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Hallo zusammen,
Ich habe vor 4 Jahren eine 1* Google Rezension bei einer lokalen Pizzeria verfasst. Als Tatsachenbehauptung. Die Pizzeria hatte meine Lieferando Bestellung ignoriert und hatte am Telefon nur lausige Ausreden parat. Und ich daß mit knurrendem Magen schlecht gelaunt daheim.
Heute erreichte mich ein von einer Anwaltskanzlei bei Google Beauftragter Löschauftrag.
Damals hatte ich den Vorgang in weiser Voraussicht dokumentiert, so dass ich Google ein paar Screenshots geschickt habe um die Geschäftsbeziehung zu belegen. Mal sehen was Google jetzt damit treibt.
Ich finds ja eine Unverschämtheit zu behaupten die Pizzeria könne keine Geschäftsbeziehung mit mir nachvollziehen. Ich habe die Rezension unter meinem echten Namen veröffentlicht, welchen die Pizzeria in ihren Mails und im Lieferando Account wiederfinden dürfte.
Ich überlege mir bei der Pizzeria anzurufen was das denn soll. Wenn die dann doof kommen überlege ich mir in einer weiteren Rezension über den versuchten Löschantrag zu berichten. Ist eine Tatsachenbehauptung die sich gut belegen lassen sollte.
Was meint ihr? Gehe ich damit zu weit oder ist das angebracht?
VG Wolfgang
Ich habe vor 4 Jahren eine 1* Google Rezension bei einer lokalen Pizzeria verfasst. Als Tatsachenbehauptung. Die Pizzeria hatte meine Lieferando Bestellung ignoriert und hatte am Telefon nur lausige Ausreden parat. Und ich daß mit knurrendem Magen schlecht gelaunt daheim.
Heute erreichte mich ein von einer Anwaltskanzlei bei Google Beauftragter Löschauftrag.
Damals hatte ich den Vorgang in weiser Voraussicht dokumentiert, so dass ich Google ein paar Screenshots geschickt habe um die Geschäftsbeziehung zu belegen. Mal sehen was Google jetzt damit treibt.
Ich finds ja eine Unverschämtheit zu behaupten die Pizzeria könne keine Geschäftsbeziehung mit mir nachvollziehen. Ich habe die Rezension unter meinem echten Namen veröffentlicht, welchen die Pizzeria in ihren Mails und im Lieferando Account wiederfinden dürfte.
Ich überlege mir bei der Pizzeria anzurufen was das denn soll. Wenn die dann doof kommen überlege ich mir in einer weiteren Rezension über den versuchten Löschantrag zu berichten. Ist eine Tatsachenbehauptung die sich gut belegen lassen sollte.
Was meint ihr? Gehe ich damit zu weit oder ist das angebracht?
VG Wolfgang