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Du hast eine Bestätigung über eine Reservierung für einen Flug. Und darüber gibt es eine Bestätigung. Ist genau so wie man bei der Bahn auch eine Reservierung auf einen Zug kaufen kann. Ohne Ticket bringt dir das aber nichts.
Wie wissen ja, dass du sehr flexibel mit deinen Auslegungen bist, aber das ist selbst für Volume Verhältnisse Unfug.
Was hat die Buchungsbestätigung eines ticketlosen Carriers mit der eines Carriers zu tun, der nach wie vor Tickets ausstellt und auch genau das in die AGB schreibt?
So scharf trennt LH das aber nirgendwo in den Bedingungen und schon garnicht in der direkten Kommunikation mit dem Kunden. Es wäre kein Problem, die email, die nach einer Buchung oder Umbuchung rausgehauen wird, als unverbindliche Reservierung bis zur Ticketausstellung zu kennzeichnen. Das tut LH aber offensichtlich bewusst nicht. Dann muss sie auch mit den Konsequenzen leben IMHO. Das scheint auch ganz überwiegend juristischer Mainstream zu sein, wenn man die Kommentare der Anwälte hier im Forum liest zum Thema "bestätigt" in den LH-Buchungs-Emails.
Dass es möglich ist, dass man eine bestätigte "Buchung" im Sinne der ABB bekommen kann aber dann keinen "Flugschein" i.S.d ABB ausgestellt bekommt, ist weder im Buchungsprozess noch in der Buchungs-Bestätigungsemail noch in den ABB zu erkennen. Es ist auch nirgendwo eine Pflicht erkennbar, dass der Kunde erst überprüfen muss, ob ein "Flugschein" i.S.d. ABB ausgestellt wurde. Laut ABB ist der Flugschein "belegbar durch einen Ticketbeleg (Passenger Receipt)". In der Tat, so einen Passenger Receipt kann man sich natürlich ziehen. Aber man muss es nicht.
Für jeden verständigen Kunden ist das Nicht-Vorliegen eines "Flugscheins" nach Erhalt der email mit dem "bestätigt" Vermerk in der email mindestens überraschend, selbst wenn die tatsächlichen Verhältnisse etwas klarer in den ABB ausgeführt wären, was sie meiner Meinung nach nicht sind. Die Gerichte sehen es offenbar ähnlich, was man so hört ist die bestätigte Buchung ein Beförderungsvertrag, basta....
Ich habe hier auch wirklich kein Mitleid mit der LH, denn sie könnten es entweder klar kommunizieren oder die Ticketing-Prozesse besser gestalten. Ersteres wollen sie nicht, weil sie die Kunden nicht verwirren wollen und nicht als unkompetent dastehen wollen. Letzteres bekommen sie nicht hin, sie müssten halt mit jeder (Um-)Buchung praktisch zeitgleich ein rechtsgültiges Ticket ausstellen und sich die dabei gemachten Fehler selber ankreiden. Können und wollen sie halt nicht....
edit: wenn ich die ABB richtig lese, dann dürfen sie die Beförderung verweigern, wenn nicht bezahlt wurde. Da steht aber nichts davon, dass sie die Buchung einfach weit vor der geplanten Beförderung einfach stillschweigend stornieren dürfen.
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