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warum nicht einfach warten, bis sich @IgelBigelBogel mal wieder mit Details meldet. Die Hypothesen von doc7 bringen hier wie immer keinen weiter und müssen auch nicht diskutiert werden. 
Da gibt's dann meist trotzdem eine Mail - und was es in der Situation auch noch gibt sind Leute am Flughafen, die man zu den Optionen befragen könnte. ;-)Wir wi ja nicht mal, ob es eine Stornomail gab
Kann ja auch 5 Minuten vor Abflug storniert worden sein - da gibt’s dann idR keine Mail![]()
Und selbst das "natürliche" ist wieder mal falsch: Es wären nicht die "Kosten für den Ersatzflug" sondern eine mögliche "Differenz zwischen den Kosten für den Ersatzflug und den Kosten für den ursprünlichen Flug". Die VO beinhaltet hier aber nichts ungewöhnliches. Auch das deutsche BGH kennt vergleichbare Mechanismen.Wenn der Fluggast nicht wusste, dass er aufgrund der airline-seitigen Ticketstornierung drei Optionen hat, dann ist der Fehler des Fluggastes unter Umständen heilbar.
Natürlich ist ein Schaden entstanden: die Kosten für den Ersatzflug (falls dieser Ersatzflug teurer als der ursprüngliche Flug war).
Wie bereits von mir 5+ mal angemerkt. Uns fehlen die Details vom TE.Du neigst dazu in der Hypothese zu leben, meine Großmutter sagte in solchen Fällen immer zu mir "wenn das Wörtchen wenn nicht wär"
Wenn die Airline sich weigert, einen Ersatzflug zu stellen (weil der Fluggast Option 8b gewählt hat), schuldet die Airline natürlich die Gesamtkosten des Ersatzflugs (nicht nur die Differenz).Und selbst das "natürliche" ist wieder mal falsch: Es wären nicht die "Kosten für den Ersatzflug" sondern eine mögliche "Differenz zwischen den Kosten für den Ersatzflug und den Kosten für den ursprünlichen Flug". Die VO beinhaltet hier aber nichts ungewöhnliches. Auch das deutsche BGH kennt vergleichbare Mechanismen.
Kannst mal kurz erklären wie das jetzt zusammen passt? Was aber wenn der Gute mit einem nicht öffentlichen Tarif gebucht wurde? Oder er hat den Flug bei einem Preisauschreiben gewonnen? Dann ist es eh aus mit der VO, tja es fehlen DetailsWie bereits von mir 5+ mal angemerkt. Uns fehlen die Details vom TE.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Wenn die Airline sich weigert, einen Ersatzflug zu stellen (weil der Fluggast Option 8b gewählt hat), schuldet die Airline natürlich die Gesamtkosten des Ersatzflugs (nicht nur die Differenz).
Wie gesagt, uns fehlen Details. Noch wissen wir ja gar nicht, was die Airline da überhaupt schon erstattet hat.
Wie bereits von mir 5+ mal angemerkt. Uns fehlen die Details vom TE.
Nicht wenn man selber das Ticket storniert und um Auszahlung bittet. Damit ist die Airline raus.
Den eine der Optionen die sich im Falle der Stornierung immer ergibt ist die 100% Erstattung des Flugpreises. Wenn man darum bittet ist der Fall erledigt.
Sorry mit dem lesen hast du es nicht so? der User schreibt das er das gemacht hat, meine "wenns" die du hier monierst sagen nur was die Folge des handelns ist, nicht die Folge des möglichen Handelns. Jetzt sagt bitte nicht "Wir wissen es ja nicht" Der TE hat es genauso geschrieben.Volle Zustimmung @red_travels !
Wenn das jedoch falsch sein sollte, wovon ich nicht ausgehe, kannst du mit deinen Eventualitäten wieder einspringen.Ich habe mich dann selber um einen neuen Flug gekümmert und das Ticket zur Erstattung eingereicht.