Mit Mordversuch nach Japan?

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Speedfox

Neues Mitglied
03.04.2023
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Hallo Leute,
Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn man mir hier antworten auf lange aufgehobene Fragen bekommt. Also ich wurde vor einigen Jahren eingesperrt und nach versuchtem Mord verurteilt. Jetzt bin ich auf Bewährung entlassen und meine Strafe vorerst verbüsst Ich habe immer von Japan geträumt und würde gerne ein paar wochen dort verbringen. Jetzt aber die Frage ob ich dort überhaupt hin darf mit der Vorstrafe im Gewaltbereich, oder sind nur Drogen interessant. Und falls es wirklich geht, ob man vielleicht sogar eine Bleibegenehmigung für immer dort beantragen kann mit der Vorstrafe? Ich bin mir sicher dass eine permanente bleibegenehmigung nicht leicht zu erhalten sein wird. Ich würde nur gerne wissen ob das von vornherein ausgeschlossen wäre, oder ob die Möglichkeit besteht. Momentan ist das sowieso nur eine vage Idee und nicht mehr. Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten und Ratschläge
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.442
1.157
Ich verstehe nicht ganz. Bist du lediglich auf Bewährung entlassen oder hast du deine Strafe nun bereits verbüßt?

Mein Tipp:
Zu Japan und Vorstrafen gibt es bereits mindestens zwei Threads alleine in diesem Forum. Beide glänzen aber eher wenig mit tatsächlicher Expertise und enthalten quasi nur Spekulationen. Die meisten Tipps gehen in Richtung Verschweigen.

Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass hier mittlerweile jemand mit einer Vorstrafe wegen versuchten Mordes über Erfolg oder Misserfolg einer Einreise nach Japan berichten kann.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
1.055
1.393
FMO
Falls die Frage ernst gemeint ist .
Du könntest es mal im offenen Forum unter "Userforum" probieren.
 
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swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.806
1.981
Auf dem Visaformular macht mich nach all diesen Vorstrafenfragen immer das stutzig:
If you answered “Yes” to any of the above questions, please provide relevant details.

Das liest sich so, als ob auch bei Vorstrafen noch nicht alles verloren ist und die konkrete Tat bewertet wird.
Also wenn man reinschreibt, daß man jemanden umbringen wollte weil er z.B. die nationale Ehre befleckt hat, dann erhält man bei der Einreise noch ein wohlwollendes Nicken der Immi-Beamten?
 

Tsuruhashi

Erfahrenes Mitglied
11.07.2015
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Vvardenfell
Das Einwanderungskontrollgesetz verbietet es Personen welche eine Gefängnisstrafe von einem Jahr oder mehr erhalten haben japanischen Boden zu betreten (§4 Abs. 4). Eine Ausnahme gibt es sofern das Urteil aus politischen Gründen gefällt wurde.

Würde hier anstatt der Botschaft einen auf japanisches Einwanderungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt fragen.
 

Speedfox

Neues Mitglied
03.04.2023
2
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Ich bin auf Bewährung entlassen. Die Entstrafe ist nicht verbüsst. Nur 2/3 der Strafe. Die Bewährung werde ich auch beanstandungsfrei hinter mich bringen. Nur war da einfach der Gedanke für einen erfolgreichen Neustart mit im Spiel.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.777
920
Englischsprachige Beratungsportale für ehemalige Strafgefangene sagen leider recht einhellig, dass das auf legalem Weg relativ aussichtslos ist, so lange das Urteil nicht aufgehoben wird. Realistische Alternativen dazu, mit einem spezialisierten Anwalt eventuelle verbleibende Möglichkeiten auszuloten, gibt es wohl nicht.
Davon abgesehen, ich bin zwar kein ausgewiesener Experte für Japan, aber habe Bekannte und Verwandte, und war auch schon einige Male dort. Ich würde mir keine Illusionen machen, dort als westeuropäischer Ausländer ohne Bezug Fuß zu fassen, ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Für mich würde das nur in Frage kommen, wenn ein Arbeitgeber das für mich organisiert, oder allenfalls um japanischer Verwandtschaft zu folgen. Der reguläre Zugang zum Arbeitsmarkt hat für Ausländer sehr hohe Hürden, sofern man nicht gerade als Sprachlehrer arbeiten will (was wiederum viel Konkurrenz, mäßige Bezahlung und fast nur befristete Anstellungen mit sich bringt).
Auch wenn sich Japan in den letzten Jahrzehnten diesbezüglich schon stark geändert hat (und aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wohl noch weiter ändern muss), ist es trotzdem nach wie vor weit davon entfernt, ein für Einwanderer zugängliches Land zu sein.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.357
3.052
FRA
Ich bin mir sicher dass eine permanente bleibegenehmigung nicht leicht zu erhalten sein wird. Ich würde nur gerne wissen ob das von vornherein ausgeschlossen wäre, oder ob die Möglichkeit besteht.
Ich glaube, eine permanente "Bleibegenehmigung" in Japan ist nahezu ausgeschlossen selbst ohne Mordversuch. Japan ist eines der zuwanderungsfeindlichsten Länder der Welt.

