Löschantrag für Google Rezension erhalten. Soll ich in einer neuen Rezension darüber berichten?

ANZEIGE

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
15.651
13.855
IAH & HAM
ANZEIGE
Das ändert aber nichts daran, dass der Vertragspartner das Restaurant ist, das sich Lieferando nur als Vertriebskanal bedient. So haben es übrigens auch viele Restaurants während der Pandemie kommuniziert: "Ihr könnt bei uns über Lieferando bestellen."

Die Pizzeria hat einen Fehler gemacht und muss ihr Bestellsytem gegebenenfalls überwachen.

Den genauen Wortlaut der Kritik kennen wir nicht, deshalb können wir hier keine Aussage treffen. Aber alles was keine Schmähkritik oder eine unwahre Tatsachenbehauptung ist, ist vom Unternehmer hinzunehmen.
Ich habe meine Antwort ja bereits relativiert, indem ich sagte dass es vermutlich relevant ist ob über die Webseite des Restaurants oder über eine Lieferando Schattenwebseite bestellt wurde. Im ersten Fall hast Du vermutlich Recht, im zweiten Fall kann ich mir nicht vorstellen dass ein Vertrag mit dem Restaurant zustande gekommen ist. In keinem der beiden Faelle ist es die Aufregung wert.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.504
749
STR
Weil dir die Wohnung nicht gefallen hat? Die Parallele wäre ja eine schlechte Bewertung für den Wohnungsbesitzer, der Makler wäre Lieferando.
Habe ich das geschrieben? Die Leistung vom Makler war einfach mittelmäßig bis schlecht. das Exposé bestand aus gefühlt 30 einzelnen Dateien, kaum Ahnung vom Objekt, Zusagen wurden (fast normal mittlerweile) nach dem Notartermin nicht mehr eingehalten usw.

Wir haben ein diesem Zeitraum mehrere Wohnungen angesehen/gekauft und wissen, dass es auch Makler gibt die anders arbeiten.
 

intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
173
163
Persönlich hatte ich mal eine 2 Sterne Bewertung abgeben, weil es nicht gepasst hat. Als dann behauptet wurde ich war nie da, obwohl ich mehrere Fotos hochgeladen habe, habe ich die Bewertung geändert zu 1 Sterne mit Screenshot vom Schreiben.

Ich verlasse mich auf Bewertungen. Und wenn die dann verzehrt werden, aufgrund von Löschungen bin ich kein Freund von. Sollen Sie kommentieren und abhaken. Ende.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.660
2.270
Habe neuerdings auch feststellen können, dass die diversen Bewertungsportale am liebsten nur noch blumige 5-Sterne Bewertungen wollen.

Hatte einmal Autovermietungsstation die versäumt hat Dinge abzurechnen und dies dem Kunden zulasten legt und einmal einen aggressiven Campingplatzbetreiber der Gäste angeht. Ich behaupte von mir selbst recht gut Sachverhalte reflektiert und sachgemäß wiedergeben zu können. Dennoch waren die zwei Bewertungen plötzlich "Hassrede" und "unerwünschte Sprache". Gabs halt jetzt zweimal nur noch unkommentiert 1* Bewertung.

Schade, dass waren jetzt ein paar Jahre in denen man zuverlässig Naps vorher schon im Internet relativ gut erkennen konnte.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.976
10.843
irdisch
Ich habe mich davon verabschiedet, nachdem differenzierte Bewertungen, höflich, ohne "Verriss" und begründet aus eigener Erfahrung, mit insgesamt freundlichem Fazit aus gewissen Portalen weggelöscht wurden. Das ist mir zu doof für die Mühe.
Dass man erpresserischen Schnorrern als Laden auch mal gegenübertritt, verstehe ich, aber das war hier wohl eher nicht der Fall? Das darf schon gar nicht allen Normalen einen Jubelzwang auferlegen.

Ich würde nichts ändern, wenn ich irgendwo ein ehrliches Urteil, egal welches, abgegeben hätte. Von der juristischen Drohung würde ich dort aber schreiben, damit diese harte Gangart bei der Zielgruppe bekannt wird.
 
  • Like
Reaktionen: thbe

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.480
211
Persönlich hatte ich mal eine 2 Sterne Bewertung abgeben, weil es nicht gepasst hat. Als dann behauptet wurde ich war nie da, obwohl ich mehrere Fotos hochgeladen habe, habe ich die Bewertung geändert zu 1 Sterne mit Screenshot vom Schreiben.
Eine solche Aussage „Sie waren wohl nicht vor Ort“ habe ich auch von einem Restaurant-Inhaber bekommen, direkt im Portal als Antwort auf meine Rezension. Hatte dort nach Inhaberwechsel eine 3 Sterne Bewertung abgegeben, weil sich ein paar Dinge für mich ins negative entwickelt hatten. Freundlich neutral geschrieben. Die weiteren Leser könnten sich alleine aus der beleidigt anmutenden Antwort des neuen Inhabers ihre Schlüsse ziehen.
 

