Chaos bei Gruppenreise nach Selbstmord auf den Gleisen

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Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
76
16
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Guten Morgen,
meine Lebensgefährtin hat am Samstag eine Gruppenreise zu einem Sport-Camp auf Kos angetreten.
Den Veranstalter (Sitz in D) lass ich hier mal raus.
Gebucht wurde ein Komplettpaket inkl. Flug, Hotel, Transfer, Verpflegung etc.
Geplant war die Anreise von QDU(Düsseldorf HBF)-F-KOS.
Leider hat sich kurz hinter Düsseldorf jemand auf die Gleise gestellt. Das hatte zur Folge, dass erstmal die Kripo kam, der Zug 3 Stunden nicht bewegt werden durfte, etc…
Somit war der Weiterflug aus Frankfurt nicht mehr erreichbar.
In Frankfurt dann das nächste Chaos, LH brauchte 3 Stunden um 11x Passagiere auf mehrere Flüge umzubuchen.
Der Weiterflug war aber erst am Sonntag möglich, sie stand für einen Flug um 09:20 nach Athen und Weiterflug um 22:00 auf der Warteliste 🙈
LH organisierte für die Nacht von Sa-So ein kostenfreies Hotel.
Der Weiterflug am Sonntag hat dann zum Glück auch geklappt.
Leider kam das komplette Gepäck nicht an…
Jetzt stellen wir uns die Frage, wer ist der richtige Ansprechpartner für evtl. Ansprüche.
LH ?
Der Veranstalter ?
Die Bahn ?
Der Selbstmörder ?
Bitte keine Grundsatzdiskussion darüber, dass hier ein Mensch sein Leben gelassen hat. Ich möchte nicht wissen, wie ein Lokführer mit so etwas umgeht. Danke
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
Wenn du nicht wissen möchtest wie der Lokführer damit umgeht, kann ich dir nur sagen, ich möchte nichts über das Gepäck deiner Lebensgefährtin wissen.
Er wollte wahrscheinlich nur verhindern, dass Leute, wie du, sich aus Langeweile äußern ohne zum Thema etwas beitagen zu können, seinen Thread zerstören.Das ist ihm nicht gelungen.

Der Reiseveranstalter ist für alle Mängel zuständig. Unabhängig davon kann man die Fluggastrechte (zusätzlich) direkt bei der Airline geltend machen
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Er wollte wahrscheinlich nur verhindern, dass Leute, wie du, sich aus Langeweile äußern ohne zum Thema etwas beitagen zu können, seinen Thread zerstören.Das ist ihm nicht gelungen.

Der Reiseveranstalter ist für alle Mängel zuständig. Unabhängig davon kann man die Fluggastrechte (zusätzlich) direkt bei der Airline geltend machen
Ne er wollte nur zum Ausdruck bringen das ihm andere Menschen egal sind, aber die Rechte seiner Lebensgefährtin nicht.

In der Sache gibt es zudem "aussergewöhnliche Umstände", einfach vor Gericht ziehen und das ganze von einem Richter bewerten lassen. Hier gab es weder ein Problem bei der Airline noch beim Veranstalter, daher greifen auch die Flugastrechte nicht. DFas Problem hatte die Lebensgefährtin, weil sie die Anreise zum Flughafen gewählt hat. Nach deiner Logik wäre auch jeder verspätung wegen Stau ein Fall für die Fluggastrechte.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.369
985
Ansprechpartner ist die Airline bei der die das Gepäck aufgegeben hat!! Nicht der Reiseveranstalter!
 
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Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
76
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Er wollte wahrscheinlich nur verhindern, dass Leute, wie du, sich aus Langeweile äußern ohne zum Thema etwas beitagen zu können, seinen Thread zerstören.Das ist ihm nicht gelungen.

Der Reiseveranstalter ist für alle Mängel zuständig. Unabhängig davon kann man die Fluggastrechte (zusätzlich) direkt bei der Airline geltend machen
Danke
Fluggastrecht z.B. durch die Verspätung hätte ich hier nicht bei der Fluggesellschaft gesehen, da es ja „höhere Gewalt“ war.
Meine Frage ging daher um die Tageskosten Hotel, Verpflegung etc. Mich hat aber auch gewundert, dass LH sofort ein Hotel in FRA organisiert hat.
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
76
16
Ne er wollte nur zum Ausdruck bringen das ihm andere Menschen egal sind, aber die Rechte seiner Lebensgefährtin nicht.

In der Sache gibt es zudem "aussergewöhnliche Umstände", einfach vor Gericht ziehen und das ganze von einem Richter bewerten lassen. Hier gab es weder ein Problem bei der Airline noch beim Veranstalter, daher greifen auch die Flugastrechte nicht. DFas Problem hatte die Lebensgefährtin, weil sie die Anreise zum Flughafen gewählt hat. Nach deiner Logik wäre auch jeder verspätung wegen Stau ein Fall für die Fluggastrechte.
Du vergisst bei deiner Logik aber, dass ich die PKW-Fahrt nicht bei LH buchen kann.
Und die Zugfahrt wurde nicht extra gebucht, es war 1x Ticket
QDU-FRA-KOS
Ich sag ja, ein ganz schlauer 😉
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
Ne er wollte nur zum Ausdruck bringen das ihm andere Menschen egal sind, aber die Rechte seiner Lebensgefährtin nicht.

