Löschantrag für Google Rezension erhalten. Soll ich in einer neuen Rezension darüber berichten?

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
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Es hat nicht für Verwunderung gesorgt, sondern für Antworten. Für Verwunderung sorgt bei mir das Vorgehen mit juristischen Geschützen und alleine die Drohung damit.
Macht doch gar keiner. Unternehmen möchten halt ihre schlechten Bewertungen loswerden, Google reagiert da nur wenn sich Anwälte bzw. Profis bei ihnen melden, das Standard Argument ist "eine geschäftliche Beziehung ist nicht nachvollziehbar", da die allermeisten Menschen dann auf eine entsprechende Mail von Google nicht reagieren werden die Bewertungen gelöscht. Bestätigt man Google das es eine Geschäftsbeziehung gab bleibt die Bewertung stehen und es passiert in der Regel nichts weiter.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.948
10.821
irdisch
Die Drohungen sollte man in den Bewertungen ebenfalls veröffentlichen, damit sich diese Gangart rumspricht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Ich kann da keine Drohung erkennen. Der Anwalt hat sich nur mit Google in Verbindung gesetzt und angezweifelt das es eine Geschäftsbeziehung gab. Google fragt dann nach und das war es. Der Anwalt tritt dem TO gegenüber überhaupt nicht in Erscheinung.

Kannst du so x fach im Netz bestellen siehe z.B.



 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.736
12.806
FRA/QKL
Die Drohungen sollte man in den Bewertungen ebenfalls veröffentlichen, damit sich diese Gangart rumspricht.
Man sollte allerdings hier auch mal erwähnen dass sich diese "Winkeladvokaten" regelrecht anbiedern: "Wir löschen ihre schlechten Rezensionen" oder "Ungerecht bewertet auf Google. Wir kümmern uns".

Solche Email flattern des Öfteren rein und man bietet an für kleines Geld schlechte/falsche Rezensionen zu löschen. Prinzipiell dürfte jedes Business schon mal falsche schlechte Rezensionen erhalten haben und sich darüber geärgert haben. Wenn man nun eine Beauftragung vergibt kümmern sich die Winkeladvokaten vermutlich um alle schlechten Rezensionen egal ob die Story stimmt oder nicht. Jede gelöschte Rezension ist bares Geld für jene Winkeladvokaten.

Ich glaube nicht dass man darauf als Business einen Einfluss hat. Aber wie schon geschrieben, für so einen Scheixx wäre mir egal ob Anbieter oder Kunde die Zeit einfach zu schade.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.680
1.839
Das Geschäft blüht doch nur, weil die Leute nur noch auf die Sternebewertung schauen. Wenn ein Laden gar keine schlechte Rezession hat, würde ich persönlich mich wundern, wieso dem so ist. Das sagt unter Umständen mehr, wie wenn da einige schlechtere Bewertungen mit dabei sind.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Das Geschäft blüht doch nur, weil die Leute nur noch auf die Sternebewertung schauen. Wenn ein Laden gar keine schlechte Rezession hat, würde ich persönlich mich wundern, wieso dem so ist. Das sagt unter Umständen mehr, wie wenn da einige schlechtere Bewertungen mit dabei sind.
Es blüht aber auch weil es immer wieder vorkommt das Menschen Bewertungen schreiben die schlicht nicht der Wahrheit entsprechen und ihren Frust über anderes auslassen. Wenn Google da leichter zu kontaktieren wäre bräuchte es diese Dienstleister nicht - und die lassen alles löschen was geht. Bei mir wie gesagt einmal eine 3 Sterne Bewertung ohne jeden Text.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.736
12.806
FRA/QKL
Es blüht aber auch weil es immer wieder vorkommt das Menschen Bewertungen schreiben die schlicht nicht der Wahrheit entsprechen und ihren Frust über anderes auslassen. Wenn Google da leichter zu kontaktieren wäre bräuchte es diese Dienstleister nicht - und die lassen alles löschen was geht. Bei mir wie gesagt einmal eine 3 Sterne Bewertung ohne jeden Text.
Es gibt auch immer mal wieder nette Wettbewerber oder sonstige missgünstige Mitmenschen die einem Geschäft eine schlechte Bewertung unterjubeln.
Ich hatte bis letztes Jahr einem befreundeten Gastronom ein bisschen geholfen was die Internetpräsenz anging. Bei ansonsten üblicherweise 4-5 Sternen an Bewertung kamen vereinzelt auch 1 Sterne Bewertungen. Bei der jeweils erfolgten individuellen Antwort mit Bitte um Nennung konkreter Details bzw. sogar dem Angebot einen Gutschein als Wiedergutmachung zukommen zu lassen gab es zu 95% Schweigen. Und einige Behauptungen waren schlichtweg falsch. Wie kann die Grillplatte für 2 am Vortag mit verfaultem Salat, wieder aufgewärmten Pommes und steinhartem kaltem Fleisch serviert worden sein wenn dieses Gericht weder am Vortag noch an den 2 Tagen davor verkauft wurde?