Stoibmund Eder

Neues Mitglied
27.06.2022
3
2
Allgemein finde ich es auch noch wichtig, hier anzumerken, dass diese Problematik in den meisten Ländern der Welt einfach nicht bekannt ist. Man kann dort einfach seine Meinung als Bewertung abgeben, ohne sich anschließend von irgendwelchen schäbigen Winkeladvocaten bedrohen lassen zu müssen.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.318
3.008
Allgemein finde ich es auch noch wichtig, hier anzumerken, dass diese Problematik in den meisten Ländern der Welt einfach nicht bekannt ist. Man kann dort einfach seine Meinung als Bewertung abgeben, ohne sich anschließend von irgendwelchen schäbigen Winkeladvocaten bedrohen lassen zu müssen.
Ich nehme an, du sprichst von Ländern, die Google erst gar nicht zugänglich machen. Oder von denen, in denen missmutig Zeitgenossen kleine Existenzen vernichten können. Einfach ideal, wie es woanders läuft 😁
 

hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
402
210
Also ich bin ein bisschen verwundert dass hier einige schreiben "es ist nicht die Aufregung wert" etc. - der TO ist anwaltlich abgemahnt worden!! - Da hängen also Kosten dran, wenn die Bewertung nicht korrekt abgegeben wurde. "Es ist nicht die Aufregung wert" müsste man hier also der Pizzeria vorwerfen und nun wirklich nicht dem TO.
Meiner Einschätzung nach sollte sich der TO zur Wehr setzen, denn er wird belegen können, dass er bestellt, aber nix bekommen hat. Insofern ist seine Meinungsäußerung völlig legitim und in Ordnung (und es ist auch egal, ob das nun im Bereich Lieferandos oder der Pizzeria lag; ein Verbraucher muss nicht rechtlich einordnen können, mit wem genau nun die Verträge zustandekommen).
Hierbei spielt auch eine Rolle, dass viele derjenigen, die sich per Anwalt gegen Bewertungen wehren, natürlich darauf setzen, dass der Abgemahnte einknickt (und von sich aus löscht) oder sich gar nicht meldet. In beiden Fällen wird google die Bewertung dann löschen.
Das hat aber mit diesem Fall nichts zu tun; hier sollte sich der TO in der Tat zur Wehr setzen und er hat auch recht gute Erfolgschancen.
NB: Gelöscht werden muss nur bei
- unzutreffender Tatsachenbehauptung oder
- sog. Schmähkritik (= nicht schon jede Beleidigung reicht aus; wobei seit dem BVerfG-Urteil zu Künast die Latte nicht mehr so hoch hängt wie früher).
 

Stoibmund Eder

Neues Mitglied
27.06.2022
3
2
Ich nehme an, du sprichst von Ländern, die Google erst gar nicht zugänglich machen. Oder von denen, in denen missmutig Zeitgenossen kleine Existenzen vernichten können. Einfach ideal, wie es woanders läuft 😁
Auf in diesem Tonfall geschriebene Aussagen gehe ich selbstverständlich nicht ein. Und würde das auch jedem anderen raten.
 
  • Like
Reaktionen: stroIf

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.900
Also ich bin ein bisschen verwundert dass hier einige schreiben "es ist nicht die Aufregung wert" etc. - der TO ist anwaltlich abgemahnt worden!! - Da hängen also Kosten dran, wenn die Bewertung nicht korrekt abgegeben wurde. "Es ist nicht die Aufregung wert" müsste man hier also der Pizzeria vorwerfen und nun wirklich nicht dem TO.
Meiner Einschätzung nach sollte sich der TO zur Wehr setzen, denn er wird belegen können, dass er bestellt, aber nix bekommen hat. Insofern ist seine Meinungsäußerung völlig legitim und in Ordnung (und es ist auch egal, ob das nun im Bereich Lieferandos oder der Pizzeria lag; ein Verbraucher muss nicht rechtlich einordnen können, mit wem genau nun die Verträge zustandekommen).
Hierbei spielt auch eine Rolle, dass viele derjenigen, die sich per Anwalt gegen Bewertungen wehren, natürlich darauf setzen, dass der Abgemahnte einknickt (und von sich aus löscht) oder sich gar nicht meldet. In beiden Fällen wird google die Bewertung dann löschen.
Das hat aber mit diesem Fall nichts zu tun; hier sollte sich der TO in der Tat zur Wehr setzen und er hat auch recht gute Erfolgschancen.
NB: Gelöscht werden muss nur bei
- unzutreffender Tatsachenbehauptung oder
- sog. Schmähkritik (= nicht schon jede Beleidigung reicht aus; wobei seit dem BVerfG-Urteil zu Künast die Latte nicht mehr so hoch hängt wie früher).
Der TO ist nicht anwaltlich abgemahnt worden, wie kommst du darauf? Ein Anwalt der Pizzaria hat sich an Google gewandt und die Löschung der Rezension verlangt, Google möchte vom TO lediglich wissen ob er tatsächlich in der Pizzaria war, bestätigt der TO dies nicht löscht Google. Google kennt in den allermeisten Fällen ja gar nicht die Namen und Adressen der Kritiker.
 

hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
402
210
Der TO ist nicht anwaltlich abgemahnt worden, wie kommst du darauf? Ein Anwalt der Pizzaria hat sich an Google gewandt und die Löschung der Rezension verlangt, Google möchte vom TO lediglich wissen ob er tatsächlich in der Pizzaria war, bestätigt der TO dies nicht löscht Google. Google kennt in den allermeisten Fällen ja gar nicht die Namen und Adressen der Kritiker.
...ok - das kann man so sehen (sorry, ich habe die Formulierung nicht richtig gelesen "Heute erreichte mich ein von einer Anwaltskanzlei bei Google Beauftragter Löschauftrag."). Hier ist es doch aber im Übrigen auch so, dass der TO die Bewertung mit seinem Klarnamen verfasst hat; angenommen es hätte ein Anspruch der Pizzeria auf Löschung bestanden (was ja nicht der Fall ist), dann hätte sich die Pizzeria das Geld vom TO wiederholen können.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.900
...ok - das kann man so sehen (sorry, ich habe die Formulierung nicht richtig gelesen "Heute erreichte mich ein von einer Anwaltskanzlei bei Google Beauftragter Löschauftrag."). Hier ist es doch aber im Übrigen auch so, dass der TO die Bewertung mit seinem Klarnamen verfasst hat; angenommen es hätte ein Anspruch der Pizzeria auf Löschung bestanden (was ja nicht der Fall ist), dann hätte sich die Pizzeria das Geld vom TO wiederholen können.
Ein Klarname reicht da wohl kaum. Wie oft gibt es deinen Klarnamen in DE/Europa oder der Welt? Da braucht es mehr, vor allem auch weil Google die Identität nicht überprüft. Ich könnte morgen mit deinem Klarnamen jede Menge unsinnige Bewertungen schreiben - könnte man sich dann an dich wenden?
 
  • Haha
  • Like
Reaktionen: HAJ07 und red_travels

hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
402
210
Ein Klarname reicht da wohl kaum. Wie oft gibt es deinen Klarnamen in DE/Europa oder der Welt? Da braucht es mehr, vor allem auch weil Google die Identität nicht überprüft. Ich könnte morgen mit deinem Klarnamen jede Menge unsinnige Bewertungen schreiben - könnte man sich dann an dich wenden?
…doch, zusammen mit den anderen Dingen kann das durchaus reichen (sein Name war der Pizzeria und Lieferando ja bekannt - und er hat Google ja bereits Screenshots gemailt, so dass ich nicht davon ausgehe, dass er in derselben Mail bestritten hat, dass er es war..). Im Zweifel muss das ein Zivilrichter frei würdigen; in dubio pro reo gilt nur im Strafrecht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.900
…doch, zusammen mit den anderen Dingen kann das durchaus reichen (sein Name war der Pizzeria und Lieferando ja bekannt - und er hat Google ja bereits Screenshots gemailt, so dass ich nicht davon ausgehe, dass er in derselben Mail bestritten hat, dass er es war..). Im Zweifel muss das ein Zivilrichter frei würdigen; in dubio pro reo gilt nur im Strafrecht.
Der Name mag bekannt sein, weiss ja auch jeder das ich LH88 bin, nur nützt das nichts wenn man keine gespeicherten IP Adressen hat und diese eben konkret zuordnen kann. Vor allem hat man hier ja lediglich einen Namen und keine Adresse das macht eine Klage schwer. Das geht nicht so einfach wie du dir das vorstellst.

Davon abgesehen ist es erlaubt ein Restaurant negativ zu bewerten wenn man sich an die Regeln hält. Man darf z.B. schreiben das das Personal unfreundlich war, man sollte nicht schreiben das Personal hätte einen beleidigt. Man darf schreiben das die Pizza wie eine TK Pizza geschmeckt hat, man sollte nicht schreiben das es eine TK Pizza war usw. usw.

Welchen abmanhnfähigen Inhalt hat der TO den geschrieben?

