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Hallo Zusammen,
ich hatte einen Flug mit Lufthansa mit Express Rail. Durch ein Problem im Zug habe ich meinen Flug nicht erwischt und habe 24 Stunden in Frankfurt verbracht, mit einem Hotel dass mir Lufthansa bereitgestellt hat + Taxi.
Die Lufthansa hat mir die 600€ Entschädigungsanspruch verweigert, ohne direkte Angabe der Richtlinie.
"Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann und wir Ihrem Antrag auf Entschädigung nicht nachkommen werden."
Habe ich Anspruch auf die gewohnte Entschäigung oder gibt es bei Express Rail Tickets nur die Garantie dass ich umgebucht werde?
Da dies der gleiche Booking Code ist und ein Leg von Lufthansa bin ich davon ausgegangen dass die gewohnten Airline Richtlinien gelten. Dies wäre ja auch im Sinne der Entschädigung, da durch die Verspätung Kosten aufgetreten sind.
Falls ich darauf Anspruch habe: Was könnte ich erwähnen um meinen Anspruch durchzusetzen?
Habe leider keine direkte Antwort auf diese Frage per Google oder hier im Forum gefunden.
Grüße,
Tobias
ich hatte einen Flug mit Lufthansa mit Express Rail. Durch ein Problem im Zug habe ich meinen Flug nicht erwischt und habe 24 Stunden in Frankfurt verbracht, mit einem Hotel dass mir Lufthansa bereitgestellt hat + Taxi.
Die Lufthansa hat mir die 600€ Entschädigungsanspruch verweigert, ohne direkte Angabe der Richtlinie.
"Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann und wir Ihrem Antrag auf Entschädigung nicht nachkommen werden."
Habe ich Anspruch auf die gewohnte Entschäigung oder gibt es bei Express Rail Tickets nur die Garantie dass ich umgebucht werde?
Da dies der gleiche Booking Code ist und ein Leg von Lufthansa bin ich davon ausgegangen dass die gewohnten Airline Richtlinien gelten. Dies wäre ja auch im Sinne der Entschädigung, da durch die Verspätung Kosten aufgetreten sind.
Falls ich darauf Anspruch habe: Was könnte ich erwähnen um meinen Anspruch durchzusetzen?
Habe leider keine direkte Antwort auf diese Frage per Google oder hier im Forum gefunden.
Grüße,
Tobias