Aber wer wirklich auf solche Bewertungen schaut kann schnell erkennen welche Behauptungen aus der Luft gegriffen sind.
 
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hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
397
202
Ein Klarname reicht da wohl kaum. Wie oft gibt es deinen Klarnamen in DE/Europa oder der Welt? Da braucht es mehr, vor allem auch weil Google die Identität nicht überprüft. Ich könnte morgen mit deinem Klarnamen jede Menge unsinnige Bewertungen schreiben - könnte man sich dann an dich wenden?
...huu, das wird langsam etwas mühsam darauf zu antworten - dass nur ein Klarname ausreicht, hatte ich nicht geschrieben. Natürlich muss der Kläger Argumente haben, um darlegen zu können, wer's war. Die liegen hier vor, s. oben.
Es ist jedenfalls NICHT Voraussetzung, dasss man irgendwelche "Melderegister"-Daten oder irgendwelche Abgleiche mit IP-Adressen etc. vorlegen muss.
Übrigens gibt es auch Fälle, in denen Dritte dafür sorgen können, dass man aktiv werden muss, auch wenn man gar nichts getan hat:
So geschehen bei einer Onlineplattform, die jedem Arzt ein "Dr." voranstellt, auch dann, wenn der Arzt kein Doktor ist.... - das Landgericht Hamburg meint, dass dieser Arzt dann aktiv werden und die Löschung einfordern muss, auch wenn er in keinster Weise etwas damit zu tun hatte (Leitsatz: "Wer Kenntnis davon hat, dass er in einer Online-Plattform mit einem nicht erworbenen Doktortitel geführt wird, muss auf die Löschung des falschen Eintrags hinwirken."), LG Hamburg MMR 2017, 48.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.707
5.393
Z´Sdugärd
Google hat keinen und wird auch nie Zugriff auf Melderegister haben. Und auch da ist ein Abgleich zwischen IP, Name & Adresse nicht möglich.
Das macht im Zweifelsfall ein Richter. Wobei wg einer "Bewertung" wird das vermutlich eher weniger der Fall sein.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es gibt auch immer mal wieder nette Wettbewerber oder sonstige missgünstige Mitmenschen die einem Geschäft eine schlechte Bewertung unterjubeln.
Ich hatte bis letztes Jahr einem befreundeten Gastronom ein bisschen geholfen was die Internetpräsenz anging. Bei ansonsten üblicherweise 4-5 Sternen an Bewertung kamen vereinzelt auch 1 Sterne Bewertungen. Bei der jeweils erfolgten individuellen Antwort mit Bitte um Nennung konkreter Details bzw. sogar dem Angebot einen Gutschein als Wiedergutmachung zukommen zu lassen gab es zu 95% Schweigen. Und einige Behauptungen waren schlichtweg falsch. Wie kann die Grillplatte für 2 am Vortag mit verfaultem Salat, wieder aufgewärmten Pommes und steinhartem kaltem Fleisch serviert worden sein wenn dieses Gericht weder am Vortag noch an den 2 Tagen davor verkauft wurde?