Mir ist einmal das gleiche passiert, ich habe einem Restaurant eine unkommentierte drei Sterne Bewertung hinterlassen, ich habe Google nachgewiesen das ich dort gegessen habe - ich denke nicht das man mich erfolgreich hätte verklagen können, den man darf seine Meinung über Restaurants kundtun, auch die negative Meinung ist OK, man darf nur nicht Fakten verdrehen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
402
210
Der Name mag bekannt sein, weiss ja auch jeder das ich LH88 bin, nur nützt das nichts wenn man keine gespeicherten IP Adressen hat und diese eben konkret zuordnen kann. Vor allem hat man hier ja lediglich einen Namen und keine Adresse das macht eine Klage schwer. Das geht nicht so einfach wie du dir das vorstellst.

Davon abgesehen ist es erlaubt ein Restaurant negativ zu bewerten wenn man sich an die Regeln hält. Man darf z.B. schreiben das das Personal unfreundlich war, man sollte nicht schreiben das Personal hätte einen beleidigt. Man darf schreiben das die Pizza wie eine TK Pizza geschmeckt hat, man sollte nicht schreiben das es eine TK Pizza war usw. usw.

Welchen abmanhnfähigen Inhalt hat der TO den geschrieben?

Mir ist einmal das gleiche passiert, ich habe einem Restaurant eine unkommentierte drei Sterne Bewertung hinterlassen, ich habe Google nachgewiesen das ich dort gegessen habe - ich denke nicht das man mich erfolgreich hätte verklagen können, den man darf seine Meinung über Restaurants kundtun, auch die negative Meinung ist OK, man darf nur nicht Fakten verdrehen.
Zustimmung bei Deinem zweiten Teil (ich hatte ja auch geschrieben dass hier eine absolut zulässige Kritik vorliegt); hins. des ersten Teils ist das Vorliegen einer zurechenbaren IP-Adresse nicht Voraussetzung, um jemanden abzumahnen/verklagen zu können. Dass ich um klagen zu können eine zustellfähige Adresse benötige, ist hingegen klar.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.900
Zustimmung bei Deinem zweiten Teil (ich hatte ja auch geschrieben dass hier eine absolut zulässige Kritik vorliegt); hins. des ersten Teils ist das Vorliegen einer zurechenbaren IP-Adresse nicht Voraussetzung, um jemanden abzumahnen/verklagen zu können. Dass ich um klagen zu können eine zustellfähige Adresse benötige, ist hingegen klar.
Ein Name und eine Adresse reichen nicht, das ist schon ein wenig komplexerf. Nach deiner Logik melde ich mich unter deinem Namen mit deiner Adresse bei z.B. Googel an und fange an bösartige Kritiken zu schreiben - das wird nicht reichen um dich zu verurteilen.

Wenn es so leicht wäre, würden sich die ganzen Profihetzer auf z.B. Facebook einfach unter dem Namen Olaf Scholz anmelden (die Adresse dürfte bekannt sein) und dann mal loslegen.

Natürlich kann man dann abmahnen oder verklagen nur eben nicht erfolgreich.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.967
17.371
www.red-travels.com
Zustimmung bei Deinem zweiten Teil (ich hatte ja auch geschrieben dass hier eine absolut zulässige Kritik vorliegt); hins. des ersten Teils ist das Vorliegen einer zurechenbaren IP-Adresse nicht Voraussetzung, um jemanden abzumahnen/verklagen zu können. Dass ich um klagen zu können eine zustellfähige Adresse benötige, ist hingegen klar.

Google hat keinen und wird auch nie Zugriff auf Melderegister haben. Und auch da ist ein Abgleich zwischen IP, Name & Adresse nicht möglich.
 
  • Like
Reaktionen: DFW_SEN

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.624
13.241
Trans Balkan Express
Also ich bin ein bisschen verwundert dass hier einige schreiben "es ist nicht die Aufregung wert" etc. - der TO ist anwaltlich abgemahnt worden!! - Da hängen also Kosten dran, wenn die Bewertung nicht korrekt abgegeben wurde.

Das ist nicht der Punkt. Wir wissen nicht, ob es eine kostenpflichtige Abmahnung gibt oder ob der Anwalt lediglich Google angeschrieben hat oder den TO. Wenn es eine (kostenpflichtige) Abmahnung war, dann ist ein Mobilitätsforum der falsche Ort für eine Lösung. Falls keine größeren Konsequenzen dran hängen, kann man die Entscheidung wie man sich verhält, eigentlich auch ohne die Schwarmintelligenz lösen. Die Frage des TO war ja auch eher, ob er die Löschungsauffordering posten also weiter eskalieren sollte. Dies hat bei den Foristen für Verwunderung gesorgt.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.976
10.843
irdisch
Es hat nicht für Verwunderung gesorgt, sondern für Antworten. Für Verwunderung sorgt bei mir das Vorgehen mit juristischen Geschützen und alleine die Drohung damit.