ANZEIGE
in diesem thread eines anderen forums (da, wo die passwörter so schnell vergessen werden) wird eine bearbeitungsgebühr von 30 euro für die erstattung von steuern und gebühren eines nicht genutzten tickets mit einem "nicht erstattbaren tarifwert bis zu 150 euro" diskutiert. das ganze soll ab 03.06. gültigkeit haben. die tarifbedingen, die ja vor abschluss einer buchung auf der lh-website aufgeführt werden, weisen nur die bislang schon bekannten 50 euro umbuchungsgebühr aus; bei der erstattung von steuern und gebühren im falle einer stornierung steht kein betrag. weiß hier jemand mehr?