In der Sache gibt es zudem "aussergewöhnliche Umstände", einfach vor Gericht ziehen und das ganze von einem Richter bewerten lassen. Hier gab es weder ein Problem bei der Airline noch beim Veranstalter, daher greifen auch die Flugastrechte nicht. DFas Problem hatte die Lebensgefährtin, weil sie die Anreise zum Flughafen gewählt hat. Nach deiner Logik wäre auch jeder verspätung wegen Stau ein Fall für die Fluggastrechte.
Ich sag ja, dass du einfach keine Ahnung hast.
Selbstverständlich greifen hier die Fluggastrechte. Die Airline könnte versuchen, sich das Geld von den Hinterbliebenen zurückzuholen.
Auch die Bahn zahlt in solchen Fällen anstandslos Fahrgastrechte aus. Allerdings ist Bahn hier raus, weil der Zug mit einem Flugschein genutzt wurde.
 

Der_Direktor

Neues Mitglied
28.04.2023
4
2
Ansprechpartner ist die Airline bei der die das Gepäck aufgegeben hat!! Nicht der Reiseveranstalter!
Ja, es ist ratsam , sich selbst darum zu kümmern, aber letztlich müsste auch das der Reiseveranstalter erledigen. Von diesem verlangt man ja auch später Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude. Pauschalreise ist Pauschalreise. Nur dürfte der örtliche Agent mit sowas komplett überfordert sein und wie das Gepäck aussah , weiß man nur selbst
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
643
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@LH88 Ja, klar aber auch bei außergewöhnlichen Umständen bestehen gewisse Ansprüche. Insbesondere das Reiserecht sichert da ab, was die Ausfalltage betrifft. LH kümmert sich um einen anderen Anschlussflug. Der Grund ist da unerheblich - nur Ausgleichszahlungen gem. VO EU261 gibt es natürlich nicht.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.865
5.570
Z´Sdugärd
Nein, Ansprechpartner ist die Airline, die das letzte Segment geflogen hat. In dem Fall dann ja wahrscheinlich Agean.
So ist es. Vorallem versteh ich die Diskussion nicht. Bei der Landung kein Gepäck -> Lost and Foundschalter, hier a) Overnightkit oder b) Kompensation (zugegeben bis nur ausserhalt der EU gemacht).
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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hahaha und welche weitergehende Rechte hat die Lebensgefährtin? Keine. das der Koffer verspätet ist hat nix mit dem Selbstmord zu tun, und ist daher rechtlich getrennt zu betrachten. Nur Vollchecker hier.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Und du hast immer viel Meinung und wenig Ahnung
Klar doch und du weder das eine noch das andere.

Die Lebensgefährtin wurde untergebracht, wurde befördert und ist am Ziel, der Koffer nicht - und das hat nichts mit der Störung der Reise zu tun bzw. kann man diesen Zusammenhang jederzeit bestrieiten. Bleibt also der Anspruch für verspätetes Gepäck, und dann mal los für 1000€ Ersatz Klamotten kaufen - geht ja.

Klar kann man sich jetzt noch über entgangene Urlaubsfreuden streiten - vor Gericht.

Mein Tipp wäre den Veranstalter anrufen und einfach um ein, zwei Tage Verlängerung bitten. Dann bekommt man was man will und nicht 175€ oder so.
 
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swungar

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06.05.2016
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Wie hoch wird eigentlich 1 Tag entgangener Urlaubsfreude gehandelt?
So als ungefähre Preisvorstellung satisfizierender sofortiger Barentschädigung, wenn seine Freundin bei der Bestattung den Angehörigen Vorwürfe macht.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Selbstverständlich greifen hier die Fluggastrechte. Die Airline könnte versuchen, sich das Geld von den Hinterbliebenen zurückzuholen.
Ein Zug wäre damit ein Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen? Die Verordnung gilt nach dem klaren Wortlaut der VO doch nur für Passagiere, die in solchen befördert werden.

Und warum sollen "die Hinterbliebenen" für irgendwelche entgangenen Urlaubsfreuden haften? Die Erben haften vielleicht für die Beule im Zug, wenn der Verstorbene dafür haften sollte. Auch der Verstorbene haftet aber nicht für die indirekten Folgen. Wenn es anders wäre, gäbe es nach jedem unfallbedingten Stau auf der Autobahn eine Klagewelle. Wieder mal der Hinweis: Stammtisch- und Hobbyjuristen führen die Welt nicht weiter

Der Reiseveranstalter ist für alles verantwortlich, das ist die einfachste Lösung.