Einführung der RSC (Refund Service Charge) bei der Erstattung von Steuern & Gebühren?

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LTU

Erfahrenes Mitglied
15.03.2009
608
7
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in diesem thread eines anderen forums (da, wo die passwörter so schnell vergessen werden) wird eine bearbeitungsgebühr von 30 euro für die erstattung von steuern und gebühren eines nicht genutzten tickets mit einem "nicht erstattbaren tarifwert bis zu 150 euro" diskutiert. das ganze soll ab 03.06. gültigkeit haben. die tarifbedingen, die ja vor abschluss einer buchung auf der lh-website aufgeführt werden, weisen nur die bislang schon bekannten 50 euro umbuchungsgebühr aus; bei der erstattung von steuern und gebühren im falle einer stornierung steht kein betrag. weiß hier jemand mehr?
 
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asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
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MUC / VIE / ZRH
in diesem thread eines anderen forums (da, wo die passwörter so schnell vergessen werden) wird eine bearbeitungsgebühr von 30 euro für die erstattung von steuern und gebühren eines nicht genutzten tickets mit einem "nicht erstattbaren tarifwert bis zu 150 euro" diskutiert. das ganze soll ab 03.06. gültigkeit haben. die tarifbedingen, die ja vor abschluss einer buchung auf der lh-website aufgeführt werden, weisen nur die bislang schon bekannten 50 euro umbuchungsgebühr aus; bei der erstattung von steuern und gebühren im falle einer stornierung steht kein betrag. weiß hier jemand mehr?

Kann das jemand bestätigen? Ich hab zirka 15 Ticket Stornos, jeweils mit einem Wert unter 150 Euro, im Jahr.

Das wäre mal ein hammer "enhancement" :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
27.675
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München
Mir ist die Regelung seitens Lufthansa lieber, 30 Euro für super-billig-Tickets zu nehmen, als die YQ gar nicht mehr erstattbar zu machen (wie es andere Carrier tun).

Und nachdem ich bei mir die Tax-Refunds gegen 15 Euro vom Consolidator erledigt bekomme, habe ich letztlich nur die halben Kosten als bei der LH-Direktbuchung.
 

LTU

Erfahrenes Mitglied
15.03.2009
608
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Mir ist die Regelung seitens Lufthansa lieber, 30 Euro für super-billig-Tickets zu nehmen, als die YQ gar nicht mehr erstattbar zu machen (wie es andere Carrier tun).

Und nachdem ich bei mir die Tax-Refunds gegen 15 Euro vom Consolidator erledigt bekomme, habe ich letztlich nur die halben Kosten als bei der LH-Direktbuchung.

das heißt also, es gibt diese gebühr tatsächlich schon?
 

rcs

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06.03.2009
27.675
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München
das heißt also, es gibt diese gebühr tatsächlich schon?

Gilt für Refunds seit Anfang Juni.

Hier die Begründung seitens Lufthansa:

Warum führt Lufthansa eine Bearbeitungsgebühr (RSC - Refund Service Charge) für günstige Tickets ein?
Die Gebühr wird nur für Tickets erhoben, die laut Konditionen nicht erstattbar sind und einen Nettoflugpreis bis 150 Euro haben. Die RSC beträgt pro Flugschein 30 Euro und deckt die bei einer Erstattung entstehenden Kosten. Um weiterhin mit attraktiven Preisen (z.B. 99 € für einen Hin- und Rückflug in Europa) marktfähig zu bleiben, hat Lufthansa in den letzten Jahren bei weiter steigenden Steuern und Gebühren den Flugpreis verringert. So splittet sich zum Beispiel ein Ticket von Frankfurt nach London und zurück, gebucht unter Lufthansa - Homepage wie folgt auf: Flugpreis (netto) 6,00 € Steuern, Gebühren, Zuschläge 82,44 € Ticket Service Charge 10,00 € Endpreis 98,44 € Obwohl dieser Tarif nicht erstattbar ist, kann sich ein Lufthansa-Kunde bei Nichtnutzung des Fluges die gezahlten Steuern, Gebühren und alle Zuschläge (Treibstoffzuschlag) erstatten lassen. In dem genannten Beispiel würde Lufthansa den FLugpreis von 6 € einbehalten. Dieser Betrag deckt allerdings nicht die mit einer Erstattung entstehenden Kosten. Um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können, hat sich Lufthansa - wie anderen Fluggesellschaften auch - für die Einführung einer Bearbeitungsgebühr entschieden. Die RSC fällt für alle Tickets an, die ab dem 3. Juni 2009 zur Erstattung eingereicht werden, unabhängig vom Verkaufszeitpunkt.
 