Aber wer wirklich auf solche Bewertungen schaut kann schnell erkennen welche Behauptungen aus der Luft gegriffen sind.
Naja, es kommen auch eher gefakte 5 Sterne Bewertungen von Menschen die "nur" einmalig eine Bewertung jemals gegeben haben. So lässt sich der Schnitt auch wieder heben.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.747
898
Hallo zusammen,
Ich habe vor 4 Jahren eine 1* Google Rezension bei einer lokalen Pizzeria verfasst. Als Tatsachenbehauptung. Die Pizzeria hatte meine Lieferando Bestellung ignoriert und hatte am Telefon nur lausige Ausreden parat. Und ich daß mit knurrendem Magen schlecht gelaunt daheim.
Heute erreichte mich ein von einer Anwaltskanzlei bei Google Beauftragter Löschauftrag.
Damals hatte ich den Vorgang in weiser Voraussicht dokumentiert, so dass ich Google ein paar Screenshots geschickt habe um die Geschäftsbeziehung zu belegen. Mal sehen was Google jetzt damit treibt.
Ich finds ja eine Unverschämtheit zu behaupten die Pizzeria könne keine Geschäftsbeziehung mit mir nachvollziehen. Ich habe die Rezension unter meinem echten Namen veröffentlicht, welchen die Pizzeria in ihren Mails und im Lieferando Account wiederfinden dürfte.
Ich überlege mir bei der Pizzeria anzurufen was das denn soll. Wenn die dann doof kommen überlege ich mir in einer weiteren Rezension über den versuchten Löschantrag zu berichten. Ist eine Tatsachenbehauptung die sich gut belegen lassen sollte.
Was meint ihr? Gehe ich damit zu weit oder ist das angebracht?
VG Wolfgang
Wie hast du jetzt reagiert?
Bewertung ist noch online hoffe ich!
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.105
9.497
Den genauen Wortlaut der Kritik kennen wir nicht, deshalb können wir hier keine Aussage treffen. Aber alles was keine Schmähkritik oder eine unwahre Tatsachenbehauptung ist, ist vom Unternehmer hinzunehmen.
Was man aber belegen können muss, oder? Ich hatte mal das gleiche Spiel mit einer Eisdiele. Die haben es fertig gebracht zwei Mal dreckiges Besteck zu bringen. Als das dritte Besteck kam, war das Eis halb dahin geschmolzen. Eine unfreundliche Behandlung kam hinzu. Gab also eine entsprechende Rezension. Jahre später hat man dann (wohl aufgrund zu vieler schlechter Bewertungen) einen Anwalt geschickt, welcher dagegen vorging. Einen Beleg hatte ich natürlich nicht mehr und wie belegt man diesen Vorgang an sich? Oder hätte hier der Kassenbeleg genügt und die Gegenseite hätte beweisen müssen, dass ich die Unwahrheit sage?
Ich habe die Bewertung damals nach Rücksprache mit einem Anwalt von der Rechtsschutzhotline zurückgezogen weil ich keine Lust auf Stress hatte. Aber gewurmt hat es mich trotzdem, dass man mit so einer Schlechtleistung so davon kommt.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.863
17.192
www.red-travels.com
Ich habe die Bewertung damals nach Rücksprache mit einem Anwalt von der Rechtsschutzhotline zurückgezogen weil ich keine Lust auf Stress hatte. Aber gewurmt hat es mich trotzdem, dass man mit so einer Schlechtleistung so davon kommt.

warum macht man sich überhaupt die Mühe nach Jahren da irgendwas verteidigen zu wollen? Einfach ignorieren. Google darf an Dritte keine Daten rausgeben und du kannst deinen Google Account auch mit Fakedaten füllen. Die Unternehmen, die Anwälte mit der Entfernung beauftragen haben doch eh schon alles falsch gemacht.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.523
13.085
Trans Balkan Express
Was man aber belegen können muss, oder? Ich hatte mal das gleiche Spiel mit einer Eisdiele. Die haben es fertig gebracht zwei Mal dreckiges Besteck zu bringen. Als das dritte Besteck kam, war das Eis halb dahin geschmolzen. Eine unfreundliche Behandlung kam hinzu. Gab also eine entsprechende Rezension. Jahre später hat man dann (wohl aufgrund zu vieler schlechter Bewertungen) einen Anwalt geschickt, welcher dagegen vorging. Einen Beleg hatte ich natürlich nicht mehr und wie belegt man diesen Vorgang an sich? Oder hätte hier der Kassenbeleg genügt und die Gegenseite hätte beweisen müssen, dass ich die Unwahrheit sage?
Ich habe die Bewertung damals nach Rücksprache mit einem Anwalt von der Rechtsschutzhotline zurückgezogen weil ich keine Lust auf Stress hatte. Aber gewurmt hat es mich trotzdem, dass man mit so einer Schlechtleistung so davon kommt.

Ich danke dem Herrn jeden Morgen nach dem Aufstehen, dass ich mich nicht mit so schnöden Dingen wie Zivilrecht auseinander setzen muss, sondern in einem vernünftigen Rechtsgebiet arbeite.

