Welchen Teil davon?
Für DUS-MUC sehe ich wirklich kaum bessere Alternativen. Hätte er via AMS mit KLM fliegen sollen?
Das Leben ist ein geben und nehmen, den Ansatz "wenn sie es schon bezahlen, soll es auch im Konzern bleiben" kann ich nachvollziehen, am Ende hat er den besseren Flug für den kleineren Preis bekommen, also durchaus eine win-win-Situation.
Naja, was genau meinst du mit nachweisen? Ich habe eine E-Mail sowie eine Erinnerung mit Fristsetzung an 4Y geschickt (mit BCC-Trick von kexbox, also beweisbar).
Ok, das ist auch meine typische Vorgehensweise, E-Mail mit
fluggastrechte@lba in CC und privater Addresse in BCC. Hat bisher funktioniert.
Scheitert leider mehr und mehr daran, dass e-mail Kontakt nicht mehr ermöglicht wird (siehe betreffende Threads)
Die Frage war eigentlich mehr, wie hast du nachweisen können, dass 4Y dich nicht kontaktiert und dir keine Option innerhalb der EU261 angeboten hat?
Den Nachweis, das es sehr wohl Flüge "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" gab, hast du ja mit deiner Buchung erbracht (4Y kann nicht behaupten, es hätte zu dem Zeitpunkt keine freien Sitze auf früheren Flügen gegeben).
Meine Buchung war aber auch nach Ablauf der Frist noch unverändert, es wurde (ebenfalls beweisbar) keine Umbuchung auf die von mir gewünschte Verbindung vorgenommen. Ich wüsste nicht, was ich da als Richter noch an weiteren Beweisen würde sehen wollen?
Das beweist natürlich nicht, welche Optionen 4Y dir angeboten hat, nur dass du offenbar keine davon akzeptiert hast, und daher keine Veränderung vorgenommen wurde.
Steht und fällt aber wohl alles damit, inwieweit ein individueller deutscher Richter die deutsche (Fehl)übersetzung der "Wahl des Kunden" interpretiert (die englische Übersetzung der EU261 sagt ja explizit etwas anderes, in keiner anderen Sprache bin ich firm genug juristische Feinheiten zu verstehen um sie zu vegleichen). Nachzuweisen, das 4Y dir nicht deinen Wunschflug gewährt hat ist einfach, nachzuweisen dass du das Recht hattest exakt diesen Flug zu wünschen (im Sinne von: Dies war zu dem Zeitpunkt der "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" verfügbare) weniger.
Allein die Tatsache, dass du Zeit zur Fristsetzung hattest lässt mich daran zweifeln, dass es tatsächlich der frühestmögliche war, sondern vielleicht eher der bequemste oder der, der dir die meisten Meilen gebracht hat.
Naja, Hauptsache bu bist nicht zu all dem unverschuldeten Ärger auch noch auf Kosten sitzen geblieben. Schön, dass es Anwälte und Gerichte gibt die das so ermöglichen.
Besser wäre es natürlich, wenn alle Airlines sich einfach an Recht und Gesetzt halten, oder gar aus Kulanz besonders kundenfreundlich verhalten würden. Wir würden es ihnen mit vielem zukünftigen Buchungen danken...