LTU

Erfahrenes Mitglied
15.03.2009
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7
danke, rcs!

ich bin entsetzt, dass das unabhängig von dem kaufzeitpunkt stattfindet :eek: das heißt, dass sich gerade zwei reisen, bei denen bei buchungszeitpunkt die genauen termine noch nicht standen und somit jeweils mit einem alternativ-termin gebucht wurden, um zusammen 60 euro verteuert haben :mad::mad::mad:

ohne vorwarnung und ohne ausweis auf deren website finde ich das schon recht fies. wenn mans vorher weiß, ist es immer noch nicht schön, aber man kann sich darauf einrichten.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Ich würde sicherlich für vor dem 03.06.2009 ausgestellte Tickets diese Gebühr auch nicht akzeptieren. Gegenstand ist der Beförderungsvertrag zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, nachträglichen Änderungen seitens Lufthansa muss man nicht zustimmen.

Und ich bin mir sicher, dass man bei entsprechendem Hinweis auf diese nicht zulässige Vertragsänderung die RSC "aus Kulanzgründen" nicht bezahlen muss.

Für ab dem 03.06.2009 ausgestellte Tickets wird man definitiv nicht um die RSC herumkommen.

Hier sollte man seinen Buchungskanal entsprechend sinnvoll wählen, um zumindest nicht mit 30 EUR RSC belastet zu werden.
 

flysurfer

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06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Wenn ich das richtig verstehe, gilt die Gebühr nur für von LH in Deutschland ausgestellte Tickets? Demnach fällt sie nicht an, wenn man zB auf den LH-Seiten in der Schweiz, in Irland oder in den USA bucht?
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
10
www.cura-it.de
danke, rcs!

ich bin entsetzt, dass das unabhängig von dem kaufzeitpunkt stattfindet :eek: das heißt, dass sich gerade zwei reisen, bei denen bei buchungszeitpunkt die genauen termine noch nicht standen und somit jeweils mit einem alternativ-termin gebucht wurden, um zusammen 60 euro verteuert haben :mad::mad::mad:

ohne vorwarnung und ohne ausweis auf deren website finde ich das schon recht fies. wenn mans vorher weiß, ist es immer noch nicht schön, aber man kann sich darauf einrichten.

Das ist nur noch ein weiterer Grund nicht über LH.de zu buchen. Expedia verlangt nämlich nur 20 EUR Erstattungsgebühr und berechnet keine TSC. Außerdem gibt's noch 500 PB-Punkte.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Wenn ich das richtig verstehe, gilt die Gebühr nur für von LH in Deutschland ausgestellte Tickets? Demnach fällt sie nicht an, wenn man zB auf den LH-Seiten in der Schweiz, in Irland oder in den USA bucht?

Soweit ich das erkennen kann, fällt die Gebühr auch für in anderen Ländern ausgestellte Tickets an.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
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303
Point Place, Wisconsin
Ich würde sicherlich für vor dem 03.06.2009 ausgestellte Tickets diese Gebühr auch nicht akzeptieren. Gegenstand ist der Beförderungsvertrag zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, nachträglichen Änderungen seitens Lufthansa muss man nicht zustimmen.

Und ich bin mir sicher, dass man bei entsprechendem Hinweis auf diese nicht zulässige Vertragsänderung die RSC "aus Kulanzgründen" nicht bezahlen muss.