Wahrscheinlich so: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren läuft das alles über eidesstattliche Versicherungen. Wenn die Kritik aber längere Zeit hingenommen wird, ist es zu spät für ein Eilrechtsverfahren. Es fahlt an der Eilbedürftigkeit. Verjährt ist die Sache wohl nicht, so lange die Kritik noch online ist.

Im Hauptsacheverfahren gelten die allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung, also wahrscheinlich grundsätzlich beim Kläger, allerdings trifft Dich als Unterlassungsbeklagten zumindest eine gewisse Darlegungslast bezüglich des Sachverhalts:


Daher würde ich solche Sachen grundsätzlich den Profis überlassen und schon gar nicht wie der TO im Internet fragen, wie ich mich verhalten soll.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.166
4.718
FRA
Bei einer 3*-Bewertung, die ich mal über ein Restaurant geschrieben habe, tauchten auf einmal mehrere 5*-Bewertungen auf im Stil von "kann gar nicht verstehen, wieso es manchen hier nicht schmeckt"; "der Bewerter hat wohl woanders gegessen, hier ist immer toll"; "noch nie trockenes Fleisch bekommen, der Rezensent war wohl besoffen" etc.
 

elfranko

Neues Mitglied
01.08.2023
13
10
35
DUS
Es haben sich mehr Anwälte auf solche Fälle spezialisiert. Habe in den letzten 6 Monaten schon 2 Löschungen meiner 1* Bewertungen bei Google bekommen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.105
9.497
warum macht man sich überhaupt die Mühe nach Jahren da irgendwas verteidigen zu wollen? Einfach ignorieren. Google darf an Dritte keine Daten rausgeben und du kannst deinen Google Account auch mit Fakedaten füllen. Die Unternehmen, die Anwälte mit der Entfernung beauftragen haben doch eh schon alles falsch gemacht.
Lass mich dazu noch Stellung nehmen: Google hat natürlich, in vorauseilendem Gehorsam, dazu geschrieben, dass sie es selbst entfernen werden, falls man sich nicht rührt. Ich hätte also aktiv bestätigen müssen, dass es online bleibt. Ohnehin war das mit einem Account mit Echtdaten erstellt worden. Der Weg war also auch dicht.

Falls ich hier Mist erzähle möge mich die versammelte Juristenschar bitte korrigieren aber spätestens seit Napster läuft das in Deutschland im Zivilrecht doch so ab, wenn ich es richtig verstanden habe:

Dass ein privates Unternehmen keine Daten rausgeben darf umgeht man elegant indem man einen Strafantrag (bspw. wegen Verleumdung) gegen Unbekannt stellt in den man gleich mit rein schreibt, wer Daten dazu hat. Dann stellt irgendwann ein Ermittler eine Datenabfrage bei Google ein und wenn die sauber formuliert ist, wird sie auch beantwortet. Als Anwalt des Klägers beantragt man sodann Akteneinsicht und hat damit Zugriff auf die Daten desjenigen, dessen unliebsame Bewertung man loswerden will und kann ihm die Klageschrift zustellen. Im Falle von Fake Daten stellt man dann einfach einen Löschantrag bei Google weil da offensichtlich keine echte Person hinter dem Account steht.

Aber ich habe daraus gelernt. Künftig werden Belege digitalisiert und abgelegt und Beweisfotos mit Datum und GPS Koordinaten gemacht falls ich mal wieder das Bedürfnis verspüre andere mit einer Rezension zu warnen. Das frisst kein Brot und die Bewertung bleibt dann oben und wird um den Hinweis ergänzt, dass jemand hier versucht sich mit juristischen Winkelzügen eine weiße Weste zu erkaufen.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.707
5.393
Z´Sdugärd
BTW, weils so schön rein passt...

Hier gerade beim lokalen Bäcker eingekauft. Man muss dazu sagen: ECHTER Bäcker. Kein Chemiebäcker mit Auftaurohlingen aus Polen die von ungelernten Hausfrauen in den Fillialen im E Ofen rausgebacken werden. Aller feinste Backwaren gibts da, aber halt ein sehr übersichtliches Sortiment. Briegel, Runde, Laugen, Bretzel, ein Brot, fertig. Neben dem absolut überragenden Geschmack kommt noch ein Preis der fast schon geklaut ist. Was kosten 10 Briegel, 4 Laugen und 2 Bretzeln? Genau: 10,50!