Ob das japanische Ausländerrecht eine visumsfreie Einreise von verurteilten Straftätern erlaubt, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf dem Einreiseformular wird man gefragt, ob man wegen einer Straftat verurteilt wurde. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es bei jedem Einreisenden sorgfältig geprüft wird.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Auf jeden Fall sollte der Troll…äääh…TO die Resozialisierung durch Umzug in ein ihm fernliegenden Land angehen, in dem er offenbar noch nie war…
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Ich bin auf Bewährung entlassen. Die Entstrafe ist nicht verbüsst. Nur 2/3 der Strafe. Die Bewährung werde ich auch beanstandungsfrei hinter mich bringen. Nur war da einfach der Gedanke für einen erfolgreichen Neustart mit im Spiel.

Also ich bin mir jetzt ziemlich sicher das Deine Auflagen Dir momentan NICHT erlauben einen "Neuanfang" in Japan zu beginnen!

Aber wenn die zuständige Strafvollstreckungskammer, Dein persönlicher Bewährungsheller und natürlich auch die Führungsaufsicht Dir alle schriftlich Ihr Einverständniss beurkunden wirst Du wenigstens nicht schon beim Einchecken für den Hinflug verhaftet...

Aber das weißt Du ja alles bestimmt schon aus den Auflagen Deiner Anhörung zur Aussetzung des Strafrestes oder?

Dann mal Sayonara! :D

Gruss aus München

Markus
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.177
14.104
Trans Balkan Express
Also ich bin mir jetzt ziemlich sicher das Deine Auflagen Dir momentan NICHT erlauben einen "Neuanfang" in Japan zu beginnen!

Aber wenn die zuständige Strafvollstreckungskammer, Dein persönlicher Bewährungsheller und natürlich auch die Führungsaufsicht Dir alle schriftlich Ihr Einverständniss beurkunden wirst Du wenigstens nicht schon beim Einchecken für den Hinflug verhaftet...

Aber das weißt Du ja alles bestimmt schon aus den Auflagen Deiner Anhörung zur Aussetzung des Strafrestes oder?

Es geht ihm ja um die Zeit danach:

Ich bin auf Bewährung entlassen. Die Entstrafe ist nicht verbüsst. Nur 2/3 der Strafe. Die Bewährung werde ich auch beanstandungsfrei hinter mich bringen. Nur war da einfach der Gedanke für einen erfolgreichen Neustart mit im Spiel.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.177
14.104
Trans Balkan Express
Also in 5 bis 7 Jahren?! :oops:

Wie kommst Du darauf? Du weißt ja nicht, wie hoch die verhängte Strafe ist. Es geht um einen Versuch, § 212 Abs. 1, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Google mal, wie das Strafmaß für versuchten Totschlag ist (muss man nicht gut finden), z.B. hier 5 1/2 Jahre:

 

Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
924
541
Neuenhain / FRA
Wie kommst Du darauf? Du weißt ja nicht, wie hoch die verhängte Strafe ist. Es geht um einen Versuch, § 212 Abs. 1, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Google mal, wie das Strafmaß für versuchten Totschlag ist (muss man nicht gut finden), z.B. hier 5 1/2 Jahre:

Naja, aber in der Strafmassfindung wird sicherlich deutlich zwischen versuchtem Totschlag und versuchtem Mord unterschieden. Mord ist §211.
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Sorry, aber ich gehe natürlich für mich immer von der Rechtssprechung in Bayern aus!
Aus meinem täglichen Berufsalltag kann ich daher sagen das hier versuchter Mord nicht bzw. sehr selten nur mit 5J 6 Monaten Strafmaß geandet wird?

Unabhängig davon rede ich ja nicht nur von der verbliebenen Reststrafe sonder auch der anhängigen Bewährungszeit und der eventuell zusätzlich folgenden Führungsaufsicht!

Aber eigentlich auch egal - mir ist eh grad eingefallen das wieder Osterferien sind... :p

Gute Nacht aus München

Markus
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.548
2.708
FRA
Vielleicht gehts irgendwann weiter und er berichtet aus Japan?

Vielleicht lohnt es sich, einen neuen Bereich "Knastberichte" aufzumachen?

Würde mal einen frischen Touch in das Forum bringen. Und vielleicht den einen oder anderen brauchbaren Tipp für den adäquaten Umgang z. B. mit widerspenstigen Hotline-Agents ergeben...
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.796
18.631
NUE/FMO
www.red-travels.com
Vielleicht lohnt es sich, einen neuen Bereich "Knastberichte" aufzumachen?

Würde mal einen frischen Touch in das Forum bringen. Und vielleicht den einen oder anderen brauchbaren Tipp für den adäquaten Umgang z. B. mit widerspenstigen Hotline-Agents ergeben...

vorher müssten erstmal 456 andere Baustellen der Bugliste gefixt werden :p