Für ab dem 03.06.2009 ausgestellte Tickets wird man definitiv nicht um die RSC herumkommen.

Hier sollte man seinen Buchungskanal entsprechend sinnvoll wählen, um zumindest nicht mit 30 EUR RSC belastet zu werden.

Das ist alles verwirrend: rcs schreibt über die rsc ... ;):D
 

rcs

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06.03.2009
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München
Dieser Link ist länderspezifisch. In den FAQs steht's auf den anderen Länderseiten größtenteils drinnen; nachdem der Content dezentral gesteuert wird, vermute ich mal, dass die Hinweise noch nachträglich eingefügt werden sofern in den betreffenden Ländern erforderlich.

Innerhalb der EU ist die RSC aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ja eigentlich für die LH genauso Pflicht wie die TSC... denn die Reisebüros können genauso wenig wie die LH die Refunds ohne Aufwandsentschädigung bearbeiten...
 

asmallworld

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26.05.2009
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MUC / VIE / ZRH
RSC gilt auch bei Auslandsbuchungen

The fare you have chosen might be a special fare. Therefore in the event that you need to make any changes to the itinerary and require a rebooking various restrictions and requirements may apply, including, without limitation: restrictions for the new selected dates: advance purchase, minimum/maximum stay requirements, daytime-restriction. An administrative fee may be charged for refunds. If you need further information about the applicable conditions oy your chosen fare please call your Lufthansa Service Center.

Scheint leider der Fall zu sein (oben ein Auszug bei buchung lh.ir) (n)

Nachtrag: auch bei lh.com wird eine Fee angegeben. Komischerweise auch 30 Euro und nicht USD.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
27.675
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München
Nachtrag: auch bei lh.com wird eine Fee angegeben. Komischerweise auch 30 Euro und nicht USD.

Ist nicht komisch.

Die Fälle, in denen die RSC zum Tragen kommt, ist ja im Prinzip nur bei innereuropäischen Tickets, die zu 99% auch von Europäern gebucht werden.

Bei einem Tax Refund von Langstreckentickets ist die Base Fare in der Regel ja größer 150 Euro, dort wird die RSC dann gewaived.

Somit durchaus nachvollziehbar, warum man hier ganz einfach mit Euros hantiert. ;)
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
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MUC / VIE / ZRH
Ist nicht komisch.

Die Fälle, in denen die RSC zum Tragen kommt, ist ja im Prinzip nur bei innereuropäischen Tickets, die zu 99% auch von Europäern gebucht werden.

Somit durchaus nachvollziehbar, warum man hier ganz einfach mit Euros hantiert. ;)

Ja gut, aber dann könnten sie die Ticketpreise auch gleich in Euro anzeigen. :confused: Dies macht z.B. Swiss auch (immer Währung nach Abflugland)
 
Zuletzt bearbeitet:

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
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www.cura-it.de
Gibt es noch Alternativen? Irgendwelche Buchungsportale mit besseren Konditionen :confused:

Wenn du buchst und dann wirklich fliegst ist glaube ich expedia.de ein wirklich absolutes Muss. Denn man zahlt keine TSC und bekommt sogar noch was zurück (die PB-Punkte oder Geld über Partnerprogramme).
Die Frage ist, welcher Anbieter nun der beste für "Vielleichtfliegeichoderauchnicht-Tickets" ist. Dazu müsste man mal die RSCs vergleichen. Bisher war da mit 0,- EUR RSC LH ganz vorne, jetzt sieht es aber anders aus.
 

jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
698
1
Auf fremdem Airline stock buchen (Wideroe? Aber keine Vorzugspreise?), dann gelten die Regeln der anderen Airline für Bearbeitungskosten einer Rückerstattung.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Auf fremdem Airline stock buchen (Wideroe? Aber keine Vorzugspreise?), dann gelten die Regeln der anderen Airline für Bearbeitungskosten einer Rückerstattung.

Da ist die Buchung bei einem guten Reisebüro mit Zugriff auf Vorzugspreise günstiger...