Das ganze kurz nem Kollegen geschickt, dem ich immer was mitbringen soll. Der Fragt kurz "Wo war der nochmals"?..ich schick ihm die Google Treffer durch, er schreibt kurze Zeit Später zurück: "Bei Google gibts echt komische Leute"...Jetzt hat da wirklich jemand eine 1 Sterne Bewertung (vor 4 Jahren) verteilt weil er VIEL ZU TEUER sein soll. Vor 4 jahren hat die Bretzel dort 50 Cent gekostet. Das ist einfach mit Abstand der billigste Bäcker den man sich vorstellen kann. Da muss ja selbst das Ekelzeugs von Feinkost Albrecht hart kämpfen um dessen Preise zu schaffen.

Wie willst du den auf solche offensichtlichen Fake Bewertungen reagieren? Und das find ich den wirklichen NAchteil dieses Google Systemes...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.263
1.877
die sperren dich für jegliches Review für dieses Etablissement:

shcon aufgefallen, dass praktsch alle Restaurants und Hotels 2025 4,6-5.0 haben?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

BTW, weils so schön rein passt...

Hier gerade beim lokalen Bäcker eingekauft. Man muss dazu sagen: ECHTER Bäcker. Kein Chemiebäcker mit Auftaurohlingen aus Polen die von ungelernten Hausfrauen in den Fillialen im E Ofen rausgebacken werden. Aller feinste Backwaren gibts da, aber halt ein sehr übersichtliches Sortiment. Briegel, Runde, Laugen, Bretzel, ein Brot, fertig. Neben dem absolut überragenden Geschmack kommt noch ein Preis der fast schon geklaut ist. Was kosten 10 Briegel, 4 Laugen und 2 Bretzeln? Genau: 10,50!

Das ganze kurz nem Kollegen geschickt, dem ich immer was mitbringen soll. Der Fragt kurz "Wo war der nochmals"?..ich schick ihm die Google Treffer durch, er schreibt kurze Zeit Später zurück: "Bei Google gibts echt komische Leute"...Jetzt hat da wirklich jemand eine 1 Sterne Bewertung (vor 4 Jahren) verteilt weil er VIEL ZU TEUER sein soll. Vor 4 jahren hat die Bretzel dort 50 Cent gekostet. Das ist einfach mit Abstand der billigste Bäcker den man sich vorstellen kann. Da muss ja selbst das Ekelzeugs von Feinkost Albrecht hart kämpfen um dessen Preise zu schaffen.

Wie willst du den auf solche offensichtlichen Fake Bewertungen reagieren? Und das find ich den wirklichen NAchteil dieses Google Systemes...
welche Fake-Bewertungen? vor 4 Jahren kostete die Brezel keine 50 Zent, sondern 80 oder 90!


Meine Bewertung "Diffamiereung" - gesperrt für neue Bewertungen:

★★★
Regionale gutbürgerliche Klassiker , top Service und schönes Ambiente das man sich aber königlich bezahlen lässt. Wer hier einkehrt muss bereits sein, (viel) zu bezahlen, das war schon immer so. Die Spätzle waren m.E. verkocht, den Zwiebelrostbraten hatte ich schon besser, deshalb nur 4*. Die Getränkekarte wird besser nur auf Anfrage gereicht, die Preise für Weine sind sehr frech (ab 50€) Was für mich den Bogen aber jetzt wirklich überspannt, dass bei Bestellung einer Beilage wie "Knödel" (1 einziger Semmelknödel 6€) die Sosse (Kalbjus 5€) extra berechnet werden muss (ja steht so korrekt auf der Speisekarte). Knödel und Soße gehört zusammen wie "Spätzle mit Soß". Leider wird auf email nicht reagiert, weshal nur dieses Medium als Feedback bleibt.
Essen: 4
Service: 5
Ambiente: 5

Betroffene Inhalte: Beitrag

Rechtsprechung: Deutschland

Verstößt anscheinend gegen: Diffamierung

Folge: Zugriffsbeschränkung
 
  • Wow
Reaktionen: Alfalfa

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.707
5.393
Z´Sdugärd
welche Fake-Bewertungen? vor 4 Jahren kostete die Brezel keine 50 Zent, sondern 80 oder 90!
Und mal wieder zeigst du, dass du keinerlei Ahnung hast. Aber weils du bist: Stäffelesbeck Wäschenbeuren. Bretzel kost aktuell glaub 75 Cent. Fahr halt mal hin du Sparfuchs. An der Tanke 200m weiter vorne kannst auch noch billig tanken.