzeigen lassen.

Nur mit S & G würde ich mich nicht zufrieden geben, wenn der Anspruch auf den anteiligen Ti cketpreis besteht.

Wir haben ein Bahn Ticket Flex 1. Klasse auf unsere Kosten gekauft (Euro 416,60), dieses aber nicht eingereicht.

Hab leider die Mail nicht mehr mit der Rechnung. Kann aber bei Lufthansa noch die alte Buchung aufrufen.

War Buchungsklasse K

Lufthansa hat uns ungefragt auf die Bahn umgebucht :

Frankfurt/Main - Münster-Osnabrück am So, 10.7.2022​

  1. Departure time15:09
    Departure airport
    Frankfurt/Main International (FRA)
  2. Arrival time18:21
    Arrival airport
    Osnabrueck Hauptbahnhof (ZPE)
  3. Cabin class
    Economy
  4. Status Änderung
Departure airplane number

LH3656​


Hier dachte ich erst, dass es etwas tricky ist. LH hat Euch eine anderweitige Beförderung angeboten und Ihr habt aber bereits selbst gebucht. Ist Euch denn die Umbuchung auf die Bahn rechtzeitig zur Kenntnis gelangt oder war die angebotene anderweitige Beförderung aus irgendwelchen Gründen nicht zumutbar, wäre dann meine Frage gewesen. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass Du ja zwischen anderweitiger Beförderung oder Erstattung wählen kannst, muss Dir natürlich der anteilige Ticket-Preis erstattet werden. Das Wahlrecht liegt bei Dir und nicht bei LH. Ansonsten wie @red_travels ja schon geschrieben hat, eine Sache für @kexbox.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Ticketpreis ist auch nicht durch einfach durch 2 zu teilen, wenn es so einfach wäre, wäre die automatische Erstattung schon auf dem Konto.
Nö, Lufthansa will einfach zum eigenen Vorteil Geld sparen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nicht genutzte Steuern kannst Du(und auch nur Du) gerne abgeben, aber die müssen auch erstattet werden.
Das kommt auf die Steuern an, ob Diese von staatlicher Seite bei Nichtfliegen bezahlt oder nicht bezahlt werden müssen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Entgelte sind in FRA anders als in FMO und letztlich sollte er nicht fliegen sondern nach Osnabrück mit dem Zug fahren, nochmal andere Gebühren und Steuern als Grundlage.
Gebühren, die von der Airline und deren Dienstleistern festgelegt und erhoben werden, sind bei der Berechnung der Teil-Erstattung völlig irrelevant.
Es muss nach der Entfernung berechnet werden. FRA-FMO ist genau 50% der Entfernung von FMO-FRA-FMO.

 
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